IKZ-HAUSTECHNIK, Ausgabe 13/2003, Seite 26 ff.


SANIITÄRTECHNIK


Blockheizkraftwerk mit Solartechnik zur Versorgung des Wohngebietes mit Nahwärme, eine Initiative von Bürgermeister Anton Bruder (links) und Umweltberater Klaus Wehrmann.

Zisternen, Sickermulden und Gründächer sind Pflicht

Dauchingen - ökologische Modellgemeinde

Dipl.-Ing. Klaus W. König*

Regenwasser sammeln, Sonnenenergie nutzen, Verkehr beruhigen - mit diesen Forderungen mussten Käufer eines Grundstückes im Dauchinger Neubaugebiet "Nord-West-IV" einverstanden sein. Die Vorgaben nutzen doppelt: Sie kommen der Umwelt zugute und verhelfen dem Handwerk zu neuen Aufträgen.

Die Gemeinde Dauchingen beruft sich auf Paragraph 74 der Landesbauordnung Baden-Württemberg und fordert für jedes Grundstück eine Zisterne mit mindestens 6 m3 Fassungsvermögen. Außerdem sind die Wege und Garagenzufahrten unversiegelt auszuführen, die Flachdächer auf Nebengebäuden zu begrünen. Als Entwässerungsmulde muss eine fünf Meter breite Grünzone auf dem eigenen Grundstück geduldet und gepflegt werden.

In den einzelnen Bundesländern werden die Kommunen durch die Landesbauordnung ermächtigt, Regenwassernutzung in einem Teil oder im gesamten Siedlungsgebiet vorzuschreiben. Dazu gehören Baden-Württemberg (§ 74, 3); Hessen (§ 87, 2); Bremen (§ 87, 1); Saarland (§ 93, 2) und für besondere Bauvorhaben auch Hamburg (§ 39, 4) sowie Thüringen (§ 40, 4).

Flachdächer von Nebengebäuden müssen lt. Bebauungsplan begrünt sein.

Finanzielle Attraktionen

Mit der Forderung nach Niedrigenergiebauweise verpflichtet die Gemeinde ihre Bürger zum Umweltschutz, zu einem Mindeststandard der sich langfristig rechnet, der aber zunächst mehr Investition erfordert. Gleichzeitig greift sie den Bauwilligen unter die Arme, verteilt eine kostenlose Bauherrenfibel und Zuschüsse aus dem Umweltförderprogramm für Solar- und Regenwassertechnik. So wird jede Zisterne mit 50 Euro pro Kubikmeter Fassungsvermögen gefördert.

Die Erschließungsbeiträge für das Kanalnetz sind ohnehin günstiger als sonst, da Zisternenüberläufe und Gründächer in Geländemulden entwässert werden. Der Kanalquerschnitt braucht dann nur noch für die wesentlich geringere Menge Schmutzwasser ausgelegt zu werden.

Abflüsse von Gründächern können direkt versickert werden.

Auf allen Grundstücken wird die Zisterne zur Gartenbewässerung genutzt. "Wir spülen zusätzlich unsere Toiletten mit dem kostenlosen Regenwasser", berichtet Hauseigentümerin Claudia Mauth, "unsere Nachbarn gegenüber nutzen es sogar für die Waschmaschine."

Auf diese Weise sparen viele Bewohner auch Trinkwassergebühren ein. Außerdem: Die Gemeinde erhebt für das genutzte Regenwasser keine zusätzliche Abwassergebühr. "Dies betrachten wir als einen indirekten Zuschuss", so Bürgermeister Anton Bruder, "der Verwaltungsaufwand wäre unverhältnismäßig groß dafür, die ökologische Motivation würde unnötig gebremst." Das ist juristisch zulässig; ob und wie durch Regenwassernutzung entstandenes Abwasser bewertet wird, liegt in der Hoheit einer Kommune und muss in der Abwassersatzung geregelt werden.

Welche gesetzlichen Vorschriften gelten bei der Regenwasserinstallation im Gebäude?

  • Mitteilung an das Gesundheitsamt und an das zuständige Wasserversorgungsunternehmen, vor dem Bau der Anlage.
  • Trinkwassernachspeisung bei leeren Speichern
    ausschließlich durch freien Auslauf gemäß DIN 1989.
  • Kennzeichnung der betriebswasserführenden Leitungen. Diese müssen farblich unterschiedlich zum Trinkwassernetz sein. Die freien Zapfstellen (z.B. Gartenwasserventile) sind zusätzlich zu beschildern.

Zisternenüberlauf

Wo private Sickermulden nicht möglich sind, sammeln offene Rinnen und Gräben die Überläufe der Zisternen, einzelner Dachflächen, entsiegelter Parkplätze und Einfahrten. Sie enden außerhalb des Baugebietes in einer öffentlichen Sickermulde. Der Regenkanal, in den auch die Straßeneinläufe entwässern, dient als Notüberlauf. So münden bei extremen Wettersituationen sämtliche Dachabläufe, die nicht in Zisternen gespeichert werden und nicht versickern, zeitlich verzögert und vorgereinigt in einen angrenzenden Bach. Dieser leitet, falls hier überhaupt noch etwas ankommt, das Regenwasser an der Kläranlage vorbei in den Neckar.

