IKZ-HAUSTECHNIK, Ausgabe 13/2003, Seite 14 ff.


VERBÄNDE AKTUELL 


Zentralverband


Kurz und bündig


Presstechnik

Schäden vorbeugen

Die Pressverbindungstechnik hat sich in der Trinkwasser- und Heizungsinstallation als häufigste Verbindungsart durchgesetzt, doch werden ab und an Wasserschäden durch nicht verpresste Verbindungen bekannt. Durch Druckschläge oder Temperaturwechsel können bei nicht verpressten Verbindungen die Rohre aus der Verbindung herausgleiten. Schäden von mehreren 10.000 bis über 100.000 Euro können die Folgen sein.

Bei allen anderen Verbindungsarten lässt sich durch Dichtheitsprüfung feststellen, ob Schweiß-, Löt-, Schraub-, Klemm- oder Steckverbindungen ordnungsgemäß hergestellt wurden. Die Prüfung wird nach Abschluss der Arbeiten nach DIN 1988-2, Abschnitt 11, mit mindestens 15 bar durchgeführt.

Damit Verarbeitungsfehler bei der Herstellung von Verbindungen sowie Produktfehler vor dem Verschließen der Wände erkannt werden, wurde in der Norm festgelegt, dass eine Dichtheitsprüfung durchgeführt werden muss.

Vom Hersteller definierte Leckpfade lassen einen nicht verpressten Fitting bei der Druckprüfung offenbar werden.

In Bezug auf Pressfittings hat die Praxis jedoch offenbar gemacht, dass es trotz der kombinierten Dichtheits- und Belastungsprüfung möglich ist, dass zunächst weder eine Undichtheit noch ein Auseinandergleiten einer nicht verpressten Verbindung festgestellt werden konnte. Dies zeigt, dass es offensichtlich mehr als eine Frage des Verarbeitungskomforts ist, den ausführenden Handwerksbetrieben ein Produkt anzubieten, welches derartige Verarbeitungsfehler offenbar macht.

Aus diesen Gründen forderte das Handwerk die Hersteller von Pressverbindungen auf, solche Verbindungen zu entwickeln, die bereits bei einfacher Dichtheitsprüfung Undichtheiten bzw. einen Druckabfall am Prüfmanometer erkennen lassen. Auch der DVGW wurde von der Handwerksorganisation aufgefordert, dieses in der Praxis festgestellte Problem in dem zur Zeit in der Überarbeitung befindlichen Arbeitsblatt W 534 "Rohrverbindungen" durch Anforderungen und Prüfungen abzustellen.

Leider wurde dieser Antrag vom zuständigen Ausschuss mit folgender Begründung abgelehnt:

Bei einer Pressverbindung ist deshalb nicht nur das DVGW-Prüfzeichen von Bedeutung, sondern mindestens genauso wichtig ist die praxisgerechte Verarbeitung auf der Baustelle, die nicht zu außergewöhnlichen Schäden und zu Lasten der Betriebe führen darf. Fachbetriebe sind daher gut beraten, wenn sie nur Pressverbindungssysteme verarbeiten, bei der eine "Nicht-Verpressung" während einer Dichtheitsprüfung erkannt wird.

WPC-Stipendium

Internationaler Ausbilder-Austausch

Das global agierende World Plumbing Council (WPC) möchte den internationalen Erfahrungsaustausch von SHK-Ausbildern erleichtern, um auch auf diesem Weg die internationale Anerkennung von Kompetenzen und Standards zu fördern. Zur Verfügung gestellt werden Stipendien im Wert von jeweils 5000 US-Dollar. Es ermöglicht im Ausland unterschiedliche Lehrmethoden, Innovationen und Schulungssysteme kennen zu lernen, in der jeweiligen Kultur des Gastgeberlandes zu leben und zu arbeiten. Zudem werden damit die Aufstiegsmöglichkeiten und Fremdsprachenkenntnisse verbessert. Voraussetzungen für den Antragsteller:

