IKZ-HAUSTECHNIK, Ausgabe 24/2002, Seite 27 ff.


VERBÄNDE AKTUELL 


 Sachsen


Veränderte Rahmenbedingungen

Für den 6. November 2002 hatte der sächsische SHK-Fachverband zu seiner ordentlichen Mitgliederversammlung nach Döbeln eingeladen. Gekommen waren 65 Delegierte und Gäste, um sich über die aktuelle Lage des Handwerks zu informieren. Fachvorträge und der Bericht des Landesinnungsmeisters Herbert Reischl standen auf der Tagesordnung.

Nach der offiziellen Begrüßung durch Landesinnungsmeister Herbert Reischl fasste Friedrich-Wilhelm Göbel vom Bundesverband für Gebäude- und Energietechnik Deutschland*die Struktur der neuen Meisterprüfungsordnung zusammen. Sie gilt seit 1.1.2003 zunächst parallel zur alten Meisterprüfungsordnung. Ab 1. Juli 2003 darf dann das theoretische Wissen und handwerkliche Können des Meisterschülers nur noch nach dem neuen Werk geprüft werden.

Rund 65 Teilnehmer waren der Einladung des sächsischen SHK-Handwerksverbandes gefolgt und kamen zur Mitgliederversammlung nach Döbeln.

Während die Teile III und IV der Meisterprüfungsordnung (Betriebswirtschaft, Recht, kaufmännische sowie berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse) unverändert bleibt, gibt es gravierende Veränderungen in den Teilen I und II. Göbel dazu: "Kerngedanke ist, nicht länger das fachliche und handwerkliche Geschick nahezu allein in Form des Meisterstücks zu bewerten, sondern die Fähigkeit, einen Handwerksbetrieb führen zu können." Deshalb steht das Meisterprüfungsprojekt (Teil I), das vier Prüfungstage in Anspruch nimmt, eindeutig im Vordergrund. Drei Tage sind für die Projektierung eines Bauobjekts vorgesehen, während am vierten Tag die handwerkliche Leistung überprüft wird.

Teil II schließlich dient dem schriftlichen Abfragen von technischem Fachwissen. Dazu zählt die Sicherheits- und Anlagentechnik, Auftragsabwicklung, Betriebsführung und Kalkulation. In der IKZ-HAUSTECHNIK; Ausgabe 20/2002 findet der interessierte Leser ab Seite 16 detaillierte Informationen zur neuen Meisterprüfungsordnung.

Herbert Reischl bei seinem Halbjahresbericht als Landesinnungsmeister.

Ein späterer Diskussionspunkt unter den Delegierten fasste das von politischer Seite ins Rollen gebrachte Thema der Aufweichung des Meisterbriefes auf. Doch Göbel und Bruno Schliefke, stellvertretender Landesinnungsmeister, konnten die Teilnehmer beruhigen: Laut Koalitionsvereinbarung zwischen SPD und Grüne ist - zumindest in dieser Legislaturperiode -nicht daran gedacht, die Meisterprüfung als Voraussetzung zum Führen eines Handwerksbetriebes abzuschaffen. Gleichwohl, so räumten beide Experten ein, müsse mit einer großzügigeren Auslegung der Ausnahmeregelungen gerechnet werden.

Rechtsanwältin Senitza Kahle vom sächsischen SHK-Fachverband informierte im Nachgang über die sich veränderten rechtlichen Rahmenbedingungen. Detailliert ging sie auf das sächsische Vergabegesetz und die VOB/B ein. Das sächsische Vergabegesetz regelt, wie der Titel erahnen lassen kann, die Prüfung und Vergabe öffentlicher Bauaufträge. Eines der wichtigsten Kriterien ist wohl die Maßgabe, Aufträge gewerkbezogen, also grundsätzlich nur in Losen, zu vergeben. Kahle erklärte: "Danach dürfen selbst Großobjekte in der Regel nicht über Generalunternehmer abgewickelt werden, es sei denn, es liegt eine schriftliche Begründung vor." Damit sei aber nach Kahles Worten eher nicht zu rechnen, weil empirische Untersuchungen gezeigt hätten, dass in Losen durchgeführte Projekte zwischen 10 und 15 Prozent preisgünstiger seien, als wenn das selbe Bauvorhaben an einen Generalunternehmer gegangen wäre.

Früh übt sich, wer ein Meister werden will: Die Sieger des praktischen Leistungswettbewerbs der sächsischen Handwerksjugend mit ihren Ausbildern. Ganz rechts: Andreas Reich, Vorsitzender des Berufsbildungsausschusses; ganz links: Herbert Reischl, Landesinnungsmeister.

Weitere Vergabekriterien seien zudem die Verfügbarkeit des Handwerkers oder auch seine Zuverlässigkeit und Qualifikation. Zudem, so steht es geschrieben, sollen Firmen aus der jeweiligen Region bevorzugt werden, um auf diese Weise das heimische Handwerk zu stärken. Ob damit nun der Handwerkstourismus gänzlich gestoppt werde, bleibe abzuwarten, denn einen Rechtsanspruch gebe es nicht. "Dennoch kann das sächsische Vergabegesetz als richtungsweisend bezeichnet werden", meinte Kahle.

