IKZ-HAUSTECHNIK, Ausgabe 3/2003, Seite 3


EDITORIAL


SHK-Betriebe Treuhänder für Energieeffizienz

Die Belastbarkeit der Erde durch CO2 und andere Treibhausgase hat offensichtlich ihre Grenze erreicht. "El Ninjo", Jahrhundertfluten, Waldsterben usw. sind sichtbare Anzeichen der Belastungsgrenze und der Bedarf an Primärenergie wird gleichwohl weiter steigen. Das Kyoto-Protokoll hilft (noch) nicht. Insofern muss die SHK-Branche die Reduzierung selbst in die Hand nehmen. Die entsprechende Anlagentechnik und das Know-how ist vorhanden.

Neben Architekten und Planern gehört die SHK-Branche zu den Treuhändern einer effizienten Anwendung der Primärenergie und des Einsatzes von regenerativen Energien. Effizienzmaßnahmen in und an Gebäuden betreffen den höchsten energetischen Bedarfsanteil. In der EU wird mit einem Primärenergiebedarf von bis zu 50% auf dem Gebäudesektor gerechnet.

Dem Vorbild der deutschen Energieeinsparverordnung entsprechend wird eine europäische Energieeinsparverordnung* bis 2003 umgesetzt. Zur Sicherung der Energieeffizienz sind Maßnahmen zu treffen, wie:

Zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Begrenzung des Primär­energiebedarfs ist die Energieeinsparverordnung bereits das integrale Planungsinstrument in Deutschland.

Mit dem integralen Ansatz von Anlagentechnik und Gebäudehülle werden sowohl an eine Energieberatung als auch an die Planungstiefe eines Gebäudes, auch kleinerer Gebäude, deutlich höhere Ansprüche gestellt.

Wärmeerzeuger sollten grundsätzlich innerhalb der thermischen Hülle eines Gebäudes geplant werden. Damit können während der Heizperiode Einsparungen von 10 bis 15% erzielt werden. Wirtschaftlicher kann man einer Verpflichtung zur Energieeffizienz nicht nachkommen. Diese Planungstiefe sollte für Treuhänder der Primärenergie zum selbstverständlichen Instrumentarium werden.

Im Rahmen der Bemühungen der Bundesregierung zur Haushaltskonsolidierung ist als ein Hoffnungsschimmer anzusehen, dass z.B. Kredite durch Zuschüsse oder Sonderabschreibungen abgelöst werden sollen, und zwar für Modernisierungen im Gebäudebestand.

Das ist eine Chance für zukunftsfähige Arbeitsplätze in kleinen und mittleren Unternehmen, für die Senkung der Schattenwirtschaft und für eine Entlastung der Sozialkassen. Die Auswirkungen der Schattenwirtschaft können ohne den Aufbau zusätzlicher Verwaltungsstrukturen eingeschränkt werden.

Die SHK-Branche ist in der Lage, auf der Basis des Energiebedarfsausweises und der Fachunternehmererklärung diese Vorgabe einzufordern und zu realisieren.

Studien haben gezeigt, dass in der EU über 10 Millionen Kessel im Einsatz sind, die über 20 Jahre alt sind. Das Einsparpotenzial durch Austausch dieser alten Kessel würde durch geringeren Verbrauch etwa 5% der im Wohnungssektor verbrauchten Heizenergie betragen. Wir sollten mit unseren europäischen Partnern eine konzertierte Aktion zum Austausch starten.

Diese konzertierte Aktion könnte mit der Sanitärwirtschaft gekoppelt werden. Denn die SHK-Branche ist nicht nur ein Treuhänder der Primärenergie, sondern auch Fachpartner für Gesundheit, Komfort und Wellness.

Es sind alle Voraussetzungen gegeben, mit der Hilfe und dem Know-how der SHK-Branche die Belastung unserer Erde nachhaltig zu senken, und zwar jetzt!

Prof. Dr.-Ing. Helmut Burger
Geschäftsleitung
Viessmann Werke GmbH & Co.
 

 


* Anmerkung: Die europäische Energieeinsparverordnung wurde unter dem Titel ­"Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden" am 16. 12. 2002 im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft veröffentlicht.


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