World Plumbing Council Secretariat
c/o The Institute of Plumbing
64 Station Lane
Hornchurch
RM 12 6NB, England
Telefon: +44-1708-472791
Telefax: +44-1708-448987
E-Mail: secretariat@worldplumbing.org


Bundesfachgruppe Sanitär Heizung Klima

Themen-Vielfalt am runden Tisch

Am 6. und 7. Mai 2003 trafen sich SHK-Fachleute aller Landesverbände zur Frühjahrssitzung in Sankt Augustin, um sich über aktuelle Themen der Branche auszutauschen und Empfehlungen auszusprechen.

Drei gemeinsame Jahre sind in der Bundesfachgruppe vergangen, seit dem die ursprünglich getrennten Expertengruppen für Sanitär und Heizung zusammengeführt wurden. Satzungsgemäß war dies Anlass für Neuwahlen der Bufa-Leitung: Einstimmig bestätigte man den Vorsitzenden Rolf Richter sowie Stellvertreter Fritz Schellhorn in ihren Ehrenämtern.

Aufgrund der Themenvielfalt werden an dieser Stelle nur einige wichtige Punkte näher erörtert.

2004 kommt eine neue TRGI

Aus der Arbeit der Fachausschüsse berichtete ZVSHK-Referent Franz-Josef Heinrichs. Es zeichnet sich ab, dass im Jahr 2004 mit einer neuen TRGI zu rechnen ist. Zusätzliche Sicherheit sollen Gas-Strömungswächter bringen. Einerseits wird der Energieversorger Außenbereiche zunehmend sichern (z.B. als Vorsorge für Baggerunfälle), andererseits sind für den häuslichen Bereich diverse Varianten von Strömungswächtern vorgesehen, die vom Fach-Installateur entsprechend leistungsabhängig ausgewählt werden müssen. Welche Möglichkeiten für die Nachrüstung im Gebäudebestand eröffnet werden, soll zuvor im jeweiligen Installateur-Ausschuss regional einheitlich geregelt werden.

Neues gibt es auch zur Kampagne "Gas ganz sicher": Die Unterlagen beinhalten derzeit ein Prüfprotokoll, das zukünftig um ein Protokoll zur Bestandsaufnahme erweitert werden soll. Der Fachbetrieb kann dann entscheiden, ob er die Erweiterung verwenden möchte. Somit ließe sich auf einen Blick die gesamte haustechnische (Heizungs-)Anlage erfassen und für die Kundenpflege aufbereiten.

Was die Überprüfungsmethoden von Gasanlagen betrifft, unterstrich die Bufa erneut, dass Aussagen über die einwandfreie Funktion nicht auf Messwerten von Schnüffel-Geräten basieren können. Gesicherte Erkenntnisse biete ausschließlich ein ordnungsgemäß durchgeführter Gas-Check mit Leckmengenmessung durch das jeweilige Vertragsinstallationsunternehmen.

Die Bundesfachgruppe befasste sich mit zahlreichen Problemfällen der betrieblichen Praxis.

Stein des Anstoßes

Die Steinbildung in wandhängenden Warmwasserheizungen bleibt weiterhin in der Beratung der Bufa. Ursache und Wirkung lassen sich nicht eindeutig darlegen. Liegt es an der Gerätekonstellation einzelner Fabrikate? Liegt es an der Wasserbeschaffenheit? Die von der Herstellerseite mitlerweile eingebrachten Leistungsgrenzen, Wasserbeschaffenheitsparameter und Nebenanforderungen (z.B. das Anlagenvolumen von 20 l/kW) sind nach Auffassung der Verarbeiter nicht akzeptabel für die praktische Anwendung. Einig ist sich die Bufa darin, dass die Hersteller verpflichtet werden sollten, entsprechend eindeutige Angaben in ihren Produktunterlagen zu machen. Falls die Hersteller keine anderslautenden Hinweise geben, gilt es für die Betriebe praxistaugliche Empfehlungen zu erarbeiten. Bis zum Herbst will man deshalb Vor- und Nachteile prüfen und entscheiden, ob man generell zu einer Wasseraufbereitung für alle Heizkessel und wandhängenden Geräte raten soll.

