IKZ-HAUSTECHNIK, Ausgabe 8/2003, Seite 71 f


LESER-SERVICE


Leser fragen - Experten antworten

Tipps und Ratschläge für die SHK-Praxis

In loser Folge beantworten wir an dieser Stelle Ihre Fragen aus der Praxis.


Pfeifen von Thermostatventilen

Bei einem meiner Kunden habe ich vor einigen Monaten eine Heizungsanlage mit Heizkörpern und konventionellen Thermostatventilen eingebaut. Nun beschwert er sich darüber, dass zwei Thermostatventile manchmal Geräusche machen. Ich habe die Umwälzpumpe bereits auf niedrigste Stufe eingestellt, ohne dass eine Veränderung eingetreten ist. Was kann ich sonst noch tun?

Hans-Peter Großen, Reutlingen

Heimeier und Danfoss sagen übereinstimmend, dass für die Geräuschbildung bei Thermostatventilen in der Regel ein zu hoher Differenzdruck verantwortlich ist. Der maximale Differenzdruck sollte in Wohngebäuden in keinem Betriebszustand - auch nicht im Teillastfall oder bei geschlossenem Ventil - den Grenzwert von 20 kPa überschreiten. Insofern war der Ansatz, die Pumpenleistung zu reduzieren, schon richtig.

In größeren Anlagen lässt es sich aber meist nicht vermeiden, dass der Druckverlust an Thermos-tatventilen zumindest in den pumpennahen Strängen den Grenzwert überschreitet. Solange alle Ventile weit geöffnet sind, mag das dann ja noch funktionieren. Doch wenn die Thermostatventile ihre Aufgabe der Raumtemperaturregelung erfüllen und die Durchflussmenge drosseln, liegt bei vermindertem Ventilquerschnitt ein höherer Differenzdruck an. Strömungsgeräusche und im Extremfall sogar pfeifen sind die Folge.

Um bei der Anlagendimensionierung nicht über diesen Grenzwert zu gelangen und die Pumpenförderhöhe nicht unnötig zu steigern, hat es sich als sinnvoll erwiesen, die Ventilauslegungsdruckverluste zwischen 5 und 10 kPa zu begrenzen. Ist dennoch ein übermäßiger Differenzdruck zu erwarten, z.B. im Schwachlastbetrieb, so sind geeignete Gegenmaßnahmen zu treffen, wie der Einbau differenzdruckregelnder Einrichtungen in Form von dezentralen Differenzdruckreglern. Überströmventile sollte man wegen der damit verbundenen Rücklauftemperaturanhebung heutzutage nicht einsetzen.


Potenzialausgleich an einem Edelstahlkamin

Ein befreundeter Elektrofachhandwerker erzählte mir kürzlich, dass nachträglich eingezogene metallene Abgasleitungen in den Potenzialausgleich einbezogen werden müssten. Ist das richtig und wie soll dies in der Praxis geschehen?

Bernd Meyer per E-Mail

Wenn das Abgasrohr durch alle Stockwerke (einschließlich Keller) geführt wird, gehört es zu den Teilen, die nach Abschnitt 413.1.2.1 der VDE 0100 Teil 410 (Ausgabe 1997-01) in den Hauptpotenzialausgleich mit einbezogen werden müssen, weil dort Folgendes angeführt ist: In jedem Gebäude müssen der Hauptschutzleiter, der Haupterdungsleiter, die Haupterdungsklemme oder -schiene und die folgenden fremden leitfähigen Teile zu einem Hauptpotenzialausgleich verbunden werden:

Potenzialausgleich in der Haustechnik - Möglichkeiten.

Damit müsste gewährleistet sein, dass im Keller die Heizungsanlage einschließlich Heizungsrohre für Vor- und Rücklauf und eben das Edelstahlrohr mit einem Hauptpotenzialausgleichsleiter mit einem Querschnitt zwischen 6 mm2 und 25 mm2 (abhängig vom Querschnitt des "Hauptschutzleiters") in den Hauptpotenzialausgleich einbezogen ist. Hierbei ist es ausreichend, - sofern alle anderen genannten Teile untereinander Verbindung haben - nur eine Verbindung herzustellen. Wo eine leitfähige Verbindung nicht besteht, müssen Einzelanschlüsse vorgenommen werden. Eine Überbrückung von Stoß- oder Verschraubungsstellen ist nicht - auch nicht beim Abgasrohr - gefordert, es sei denn diese Teile werden für nachgeschaltete fremde leitfähige Teile als Potenzialausgleichsleiter verwendet.

Metallische Einsatzrohre in Schornsteinen sind auch in die Blitzschutzanlage zu integrieren. Es ist zu unterscheiden zwischen äußerem und innerem Blitzschutz, wobei der äußere Blitzschutz (der so genannte Blitzableiter) oft nicht vorhanden ist. Beim inneren Blitzschutz handelt es sich um die Erdung der Elektroinstallationen, die an der Potenzialausgleichsschiene vorgenommen wird. (Quelle: Raab, Neuwied)

Wenn es sich jedoch nicht um eine im Keller befindliche übergeordnete Heizungsanlage handelt, sondern um Einzelheizgeräte, jedoch mit durchgängigem Kamin, gibt es eine solche Verbindung zum Hauptpotenzialausgleich nicht. Daher muss formal im Keller der Hauptpotenzialausgleich auch zum Edelstahlkamin hergestellt werden. Soweit das Grundsätzliche.

Für den Potenzialausgleich bietet es sich an, die Kondensatschale zu benutzen. Auf den Ablauf wird eine Schelle gesetzt, die über ein ausreichend dimensioniertes Kabel mit der Erdungsschiene verbunden wird. Alternativ bieten einige Hersteller auch Kondensatschalen mit integriertem Potenzialanschluss an, wie hier im Bild dargestellt. (Quelle: Raab, Neuwied)

Auch wenn ein solches leitfähiges Abgasrohr nachträglich in einen vorhandenen Kamin eingezogen wird, oder wenn nachträglich ein separates leitfähiges Abgasrohr (außerhalb des Gebäudes, mit Zuführung zum Gebäude) errichtet wird, muss dieses Abgasrohr in den Hauptpotenzialausgleich einbezogen werden (siehe Bild).

Werner Hörmann, Fachautor und Mitglied der VDE-Normungsgremien


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