IKZ-HAUSTECHNIK, Ausgabe 8/2004, Seite 128 f.


LESER-SERVICE


Leser fragen - Experten antworten

Tipps und Ratschläge für die SHK-Praxis

In loser Folge beantworten wir an dieser Stelle Ihre Fragen aus der Praxis.

Montage eines Gas-Brennwertgerätes aus dem EU-Ausland

Ein Kunde fragte mich, ob ich ihm eine Brennwerttherme installieren könne, die er für die Montage stellen würde. Bei näherer Nachfrage stellte sich heraus, dass es sich um ein Gerät aus dem EU-Ausland handelt. Der Kunde hatte sich dieses Gerät angeblich von Bekannten besorgen lassen. Dazu habe ich einige Fragen:

1) Kann ich eine Brennwerttherme aus dem EU-Ausland in Deutschland montieren?

2) Das Gerät besitzt natürlich kein DVGW-Prüfzeichen, jedoch eine CE-Kennzeichnung. Laut DVGW müssen Gasgeräte für das Bestimmungsland (Deutschland) geeignet sein. Kann man das DVGW-Prüfzeichen nachträglich beantragen?

3) Kann es Einwände vom Schornsteinfeger geben?

A. Schneidewind via E-Mail

Die IKZ-HAUSTECHNIK hat diese Fragen den zwei Geräteherstellern Vaillant und Junkers zur Beantwortung weitergereicht. Hier die Antworten, zunächst die von Vaillant:

Gasheizgeräte für andere Länder sind in Deutschland nicht gefahr- und problemlos in Betrieb zu nehmen. Für Rechtsklarheit sorgt hier das rechtskräftige Urteil des OLG Hamm vom 6. 6. 2002. Die Länderkennung "DE" in der CE-Zertifizierung und auf dem Typenschild ist entscheidend dafür, ob ein Gasheizgerät in Deutschland eingebaut und in Betrieb genommen werden darf.

Aufgrund unterschiedlicher gasfachlicher Vorschriften kann für Gasgeräte, die für andere Länder zertifiziert sind, kein DVGW-Prüfzeichen nachträglich beantragt werden. Der Schornsteinfeger wiederum kann in Bezug auf die nicht gefahr- und problemlose Inbetriebnahme der Geräte die Abnahme verweigern. Insofern ist von dem Einsatz von Gasgeräten ohne die entsprechende Länderzertifizierung dringend abzuraten.

Hans-Jürgen Nowak, Leiter Vermarktungsmanagement der Vaillant Deutschland GmbH & Co. KG


Junkers kommt grundsätzlich zu den gleichen Antworten und ergänzt sie mit ausführlichen Hinweisen zur Technik:

1. Gas-Heizgeräte dürfen innerhalb der EU nur dann installiert und in Betrieb genommen werden, wenn sie eine CE-Kennzeichnung tragen und in ihrem Bestimmungsland eingesetzt werden. Anders als bei den meisten anderen Binnenmarkt-Richtlinien genügt nach der EG-Gasgeräterichtlinie die CE-Kennzeichnung alleine nicht. Sichergestellt sein muss zudem die Kompatibilität des Heizgerätes mit der in dem betreffenden Land und in der Region vorherrschenden Gas- und Stromversorgung. Diese Angaben müssen auf dem Typschild zu finden sein. Nur wenn diese Angaben und das Länderkennzeichen für Deutschland (DE) für ein Gas-Heizgerät vorliegen, ist eine Installation nach den Technischen Regeln für Gasinstallation (TRGI) nach Abschnitt 5.1 zulässig. Geräte mit der Länderkennzeichnung NL, FR, GB, BE usw. sind für andere Gasarten und/oder Gasdrücke bestimmt und sind für Deutschland nicht zugelassen.

Zusätzlich sind die länderspezifischen Anforderungen einzuhalten, wie:

Bei Junkers-Gasheizgeräten wird durch das Länderkennzeichen DE dokumentiert, dass diese nationalen Anforderungen eingehalten werden.

