IKZ-HAUSTECHNIK, Ausgabe 19/2002, Seite 77


LESER-SERVICE


Leser fragen - Experten antworten

Tipps und Ratschläge für die SHK-Praxis

In loser Folge beantworten wir an dieser Stelle Ihre Fragen aus der Praxis.

Heizkörper vor dem Fenster platzieren?

In der Literatur findet man vielfach den Hinweis, dass Heizkörper bei moderner Isolierverglasung nicht zwingend vor den Fenstern platziert werden müssen. Gilt diese Aussage auch bei großen, bis zum Fußboden reichenden Fensterflächen?

Bernd Schmid via E-Mail

Übereinstimmend ergeben die CFD-Simulation* und die Messung der Temperaturschichtung in der Praxis, dass bei -14°C Außentemperatur (in unseren Breiten regelmäßig anzutreffen) die Differenztemperaturen zwischen Kopfhöhe und 10 cm über dem Fußboden erst unterhalb eines U-Wertes von 0,85 W/(m2K) (im Mittel, inkl. aller Wärmebrücken) sicher im behaglichen Bereich liegt. Für moderne Zweischeiben-Wärmeschutzverglasungen (U-Wert des Fensters um 1,6 W/(m2K)) gibt es hingegen Fälle, in denen Behaglichkeit bezüglich der Temperaturschichtung nicht errreicht wird. Es kann daher nur empfohlen werden, den alten Grundsatz der Heizungstechnik "Der Heizkörper gehört unter das Fenster" nach wie vor einzuhalten - es sei denn, die U-Werte der Fenster bleiben unter 0,85 W/(m2K).

Dr. Wolfgang Feist, Passivhaus Institut, Darmstadt

*) CFD = computational fluid dynamics; rechnergestützte numerische Lösung von strömungsdynamischen Fragestellungen

 

Wiederherstellen des Potenzialausgleichs bei Austausch von Bade- oder Duschwanne

Nach VDE 0100-701* (Ausgabe 02/02) müssen leitfähige Wannen und Duschen nicht mehr in den Potenzialausgleich eingebunden werden. Gilt diese Aussage auch im Falle einer Badsanierung, bzw. gibt es installationstechnische Gegebenheiten, die das Einbeziehen von Wanne/Dusche in den Potenzialausgleich auch weiterhin erforderlich machen?

Peter Müller via E-Mail

Grundsätzlich muss der zusätzliche Potenzialausgleich an leitfähigen Stahl- oder Gusswannen wieder hergestellt werden. Es mag zwar unsinnig klingen, wenn ein vorhandener Potenzialausgleichsleiter an leitfähigen Stahl- oder Gusswannen wieder angeschlossen werden muss, obwohl bei einer Neuerrichtung diese zusätzliche Maßnahme nicht mehr gefordert wird. Die Forderung ergibt sich aber aus dem Bestandsschutz, d.h. die elektrische Anlage muss den Normen entsprechen, die zum Zeitpunkt der Errichtung gegolten haben. Damit ergibt sich auch, dass normalerweise eine Nachrüstpflicht nicht gegeben ist. Denn würden bei Renovierungsarbeiten die vorhandenen Anlagen immer an die neueste Norm angepasst, wäre das ein nicht vertretbarer wirtschaftlicher Aufwand. Eine Nachrüstpflicht gibt es in den VDE-Bestimmungen nur, wenn ein wesentlicher Sicherheitsmangel in einer Norm festgestellt werden würde.

Eine schwierige Entscheidung ergibt sich, wenn an der vorhandenen Wanne kein Potenzialausgleich vorhanden ist, obwohl dieser in der Vergangenheit gefordert war. Formal müsste dann nachgerüstet werden. Wo dies nicht möglich ist (z.B. Wasserrohre aus Kunststoff), würde sich u.U. eine umfangreiche Nachinstallation ergeben, die sicher bei den Betroffenen auf Unverständnis stoßen würde. In solchen Fällen muss die verantwortliche Elektrofachkraft abwägen, ob die Nachrüstung notwendig ist oder ob in Anlehnung an die neue Norm darauf verzichtet werden kann.

Werner Hörmann, Fachautor und Mitglied der VDE-Normungsgremien

*) siehe Beitrag "Neue Errichtungsbestimmung für Räume mit Badewanne oder Dusche" in Heft 06/02, Seite 52 ff.


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