IKZ-HAUSTECHNIK, Ausgabe 3/2004, Seite 3


EDITORIAL


Blick in den Topf

Zugegeben, Subventionen haben häufig einen bitteren Beigeschmack. Denn die finanziellen Zuschüsse oder steuerlichen Vergünstigungen vom Staat oder Einrichtungen der Europäischen Gemeinschaft sind mitunter widersprüchlich. So wird etwa der Bau von Schiffen für die Hochseefischerei gefördert, gleichzeitig gibt es Abwrackprämien. Für Kohle und Strom werden jährlich Milliardensummen an Subventionen ausgegeben, gleichzeitig fördert der Bund Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien. Nach einem Bericht des Magazins Stern beziffert das Kieler Institut für Weltwirtschaft die jährliche Subventionssumme in der Bundesrepublik auf 156 Mrd. Euro. Die Politik – seit Jahren in chronischer Geldnot – hat das Thema Subventionsabbau längst entdeckt und Streichungen in Milliardenhöhe angekündigt.

Auch bei der Förderung von Solarwärme soll gespart werden. Bis zum Jahre 2006 – so die Pläne – sollen bis zu 50 Mio. Euro weniger im Fördertopf des Marktanreizprogrammes für erneuerbare Energien zur Verfügung stehen. Vor diesem Hintergrund lohnt sich ein kurzer Blick auf aktuelle Subventionen im Bereich der SHK-Landschaft. Schließlich wirkt sich gerade in Zeiten knapper Haushaltskassen und schlechter wirtschaftlicher Rahmenbedingungen der staatliche Geldsegen positiv aus auf die Investitionsbereitschaft von Unternehmen und Verbraucher. Leider kehrt sich diese Abhängigkeit vom staatlichen Zubrot nicht selten auch ins Gegenteil um. Diese Erfahrung musste beispielsweise die Solarindustrie im Jahre 2002 machen, als nach der unerwarteten Reduzierung der Fördersätze der Markt regelrecht einbrach.

Stichwort Solarförderung: Im neuen Jahr gelten im Marktanreizprogramm der Bundesregierung leicht veränderte Fördersätze für thermische Solaranlagen. Statt 125 gibt es zwar nur noch 110 Euro pro Quadratmeter Bruttokollektorfläche, dafür werden auch Solaranlagen zur Schwimmbadbeheizung mit 80 Prozent der genannten Fördersätze gefördert. Zudem ist die Größenbegrenzung weggefallen, doch gelten für Großanlagen besondere Konditionen.

Gute Zeiten für Biomasseanlagen: Holzpelletkessel im Leistungsbereich von 8 bis 100 kW erhalten nun einen Zuschuss von 60 Euro je kW, mindestens jedoch 1700 Euro. Förderfähig sind darüber hinaus auch manuell beschickte Holz-Vergaserkessel im Leistungsbereich von 15 bis 100 kW in Kombination mit einem Pufferspeicher. Sie bekommen eine Förderung von 50 Euro je kW, mindestens 1500 Euro. Staatliche Zuschüsse gibt es außerdem für Biogas- und Geothermie- sowie netzgekoppelte Fotovoltaikanlagen ab einer Spitzenleistung von 1 kWp (letztgenannte Förderung gilt nur für Schulen). Neubesitzer von Fotovoltaikanlagen dürfen sich außerdem über mehr Geld für den selbst produzierten und ins Netz eingespeisten Strom freuen. Das am 1. Januar 2004 in Kraft getretene Fotovoltaikvorschaltgesetz garantiert den Eigentümern von Dachanlagen eine Einspeisevergütung in Höhe von 57,4 Cent pro Kilowattstunde bis zu einer installierten Leistung von 30 kWp*.

Es lohnt sich also, etwas genauer in den (Förder-)Topf zu schauen, solange sich noch Geld darin befindet. Sicher lässt sich mit diesem Wissen manch lukrativer Auftrag beim Kunden generieren. So könnte zum geplanten Kesselaustausch eine thermische Solaranlage hinzukommen. Gerade in der Saure-Gurken-Zeit im Frühjahr bietet sich die passende Gelegenheit, den Kunden gezielt und kompetent auf innovative Technologien und aktuelle Förderprogramme anzusprechen.

Viel Erfolg dazu wünscht Ihnen
Markus Sironi
Chefredakteur IKZ-HAUSTECHNIK

 


*) Umfassende Informationen zu den beschriebenen Förderprogrammen gibt es im Internet unter www.bafa.de, www.kfw.de, www.solarwirtschaft.de


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