IKZ-HAUSTECHNIK, Ausgabe 1/2/2003, Seite 17 ff.


VERBÄNDE AKTUELL 


 Nordrhein-Westfalen


Verleihung des Wilo-Förderpreises

Berufsbildungsausschuss tagte in Dortmund

Am 5. November 2002 fand im Schulungszentrum der Wilo AG in Dortmund die Verleihung des Wilo-Förderpreises für den SHK-Nachwuchs in NRW statt. Frank Kaiser und Landesinnungsmeister Rudolf Peters nahmen die Ehrungen vor. Außerdem wurden vier Berufsschullehrer durch eine Ehrennadel des Fachverbandes SHK NRW für ihre Verdienste bei der praxisbezogenen Fortbildung für Berufsschullehrer ausgezeichnet.

Über die Bildungsmisere wird viel geklagt, aktive Nachwuchsförderung vonseiten der Industrie für das Fachhandwerk ist jedoch immer noch selten. Hier setzt die Wilo AG Akzente mit dem Wilo-Förderpreis, der besonders talentierten jungen Fachkräften aus dem Sanitär- und Heizungsgewerk verliehen wird. Frank Kaiser, Vorstand Unternehmensqualität und Produktion, überreichte die Preisgelder in Höhe von insgesamt 3000,- € an die drei besten Teilnehmer des "Praktischen Leistungswettbewerbs" im Fachverband Sanitär, Heizung, Klima NRW. In diesem Jahr konnten sich über die Auszeichnung freuen: Dirk Relt (1. Preis ZHL) aus Rosendahl, Thomas Schroers (2. Preis ZHL) aus Nettetal und Oliver Belz (1. Preis GW) aus Bad Berleburg.

Der zum fünften Mal verliehene Wilo-Förderpreis wurde von Frank Kaiser, Vorstandsmitglied der Wilo AG, vergeben. Ein Preisgeld von 3000,- € wurde für den Handwerkernachwuchs bereitgestellt. Im Bild von links: LIM Rudolf Peters, Dirk Relt, Udo Kunz, Thomas Schroers, Oliver Belz und Frank Kaiser.

"Die Sanitär- und Heizungsbranche kann als Berufsfeld noch viel aktiver werden. Mit aktiver Nachwuchsförderung ist hier einiges zu erreichen," ist Kaiser überzeugt. "Wir würden uns freuen, wenn sich noch mehr Industrie­unternehmen für die Berufsausbildung engagieren." So hat der Pumpenhersteller in Zusammenarbeit mit dem Bundesinstitut für Berufsbildung (BiBB) unter dem Namen "Wilo-Brain" eine Bildungsinitiative für das SHK-Handwerk ins Leben gerufen. Dazu entstanden in Kooperation mit SHK-Innungen und -verbänden elf unabhängige Seminarzentren im gesamten Bundesgebiet."

Für besondere Verdienste wurde die Ehrennadel des Fachverbandes NRW an die vier Berufsschullehrer Heisig, Swoboda, (Silberne) sowie Wiebe und Jaeger (Bronzene) durch LIM Peters verliehen.

Im Anschluss an die Auszeichnung des SHK-Nachwuchses, ehrte Landesinnungsmeister Peters vier verdiente Berufsschullehrer mit der "Ehrennadel" des Fachverbandes SHK NRW. Insbesondere hatten sich die Studiendirektoren Norbert Swoboda, Horst Heisig sowie die Oberstudienräte Axel Jaeger und Horst Wiebe durch die Unterstützung des Referates Berufsbildung des Fachverbandes SHK NRW hervorgetan. LIM Peters führte dazu aus: "Sie haben zwei Fach-Qualifikationsmaßnahmen für jeweils 18 junge Berufsschullehrer, die ein ganzes Jahr lang, einen Tag pro Woche eine Ausbildung in den Fachgebieten des Gas-Wasserinstallateurs und des Zentralheizungs- und Lüftungsbauers erhalten haben, begleitet. Die vermittelten Kenntnisse wurden durch praxisorientierte Fertigkeiten und Maßnahmen bei Herstellern und in Labors der Schulen unterstützt." Die Herren Swoboda und Heisig erhielten die silberne Ehrennadel und die Herren Wiebe und Jaeger die bronzene Ehrennadel.

