IKZ-HAUSTECHNIK, Ausgabe 6/2003, Seite 144 ff.


HEIZUNGSTECHNIK


Heizkosten- und Brauchwassererfassung im NEH: Lohnt sich das?

Wolfgang Franke*

Ist die Heizkostenverordnung von 1981 noch up to date oder anders gefragt: Rechnet sich die verbrauchsabhängige Erfassung von Heizenergie und Brauchwasser in modernen Gebäuden angesichts des niedrigen Energiebedarfs überhaupt? Antworten auf eine komplexe Frage.

Die Situation: Von rund 290 kWh/(m2 a) im Abrechnungszeitraum 1977/78 ist der spezifische Energieverbrauch nach Analysen der Techem AG auf heute rund 197 kWh/(m2 a) witterungsbereinigt zurückgegangen. Bei Energiepreisen von ca. 0,04 Euro/kWh kostet die Beheizung einer 75 m2 großen Wohnung im Bundesdurchschnitt also rund 590,- Euro. Hinzu kommen Nebenkosten (Betriebsstrom, Wartung, Immissionsmessung, Kaminreinigung, Prüfung, Einstellung, Verbrauchsabrechnung usw.) von nochmals etwa 93,75 Euro. Das sind 15,9 Prozent der Energiekosten. Die Abrechnungskosten eines statistischen Durchschnitthauses liegen zurzeit bei 27 Euro pro Wohnung, mithin 4,6 Prozent der Energiekosten. Bei vielfach belegten 18 Prozent Energieeinsparung (siehe Kasten) durch Verbrauchserfassung und -abrechnung verläuft die rein monetäre Wirtschaftlichkeit oberhalb der in Bild 1 dargestellten Kurve. Die Verbrauchsabrechnung erlaubt demnach noch Anwendungen bei Energieverbrauchen von 50 kWh/(m2 a) in Verbindung mit einem Energiepreis von 0,04 Euro/kWh.

Die Heizkostenverordnung

Die HeizkostenV von 1981 - zuletzt novelliert im Jahre 1989 - verpflichtet zunächst alle Gebäudeeigentümer zentral beheizter Mehrfamilienhäuser zur Verbrauchsabrechnung. Also auch Eigentümer von Gebäuden, die künftig nach EnEV errichtet werden. Die HeizkostenV lässt aber auch Ausnahmen zu. Zum Beispiel dann, wenn "… die Erfassung des Wärmeverbrauchs oder die Verteilung der Kosten des Wärmeverbrauchs … nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich ist …" Gebäudeeigentümer, die dies in ihren Anwendungsfällen als gegeben ansehen, können und werden möglicherweise von der Ausnahme Gebrauch machen. Sie laufen dabei allerdings das Risiko, dass entweder interessierte Nutzer die Verbrauchsabrechnung vor Gericht einklagen oder aber bei vorgelegter Pauschalabrechnung vom Kürzungsrecht nach HeizkostenV in Höhe von 15 Prozent der Heizkosten Gebrauch machen (siehe Kasten).

Der Gebäudeeigentümer ist bei Inanspruchnahme einer Ausnahmeregelung gut beraten, die Grenzen für die Wirtschaftlichkeit nicht zu knapp zu bemessen. So verurteilte das AG Münster zwar einen Vermieter, bei dem die Kosten des Wärmemessdienstes gut die Hälfte der Energiekosten ausmachten, hielt allerdings eine Obergrenze von etwa 25 Prozent für Wärmemessung als angemessen (AG Münster, AZ.: 3 C 3188/01, vom 14.09.01).