Versickerungsgraben entlang der Straße als Sammler der Zisternenüberläufe, die Zisternen liegen zwischen Haus und Graben auf Privatgelände.

Kommunikation statt Sanktion

"Umdenken, Überzeugen, praktisch Handeln" ist Dauchingens selbstgewähltes Motto, um den ökologischen Ideen und Handlungsweisen nach und nach zum Durchbruch zu verhelfen. Bürger, Vereine, Unternehmen sowie Schule und Kindergarten wurden für die Umweltthemen und die "Lokale Agenda 21" gleichermaßen interessiert und mobilisiert. Zum Beispiel erscheint wöchentlich im Gemeindeblatt ein ganzseitiger "Öko-Tipp". Die Sammlung dieser Informationen steht auch auf der Homepage der Gemeinde unter www.dauchingen.de

Von der Zisterne im Vordergrund wird das Wasser in das Gebäude gepumpt, von dort zur Toilettenspülung und zum Gartenwasserventil an der Außenwand.

An der Grundstücksgrenze ersetzen Zisternen den Regenwasserkontrollschacht, wenn sie im Zuge der Erschließung auf jedem Grundstück eingebaut werden.

Die individuelle Bauherrenberatung in Dauchingen gewährleisten der Umweltbeauftragte Klaus Wehrmann und das Büro KommunalPlan. Anforderungen der Gemeinde und Zuschussprogramme werden von ihnen im Einzelfall erläutert. Das gemeindeeigene Öko-Förderprogramm wurde von Jahr zu Jahr aufgestockt und betrug zuletzt 30.000 Euro im Jahr 2002.

Die Kommunen müssen die Initiative ergreifen!

Nicht alle investieren aus Idealismus heraus freiwillig in den Umweltschutz, um Trinkwasser zu sparen und Abwasser zu entlasten. Zunehmend greifen politische Lenkungsmaßnahmen wie Festsetzungen im Bebauungsplan - "das direkte Ableiten von Niederschlagswasser ist nicht zulässig" - dann wird die Regenwasserbewirtschaftung zur Pflicht.
Andernorts wird mit gleicher Absicht die gesplittete Abwassergebühr eingeführt - "das direkte Ableiten von Niederschlagswasser kostet extra" - dann ist die Investition in Maßnahmen zur Regenwasserbewirtschaftung freiwillig. Im Saarland werden zurzeit sämtliche kommunale Satzungen dahin gehend verändert. Die größeren deutschen Städte haben das schon hinter sich. Münster nimmt 40 Cent, Wuppertal 1,60 EURO als Jahrespauschale pro Quadratmeter versiegelter Fläche. Die Beträge der anderen liegen dazwischen. Die Amortisation der Bewirtschaftungsmaßnahmen ist umso besser, je höher diese Gebühr!

Chancen für clevere Installateure

In Zeiten schwacher Konjunktur kann der Umweltschutz als Motor wirken. Handwerksbetriebe müssen ihre Gemeindeverwaltung überzeugen, dass Handlungsbedarf besteht. Energie- und Wassersparen hat Priorität, örtliche Satzung und Bebauungspläne sollten konkrete Vorgaben dazu enthalten; die juristischen Grundlagen dafür sind vorhanden.

Wenn, wie hier in Dauchingen, die Verwaltung vordenkt und die Initiative ergreift, kann der Installateur helfen und gleichzeitig aquirieren:

Nach Beschluss des Bebauungsplanes und der zugehörigen Satzung können Handwerksbetriebe in Zusammenarbeit mit dem Umweltbeauftragten oder mit den örtlichen Banken Informationsveranstaltungen organisieren (Beispiel Überlingen am Bodensee/Volksbank) oder sogar ein Musterhaus bauen (Beispiel Zweibrücken/Städt. Wohnungsbaugesellschaft).

Empfehlenswert ist auch die Zusammenarbeit von Sanitärbetrieben und Garten-/Landschaftsbauunternehmen. Als Arbeitsgemeinschaft können alle Varianten der Regenwasserbewirtschaftung aus einer Hand, maßgeschneidert und mit Festpreis angeboten werden. Auch an Wartungs- und Instandhaltungsverträge sollte gedacht werden!

Internetinformationen:
www.dauchingen.de
www.fbr.de
www.ral-regenwasser.de


* Dipl.-Ing. Klaus W. König ist freier Architekt und beratender Ingenieur in Überlingen am Bodensee. Schwerpunkt seiner Arbeit sind Regen- und Betriebswasseranlagen. Er berät Planungsbüros, Städte und Gemeinden, leitet Seminare für Architekten und Handwerker und hält Vorträge, z. B. bei internationalen Symposien der UNO 1998 in Tokio, 1999 in Kobe/Japan, beim Welt-Wasser-Forum 2000 in Den Haag und 2003 in Kyoto. Er ist Vorstandsmitglied der "Fachvereinigung für Betriebs- und Regenwassernutzung" (fbr) in Darmstadt und Mitarbeiter im DIN-Ausschuss NAW V 8 "Regenwassernutzungsanlagen".


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