Der Berufsbildungsausschuss tagte unter Vorsitz von Dieter Lackmann (Mitte).

Abschluss der Tagung bildete die Sitzung des Berufsbildungsausschusses unter Vorsitz von Dieter Lackmann. Hauptthema der Sitzung war die neue ab 1. Januar 2003 gültige Meisterprüfungsverordnung für das Installateur- und Heizungsbauer-Handwerk und ihre Umsetzung in den Meisterprüfungsausschüssen. Strittig unter den Sozialpartnern ist noch die Lehrlingsausbildung und die Berufsbezeichnung - Installateur oder Anlagenmechaniker - für Gebäude- und Energietechnik. Die Ausbildungsverordnung der Lehrlinge wird vorraussichtlich zur Jahresmitte 2003 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Frau Beccard, Bernd Brotrück und Willi Winzenick wurden als neue Mitglieder im Berufsbildungsausschuss begrüßt. Die Herren Hoettecke und Böse wurden nach langjähriger Mitarbeit im Ausschuss verabschiedet.

 


Immer auf dem Laufenden

SHK-Sachverständigentagung auf Schloss Raesfeld

Alljährlich treffen sich auf Einladung des SHK-Fachverbands NRW Sachverständige aus dem Sanitär-, Heizungs- und Klimahandwerk, um sich weiterzubilden. Im letzten Jahr kam man auf Schloss Raesfeld zusammen. Zwei halbe Tage, 25. und 26. November 2002, standen ganz im Zeichen neuer Rechtsvorschriften und technischer Regelwerke.

Veränderungen rechtlicher Vorschriften

Norbert Schmitz, technischer Referent im SHK-Landesverband, stellte die Struktur der seit 1. Februar letzten Jahres eingeführten Energieeinsparverordnung (EnEV) vor. Sie fasst die alte Wärmeschutzverordnung von 1995 und die Heizungsanlagenverordnung von 1998 zusammen und verfolgt das Ziel, die Anforderungen an den ­Energieverbrauch einer Liegenschaft (z.B. Wohn-, Geschäfts- oder Bürogebäude) gegenüber den bisherigen Rechtsvorschriften um etwa 30% zu verschärfen. Geschehen soll dies über die Begrenzung des Primärenergieverbrauchs, also der Summe aus der Energie für Heizung und Brauchwasser inkl. Hilfsenergie (für z.B. Pumpen) zuzüglich der Energie, die für die Gewinnung, Aufbereitung und Transport des Energieträgers (Kohle, Erdgas oder Heizöl) aufgewendet werden muss.

Schmitz stellte klar heraus, dass mit der neuen Verordnung erstmalig in Deutschland die Anlagenseite gleichberechtigt neben der Bauseite steht. "Das bedeutet, dass eine Energie sparende Heizungsanlage Kosteneinsparungen bei der Wärmedämmung des Gebäudes zulässt", so der technische Referent.

Rund 70 öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige kamen auf Schloss Raesfeld zusammen, um sich über die neuesten Rechtsvorschriften und technischer Regelwerke zu informieren.

Internationalisierung von Normen

Während die EnEV lediglich in Deutschland gilt, müssen einige technische Normen europaweit angewendet werden. Vor diesem Hintergrund schaffte Hans-Peter Sproten, technischer Geschäftsführer im nordrhein-westfälischen SHK-Handwerksverband, einen Überblick über die Veränderungen im deutschen und internationalen Regelwerk. Für das Gewerk Heizung ist beispielsweise von Bedeutung, dass die Sicherheitsnormen DIN 4751 bis DIN 4752 in Kürze von einer Europanorm, der DIN EN 12828, abgelöst werden. Zum Redaktionsschluss dieser Ausgabe war jedoch noch keine Umsetzung erfolgt.

Wie bekannt, gibt es bereits eine europäische Norm zum Schutz des Trinkwassers in der Hausinstallation. Diese Norm trägt die Bezeichnung DIN EN 1717 und soll zukünftig den Teil 4 der deutschen DIN 1988 ablösen. Damit ist aber nach Sprotens Worten vorerst nicht zu rechnen, da zwei europäische Länder die Internationalisierung einer Trinkwassernorm blockieren. Sproten wörtlich: "Es ist nicht damit zu rechnen, dass in den nächsten fünf Jahren ein europäisches Regelwerk verabschiedet wird. Dazu sind die Interessen der einzelnen Länder zu unterschiedlich. Allerdings wird die DIN 1988 in ihren Teilen einzeln überarbeitet."

