IKZ-HAUSTECHNIK, Ausgabe 7/2004, Seite 14 ff.


VERBÄNDE AKTUELL 


Zentralverband


Kurz und bündig

Direktaussendung

Aktuelle Informationen

Wie in den Jahren zuvor hat der ZVSHK Anfang März 2004 eine Aussendung mit aktuellen Informationen an alle Mitgliedsbetriebe der SHK-Organisation verschickt. Im Umschlag mit den Eckring-Farben sind Unterlagen zu etwa einem Dutzend Themen enthalten:

Anfang März 2004 hat der ZVSHK an jeden Mitgliedsbetrieb der SHK-Organisation aktuelle Informationen versandt.

Sollte ein SHK-Unternehmen, das Innungsmitglied ist, diese Sendung nicht erhalten haben, so kann eine Nachlieferung erfolgen. Bitte senden Sie dazu ein Telefax an den ZVSHK (02241/21351) mit den entsprechenden Firmenangaben.

Norm-Heizlast

Für DIN 4701 ist im Herbst endgültig Schluss

Das neue Heizlastberechnungsverfahren nach europäischer Norm DIN EN 12831 ist seit dem 1. April 2004 in Kraft. Allerdings hat der zuständige NHRS-Lenkungsausschuss eine halbjährige Übergangsfrist beschlossen, obwohl die DIN 4701 Teile 1 bis 3 aus Brüsseler Sicht eigentlich bereits Ende März 2004 zurückgezogen sein müsste. Für die Umstellung des Rechenverfahrens zur Berechnung der Norm-Heizlast von Gebäuden nach DIN EN 12831 (und Beiblatt 1) soll ausreichend Zeit bleiben, um sich auf die neue Situation einzustellen. In dem Beiblatt 1 hat man den nationalen Anhang zusammengefasst. Mit der Veröffentlichung wird Anfang April 2004 gerechnet.

Im Beiblatt mit nationalem Anhang sind Rechenwerte (Parameter) enthalten, die vorzugsweise gegenüber den in der Europäischen Norm aufgeführten "Überschlagswerten" angewendet werden sollen (z.B. Rechenwerte für Norm-Außentemperaturen, Norm-Innentemperaturen, Luftwechselzahlen).

Wichtig für die Vertragsgestaltung: Auftraggeber und Auftragnehmer sollten dringend eine Vereinbarung treffen, ob in der Übergangsfrist nach der bisherigen DIN 4701 Teile 1 bis 3 oder nach neuer Europäischer Norm DIN EN 12931 plus Beiblatt 1 gerechnet werden soll.

TRGI

Neuanlagen nur mit Gas-Strömungswächter

Bei allen neuen Gasinstallationen sind Gas-Strömungswächter (GS) oder Gas-Druckregelgeräte mit integriertem GS vorgeschrieben. Entsprechend wurde die TRGI’86/96 in der weiterhin gültigen Fassung von August 2000 aktualisiert, indem das Arbeitsblatt G 600 - Technische Regeln für Gas-Installationen um das Beiblatt G 600 - B (Ausgabe Dezember 2003) ergänzt wurde. Während der Energieversorger die Außenbereiche vermehrt durch Sicherheitsarmaturen gegen Baggerunfälle oder ähnliches schützen wird, sind für den häuslichen Bereich vornehmlich zur Manipulationsabwehr diverse Varianten von Strömungswächtern vorgesehen. Sie müssen je nach Leistungsklasse ausgewählt werden, wobei es keine Rolle spielt, ob es sich um Gas-Innenleitungen aus Metall oder andere zugelassene Werkstoffe handelt. Grundsätzlich sind alle Neueinrichtungen und Erweiterungen von Gas-Installationen in Neubauten oder bestehenden Gebäuden mit aktiven Maßnahmen auszustatten.