Argumente im Niedrig-Energie-Haus

In nach EnEV errichteten Gebäuden mit stark reduzierten Transmissionswärmeverlusten werden die Lüftungsverluste beim Heizwärmeverbrauch immer mehr an Bedeutung gewinnen. Mit steigender Gebäudedichtheit spielen dabei Fensteröffnungszeiten eine immer größere Rolle. Dadurch hat das Nutzerverhalten bei der Fensterlüftung künftig einen erheblichen Einfluss auf den Heizenergieverbrauch. In 13 Gebäuden (Ein- bis Mehrfamilienhäuser), nach Wärmeschutzverordnung 1995 und besser errichtet, wurden die Fensteröffnungszeiten von 67 Wohnungen (davon 28 mit mechanischen Lüftungsanlagen) in Abhängigkeit verschiedener Parameter untersucht. In den Wohnungen ohne Lüftungsanlagen streuten die Fensteröffnungszeiten zwischen gut 0,6 h/h und 0,08 h/h. In den anderen war die Streuung vergleichbar, allerdings auf niedrigerem Niveau. Die Verfasser resümieren, dass "trotz Lüftungsanlage die Nutzer offensichtlich ein großes Bedürfnis haben, das Fenster zu öffnen". /1/

Zu diesen Lüftungswärmeverlusten kommt ein Heizwärmeverlust hinzu, bedingt durch die während der Fensteröffnung stärker geöffneten Thermostatventile. Dies alles führt dazu, dass bei optimierter Fensterlüftung und Raumtemperaturregelung das Einsparpotenzial in Niedrigenergiehäusern prozentual höher liegen wird als in konventionell errichteten Gebäuden. Insofern wird bei niedrigen Energieverbräuchen eine bessere Wirtschaftlichkeit als in Bild 1 dargestellt erreicht.

Bild 1: Wirtschaftlichkeit der Verbrauchsabrechnung in Abhängigkeit von Energieverbrauch und -preis; für alle Kombinationen oberhalb der Kurve besteht Wirtschaftlichkeit.

Die Antwort von Techem auf die EnEV

Der mit allgemeinen Energiesparmaßnahmen und der EnEV eingeleitete Trend zu sinkenden Heizenergieverbräuchen hat bei der Techem AG zu verschiedenen Aktivitäten geführt:

a) Permanent wird bei Geräteentwicklung und Prozessabläufen auf Kostenreduktion geachtet (Beispiele: Die Entwicklung von elektronischen Geräten, die die Verbrauchsanzeigen per Funk aussenden, um den Aufwand mit der Ablesung einzelner Geräte innerhalb der Wohnung zu vermeiden oder internetbasierte Abwicklung der Verbrauchsabrechnungen).

b) Entwicklung des funkbasierten Hausautomationssystems assisto, mit Einzelraum-Temperaturregelung (ETR), Verbrauchserfassung, Sicherheitsfunktionen, Kesselansteuerung usw. Das System regelt sowohl Radiatoren- wie Fußbodenheizungen und wird in Ein- und Mehrfamilienhäusern eingesetzt. Die Beheizungswünsche werden vom Nutzer in eine Wohnungszentrale entweder über Standardprogramme wohnungsweise oder individuell für einzelne Räume eingegeben. assisto hat eine "Fenster-offen-Erkennung", die während des Lüftens die Heizkörperregler schließt. Das System verhindert über eine Mindesttemperaturhaltung extreme Auskühlung.

Bild 2: Häufigkeitsverteilung der Heizenergieverbräuche auf Liegenschaftsebene. Mittelwert Wohnungen mit comfort-tech: 104 kWh/(m2 a). Mittelwert Wohnungen ohne comfort-tech: 126 kWh/(m2 a).

Bereits mit einem verkabelten System dieser Art wurde nachgewiesen, dass eine intelligente Raumtemperaturregelung nennenswerte Energieeinsparungen ermöglicht. Untersucht wurden dazu 56 Gebäude (mit 5000 Wohnungen) mit ETR. Der Vergleich zu Gebäuden nur mit konventionellen Thermostatventilen ergab einen um 17,5 Prozent niedrigeren Energieverbrauch (Mittelwert 104 kWh/(m2 a)). In beiden Gebäudekomplexen erfolgte überdies eine Verbrauchsabrechnung. /2/ In weiteren Anlagen in Berlin wurden Einsparungen von 30 kWh/(m2 a) auf 79 kWh/(m2 a) erzielt. Dabei konnte beobachtet werden, dass die Verbrauchsstreuung zwischen Wohnungen von üblicherweise 40 auf 25 kWh/(m2 a) zurückging - ein Ergebnis der Mindesttemperaturvorgabe und der "Fenster-offen-Erkennung". Damit wird das Nutzerverhalten berechenbarer. Auch die Höhe der Raumtemperaturen und die Fensterlüftungszeiten werden mit ETR-Systemen reduziert. In 55 Wohnungen mit NEH-Charakter (54 kWh/(m2 a)) errechneten sich damit Energieeinsparungen von 15 bis 20 Prozent. /3/ Damit gewinnt Einzelraum-Temperaturregelung gerade in NEH einen hohen Stellenwert: allgemeine Energieeinsparung, Nivellierung des Nutzerverhaltens, Reduktion der Fensterlüftung bei gleichzeitigem Schließen der Heizkörperregler.

