IKZ-HAUSTECHNIK, Ausgabe 20/2002, Seite 13 ff.


VERBÄNDE AKTUELL 


Zentralverband


Zweite ZVSHK-Mitgliederversammlung 2002

Neuer Name soll Botschaft sein

Zur Herbsttagung trafen sich die ZVSHK-Mitglieder am 4./5. September in Köln. Eine neue Bezeichnung für die SHK-Organisation und die neue Meisterprüfungsordnung für die zusammengelegten Berufe waren die herausragenden Themen.

Der ZVSHK-Vorstand hatte den Antrag zur Umbenennung der Organisation gestellt und fand eine Mehrheit in der Mitgliedschaft.

 

Die neue Bezeichnung soll demonstrieren, dass man die Zukunft durch moderne Technik meistern will.

An Spannung mangelte es sicher nicht, als die Mitglieder der SHK-Verbandsorganisation über eine neue Namensgebung abzustimmen hatten. Schließlich haben sich Zentralverband und Landesfachverbände mit der vertrauten Bezeichnung ZVSHK über Jahrzehnte gut arrangieren können. Doch der Verband hielt es für geboten, mit der neuen Bezeichnung "Bundesverband Gebäude- und Energietechnik Deutschland" ein zeitgemäßes Zeichen Richtung Zukunft zu setzen.

Seit der letzten Mitgliederversammlung, auf der bereits ein erster Trendbeschluss für diese Namensänderung verzeichnet werden konnte, war mittlerweile in den Landesverbänden eine Meinungsbildung in Gang gekommen. Es war zu erwarten, dass dieser Entwicklungsprozess nicht auf eine Einstimmigkeit hinauslaufen würde, doch die erforderliche Dreiviertel-Mehrheit für die neue Namensgebung wurde auf der Mitgliederversammlung erzielt.

Damit das neue Erscheinungsbild des "Bundesverbandes Gebäude- und Energietechnik Deutschland" möglichst klar zugeordnet werden kann, soll neben der Bezeichnung stets der Eckring mit dem inneren Schriftzug "sanitär heizung klima" dargestellt werden.

Die Hintergründe: Neue Technologien haben schon seit langem Einzug gehalten in die Aufgabenbereiche der SHK-Gewerke. Somit ist die Umbenennung eine logische Folge der Erweiterung der Aufgabenfelder. Obendrein sind in den letzten fünf Jahren die Ausbildungsverhältnisse im SHK-Bereich von ca. 70.500 auf ca. 48.300 geschrumpft. Im Jahr 2001 sind Rückgänge im Lehrlingsbestand um mehr als 16 Prozent bei den Klempnern und um mehr als 10 Prozent bei Sanitär und Heizung zu verzeichnen gewesen. Dieser dramatische Rückgang hat in erster Linie wirtschaftliche Gründe, darüber hinaus dürfte aber auch das Image ein Übriges getan haben. Deshalb hat der ZVSHK bereits vor Jahren damit begonnen, die einzelnen Berufsbilder hin zu anspruchsvollen Tätigkeitsfeldern in der Haustechnik zu entwickeln. Erstes Ergebnis ist die neue Meisterprüfungsordnung für den Installateur und Heizungsbauer, die in diesem Sommer verabschiedet werden konnte und Anfang 2003 wirksam wird.

Die zweite Mitgliederversammlung dieses Jahres fand am 4./5. September 2002 in Köln statt.

Als nächster Schritt in Richtung Zukunft wird eine neue Ausbildungsverordnung für die zusammengelegten Berufe gestaltet, die voraussichtlich im Herbst 2003 fertig sein wird. Jugendliche sollen mit dem "Installateur für Gebäude- und Energietechnik" (ZVSHK-Vorschlag) einen Ausbildungsrahmen geboten bekommen, der über die angestammten Tätigkeiten rund um Heizung, Trink- und Abwasser weit hinaus geht. Schließlich ist abzusehen, dass durch die rasante Fortentwicklung der Technik in wenigen Jahren komplexe Dienstleistungen in der Gebäudetechnik noch stärker gefragt sind.