Für Fachbetriebe, die eine einfache Auswahl unter den möglichen Strömungswächtern anstreben, folgende Hinweise:

1. Mit dem jeweiligen Gasversorgungsunternehmen (GVU) ist abzuklären, ob es selbst aktive Maßnahmen vorsieht, z.B. den Einbau eines Druckreglers mit integriertem GS. Dann ist dem GVU der Summenvolumenstrom aller angeschlossenen Gasgeräte in dem Gebäude bekannt zu geben, damit der Druckregler mit GS richtig ausgewählt werden kann. Die nachfolgende Leitung muss dann entsprechend den Tabellen des Beiblatts auf richtige Dimensionierung überprüft werden. Bei Mehrfamilienhäusern mit Etagengasanwendung müssen die einzelnen Abgänge auch mit leistungsbezogenen GS (Summenvolumenstrom der Gasgeräte ohne Berücksichtigung der Gleichzeitigkeit) ausgestattet werden.

2. Überlässt das GVU die aktive Maßnahme innerhalb der Gebäude (TRGI-Bereich) dem SHK-Fachbetrieb, so sind die Gas-Strömungswächter Typ K gemäß Beiblatt am einfachsten zu bestimmen. Die nachfolgende Rohrleitung muss dann hinsichtlich der Nennweite nicht betrachtet werden.

Je nach Leistungsklasse lässt sich die entsprechende Bauform des Gas-Strömungswächters in eine Armatur einsetzen.

Die Beurteilung der Notwendigkeit obliegt der fachmännischen Verantwortung. Dennoch gilt es, möglichst viele der 18 Millionen bestehenden Gasanlagen gegen Manipulation bzw. Eingriffe Unbefugter zu sichern. Die ZVSHK-Aktion "Gas ganz sicher" bietet hierzu die entsprechende Marketinghilfe.

Gasinstallation

Kleber für Stopfen und Kappen

Nach DVGW-Arbeitsblatt G 600 B sind zur Manipulationserschwerung an bestehenden Gasanlagen passive Maßnahmen möglich. So lassen sich z.B. Stopfen, Kappen oder Überwurfmuttern mittels Gewinde-Dichtklebstoff verdrehsicher fixieren. Die Firma Henkel -Loctite GmbH hat für den 2-Komponenten-Dichtklebstoff Loctite 9464 A/B ein DVGW-Prüfzeichen bekommen, das für die beiden Einsatzbereiche Verdrehsicherung von Gewindeverbindungen R/Rp (z.B. Stopfen und Kappen) sowie für Befestigungsgewinde GB/G (z.B. Rohrverschraubungen) gilt. Die Aushärtung ist nach ca. zwei Stunden abgeschlossen, sodass die Verdrehsicherung bis zu einem Drehmoment von 240 Nm bei 23°C gewährleistet wird. Bei einer Erwärmung auf 135°C lassen sich die Verbindungen auch wieder lösen.

Sanitär

Schwerkraftzirkulation grundsätzlich zugelassen

Aufgrund von gesetzlichen oder normativen Vorgaben gibt es keine Verpflichtung, dass bei Anlagen im Bestand Schwerkraftzirkulationen gegen Zirkulationsanlagen mit Pumpen (z.B. bei Erneuerung der Trinkwassererwärmer) ausgetauscht werden müssen. Allerdings sind die Anforderungen der neuen Trinkwasserverordnung (TrinkwV) einzuhalten. Das heißt, dass auch in bestehenden Trinkwasserinstallationen keine gesundheitlichen und hygienischen Beeinträchtigungen wie z.B. Legionellenkontaminationen, bestehen dürfen.

Ebenso sind die heutzutage bestehenden Komfortansprüche von Eigentümern und Mietern erheblich gestiegen. Lange Zapfzeiten (bis Warmwasser ansteht) werden meist von den Verbrauchern bemängelt. Aufgrund der neuen TrinkwV hält es der ZVSHK allerdings für ratsam, den Auftraggeber auf mögliche Beeinträchtigungen und etwaige Komforteinbußen hinzuweisen und zu empfehlen, die Schwerkraftanlagen in eine Zirkulationsanlage mit Pumpe umzubauen. Allerdings muss mit dem bestehenden Rohrsystem ein solcher Umbau hinsichtlich des hydraulischen Abgleichs und der Einhaltung der neuen Anforderungen des DVGW-Arbeitsblattes W 551 auch möglich sein.