Auf die DVGW-Kennzeichnung achten

Eindeutiger fällt die Empfehlung der Bufa für Armaturenanschlussschläuche aus. Noch immer werden den Landesverbänden Schäden gemeldet. Mitlerweile haben Hersteller reagiert und bieten qualitativ bessere Produkte an, die den Anforderungen des DVGW-Arbeitsblatts W 543 und dem dort integrierten Arbeitsblatt W 270 entsprechen und nicht zu Schäden führen. Der Fachbetrieb ist daher gut beraten, wenn er bei der Produktauswahl auf diese DVGW-Kennzeichnung achtet.

Die neue Trinkwasserverordnung bringt Veränderungen für die Fachbetriebe. ZVSHK-Geschäftsführer Andreas Müller gab eine Zusammenfassung rund um die neuen technischen Regeln. Dazu gehören:

Einige Landesverbände haben mittlerweile publikumswirksame Aktivitäten gestartet - in Hessen bis hinein in den Landtag - um auf das Thema Trinkwasser aufmerksam zu machen (SBZ berichtete). Für die Mitgliedsbetriebe können sich daraus Möglichkeiten ergeben, Aufträge im Bereich der Überprüfung von Trinkwasseranlagen zu akquirieren. Als geeignete Weiterbildungsmaßnahme bietet die Verbandsorganisation seinen Mitgliedsbetrieben den Trinkwasser-Check.

Ein letzter Punkt zum Thema Wasser: Wie in der Bufa erörtert wurde, setzt der Stadtstaat Hamburg die Musterbauordnung in punkto Wasserzähler (§ 43) seit 1994 konsequent in der Landesbauordnung um. Bis zum 1. September 2004 müssen etwa 775.000 Wohnungen und Gewerbebetriebe über einen eigenen Wasserzähler verfügen. Das bedeutet das Ende des bisher teilweise noch gebräuchlichen Umlageverfahrens mehrerer Parteien und beschert den Fachbetrieben zusätzliche Aufträge. Bleibt abzuwarten, ob die konsquente Anwendung der Musterbauordnung dahingehend auch in anderen Regionen Schule macht.

An zwei Sitzungstagen tauschten die Experten der jeweiligen Bundesländer Erfahrungen aus.

EnEV und Energiepass von Land zu Land verschieden gehändelt

Was die Energieeinsparverordnung anbelangt, kann man derzeit keineswegs von einer einheitlichen Handhabung in den Ländern sprechen. Einen Überblick bieten die Internet-Seiten www.energieundbau.de/isoteg/news. Das Konzept eines bundesweit einheitlichen Energiepasses ist zur Zeit noch in der Abstimmung. Bisher ist vorgesehen, dass der Energiepass nur durch Bauvorlageberechtigte ausgestellt werden darf. Das Bundeswirtschaftsministerium gibt jedoch eine Studie in Auftrag, unter welchen Voraussetzungen eine Gleichstellung der Energieberater aus dem Fachhandwerk mit dem Bauvorlageberechtigten zur Ausfüllung des Energiepasses erfolgen kann. Welche Neuerungen die fachspezifischen Normen DIN 18379-18381 bringen, erläuterten die ZV-Referenten Heribert Ackerschott und Franz-Josef Heinrichs.

