IKZ-HAUSTECHNIK, Ausgabe 5/2004, Seite 11 ff.


VERBÄNDE AKTUELL 


Zentralverband


Kurz und bündig

Solarthermie

Solarwärme Plus läuft weiter

Der Markt für thermische Solaranlagen steht nicht schlecht da. Im Jahr 2003 wurden 2,5 mal mehr Anträge auf Förderung gestellt als noch im Jahr zuvor. Das zuständige Bundesamt genehmigte insgesamt 150.000 Anträge. Verstärkt wird die Nachfrage nach Solarthermie durch die Aktivitäten der Kampagne Solarwärme Plus, die zur ISH 2003 ins Leben gerufen wurde. Zahlreiche SHK-Betriebe nutzen nach dem Auslaufen von "Solar - na klar!" diese Marketingkampagne, die von namhafter Seite unterstützt wird. Dazu gehören:

Im Jahr 2004 gibt es die Teilnahme für SHK-Mitgliedsbetriebe zum Vorzugspreis von 89 Euro, Nicht-Innungsmitglieder zahlen 147 Euro. Für den Handwerksbetrieb, der bereits 2003 dabei war, entfällt der Jahresbeitrag 2004 komplett! Anmelden kann man sich unter www.solarwaerme-plus.info.

Mit der Teilnahme bei Solarwärme Plus wird der Handwerksbetrieb in der Internet Datenbank gelistet und erhält ein Paket mit Werbemitteln.

Interseroh

Direktlieferer gefährden Rückholsystem

Seit mehr als zehn Jahren besteht für eine möglichst effiziente und kostenneutrale Rücknahme von Transportverpackungen die SHK-Branchenlösung mit Interseroh. Anlass zur Sorge gibt, dass das System sich einer steigenden Menge an Abfall gegenübersieht, ohne dass sich entsprechend mehr Hersteller beteiligen. Dies könnte im schlimmsten Fall zum Scheitern der kostenneutralen Entsorgung führen. Alle Beteiligten - inklusive des SHK-Handwerks - haben daher ein großes Interesse daran, dass nur der Abfall über die Branchenlösung entsorgt wird, der auch von dieser finanziert wird.

Da eine Kennzeichnung der Interseroh-Verpackungen in der Regel nicht vorgenommen wird, wurde von den Betrieben immer wieder gefragt, auf welche Weise sie denn herausfinden könnten, ob ihre Hersteller sich an der SHK-Branchenlösung beteiligen. Bislang war dies nur durch Fragen beim jeweiligen Hersteller selbst möglich.

Dies ist nun einfacher: Neuerdings kann der SHK-Innungsbetrieb im Mitgliederportal www.wasserwaermeluft.de die Liste der Partner der SHK-Branchenlösung einsehen.

Partnertreffen in Potsdam: Der ZVSHK hatte die Repräsentanten der 13 Handwerkermarken zum Jahrestreffen eingeladen.

Handwerkermarken

Partner wollen den Erfolg

Mitte Januar trafen sich die derzeit 13 Partner der Handwerkermarken zu ihrer Jahressitzung im Potsdamer ZVSHK-Gebäude. Mehrfach wurde die Meinung seitens der Marken-Repräsentanten geäußert, dass sich der erhoffte Erfolg im Einkaufsverhalten so widerspiegele, wie man sich dies vorgestellt habe. Um die Handwerkermarken zu forcieren, haben die Initiatoren im Herbst 2003 ein so genanntes Bekennerpaket geschnürt, in dem u.a. diverse Vorteilsangebote über ein Gutscheinheft abgerufen werden können. Diese Bekenneraktion wird auch 2004 fortgeführt. Obendrein ist der Zentralverband sicher, dass sich in diesem Jahr die Gruppe der Handwerkermarken vergrößern wird.

Nachwuchswerbung

Neuer Einblick in alle SHK-Berufe

Alle vier Berufe im SHK-Bereich können jetzt durch aktualisierte Prospekte oder Poster beworben werden. Die Ausbildungsinhalte von

sind in den Unterlagen auf dem aktuellen Stand und durch zeitgemäße Illustrationen überarbeitet worden. Auch für Innungsveranstaltungen oder Informationstage an Schulen kann jetzt eine Unterstützung in Form einer Präsentationsfaltwand geboten werden. Mehr Informationen dazu über die Landesverbände oder unter www.wasserwaermeluft.de.

Viel Wissenswertes über die vier SHK-Berufe sind in diesen Prospekten zusammengestellt.