Brauchwarmwasserbereitung

Auch in Niedrigenergie-Häusern muss Warmwasser bereitet werden. Dieser Aufwand bleibt energetisch auf bekanntem Niveau. Eine Verbrauchsmessung und -abrechnung ist folgerichtig. Hilft sie doch weiterhin sowohl Energie- wie Wasserressourcen zu sparen.

Bild 3: Mittlere Fensteröffnungsdauer unterschiedlicher Räume.

Zusammenfassung

Es mag sein, dass unter rein finanziellen Gesichtspunkten bestimmte Systeme und Verfahren der Verbrauchserfassung und -abrechnung im NEH-Bereich an Grenzen stoßen. Hier hat die seit über zwanzig Jahren bewährte HeizkostenV Ausnahmeregelungen definiert, die der Gebäudeeigentümer in Anspruch nehmen kann. Inwieweit zukünftig die Abrechnungsrentabilität das entscheidende Kriterium für den Einsatz von Erfassungstechnik in Gebäuden bleibt, wird noch zu diskutieren sein - die Auswirkungen auf die CO2-Emissionen liegen auf der Hand. Bei der Technik spielt die Unterstützung des Nutzers durch ETR eine herausragende Rolle. Diese Systeme sind eine Antwort auf Anforderungen der EnEV. Durch ihre Vielseitigkeit und Ausbaufähigkeit (Verbrauchserfassung, Sicherheitsfunktionen, Kesselansteuerung usw.) gibt es eine Reihe von Zusatznutzen für Gebäudeeigentümer und Bewohner, die nicht allein mit Energieeinsparkosten bewertet werden können. Es gilt, mit intelligenter Hausautomation den Nutzer in komplexer werdenden Heizsystemen zu unterstützen. Denn, so ein Zitat von Prof. Dr. Wolfgang Richter, TU Dresden: "Auf Dauer gibt es keine Energieeinsparung gegen den Nutzer, sondern nur mit dem Nutzer zusammen."/4/


HeizkostenV: § 12 Kürzungsrecht, Übergangsregelungen

(1) Soweit die Kosten der Versorgung mit Wärme oder Warmwasser entgegen den Vorschriften dieser Verordnung nicht verbrauchsabhängig abgerechnet werden, hat der Nutzer das Recht, bei der nicht verbrauchsabhängigen Abrechnung der Kosten den auf ihn entfallenden Anteil um 15 vom Hundert zu kürzen…


Brennstoffeinsparungen bei Verwendung von Heizkostenverteilern
Untersuchungen über Energieeinsparungen bei verbrauchsorientierter Heizkostenabrechnung mit Heizkostenverteilem


 

Internetinformationen:
www.techem.de
www.assisto.de


*) Wolfgang Franke, Leiter Public Relations bei der Techem AG, Eschborn


B i l d e r :   Techem AG, Eschborn


L i t e r a t u r :

/1/ Reiß, Erhorn, Ohl: Klassifizierung des Nutzerverhaltens bei der Fensterlüftung; HLH 52 (2001) Nr. 8 - August

/2/ Ohl: Energieeinsparung durch intelligente Regelung; TAB 12/99

/3/ Benecke: Feldversuche mit elektronischer Einzelraum-Temperaturregelung; HLH 53 (2002)

Nr. 5 - 7
/4/ Richter: Neue bauliche und haustechnische Komponenten im Überblick; Vortrag gehalten beim EnSan Symposium am 3. und 4. Juli 2002, Stuttgart


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