Die Rechtsexpertin ging in ihrem Referat auch auf die neue VOB/B ein, die Ende Oktober 2002 in Kraft getreten ist. So lautet der abgekürzte Titel zwar weiterhin VOB, heißt aber nun "Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen". Eine der wichtigen Änderungen befasst sich mit der Gewährleistung. Der Mängelanspruch, wie der Paragraph 7 nun genannt wird, darf nach aktuellem Text vier Jahre nach Abnahme geltend gemacht werden (vormals zwei Jahre). Dies bedeutet eine Verdoppelung der Anspruchsfrist, die auch bei Nichtabschließen eines Wartungsvertrages greift: Wird der Ersteller der Anlage nicht mit den turnusmäßigen Servicearbeiten beauftragt, endet der Mängelanspruch nach zwei Jahren (vormals ein Jahr).

Eine weitere wichtige Veränderung der VOB/B besteht in der Rückgabe von Sicherheiten für die Gewährleistung. Waren in dem bislang gültigen Papier fünf Jahre genannt, nach dem das Geld zurückgezahlt werden musste, sind es nun zwei Jahre. Kahle ergänzte mit einem Hinweis: "Das gilt im Übrigen auch für laufende Verträge, so lange im Vertragstext der Wortlaut ‚es gilt die VOB in der jeweils gültigen Fassung’ aufgenommen ist."

Sie informierten die Delegierten über die veränderten Rahmenbedingungen im SHK-Handwerk: RAin Senitza Kahle (Themen: VOB/B und sächsisches Vergabegesetz) und Friedrich-Wilhelm Göbel (Thema: neue Meisterprüfungsordnung).

Bericht des Landesinnungsmeisters

In seinem Bericht als Landesinnungsmeister sparte Herbert Reischl nicht mit Kritik an der Koalitionsvereinbarung zwischen SPD und Grüne: "Sie wird die wirtschaftliche Talfahrt beschleunigen und die Betriebe wie Bevölkerung durch die Steuer- und Beitragserhöhungen finanziell belasten und damit Geld abziehen, das in der Wirtschaft dringend gebraucht wird." Als problematisch sieht es Reischl an, dass es in Sachsen mehr Handwerksbetriebe pro Einwohner gibt als im Bundesdurchschnitt. Während im Freistaat 11,6 Betriebe auf 1000 Einwohner kommen, sind es bundesweit "nur" 10,4, also rund ein Betrieb weniger. Der Landesinnungsmeister machte deshalb klar, dass es über kurz oder lang wohl zu weiteren Betriebsschließungen kommen werde.

Das verheerende Hochwasser vom August 2002 hat Reischls Einschätzung nach nicht zu einer Konjunkturwende geführt. Er räumte jedoch ein, dass es regional begrenzt zu einem Auftragszuwachs gekommen sei. In diesem Zusammenhang lobte er ausdrücklich den Zusammenhalt der SHK-Berufsorganisation. Schließlich wurden auch Handwerker von der Flut heimgesucht: In Dresden, Grimma, Glashütte und anderswo wurden SHK-Handwerksbetriebe vom Hochwasser geschädigt oder völlig überschwemmt. Den rund 60 betroffenen Innungsbetrieben in Sachsen ist nach aktueller Schadensmeldung ein Verlust von 8,5 Mio. Euro entstanden. Der Fachverband initiierte sofort unbürokratisch eine überregionale Spendenaktion. Bei Redaktionsschluss dieser Ausgabe sind knapp 190000 Euro zusammengekommen, die bereits an die Innungsbetriebe ausgezahlt wurden. Besonderen Dank sprach Reischl den großzügigen Spendern Mapress, Vaillant, Wilo, Reflex und dem baden-württembergischen SHK-Landesverband aus. Reischl übersah dabei keineswegs die anderen Helfer: "Neben den wichtigen Großspenden drücken die vielen kleinen Spenden aus der eigenen Berufsorganisation die Solidarität zwischen den Betrieben aus. Wir möchten daher allen für ihre finanzielle, materielle Hilfe und ihren tatkräftigen Einsatz bei den Aufräumarbeiten ganz herzlich danken."

Ehrungen im "praktischen Leistungswettbewerb der Handwerksjugend"

Im Zuge der Delegiertentagung wurden die Preisträger im praktischen Leistungswettbewerb der Handwerksjugend durch den Landesinnungsmeister, dem Vorsitzenden der Kommission Berufsbildung und dem Geschäftsführer des SHK-Fachverbandes geehrt. 13 Teilnehmer meldeten sich zur landesweit veranstalteten Ausschreibung an. Die Sieger und deren Ausbildungsbetriebe sind in der Übersicht zusammengefasst.

Landessieger

Beruf

Sieger

Ausbildungsbetrieb

Kachelofen- und Luftheizungsbau

1. Sieger: Falk Süßmilch

Fa. Siebenhäußer

Klempner

1. Sieger: Jens Klose

Klempnerei Lück

Gas- und Wasserinstallateur

1. Sieger: Sebastian Braun
2. Sieger: David Begoihn
3. Sieger: Tobias Lohse

Fa. Braun
Elke Unger GmbH
Fa. Volker Lohse

Zentralheizungs- und Lüftungsbauer

1. Sieger: Christian Herzog
2. Sieger: Markus Schietzold
3. Sieger: Marco Richter

Fa. Alfred Schlaubke GmbH
Max Borsian
Sanitär- u. Heizungstechnik Torgau


*) Der "Bundesverband für Gebäude- und Energietechnik Deutschland" ist aus dem "Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK)" hervorgegangen. Auf seiner letzten Mitgliederversammlung im September 2002 votierte die Mehrheit der ZVSHK-Delegierten für eine Umbenennung.


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