Gerichtsurteil

Handwerker haftet nicht für Mängel

Ein Handwerker haftet dann nicht für die Mängel seines Werkes, wenn diese auf einer fehlerhaften Information des Bauherrn oder Architekten beruhen. Das OLG Frankfurt hat in einem Fall aus dem Jahr 2003 entschieden, dass ein Fliesenleger für die Anhebung der von ihm verlegten Fliesen nicht zu haften hat. Der Fehler lag im zu feuchten Estrich. Der Architekt hatte den Estrich jedoch zur Verlegung freigegeben und eine oberflächliche Prüfung durch den Handwerker hatte ergeben, dass die obere Randzone ausreichend fest war. Das Gericht wertete die Freigabe durch den Architekten als Verzicht auf eine Feuchtigkeitsprüfung durch den Unternehmer (OLG Frankfurt, Urt. V. 26.5.2003).

Dies bedeutet allerdings nicht, dass Handwerker zukünftig blind befolgen können, was Bauherr oder Architekt sagt. Ist die Fehlanweisung für den Fachunternehmer erkennbar, muss er zumindest auf die Risiken hinweisen, sonst haftet auch er. Zudem sollte nicht vergessen werden, dass fehlerhafte Anweisungen Mängelansprüchen nur entgegengehalten werden können, wenn man sie später auch beweisen kann; Zweifel sollten daher schriftlich angemeldet und Anweisungen schriftlich bestätigt werden.

Bauabnahme

Aufmaß notfalls allein realisieren

Bleibt der Auftraggeber einem nicht verschiebbaren Termin zum gemeinsamen Aufmaß fern und ist ein neues Aufmaß oder eine Überprüfung des einseitig genommenen Aufmaßes nicht mehr möglich, tritt eine Umkehrung der Beweislast ein. In einem daraus resultierenden Prozess, bei dem es um die Zahlung des Werklohns geht, hat nämlich dann der Auftraggeber vorzutragen und zu beweisen, welche Massen zutreffend oder dass die vom Auftragnehmer angesetzten Massen unzutreffend sind.

In dem vom BGH am 22.5.2003 entschiedenen Fall (VII ZR 143/02) hatte der Auftragnehmer den Bauvertrag wegen behaupteter grundloser Zahlungsverweigerung gekündigt. Der Auftraggeber hatte hingegen auf der Erfüllung des Vertrages bestanden. Ein erster Termin für ein gemeinsames Aufmaß wurde auf Wunsch des Auftraggebers verschoben, zu einem zweiten erschien er nicht unter Hinweis, er habe schon vorher den Bautenstand festgestellt.

In der Folge wurde das Werk durch einen Drittunternehmer fertiggestellt. Dadurch war die Nachholung des gemeinsamen Aufmaßes bzw. die Überprüfung des einseitig vorgenommenen Aufmaßes nicht mehr möglich. In diesem Fall gilt nicht mehr die normale Beweislastverteilung, bei der es dem Kläger möglich gewesen wäre, die Richtigkeit des Aufmaßes einfach zu bestreiten. Vielmehr muss der Auftraggeber nun nachweisen, dass die Ergebnisse des einseitigen Aufmaßes nicht stimmen.


EU-Effizienz-Richtlinie fordert nationale Umsetzung ab 2006

Zwei Jahre bis zum Gebäude-Energiepass

Der Energieverbrauch einer Wohnung, eines Mehrfamilienhauses oder gar eines Verwaltungsgebäudes ist heute keineswegs transparent. Derzeit werden erste Weichen gestellt, damit ab 2006 gemäß EU-Vorgabe ein Gebäude-Energiepass auf einen Blick erkennen lässt, ob sich die Energieverbrauchskosten in einem vergleichsweise günstigen Rahmen bewegen.

Im Dezember 2002 hat die Europäische Gemeinschaft eine "Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden" auf den Weg gebracht, die es bis 2006 in nationales Recht umzusetzen gilt. Demnach müssen dann in Behördengebäuden und solchen mit großem Publikumsverkehr (Krankenhäuser, Schulen) so genannte Energiezertifikate mit einer Gültigkeitsdauer von fünf Jahren gut sichtbar angebracht werden und eine Vorbildfunktion einnehmen. Im Fünf-Jahres-Rhythmus sollen diese Energiepässe durch Experten (siehe Abschnitt "Energieberatung ist noch kein Massenmarkt) bestätigt oder erneuert werden.

Ein vereinfachter Pass muss her

Dies auch für Wohnungen und Mehrfamilienhäuser anzustrengen, wird aufgrund des Berechnungsaufwandes und der Kosten so nicht zu leisten sein. Vorstellbar ist ein "vereinfachter Gebäude-Energiepass", der von geschulten und autorisierten Fachleuten per EDV-Unterstützung erstellt wird und an eine Energieberatung gekoppelt sein soll. Der Vorteil für den Immobilien-Interessenten: Man wird sich an der Energieeffizienzklasse orientieren können, die der Gebäude-Energiepass ausweist. Passivhaus, Gebäude nach EnEV, Sanierungsmaßnahmen von Heizung oder Gebäudehülle, die Einbeziehung regenerativer Energien oder die intelligente Steuerung der Haustechnik lassen sich dann nach einem vereinheitlichten Verfahren bewerten. Möglichkeiten der Einstufung ergäben sich dann z.B. durch die Effizienzklassen A (sehr energieeffizient) bis G (weniger energieeffizient).

