IKZ-HAUSTECHNIK, Ausgabe 20/2003, Seite 42


RECHT-ECK


Erfolg für Lobby-Arbeit der Unternehmerfrauen im Handwerk

Die jahrelangen Forderungen des Bundesverbands der Unternehmerfrauen im Handwerk e.V. (UFH) nach Rechtssicherheit und einer Gesetzesänderung für Familienangehörige, die in den Betrieben sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, soll durch den Entwurf eines Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt geklärt werden.

Ablehnende Bescheide vom Arbeitsamt - trotz jahrelanger gezahlter Sozialversicherungsbeiträge - bekamen in der Vergangenheit häufig mitarbeitende Ehepartner im Falle der Arbeitslosigkeit oder wurden nicht als Arbeitnehmer sondern als Unternehmer eingestuft. Folge: Obwohl jahrelang Beiträge zur Sozialversicherung für den Familienangehörigen eingezahlt wurden, gibt es z.B. im Falle einer Arbeitslosigkeit kein Geld vom Arbeitsamt. Wiederholt hatte sich Burgunde Plaggenmeier, UFH-Bundesvorsitzende, an das Bundeswirtschaftsministerium (BMWA) gewandt, um eine positive Regelung anzumahnen. "Wir sind froh, dass der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) unsere Forderungen verstärkt unterstützt hat und wir es geschafft haben, gemeinsam in den letzten Monaten die Entscheidungen in die richtigen Bahnen zu lenken" sagte Burgunde Plaggenmeier. Nach positivem Votum des Bundeskabinetts (13. August 2003) zum Entwurf des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistung am Arbeitsmarkt wird der derzeitige unbefriedigende Zustand neu geregelt.

Die Neuregelung sieht vor, dass

sowie

Findet diese Neuregelung die Zustimmung im Bundestag und Bundesrat, könnte sie am 1. Juli 2004 in Kraft treten.


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