IKZ-HAUSTECHNIK, Ausgabe 19/2002, Seite 26


VERBÄNDE AKTUELL 


 Mecklenburg-Vorpommern


Trinkwasserqualität bleibt sicher – weil wir gemeinsam handeln

Fachtagung über Trinkwasser- und Abwassertechnik

Güstrow war im Juni 2002 Treffpunkt für insgesamt 58 Unternehmen, die sich über Neuheiten und Änderungen der Trinkwasser- und Abwassertechnik informierten. Diese Fachtagung wurde von der Aktionsgemeinschaft Fachverband – Innung und Stadtwerke Güstrow veranstaltet. 

Hintergrund dieser Veranstaltung ist die neue Trinkwasserverordnung, die am 01.01.2003 in Kraft tritt, wobei einige Normen und Richtlinien zur Umsetzung der Trinkwasserverordnung schon jetzt als anerkannte Regeln der Technik angewendet werden müssen. Thorsten Rabe vom Fachverband informierte als Referent über die Normen und praktischen Hinweise. Neu war für die meisten Anwesenden, dass alle Anforderungen an die Trinkwasserqualität an den Entnahmestellen der Hausinstallation einzuhalten sind. Mit dieser Neuregelung werden neben dem Trinkwasserversorger auch der Nutzer, Planer und Errichter von Trinkwasseranlagen in die Verantwortlichkeit eingebunden. Bezüglich der Regenwassernutzung werden zum erstenmal mit der novellierten Trinkwasserverordnung eindeutige Aussagen zur Qualitätsanforderung für Wasser aus diesen Anlagen getroffen. Die technischen Anforderungen formuliert die DIN 1989 Teil 1 - Regenwassernutzung. Nach der Definition des Begriffes "Trinkwasser" und der Auswertung einer Probe-Wasseranalyse wurde es dann praktisch. Anhand der Werkstoffauswahl, dem Schutz der Trinkwassergüte und einiger spezieller Installationsgrundsätze wurden technische und juristische Hinweise zur täglichen Arbeit benannt. Schwerpunkte waren dabei die DIN EN 1717, die parallel zur DIN 1988 Teil 4 angewendet werden kann und die DIN 50930 Teil 6. Mit der DIN 50930 Teil 6 werden dem Installationshandwerk technische Lösungen aufgezeigt, um die in der Trinkwasserverordnung festgelegten Richt- und Grenzwerte einzuhalten.

Anhand von aktuellen Problemen, wie dem Einsatz von EPDM-Schläuchen und innenvernickelten Bauteilen in der Trinkwassertechnik, wurden Haftungsfragen und das neue Schuldrecht einbezogen.

Bezüglich der Neuheiten zur Abwassertechnik wurden die anwesenden Fachleute über die DIN EN 12056 und die nationale Restnorm DIN 1986 Teil 100 informiert. In der täglichen Arbeit muss daher beachtet werden, dass beide Normen nebeneinander gelten, wobei die DIN EN 12056 als Grundsatznorm anzusehen ist.

Neben den Normen waren für die Fachleute vor allem grundsätzliche Planungs- und Verlegehinweise von besonderem Interesse. Anhand von Statistiken wurde aufgezeigt, dass die Häufigkeit von Installationsfehlern in der Einzel- und Sammelanschlussleitung am größten ist. Viele Zuhörer waren überrascht, wie viele Kriterien bei der Verlegung beachtet werden müssen.

Allen Anwesenden wurde damit bewusst, dass die Errichtung von Entwässerungsanlagen erhebliche Anforderungen an das fachliche Wissen und Können stellt.

Der Fachverband beabsichtigt, flächendeckend in Mecklenburg-Vorpommern gemeinsam mit den regionalen Ver- und Entsorgern sowie den Innungen, weitere Fachtagungen über Normen- und Richtlinienänderungen in der Trinkwasser- und Abwasserinstallation durchzuführen. Als Zielgruppe werden die in den Installateurverzeichnissen der Trinkwasserversorger eingetragenen Unternehmen angesprochen, die ihre fachlichen Kenntnisse auffrischen wollen, um die Eintragung im Installateurverzeichnis zu bewahren. Die Informationen zu den technischen und normativen Neuheiten bei der Errichtung von Trinkwasser- und Abwasseranlagen sollen dem Fachhandwerk helfen, normative Grundsätze zu verstehen und diese in der Praxis sicher anzuwenden.

Neben den Schulungen für die Installationsunternehmen soll eine umfassende Information für den Nutzer von Trinkwasseranlagen zu den Rechten und Pflichten bei der Trinkwasserversorgung erfolgen. In gemeinsamen Aktionen von Fachverband, Trinkwasserversorgern und SHK-Innungen wird mittels Pressegesprächen ein geschlossenes Handeln gezeigt. Diese Aktionsgemeinschaft und die Pressemitteilungen zeigen flächendeckend erste Resonanz. Die Nutzer von Trinkwasseranlagen informieren sich intensiver über ihre Rechte und Pflichten. Mit diesen Maßnahmen kommt die Aktionsgemeinschaft einer Hinweispflicht nach, was der Sicherstellung einer hohen Trinkwasserqualität dient und mögliche "Freizeitinstallateure" vor Eingriffen in die Trinkwasseranlage abschreckt. 


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