Für das SHK-Fachhandwerk kann dieser Gebäude-Energiepass zu einer marktbelebenden Dienstleistung werden, denn er wird unmittelbar Einfluss nehmen auf die Sanierung im Gebäudebestand: Zum einen will der Eigentümer wissen, welche Modernisierung in puncto Energieeinsparung am effektivsten ist; dafür ist die Vor-Ort-Beratung gedacht. Zum anderen kann nach Fertigstellung der Sanierung ein Interessent anhand des Energiepasses auf einen Blick erkennen, ob bei der Immobilie in Bezug auf Energiekosten mit bösen Überraschungen zu rechnen ist oder nicht.

Es drängen sich jedoch Fragen auf:

In den nächsten 20 Jahren stehen in Deutschland rechnerisch 50% der insgesamt 38 Mio. Wohnungen zur Sanierung an, das sind jährlich knapp eine Million Wohnungen...

Die Erfahrung zeigt, dass Dienstleistungen gern entgegen genommen werden - so lange sie kostenlos sind. Mehr als 50 Euro für eine vereinfachte Berechnung einschließlich einer Vor-Ort-Beratung würden in diesem Massenmarkt wohl keine Akzeptanz finden.

Geht man von einer Stunde aus, ist dies fernab von dem, womit sich heute ein geprüfter Gebäude-Energieberater beschäftigt. Die Berechnungsverfahren für ein qualifiziertes Gutachten nehmen erheblich mehr Zeit in Anspruch und zielen darauf ab, komplexe energetische Konzepte (meist für größere Gebäude) zu erarbeiten.

Fundierte Kenntnisse als Energieberater befähigen den Fachhandwerker, seinen Kunden effiziente Lösungen in der Althaus-Modernisierung vorzuschlagen. Quelle: Deutsche Energie Agentur (dena)

Energieberatung ist noch kein Massenmarkt

Eine Reihe innovativer Unternehmer, darunter Ingenieurbüros, Architekten und Handwerker, sind sehr frühzeitig auf den Zug gesprungen und haben an Weiterbildungsmaßnahmen zum geprüften Gebäudeenergieberater teilgenommen. Für Unternehmer zahlt sich der Status "Geprüfter Energieberater" vor allem dann aus, wenn man in die so genannte Bafa-Liste aufgenommen ist (Bafa = Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle). Die Bafa-Zulassung gilt mittlerweile als Qualitätssiegel für den Berater, denn Kommunen greifen bei umfangreicher Sanierung ihres Gebäudebestandes auf diese Bafa-Liste zurück und werden sicherlich ab 2006, bei der Umsetzung der europäischen Richtlinie, nicht anders verfahren.

Investition in die Zukunft

Doch wie läuft derzeit der Weg der Weiterbildung für einen Unternehmer im Handwerk? Zum Thema Energieberatung bietet der Markt eine undurchschaubare Vielfalt: Vom Tages-Crash-Kurs bis zur Weiterbildung im Rahmen von 240 Stunden ist "alles drin". Der ZVSHK hat für seine Mitgliedsbetriebe schon seit Jahren einen umfangreichen Kurs mit etwa 240 Stunden im Angebot. Das Ziel: der geprüfte Gebäudeenergieberater im Handwerk. Teilnehmer dieser Weiterbildung äußern sich dahingehend, dass sie jetzt über ein großes Wissenspotenzial verfügen, um einen Kunden systemübergreifend beraten zu können. Allein das kann sich zu einem Wettbewerbsvorteil auszahlen. Hinzu kommt, dass man durch das erweiterte Know-how spätestens dann eine gefragte Qualifikation vorweisen kann, wenn die Politiker klar umrissen haben, wie die Energieeffizienz-Richtlinie umgesetzt werden soll.

Noch werden Handwerker benachteiligt

Für eine Dienstleistung als Energieberater findet der Handwerksmeister derzeit kaum zahlende Kunden, denn der Wirtschaftsminister (als Initiator der Bafa-Liste) setzt ein Ingenieurstudium oder eine vergleichbare Qualifikation voraus, um auf die Bafa-Liste zu kommen. Der ZVSHK und andere Handwerksverbände mochten sich mit dieser Praxis nicht länger abfinden und haben 2003 ein neues Fachgutachten angestrengt. Das Ergebnis darf man als pikant bezeichnen: Das Plus eines Ingenieur- oder Architektenstudiums bringe keinen Vorteil. Niemand, weder Architekt noch Ingenieur noch Handwerksmeister, ist derzeit aufgrund seiner fachlichen Vorbildung in der Lage, eine qualifizierte Energieberatung für den Gebäudebestand durchzuführen! Dazu bedürfe es, so das Gutachten, einer entsprechenden Fortbildungsmaßnahme.