2. Nein, siehe Antwort zu Frage 1.

3. Der Schornsteinfeger darf Gas-Heizgeräte, die nicht für die lokalen Gasverhältnisse bestimmt sind, nicht freigeben.

Auffangbehälter für die Ausblaseleitung eines Sicherheitsventils bei Solaranlagen

"In den Montageanleitungen für thermische Solaranlagen steht geschrieben, dass die Ausblaseleitung von Sicherheitsventilen in ein Gefäß münden muss. Dazu habe ich einige Fragen:

1. Gibt es eine technische Vorschrift (z. B. DIN), in der das geschrieben steht?

2. Wie groß muss der Behälter sein (muss die gesamte Solarflüssigkeit aufgefangen werden können oder reicht z. B. die Hälfte?)

3. Wer bietet solche Gefäße an?

4. Darf die Solarflüssigkeit in das Abwassernetz geleitet werden?

Bitte beantworten Sie mir die Fragen. Danke sehr."

S. Frantze, via E-Mail

Zu den Fragen 1 und 2: Bei der Verwendung von Wasser/Glykol-Gemischen als Wärmeträger ist es generell sinnvoll, die Ausblaseleitung des Sicherheitsventils in ein Gefäß münden zu lassen. So kann das aufgefangene Medium beim erneuten Befüllen der Anlage wieder verwendet werden. Darüber hinaus ist dies ökologisch sinnvoller, als das Medium frei ausblasen zu lassen oder gar dem Abwassernetz zuzuführen. Gemäß der mittlerweile nicht mehr gültigen DIN 4757 Teil 1 war das Medium in einen Behälter zu leiten, der den Gesamtinhalt der Kollektoren aufnehmen musste. Nachfolgende und somit derzeit geltende Normen (DIN EN 12975, DIN EN 12976 und DIN EN 12977-1) gehen auf das Thema nicht genau ein oder befinden sich im Vornorm-Status.

Solar Diamant empfiehlt die Vorgehensweise gemäß der VDI-Richtlinie 6002 Blatt 1: "Die Abblaseleitung des Sicherheitsventils ist in einen Auffangbehälter zu führen. Der Behälter zum Sammeln des Wärmeträgers bei einer Entleerung des Kollektorkreises kann als Auffangbehälter benutzt werden, wenn dieser Behälter gegenüber der Temperatur, mit der der Wärmeträger beim Abblasen aus der Abblaseleitung austritt, beständig ist. ... Der Behälter muss bei einer Dampfbildung im Kollektorkreis das gesamte Flüssigkeitsvolumen aufnehmen können, das durch Dampf verdrängt wird. Dies ist mindestens der Inhalt des Kollektorfeldes zuzüglich eines Teils des Inhalts der Kollektorkreisverrohrung."

Als Teil des Inhalts der Kollektorkreisverrohrung schlagen wir vor, den Inhalt der Vor- und Rücklaufleitungen oberhalb der Solarstation zu berücksichtigen.

Zu Frage 3: Hersteller von Gefäßen speziell für diesen Zweck sind uns nicht bekannt. Für kleinere Anlagen reicht häufig der leere Behälter des mitgelieferten Solarfluids. Der Behälter muß temperatur- und mediumstabil sein (siehe Datenblätter der entsprechenden Lieferanten). Dies gilt auch für größere Behälter, die ebenfalls von Lieferanten von Wärmeträgermedien geliefert werden können.

Bei kritischen Anlagen, in denen es ggf. zu Austritt von Dampf kommen kann, sind Metallgefäße zu bevorzugen. Einige Solaranlagen werden mit einer so genannten "automatischen Wiederbefüllung" ausgestattet. Anbieter dieser Technik könnten ggf. einzelne Auffangbehälter liefern.

Zu Frage 4: Wir empfehlen Restmengen von Solarfluid nicht ins Abwassernetz zu geben. Kleine Mengen Fluid (unter 100 Liter) sind einer entsprechenden örtlichen Sammelstelle (z. B. Altölsammelstelle oder Umweltmobil) zuzuführen. Das Fluid wird wie Autofrostschutzmittel entsorgt. Diese Aussagen gelten sowohl für gebrauchtes als auch für neuwertiges Medium.

W. Lüke, Solar Diamant Systemtechnik GmbH, Wettringen


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