Norbert Schmitz (l.), technischer Referent im FV SHK NRW und Hans-Peter Sproten (r.), techn. Geschäftsführer des FV SHK NRW.

Manfred Lippe, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger in mehreren Fachbereichen, ergänzte die Übersicht rechtlicher Rahmenbedingungen aus Sicht des vorbeugenden Brandschutzes. Der Experte auf diesem Gebiet verwies u.a. auf die "Technische Regel für Gasinstallationen (TRGI)" und "Leitungsanlagenrichtlinie NRW (LAR-NRW)". Inhaltlich seien einige erhebliche Differenzen auszumachen; deshalb werde die TRGI auch zur Zeit überarbeitet und der LAR angepasst.

Nachdem Alfred Horn vom Abwasserrohranbieter Saint-Gobain HES GmbH die DIN EN 12056 (europäische Abwassernorm) mit DIN 1986-100 (deutsche Restnorm) in ihren Grundzügen dargelegt und die Kosten von rund 1000 € für das gesamte Regelwerk genannte hatte, kam es zu einer heftigen Diskussion im Plenum. Einige Handwerksunternehmer kritisierten die europäische und insbesondere deutsche Regelungswut. "Wenn wir uns in allen relevanten Normen auskennen wollen", so eine Wortmeldung, "kommen wir gar nicht mehr zum Arbeiten." Dem wurde zwar zugestimmt, dennoch ließen die EU-Politiker sich nicht stoppen, so die Antwort aus dem Gremium.

Matthias Anton, technischer Geschäftsführer der Überwachungsgemeinschaft im Bundesverband für Gebäude- und Energietechnik, machte Geschmack auf die Weiterbildung zum Sachverständigen nach VAwS.

Haftung eines ­Sachverständigen

Ein Sachverständiger hat nicht selten zu prüfen, ob die Ausgestaltung einer technischen Anlage alle relevanten Normen und Richtlinien erfüllt. Da kann es durchaus vorkommen, dass man etwas übersieht oder nicht richtig deutet. Für solche Fälle ist man gut beraten, wenn der Sachverständige seine Haftung begrenzt. Darauf machte Jürgen Ulrich aufmerksam. Der Vorsitzende Richter am Landgericht Dortmund gab auf amüsante Weise allerlei Tipps und Hinweise, wie man sich rechtlich legal vor unliebsamem Haftungszugriff schützt. Etwa dadurch, dass man ein Gutachten

"All diese Beschränkungen müssen Bestandteil des Vertrages mit dem Auftraggeber sein", so der Richter.

Ulrich verwies in diesem Zusammenhang auch auf den § 839 a BGB, der seit August letzten Jahres die Haftung des bei Gericht tätigen Sachverständigen erheblich verschärft. Danach haftet ein Sachverständiger für ein unrichtiges Gutachten, wenn ihm vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten nachgewiesen werden kann. Der Referent gab den dringenden Rat, Rücksprache mit seinem Haftpflichtversicherer zu nehmen, um ausreichenden Rechtschutz sicherzustellen.

Jürgen Ulrich verstand es, knallharte Rechtsfälle humorvoll zu verpacken und trotzdem Inhalte zu vermitteln.

Weiterbildung

Matthias Anton, technischer Geschäftsführer der Überwachungsgemeinschaft im Bundesverband für Gebäude- und Energietechnik (vormals ZVSHK*), ging in seinem Vortrag auf die Zuständigkeitsbereiche von Sachverständigen ein. Ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Gewerke Sanitär, Heizung und Klima sei beispielsweise nicht berechtigt, eine Heizölverbraucheranlage zu begutachten. Hierzu bedürfe es einer besonderen Zulassung, die man in einer zweitägigen Schulung mit anschließender theoretischer und praktischer Prüfung erlangen könne. Die "Überwachungsgemeinschaft Technische Anlagen der SHK-Handwerke" im Bundesverband für Gebäude- und Energietechnik bietet solche Kurse an. Nähere Informationen gibt es unter der Telefonnummer (02241) 9299-0.