Fachinformation

Dämmung gegen Schall und Wärme

Eine Umhüllung oder Dämmung von Rohrleitungen, Armaturen und Apparaten muss z.B. die Anforderungen hinsichtlich Wärmeabgabe, Wärmeaufnahme, akustischer Entkopplung, Korrosionsschutz, Brandschutz und Aufnahme von Längenänderungen erfüllen. Welche Mindestdämmabstände einzuhalten sind, wie die Trassenführung im Fußbodenaufbau unterhalb des Estrichs verlaufen muss und welche werkvertraglichen Gesichtspunkte zu beachten sind, werden in der neuen Fachinformation des ZVSHK behandelt. Auch wird eine Erläuterung mit Beispielskizzen gemäß EnEV vermittelt. Die 20-seitige Fachinformation "Dämmung von Sanitär- und Heizungsanlagen" kostet 8 Euro netto für Mitgliedsbetriebe der SHK-Organisation (sonst 31,50 Euro) und ist über die Landesverbände erhältlich.

Für die Turmdeckung in Klempnertechnik müssen besondere Verfahrensweisen beachtet werden.

Klempnertechnik

Merkblatt Turmdeckung überarbeitet

Das Merkblatt "Turmdeckung in Klempnertechnik" stellt eine Ergänzung der Fachregeln für das Klempnerhandwerk in diesem speziellen Arbeitsgebiet dar. Das Merkblatt wurde 1998 vom Fachausschuss "Richtlinien und Regelwerke des Klempnerhandwerks" unter Mitwirkung erfahrener Turmdecker erstellt und nun auf den technisch neuesten Stand gebracht. Der ZVSHK gibt das Merkblatt ausschließlich als CD-ROM unter dem Stichwort T46 zum Netto-Preis von 35 Euro an Mitglieder der SHK-Organisation ab (52,50 Euro für Nicht-Mitglieder).

Werklohnforderungen

Merkblatt fasst Wichtiges zusammen

Forderungsausfälle können sich für einen Handwerksbetrieb leicht zur Existenzbedrohung ausweiten. Der ZVSHK hat deshalb in Zusammenarbeit mit der Bundesvereinigung Bauwirtschaft (BVB) auf einem 5-seitigen Merkblatt zur Bauhandwerkersicherung nach § 648a Bundesgesetzbuch zusammengefasst, wie sich der Werklohn möglichst frühzeitig sichern lässt. Neben praxisbezogenen Fallbeispielen sind auch Mustertexte aufgelistet. Unter www.wasserwaermeluft.de folgt man im internen Bereich den Stichworten Infopark/Recht/Schwerpunktthema/Sicherung des Werklohns. Dort lassen sich die Seiten downloaden.


ZVSHK-Termine-Daten-Informationen (Änderungen vorbehalten)

Datum

Veranstaltung

31. März / 1. April 2004

Gemeinschaftstagung ATV-DVWK/ZVSHK "Gebäude- und Grundstücksentwässerung", Marburg

18. - 22. April 2004

Messe light & building, Frankfurt

11. Juni 2004

Erdgasforum Dresden

24. - 25. Sept. 2004

26. Deutscher Kupferschmiedetag, Potsdam

ZVSHK Direkt: Telefon: 02241/9299-0, Telefax: 02241/21351
E-Mail: info@zentralverband-shk.de, Internet: www.wasserwaermeluft.de


Die Geschäftsstellen des ZVSHK

ZVSHK
Rathausallee 6
53757 St. Augustin
Telefon: 02241-29056
Telefax: 02241-21351

ZVSHK Geschäftsstelle Potsdam
An der Pirschheide 28
14471 Potsdam
Telefon: 0331-972107
Telefax: 0331-972603


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