"Wir haben Zeit!", läutete ZVSHK-Präsident Bruno Schliefke die neue Ära ein. "Kein Landesverband und keine Innung ist gehalten, den Namen ändern zu müssen. Lassen wir die Erkenntnis, dass dieser Beschluss ein nötiger Schritt in die Zukunft ist, erst einmal an der Basis reifen." Auch ZVSHK-Hauptgeschäftsführer Michael von Bock und Polach sieht zuerst Handlungsbedarf im eigenen Hause: "Die Treppe wird von oben gekehrt! Deshalb fangen wir bei der Umbenennung zunächst beim Zentralverband an." Realistisch sei, schätzte er ein, dass sich erste Landesverbände im Laufe eines weiteren Jahres anschließen werden.

Die jeweiligen Leiter berichteten aus der Arbeit der Bundesfachgruppen (v.l.): Engelbert Quast (Behälter- und Apparatebau), Rolf Richter (SHK), Rainer Schaefer (Klempnertechnik) und Reinhold Willnat (Ofen- und Luftheizungsbau).

Laufende Aktivitäten

Die neue Meisterprüfungsordnung wird bei den Bildungsträgern in den nächsten Wochen im Detail publik gemacht. Die zusammengelegte, modular aufgebaute Lehrlingsausbildung in der Sanitär-, Heizungs- und Lüftungstechnik soll im ersten Halbjahr 2003 zügig weiter entwickelt werden, sodass ab Herbst interessierten Jugendlichen ein attraktives Berufsbild angeboten werden kann.

Bei der Heizungsgemeinschaftswerbung MOVE hat das Call-Center bis zum Sommer 2002 insgesamt über 20.000 interessierte Endverwender registriert. Wie das Werbekonzept vorsieht, wurde bei den Interessenten nachgehakt, ob eine Modernisierung bereits stattgefunden hat. Wie ZVSHK-Geschäftsführerin Dr. Sabine Dyas berichtete, ergaben etwa 3000 Stichproben im Juli, dass dies in beachtenswertem Maß von 50 Prozent bereits geschehen war. Darüber hinaus ergab die Fragestellung, dass etwa 50 Prozent der Endverwender die Modernisierungsleistung des Fachbetriebes mit der Schulnote 1 bewerteten, weitere 35 Prozent vergaben die Note 2.

Andreas Müller, Geschäftsführer Technik im ZVSHK, kündigte für das Jahr 2003 unter anderem eine Initiative an, die den Einsatz von Biomasse in der Heiztechnik fördern soll. Beispielsweise gehören emissionsarme Feuerungsanlagen dazu, die sich nachwachsender Rohstoffe wie Hackschnitzel oder Holzpellets bedienen.

Auch die Leiter der Bundesfachgruppen konnten aus ihrer Arbeit berichten. Wichtiges aus dem Bereich Klempnertechnik trug der Hamburger Unternehmer Rainer Schaefer vor. Zunächst würdigte er die langjährige Arbeit seines Vorgängers Heinz Lummel, der bei Bewahrung der alten Klempnertechnik neue Wege für eine gesicherte Zukunft dieses Berufes gewiesen habe. Angesichts der neuen Namensgebung für die SHK-Organisation gab er Befürchtungen von Klempnerbetrieben weiter, weil die Metaller nicht mehr unmittelbar mit ihrem Gewerk genannt, sondern insgesamt im Oberbegriff Gebäudetechnik repräsentiert würden. Er berichtete über die umfangreiche Erstellung der Klempnerfachregeln und die derzeit stattfindende Einarbeitung von Änderungswünschen.

Auf Forderungen aus den Bereichen Schallschutz und EnEV müsse verstärkt eingegangen werden, schätzte er die zukünftige Grundlagenarbeit ein. Die Auftragslage der Klempnerbetriebe sei sehr unterschiedlich, wobei sich Unternehmen aus den alten Ländern einem sehr starken Wettbewerbsdruck durch Mitbewerber aus den neuen Ländern ausgesetzt sähen.

Rolf Richter, Leiter der Bufa Sanitär, Heizung, Klima, stellte die Auftragslage für die SHK-Betriebe extrem unterschiedlich dar. Während die einen von einer guten Auslastung sprächen, verzeichneten andere das schlechteste Jahr seit Unternehmensgründung. Dem Bereich Lüftung müsse mehr Aufmerksamkeit gewidmet werden. Betätigung gäbe es genug in diesem originären Bereich, den mittlerweile andere für sich entdeckt hätten.

Konkurrenz erwachse auch weiterhin durch Gasversorgungsunternehmen, die ihr Leistungsspektrum in Richtung Kundenbindung auszudehnen versuchen - ungeachtet der vereinbarten Marktpartnerschaft zwischen Fachhandwerk und Energieversorger.

