IKZ-HAUSTECHNIK, Ausgabe 3/2004, Seite 17


VERBÄNDE AKTUELL 


 Sachsen


2. Sächsische SHK-Sachverständigen-Fachtagung

Magnet für Sachverständige aus fünf Bundesländern

Für den SHK-Sachverständigen ist zur fachlichen Weiterbildung ein freier und unabhängiger Erfahrungs- und Gedankenaustausch unter Kollegen von großer Bedeutung. Die SVO fordert von Sachverständigen eine regelmäßige fachliche Fortbildung als Voraussetzung für die Gültigkeit der Bestellung.

Der Fachverband SHK Sachsen führte vor diesem Hintergrund am 25. November 2003 in Leipzig eine Fachtagung durch. Namhafte Hersteller wie die Firmen Kemper und Mapress aber auch die Handwerkskammern unterstützten dieses qualitativ hochwertige Fortbildungsseminar. Trotz des temporären Zeitdrucks auf den deutschen Baustellen nahmen an dieser Veranstaltung ca. 40 Teilnehmer aus Sachsen sowie aus vier weiteren Bundesländern teil. Von den Teilnehmern wurde insbesondere die durchdachte Themenauswahl sowie das kompetente Auftreten von branchenbekannten Referenten hervorgehoben. Eine gelungene Ausstellung der Firmen Mapress, Kemper und Testo rundete die Veranstaltung ab.

Die Fa. Testo hat gemeinsam mit dem FV SHK Sachsen ein Sonderpaket zur messgerätetechnischen Ausstattung der Sachverständigen geschnürt. Diese Messgeräte können über den FV SHK Sachsen zu Sonderkonditionen bezogen werden.

Ansprechpartner dazu ist Herr Auerbach, Tel. 0341/3582339.

Im Jahr 2004 soll dann eine dritte Fachtagung für Sachverständige folgen.

Als erster Referent dozierte Wolfgang Schromm, Münchener Rückversicherung, über Kunststoffrohre und Kunststoffteile in der SHK-Technik. Die Schadensbeispiele zeigten u.a auf, dass nicht nur einzelne Druckstöße sondern das ständige Wechseln der Druckverhältnisse bei nicht fachgerecht gehalterten Leitungen Ermüdungsbrüche zum Versagen des Werkstoffes führen können. Flexible Schläuche in der Trinkwasserinstallation sollten ein Mantelgeflecht aus Edelstahl statt Aluminium oder Nylon aufweisen. Beim Thema Abwasserrohre gab Schromm den Teilnehmern wertvolle Tipps zum Thema Versicherbarkeit und Übernahme von Schäden durch Versicherer.

Franz-Joseph Heinrichs vom ZVSHK referierte über die Themen Schallschutz und Hygiene und Gesundheit in der Trinkwasser-Installation. Er verwies insbesondere auf das neue ZVSHK-Schallschutz-Merkblatt und machte auch Planer sowie beteiligte Gewerke für die Einhaltung der Schallschutzanforderungen verantwortlich. Beim Thema Legionellen ist auch bei Kleinanlagen unter 400 l Speicherinhalt zu beachten, dass nur Leitungslängen < 3 l Inhalt ohne Zirkulation ausgeführt werden dürfen. Ist dies mit zentraler Warmwassererwärmung unwirtschaftlich, müssen Zonenlösungen oder ggf. Durchlauferhitzer eingesetzt werden. Die Haftung von Sachverständigen und die Minderwertberechnung waren die Themen von RA Blaschke, Fachverband SHK Bayern. In seinem Vortrag stellte er heraus, dass der Privatgutachter schriftlich den Ausschluss der Haftung für leichte Fahrlässigkeit vereinbaren sollte. Typische Minderwerte wie z. B. ein erhöhter Instandhaltungsaufwand oder verminderte Nutzbarkeit sind vom SV gemäß BGB zu bestimmen. Hierbei ist vorher darauf zu achten, ob eine Nachbesserung durchgeführt werden kann oder nicht.


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