IKZ-HAUSTECHNIK, Ausgabe 23/2002, Seite 16 ff.


VERBÄNDE AKTUELL 


Zentralverband


Kurz und bündig


Vertragsrecht

VOB 2002 kann jetzt vereinbart werden

Die neue Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) ist im Bundesanzeiger Nr. 209a am 29. Oktober 2002 veröffentlicht worden. Damit kann die 2002er-Version der VOB Teil B zwischen privaten/gewerblichen Auftraggebern und -nehmern ab dem 30.10.2002 vereinbart werden. Die neue VOB und die vom ZVSHK zusammengestellten Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Bauverträge sind beim Strobel-Verlag, Telefax (0 29 31) 89 00 - 58 als Faltblatt zu je 50 Stück für ca. 20 Euro erhältlich.

Wie das Bundesbauministerium mitteilt, werden die VOB Teil A (Vergabebestimmungen) und die VOB Teil B (Vertragsbestimmungen) im Geschäftsverkehr mit öffentlichen Auftraggebern erst nach Veröffentlichung der novellierten Vergabeverordnung und nach Einführungserlassen von Bund und Ländern angewandt. Dies ist voraussichtlich Ende November 2002 der Fall.

Betriebswirt

Neue Kurs-Termine

Seit Jahren engagiert sich das Berufsförderungswerk des SHK-Handwerks für die Zusatzausbildung zum Betriebswirt des Handwerks. Folgende Maßnahmen sind geplant:

Karlsruhe: (Vollzeitlehrgang) vom 3.2.2003 bis 15.5.2003, Anmeldung direkt in der Heinrich-Meidinger-Schule, Telefon (0721) 133490-0.
Hannover: (Teilzeitlehrgang dienstags) von März 2003 bis Juni 2004
Stuttgart und Bayreuth: (Teilzeitlehrgänge 14-tägig Freitag/Samstag) von März 2003 bis Juni 2004.

Nähere Informationen gibt das Berufsförderungswerk des SHK-Handwerks e.V., Am Neuen Markt 11, 14467 Potsdam, Telefon (0331) 743816-0. Die Zugangsvoraussetzungen sind: Techniker- oder Meisterausbildung und Tätigkeit als Inhaber oder Führungskraft in einem Unternehmen der SHK-Branche. Vermittelt werden weitreichende Kenntnisse in Recht, VOB, Steuern, Kalkulation, Betriebsorganisation, Finanzierung und Marketing - oftmals Themen, die in einer Meisterausbildung auch behandelt werden, allerdings in einem Umfang, der zum erfolgreichen Führen eines Betriebes kaum ausreichen dürfte.

Werbemittel

Präsente ordern

Die Weihnachtszeit naht - und damit wird es höchste Zeit für die Bestellung von Kundenpräsenten. Im SHK-Werbeartikel-Katalog 2002 sind auf insgesamt 16 Seiten 60 Produkte enthalten, mit denen sich der organisierte Innungsbetrieb in Szene setzen kann. Den Katalog hat jeder Mitgliedsbetrieb im Frühjahr durch die ZVSHK-Aussendung erhalten. Ein weiteres Exemplar gibt es beim Zentralverband.

Wer frühzeitig Werbeartikel bestellt, erspart sich Lieferstress in der Adventszeit.

Mietrecht

Kaltwasservorlauf kontra Komfort

Dauert es zu lange, bis das Wasser in Bad oder Küche heiß wird, dürfen die Bewohner des Hauses die Miete kürzen. Ein entsprechendes Urteil fällte das Amtsgericht Köpenick/Berlin (AZ: 12 C 214/00) unter Hinweis auf einen übermäßigen Kaltwasservorlauf. In dem zugrunde liegenden Fall klagte der Bewohner einer Mietwohnung auf Minderung der Miete, weil er zunächst rund zehn Liter kaltes Wasser durch die Armatur laufen lassen musste, bevor warmes Wasser verfügbar war. Der Mieter bekam Recht. Dem Gericht zufolge handelt es sich in dem vorliegenden Fall klar um einen erheblichen Mangel der Mietsache. Der Vorlauf von zehn Liter Kaltwasser liege rund doppelt so hoch, wie es normalerweise zu erwarten gewesen wäre. Deshalb sei der Mieter berechtigt, die Nettokaltmiete um 10% zu kürzen. Würde der Mangel auch langfristig nicht abgestellt, so dürfe der Mieter den Vertrag sogar fristlos kündigen, hieß es aus Sicht der Richter.