Auch die Mineralölwirtschaft stehe derzeit in der Kritik, da für häusliche Feuerstätten nicht weniger als drei Heizöl-Qualitäten vermarktet würden. Zwangsläufig werde dies zu Verwechselungen mit entsprechenden Betriebsstörungen kommen und völlig zu Unrecht stünden dann zunächst Mitgliedsbetriebe in der Kritik.

Außerdem berichtete Rolf Richter über Gespräche mit namhaften Kesselherstellern. Dabei sei das unmittelbare Leistungsangebot der Werkskundendienste beim Endverwender thematisiert worden. In Zukunft werde durch alle Landesverbände einheitlich darauf gedrängt, dass die Wartungsaufgaben grundsätzlich in die Hände qualifizierter Mitgliedsbetriebe gehörten.

Hochwasserhilfe

Präsident Bruno Schliefke hatte kurz nach der Flutkatastrophe an die Solidargemeinschaft der SHK-Organisation appelliert und zu Spenden für die Mitgliedsbetriebe aufgerufen, die durch das Hochwasser zu Schaden gekommen waren. Mit Erfolg: Bis Mitte September konnten die koordinierenden SHK-Fachverbände in Brandenburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt Geldspenden in Höhe von etwa 100.000 Euro entgegennehmen. Zusammen mit den jeweiligen Obermeistern wird nun in den einzelnen Regionen ermittelt, welche Unterstützung in Form von Sach- und Geldspenden geboten ist, um den betroffenen Mitgliedsbetrieben zu helfen.

Schlussbemerkung

Der altvertraute Begriff Zentralverband Sanitär Heizung Klima wird allmählich im Sprachgebrauch, auf verbandseigenen Arbeitsunterlagen und im vielfältigen Angebot von Veranstaltungen verschwinden. An die Stelle tritt ein Begriff, der zugleich Botschaft sein soll: Bundesverband Energie- und Gebäudetechnik Deutschland. Dazu passt der neue Meisterbrief für den Installateur und Heizungsbauer, der mit zeitgemäßem Lehrstoff für die Prüfungsvorbereitung aufwartet. Flankierend werden neue Ausbildungsinhalte dafür sorgen, dass im Herbst 2003 Jugendliche auf eine qualifizierte Lehre bauen können, die in der Energie- und Gebäudetechnik eine breite Themenpalette offeriert.


Neue Meisterprüfungsordnung

Weiterbildung schafft attraktives Berufsziel

Der ZVSHK-Vorstand hat 2002 unter das Motto "Jahr der Aus- und Weiterbildung" gestellt. Die neue Meisterprüfungsordnung hat in diesem Jahr den letzten Schliff erhalten, sodass sie zum 1.1.2003 in Kraft treten kann. Die ebenfalls neugestaltete Lehrlingsausbildung wird voraussichtlich bis zum neuen Schuljahr im Herbst 2003 fertig werden. Langfristig soll dies zur Nachwuchs- und Fachkräftesicherung im SHK-Handwerk beitragen.

Der Verordnungsentwurf über das Meisterprüfungsberufsbild und über die Prüfungsanforderungen in den Teilen I und II der neuen Meisterprüfung im Installateur- und Heizungsbauer-Handwerk unterscheidet sich deutlich von den alten Verordnungen, die noch aus dem Jahre 1976 stammen.

Die neue Meisterprüfungsverordnung stellt die Fähigkeit zur selbstständigen Betriebsführung in den Vordergrund (§ 2 Meisterprüfungsberufsbild) und dieser Anspruch zieht sich wie ein roter Faden durch die Verordnung. Durch die neue Meisterprüfung soll festgestellt werden, dass der Prüfling befähigt ist, einen Handwerksbetrieb selbstständig zu führen, Leitungsaufgaben in den Bereichen Technik, Betriebswirtschaft, Personalführung- und -entwicklung wahrzunehmen, die Ausbildung durchzuführen sowie seine berufliche Handlungskompetenz selbstständig umzusetzen und an neue Bedarfslagen in diesen Bereichen anzupassen.