Die Folge: Es werden derzeit Gespräche geführt, um den Kreis der autorisierten Energieberater neu zu definieren, die letztlich Zugang zur Bafa-Liste bekommen können.

Zertifizierte Weiterbildung

Für den Massenmarkt des "vereinfachten Gebäude-Energiepasses" ab 2006 hingegen denkt man an eine zertifizierte Weiterbildung von etwa 50 Stunden. Vor allem Fachhandwerker könnten dadurch einen neuen Dienstleistungsbereich ausbauen, um letztlich ein flächendeckendes Angebot in allen Regionen zu realisieren.

Auch die verschiedenen Berechnungsprogramme gilt es bis 2006 in einem DIN-konformen Rahmen weiter zu entwickeln und eine geregelte Form der Dokumentation für alle erstellten Energiepässe zu finden. Schließlich macht es Sinn, durch eine zentrale Dokumentation den Ist-Zustand vor einer Sanierung zu erfassen und festzuhalten, welche technischen Maßnahmen für eine Energieeinsparung und Gebäudesanierung empfohlen wurden.

Erheblicher Modernisierungsstau

Die Einsparpotenziale im häuslichen Energieverbrauch sind erheblich. Von den 38 Mio. Wohnungen in Deutschland wurden etwa 75% vor 1985 gebaut - die zweite Wärmeschutzverordnung trat erst 1984 in Kraft. Diesen 38 Mio. Wohnungen sind 95% der CO2-Emissionen im Gebäudebereich zuzuordnen. Mindestens 50 Mio. Tonnen CO2 könnten in den nächsten 15 Jahren gemindert werden. Für die Haustechnik wäre beispielsweise wichtig, dass alle mehr als 25 Jahre alten Heizungen erneuert würden: rund 500.000 Gas- und rund eine Mio. Ölkessel kämen dann zum alten Eisen.

Wartung soll zur Bedingung werden

In der EU-Richtlinie zur Gebäudeenergieeffizienz konnte als ganz wichtiger Punkt verankert werden, dass bestehende Heizungs- und Klimaanlagen auf ihre Effizienz hin zu prüfen und zu erhalten sind. Der ZVSHK spricht sich dafür aus, die innerhalb der EU-Richtlinie geforderten Inspektionstätigkeiten (Inspektionsumfang) sowie die damit direkt verbundenen bedarfsorientierten Wartungsarbeiten (Energetische Verbesserungsmaßnahmen) innerhalb eines DIN-Normungsvorhabens transparent zu machen. Ein entsprechender Antrag wurde vom ZVSHK im November 2003 gestellt und wird durch die zuständigen DIN-Gremien befürwortet, sodass man in diesem Jahr von einer zügig voranschreitenden Normungsarbeit ausgehen kann.

Mit dieser Anforderung an eine regelmäßige Inspektion könnte endlich das seit Jahren rückläufige Modernisierungsgeschäft bei Heizungs- und Klimaanlagen positiv belebt werden. Inwieweit verbesserte Technologieangebote wie z.B. die selbsttätige Kalibrierung und Regelung von Gasgeräten oder die Fernüberwachung und Fernwirkung über das Internet den Betreiber bei seinen zukünftigen Verpflichtungen nach regelmäßigen Inspektionen noch weiter entlasten, wird ebenso zu berücksichtigen sein.


ZVSHK-Termine-Daten-Informationen (Änderungen vorbehalten)

Datum

Veranstaltung

31. März / 1. April 2004

Gemeinschaftstagung ATV-DVWK/ZVSHK "Gebäude- und Grundstücksentwässerung", Marburg

18. - 22. April 2004

Messe light & building, Frankfurt

11. Juni 2004

Erdgasforum Dresden

24. - 25. Sept. 2004

26. Deutscher Kupferschmiedetag, Potsdam

ZVSHK Direkt: Telefon: 02241/9299-0, Telefax: 02241/21351
E-Mail: info@zentralverband-shk.de, Internet: www.wasserwaermeluft.de


 

Die Geschäftsstellen des ZVSHK

ZVSHK
Rathausallee 6
53757 St. Augustin
Telefon: 02241-29056
Telefax: 02241-21351

ZVSHK Geschäftsstelle Potsdam
An der Pirschheide 28
14471 Potsdam
Telefon: 0331-972107
Telefax: 0331-972603


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