ZVSHK-Termine-Daten-Informationen (Änderungen vorbehalten)

Datum

Veranstaltung

20.-23. November 2002

Messe SHK, Hamburg

18./19. Februar 2003

ATV-DVWK/ZVSHK-Gemeinschaftstagung Gebäude- und Grundstücksentwässerung, Königswinter

01.-08. März 2003

Intern. Unternehmensseminar fär das SHK-Handwerk, Fuerteventura

25.-29. März 2003

Messe ISH, Frankfurt/Main

29./30. Januar 2004

Deutscher Klempnertag, Würzburg

ZVSHK Direkt: Telefon: 02241/9299-0, Telefax: 02241/21351
E-Mail: info@zentralverband-shk.de,
Internet: www.wasserwaermeluft.de


Bundesfachgruppe Sanitär Heizung Klima

Themen-Marathon

Vertreter aller Landesverbände trafen sich am 22./23. Oktober 2002 zur Bufasitzung in St. Augustin, um wichtige Themen und Entwicklungen in den Bereichen Sanitär, Heizung und Klima zu erörtern.

Die Tagesordnung für die Bundesfachgruppe war so umfangreich wie nie: Rund 40 Einzelthemen galt es zu behandeln. Genügte beispielsweise bei den Themen Manipulationen an Gasleitungen bzw. Dämmung von Rohrleitungen, dass man einen kurzen Sachstandsbericht über die laufende Arbeit der entsprechenden Fachausschüsse gab, so ließ sich dagegen das Thema Schäden mit EPDM-Armaturenschläuchen nicht in Kürze streifen. So viel zu diesem Punkt: Gespräche mit Sachverständigen und Herstellern sind noch nicht abgeschlossen, erreicht werden soll jedoch, dass zukünftig nur Schläuche mit Aufdruck "geprüft nach DVGW-Arbeitsblatt W 270" bestimmungsgemäß eingesetzt werden. Sind entsprechende Beratungen abgeschlossen und haben eine alltagstaugliche Lösung erbracht, wird dies auf diesen Seiten zur Kenntnis gegeben. Auch zahlreiche andere Themen können nicht detailliert erörtert werden, denn das hieße den Rahmen der Bufa-Berichterstattung zu sprengen. Deshalb werden in nächster Zeit einzelne Punkte gesondert herausgestellt.

Auf der Tagesordnung der Bufa

  • Überarbeitung TRGI
  • Manipulation an Gasleitungen
  • Inspektion und bedarfsorientierte Wartung
  • Handling der Regelwerke in der Trinkwasser-Installation
  • Überarbeitung der DIN 1986-3 Entwässerungsanlagen - Betrieb und Instandhaltung
  • Check für Entwässerungsanlagen
  • Check für Trinkwasseranlagen
  • Neue europäische Anwendungsnormen für Heizungsanlagen: DIN EN 14336, DIN EN 12171, DIN EN 12831
  • Schallschutz, Sachstand zur DIN 4109-10 und VDI 2715
  • Schutz vor Steinbildung in Heizungsanlagen
  • Schäden mit EPDM-Armaturenschläuchen
  • Dämmung von Rohrleitungen
  • Innenliegende Zirkulationsleitungen
  • Leckortung und Schadensbeseitigung
  • Zusammenarbeit mit dem Schornsteinfegerhandwerk
  • Lüftung von Wohnungen sowie Anforderungen der neuen
  • DIN 1946-6
  • Hygienische Anforderungen an die Luftqualität (neue
  • DIN 1946-4)
  • Dezentrale Klimatisierung
  • Architektur und Haustechnik in Verbindung mit der EnEV
  • Software: Der Gebäudeenergieberater
  • Arbeiten an Kälteanlagen
  • Schuldrechtsmodernisierungsgesetz
  • Neue VOB Teil B
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
  • Bauverträge
  • Werkverträge
  • Kaufverträge
  • Gewährleistungsvereinbarungen
  • Werkstoffwahl nach der neuen Trinkwasserverordnung
  • VOB ATVen, Sachstand zur DIN 18379, DIN 18380 und
  • DIN 18381
  • Entsorgungskonzepte bei Verpackungen
  • Heizungsgemeinschaftswerbung MOVE
  • Sanitär-Gemeinschaftswerbung
  • Handwerkermarke
  • Demographischer Wandel
  • Neue Meisterprüfungsverordnung
  • Zukünftige Ausbildungsverordnung
  • Überbetriebliche Ausbildung für Installations- und Heizungsbauer
  • Kooperation zwischen ZVSHK und ZVEH (§ 7a-Eintragung in die Handwerksrolle)