Das Meisterprüfungsprojekt im Teil I

Entsprechend dieser Vorgaben hat der Prüfling im Teil I in maximal 4 Tagen ein Meisterprüfungsprojekt durchzuführen, das einem Kundenauftrag entspricht. Dabei soll der Prüfling zeigen, dass er einen Kundenauftrag im Installateur- und Heizungsbauer-Handwerk unter Beachtung technischer, wirtschaftlicher und ökologischer Aspekte und unter Einbeziehung der technischen Regelwerke planen, durchführen und abschließen sowie Angebote erstellen kann. Ein darauf bezogenes Fachgespräch von maximal 30 Minuten schließt sich an und komplettiert den Teil I der Meisterprüfung. Der MP-Ausschuss bestimmt, ob das Meisterprüfungsprojekt in Klausur durchgeführt wird oder nicht.

Als Meisterprüfungsprojekt ist eine gebäudetechnische Anlage der Sanitär- oder Heizungs- oder Lüftungs-/Klimatechnik einschließlich aller regelungs- und steuerungstechnischen Komponenten zu entwerfen, zu planen, zu berechnen und zu kalkulieren. Auf dieser Grundlage sind Montage- und Servicearbeiten auszuführen. Dabei sind Regelungs-, Steuerungs- oder Förderungseinrichtungen elektrisch anzuschließen und in Betrieb zu nehmen, Ver- und Entsorgungsleitungen sicherheitstechnisch zu überprüfen und in Betrieb zu nehmen, eine Wärmeerzeugungsanlage zu messen und einzustellen sowie Messprotokolle und Prüfberichte zu erstellen.

Während in der bisherigen Prüfung die meisterliche Fertigkeit in der Herstellung eines Produktes im Vordergrund stand, zeichnet sich die Projektarbeit in der neuen Meisterprüfung durch ein hohes Maß an Selbstständigkeit bei der Planung von Arbeitszielen aus. Das Meisterprüfungsprojekt hat einen konkreten Kundenauftrag als Grundlage. Daher gleicht es in seiner Komplexität einem vollständigen Arbeitsauftrag bzw. einer Auftragsabwicklung. Für die Prüfung spielt vor allem die Arbeitsplanung und Arbeitsvorbereitung, die Durchführung und später die Kontrolle, Bewertung und Präsentation der Arbeitsergebnisse gegenüber dem Meisterprüfungsausschuss eine wichtige Rolle.

Fachgespräch

Auf der Grundlage der Prüfungsleistungen im Meisterprüfungsprojekt wird in der neuen Meisterprüfung ein darauf bezogenes Fachgespräch mit dem Prüfungsausschuss geführt, in dem der Prüfling die fachlichen Zusammenhänge, die seinen Arbeiten zugrunde liegen, darstellen soll. Er soll ferner deutlich machen, dass er berufsbezogene Probleme lösen kann und in der Lage ist, neue Entwicklungen zu berücksichtigen.

Da der Prüfling seine Lösungswege erläutern und begründen soll, kann der Meisterprüfungsausschuss dabei auch die fachlichen und technischen Aspekte, Richtlinien und Normen, die zu beachten sind, hinterfragen.

Meisterprüfung im Teil II

Durch die Prüfung im Teil II der neuen Meisterprüfung soll der Prüfling durch Verknüpfung technologischer, ablauf-, regelungs- und steuerungstechnischer, werkstofftechnischer und mathematischer Kenntnisse nachweisen, dass er Probleme analysieren und bewerten sowie geeignete Lösungswege aufzeigen und dokumentieren kann.

Prüfungsfächer sind:
1. Sicherheits- und Instandhaltungstechnik
2. Anlagentechnik
3. Auftragsabwicklung
4. Betriebsführung und Betriebsorganisation.

Die Prüfung im Teil II ist schriftlich in 12 Stunden durchzuführen (2 Tage zu je 6 Std.).

Es ist in jedem Prüfungsfach mindestens eine Aufgabe zu bearbeiten, die z.B. eine Fallaufgabe als übergeordnete Fragestellung enthält und sich in einzelne Teilaufgaben gliedert.

In einem der vier Prüfungsfächer kann eine mündliche Ergänzungsprüfung erfolgen, wenn dies zum Bestehen der Prüfung beitragen kann. Der Meisterprüfungsausschuss kann hier entscheiden oder es kann der Wunsch des Prüflings sein. Die Gewichtung der vier Prüfungsfächer im Teil II ist jeweils 25%, d.h. alle vier Prüfungsfächer sind gleichgewichtig zu behandeln.