Fazit

Auch diese Sachverständigentagung hat wieder einmal bewiesen, dass mit einer handwerks­orientierten Themenauswahl ein volles Haus gesichert ist. Auch begrüßten die Teilnehmer, dass die Veranstaltung auf zwei Tage gelegt war und so viel Zeit für den wichtigen informellen Meinungsaustausch eingeräumt wurde.

*) Der "Bundesverband für Gebäude- und Energietechnik Deutschland" ist aus dem "Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK)" hervorgegangen. Auf seiner letzten Mitgliederversammlung im September 2002 votierte die Mehrheit der ZVSHK-Delegierten für eine Umbenennung.


AJU-Mitgliederversammlung: Die Planungen stehen

Die "Arbeitsgemeinschaft Junger Unternehmer im SHK-Handwerk" traf sich am 14. November 2002 zur alljährlichen Mitgliederversammlung. Knapp 20 AJU’ler waren nach Düsseldorf in das neu errichtete Gebäude des nordrhein-westfälischen SHK-Fachverbands gekommen, um die Aktivitäten der Jahre 2001/2002 Revue passieren zu lassen und die Planungen für 2003 zu besprechen.

Der alte und neue AJU-Vorstand (v.l.): Karl-Heinz Zottowski (Vorsitzender), Jörg Neuhaus (stv. Vorsitzender), Stefan Henrich, Andreas Rawe.

Wolfram Weber, Geschäftsführer der AJU, freute sich über das große Interesse am zweitägigen Seminar "Design und Marketing", das Anfang November 2002 auf Einladung der Alois Dornbracht GmbH & Co. KG (Iserlohn) in Essen stattfand. "Ich denke, dass man in Zukunft mehr solcher Top-Events veranstalten sollte. Denn so etwas kommt offensichtlich gut an", so Weber.

Für das Jahr 2003 sind zunächst zwei AJU-Veranstaltungen geplant. Das erste findet bereits am 7./8. Februar 2003 im Sauerland statt. Oventrop lädt zu einem Werksbesuch mit Fachvorträgen nach Olsberg und Winterberg ein; am zweiten Tag geht es dann zum FIS-Skispringen nach Willingen. Im Juni will man ein Plattbodenschiff chartern und ein Wochenende auf dem Ijselmeer (Niederlande) verbringen. Für beide Events werden die Einladungen an die Mitglieder der AJU rechtzeitig versandt.

Die AJU-Mitgliederversammlung am 14. November 2002 im Verbandsgebäude der nordrhein-westfälischen SHK-Handwerksorganisation.

Im Zuge der Mitgliederversammlung wurde der AJU-Vorstand im Amt bestätigt: Karl-Heinz Zottowski (Vorsitzender), Jörg Neuhaus (stv. Vorsitzender), Stefan Henrich und Andreas Rawe wurden einstimmig für zwei weitere Jahre wiedergewählt.


Einladung zur

Demonstration und Kundgebung

von Handwerk, Bauwirtschaft und Mittelstand

Der Fachverband Sanitär Heizung Klima NRW ruft alle Handwerker zu einer Demonstration und Kundgebung am 24. Januar 2003 nach Düsseldorf auf.

Treffpunkt am Freitag, dem 24. Januar 2003 von 10.00 bis 13.00 Uhr ist der Burgplatz in der Düsseldorfer Innenstadt (direkt am Schlossturm). Das Thema der Veranstaltung lautet:

"JETZT REICHTS!
Lasst uns Luft zum Atmen!
Allianz gegen den Stillstand!"

Der Fachverband zur Begründung: "Unserem Land, unserem Mittelstand und unserem Handwerk wird die Luft zum Atmen durch Abgabenlast und Bürokratismus genommen. Mittelstand in Not bedeutet Land in Not. Die Atemnot des Mittelstandes muss ein Ende haben. Nur dann kann die Tüchtigkeit unserer Menschen unser Land und unsere Wirtschaft wieder nach oben bringen. Wir laden ein zu einer Allianz gegen den Stillstand. Das ist unser Angebot an die Politik.

Am 24. Januar wollen wir der Politik sagen:

Die Innungen erhalten für diesen Aktionstag noch einen genauen Ablaufplan. Der Fachverband SHK NRW sowie der Fachverband Elektrotechnische Handwerke NRW organisieren überdies Autokorsos von Servicefahrzeugen.


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