Partnerschaften in der Kritik

An Themen mit Anspruch auf Dringlichkeit besteht kein Mangel. Der Bufa-Vorsitzende Rolf Richter hielt damit nicht zurück.

Konkurrenz erwachse den Fachbetrieben durch Gasversorgungsunternehmen in einigen Regionen, die ihr Leistungsspektrum in Richtung Kundenbindung auszudehnen versuchten - ungeachtet der vereinbarten Marktpartnerschaft zwischen Fachhandwerk und Energieversorger. Auch einige große Kesselhersteller sind dabei, sich alternative Absatzmöglichkeiten zu eröffnen, die im Gegensatz zu erklärten Vereinbarungen stünden (z.B. in der Region Kiel).

Nicht hinzunehmen sei auch die Absicht der Mineralölwirtschaft, für häusliche Feuerstätten nicht weniger als drei Heizöl-Qualitäten zu vermarkten. Dies werde zwangsläufig zu Verwechselungen mit entsprechenden Betriebsstörungen kommen und die Mitgliedsbetriebe zu Unrecht der Kritik durch die Betreiber aussetzen, warnte Rolf Richter.

Der Bufa-Vorsitzende Rolf Richter (2. von links) prangerte in wirtschaftlich schwieriger Zeit Missstände und Fehlentwicklungen in der Branche an.

Die wirtschaftliche Lage der SHK-Betriebe sei nach seiner Erkenntnis auf die gesamte Republik bezogen extrem unterschiedlich. Während einige von einer guten Auslastung sprächen, befänden sich andere im schlechtesten Jahr seit Unternehmensgründung.

Prof. Armin Rogall zeigte Chancen auf, wie SHK-Fachunternehmer und Architekten gemeinsam die Forderungen der Energieeinsparverordnung umsetzen können.

Resonanz lässt zu wünschen übrig

Die Bundesfachgruppe beschäftigte sich mit Themen, die einen Stammplatz in der Tagesordnung innehaben, dennoch verblüffend wenig Resonanz an der Basis finden. Beispiel Wartungsaktivitäten: Jüngste Befragungen im Rahmen der Heizungsgemeinschaftswerbung haben gezeigt, dass gerade mal 40% der Fachbetriebe bei der Neu-Installation einen Wartungsvertrag anbieten, statt dieses Marketinginstrument konsequent einzusetzen.

Ein anderer Dauerbrenner wird endlich zufriedenstellend verabschiedet werden können: Das seit Jahren in der Bearbeitung befindliche Merkblatt Schallschutz plus eine erläuternde Fachinformation für die SHK-Betriebe sind in der abschließenden Bearbeitung und werden zur ISH verfügbar sein.

 

Die Geschäftsstellen des ZVSHK

ZVSHK
Rathausallee 6
53757 St. Augustin
Telefon: 02241-29056
Telefax: 02241-21351

ZVSHK Geschäftsstelle Potsdam
An der Pirschheide 28
14471 Potsdam
Telefon: 0331-972107
Telefax: 0331-972603


[Zurück]   [Übersicht]   [www.ikz.de]