Eine Besonderheit hat der Verordnungsgeber im Teil II eingebaut, um allen Jung-Meistern die Eintragung in die Installateurverzeichnisse zu ermöglichen, da bei neuen Meisterprüfungsverordnungen so genannte Sperrfachregelungen nicht mehr angewendet werden.

Über das Ergebnis der Prüfung im Prüfungsfach nach Absatz 2 Nr. 1 stellt der Meisterprüfungsausschuss dem Prüfling nach Bestehen des Teils II der Meisterprüfung eine Bescheinigung aus. Diese Bescheinigung erstellt der Meisterprüfungsausschuss, wenn
a) der Teil II der Meisterprüfung insgesamt bestanden ist und wenn
b) im Prüfungsfach Sicherheits- und Instandhaltungstechnik mindestens 50 Punkte (ausreichend) erzielt worden sind.

Mit dem Bundesverband der deutschen Gas- und Wasserwirtschaft e.V. (BGW) wurde Einvernehmen erzielt, dass dazu die "Richtlinien für den Abschluss von Verträgen mit Installationsunternehmen zur Herstellung, Veränderung, Instandsetzung und Wartung von Gas- und Wasserinstallationen" entsprechend geändert werden. Mit der Bescheinigung wird die Eintragung in die Installateurverzeichnisse der jeweiligen Versorgungsunternehmen sichergestellt.

Konsequenzen für die Prüfungsausschüsse

Die neue Meisterprüfungsverordnung ist komplex aufgebaut. Die handlungsorientierte Aufgabenformulierung zieht sich durch alle Prüfungsbereiche. Dadurch steigen für die Prüfungsausschüsse, zumindest in der ersten Zeit, die Vorbereitungsarbeiten und die zeitliche Belastung.

Höhere Anforderungen werden auch an die Ausstattung der Prüfungsorte gestellt. Sie sollten mit Computern ausgestattet sein, weil große Teile der Prüfung künftig rechnergestützt durchgeführt werden sollen. Ebenso wird ein Pool von Aufgaben und Prüfungsfragen zu erarbeiten sein, die den Vorgaben für eine handlungsorientierte bzw. rechnergestützte Prüfung entsprechen müssen. Die Aufgaben sind so anzulegen, dass alle Prüflinge Aufgaben aus den Gebieten Sanitär, Heizung, Lüftung und Klima bearbeiten müssen.

Die Meistervorbereitungskurse sind aufgrund der engen Verzahnung von Teil I und Teil II neu zu konzipieren. Die Meisterschüler müssen mit den EDV-Programmen, die in der Prüfung verwendet werden, vertraut gemacht werden. Die Übergangsfristen, nach denen noch nach den alten Verordnungen für G/W und ZHL geprüft werden kann, sind nebenstehend dargestellt.

Angesichts der hohen strategischen Bedeutung dieser zukunftsorientierten Meisterprüfungsverordnung für ein wettbewerbsfähiges SHK-Handwerk, hält der "Bundesverband für Gebäude- und Energietechnik" diesen größeren Aufwand, der insbesondere in der Umstellungsphase anfällt, für gerechtfertigt. Daher plädiert er für eine konsequente Unterstützung aller beteiligten Kräfte bei der Umsetzung dieser Verordnung.

ZVSHK-Termine-Daten-Informationen (Änderungen vorbehalten)

Datum

Veranstaltung

20.-23. November 2002

Messe SHK, Hamburg

18./19. Februar 2003

ATV-DVWK/ZVSHK-Gemeinschaftstagung Gebäude- und Grundstücksentwässerung, Königswinter

01.-08. März 2003

Intern. Unternehmensseminar fär das SHK-Handwerk, Fuerteventura

25.-29. März 2003

Messe ISH, Frankfurt/Main

29./30. Januar 2004

Deutscher Klempnertag, Würzburg

ZVSHK Direkt: Telefon: 02241/9299-0, Telefax: 02241/21351
E-Mail: info@zentralverband-shk.de,
Internet: www.wasserwaermeluft.de

Die Geschäftsstellen des ZVSHK

ZVSHK
Rathausallee 6
53757 St. Augustin
Telefon: 02241-29056
Telefax: 02241-21351

ZVSHK Geschäftsstelle Potsdam
An der Pirschheide 28
14471 Potsdam
Telefon: 0331-972107
Telefax: 0331-972603


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