Schallschutz in drei Stufen

Aufgrund von zahlreichen Einsprüchen zur Schallschutznorm DIN 4109-10 ist derzeit nicht absehbar, wann mit einem Weißdruck gerechnet werden kann. Es wird darauf gedrängt, dass die Schallschutzstufen 30/27/24 dB als Bestandteil aufgenommen werden. Wirksam werden könnte dies auch durch einen Anhang zur DIN 4109, in dem dann diese Schutzziele enthalten sind. Was in der Bufa zudem erörtert wurde: Das Schutzziel eines vereinbarten Schallpegels kann auch für den Bereich innerhalb einer Wohnung gelten, nicht nur für den angrenzenden Fremdbereich - daher vor Auftragsannahme stets genau auf die Vereinbarungsgrundlage achten!

SHK/Elektro: Eintragungspraxis stößt noch auf Hindernisse

Eineinhalb Jahre nach der Verbändevereinbarung mit den Elektro- und Informationstechnischen Handwerken hat sich an der Gültigkeit nichts geändert: Es bleibt dabei, dass für eine Teileintragung mit dem jeweils anderen Handwerk ein 240-Stunden-Kurs absolviert werden muss, der die erforderliche Sachkunde vermittelt.

SHK-Meister werden nach Absolvierung dieses Kurses in die Handwerksrolle eingetragen. Die Eintragung in das Elektroinstallateurverzeichnis gemäß AVB ElektroV ist bislang allerdings noch nicht in allen Regionen gesichert. Interessierte sollten sich deshalb konkret danach erkundigen und bei Schwierigkeiten den zuständigen SHK-Fachverband oder den ZVSHK in Kenntnis setzen.

Im Gegenzug werden Elektro-Meister nach Absolvierung eines SHK-Kurses in die Handwerksrolle eingetragen. Die Eintragung in das Installateurverzeichnis Wasser gemäß AVBWasserV ist seitens des ZVSHK mit dem BGW geregelt und sichergestellt. Diejenigen Elektromeister, die auch im Bereich "Gas-Installation" tätig werden wollen und sich in das Installateurverzeichnis für Gas eintragen lassen wollen, müssen zusätzlich zu dem 240-Stunden-Kurs noch einen 80-stündigen TRGI-Kurs erfolgreich abschließen.

Weiterbildung

Welche Möglichkeiten zur beruflichen Fortbildung durch das Berufsförderungswerk angeboten werden, stellte ZVSHK-Referent Friedrich Wilhelm Goebel vor. Demnach können Innungsmitglieder von nachstehendem Angebot profitieren:

Neue Ausbildungsverordnung

Die SHK-Verbandsorganisation hatte bereits in der neuen Berufsbezeichnung den Weg in die Zukunft weisen wollen, doch versagte das Wirtschaftsministerium die notwendige Zustimmung: Statt Anlagenmechaniker für Gebäude- und Energietechnik (mit der sonst alle Verfahrensbeteiligten einverstanden waren) genehmigte das Fachressort des Ministeriums den etwas weniger innovativen "Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik".

Wichtig für die Betriebe: Ab dem 1. August 2003 wird man unter dieser Bezeichnung mit der Ausbildung beginnen können. Auf Antrag ist es sogar möglich, dass Lehrlinge jetzt am Ende ihres ersten Lehrjahres auf Wunsch ihren Lehrvertrag umschreiben lassen können, um die weitere Lehrzeit nach der neuen Ausbildungsverordnung zu absolvieren. Ein wichtiges Argument könnte zumindest dafür sprechen: Mit der Abschlussprüfung wird der Geselle gleichzeitig auch die Qualifikation "Elektrofachkraft" erwerben, was die Wertigkeit der Ausbildung unterstreicht.

Schlussbemerkung

Von der Novellierung der Handwerksordnung über Presstechnik, Verschleißteilproblematik, Ausbildungsverordnung, Berechnung der Heizlast bis zur Komfort-Klimatechnik reichte die Tagesordnung. Im Anschluss an diesen Beitrag sowie in den folgenden Ausgaben wird auf das eine oder andere Thema noch näher eingegangen.

TD


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21. - 28. Februar 2004

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18. - 22. April 2004

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11. Juni 2004

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