IKZ-HAUSTECHNIK, Ausgabe 18/2002, Seite 19 ff.


VERBÄNDE AKTUELL 


Zentralverband


Hochwasser - die SHK-Organisation hilft

Während das ganze Ausmaß der Schäden durch die Flutkatastrophe in den östlichen Landesteilen Deutschlands erst noch beziffert werden muss, ist innerhalb der Verbandsorganisation eine Welle der Hilfsbereitschaft angelaufen. Zahlreiche Mitgliedsbetriebe sind vom Hochwasser und seinen Begleiterscheinungen betroffen und benötigen Hilfe durch die Solidargemeinschaft des Fachhandwerks. In spontanen Einzelaktionen, Direkthilfen und Spendenangeboten hat man bereits angefangen, in Not geratenen SHK-Handwerksbetrieben beizustehen.

Doch wo sollte die Hilfe am besten ansetzen und wie können die Mittel am effektivsten Not lindern? In Abstimmung mit dem ZVSHK und seinen Mitgliedern haben die am meisten betroffenen SHK-Landesverbände in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg Koordinierungsstellen eingerichtet.

Dort wird jeweils in Zusammenarbeit mit den Obermeistern ermittelt, ob zur Unterstützung der betroffenen Betriebe Geld- oder Sachspenden benötigt werden und wie hoch das Maß für die Unterstützung der Innungsbetriebe ausfallen kann.

Jeder der nachstehend aufgeführten SHK-Landesverbände nimmt Geldspenden und sonstige Hilfeleistungen unter dem Stichwort "Hochwasserhilfe" entgegen:

Fachverband Land Brandenburg

Ansprechpartner: Herr Pfeil
Telefon: 0331-74704-0
Telefax: 0331-74704-99
Berliner Volksbank
BLZ: 100 900 00
Kto-Nr.: 159 503 00 28

Fachverband Sachsen

Ansprechpartner: Herr Schulze
Telefon: 0341-3582336
Telefax: 0341-3580764
Deutsche Bank 24
BLZ: 860 700 24
Kto-Nr.: 1 17 17 76

Fachverband Sachsen-Anhalt

Ansprechpartner: Herr Dr. Dimanski
Telefon: 0391-6269640
Telefax: 0391-6269643
Volksbank Magdeburg e.G.
BLZ: 810 932 74
Kto-Nr.: 16 16 16

Wenn Sie helfen möchten, spenden Sie bitte auf die angegebenen Konten. Für Sachspenden und sonstige Hilfeleistungen stehen Ihnen die Ansprechpartner in den Koordinierungsstellen zur Verfügung.

Nachdem die Solidarität auch in der SHK-Branche vor dem Hintergrund einer negativen gesamtwirtschaftlichen Entwicklung stark gelitten hat, ist die Hochwasserkatastrophe an Elbe und Donau sicherlich eine gute Möglichkeit, den Solidargedanken neu zu beleben.


ÜWG-Mitgliederversammlung

Dienstleistung seit 15 Jahren

Die Überwachungsgemeinschaft Technische Anlagen der SHK-Handwerke - kurz ÜWG-SHK - traf sich am 13. Juni 2002 zur Mitgliederversammlung in Erfurt. Erneut ging es neben vielen anderen Themen um schwefelarmes Heizöl, um die Kampagne "Tank ganz sicher", um die Sachverständigen-Organisation sowie um Bau und Überprüfung von Entwässerungssystemen.

Die Überwachungsgemeinschaft konnte während ihrer Tagung auf ein erfolgreiches Geschäftsjahr 2001 zurückblicken. Hinsichtlich der Mitgliederzahlen ist eine leichte Zunahme zu verzeichnen. Rolf Richter, SHK-Unternehmer aus Schleswig und Vorsitzender der ÜWG, nannte Zahlen: Mit 75 weiteren Neuaufnahmen gehörten zum Jahresende 2001 insgesamt 3714 Mitglieder zur Organisation, die auch weiterhin auf einer gesunden wirtschaftlichen Basis agieren könne.

Geschäftsführer Matthias Anton, seit einem Jahr im Amt, ließ die Aktivitäten in den drei Geschäftsbereichen Revue passieren. Im Fachbereich Heizöllagerung geht es in der Hauptsache um die Qualifizierung und Überwachung von Fachbetrieben gemäß § 19 l Wasserhaushaltsgesetz. Im Verlauf der letzten 15 Jahre seien mittlerweile 234 Fachbetriebsschulungen erfolgt, wovon rund 11.000 Mitarbeiter von SHK-Unternehmen aus dem gesamten Bundesgebiet Gebrauch gemacht hätten. Mittlerweile gibt es in 15 SHK-Landesverbänden Anlaufstellen für die Mitgliedsbetriebe.

Aus nunmehr 15 ÜWG-Landesstellen kamen die Mitglieder zur ihrer Jahrestagung am 13. Juni nach Erfurt.

Der Fachbereich VAwS-Sachverständige (Experten für die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen) wurde 1999 eingerichtet und zählte bis zum vergangenen Jahr 11 bestellte Sachverständige, von denen 7 aktiv sind und ca. 400 Anlagen überprüften. Weitere Bestellungsprüfungen erfolgten im vergangenen Jahr, sodass mittlerweile vier weitere Sachverständige ihre Zulassung bekommen haben. Um diesen Status zu erreichen, müssen sich geprüfte Sachverständige aus dem SHK-Handwerk durch die ÜWG einer Spezialprüfung unterziehen. Erhält der SHK-Unternehmer eine solche Zulassung, ist er berechtigt zu prüfen, ob Anlagen zur Lagerung von Heizöl EL gemäß § 19i WHG errichtet wurden bzw. betrieben werden.

Im dritten Fachbereich engagiert sich die ÜWG-SHK in Sachen Grundstücksentwässerung und qualifiziert und überwacht Fachbetriebe nach den Vorgaben, die in § 13b des Hamburger Abwassergesetzes genannt sind.

Für interessierte SHK-Unternehmer: Eine kompakte Zusammenfassung über die ÜWG-SHK sowie die Anforderungen an Fachbetriebe nach § 19l WHG bietet die kostenlose Informationsbroschüre der Organisation, die in diesem Frühjahr aktualisiert wurde und bei der Überwachungsgemeinschaft in St. Augustin per Telefax (02241 -9299-510) angefordert werden kann.

Öltank ist Energieschatz

Auch im Jahr 2002 forciert die ÜWG gemeinsam mit dem IWO (Institut für wirtschaftliche Oelheizung) Marketingmaßnahmen, um den Bestand an ölbetriebenen Heizungsanlagen auf möglichst hohem Niveau zu halten. Problempunkt Nr. 1 ist, dass die Tankanlage meist doppelt so alt ist wie der Kessel. Ziel soll sein, mit Hilfe einer werblich überzeugenden Ansprache auch beim Anlagenbetreiber den Tank zum Symbol für Unabhängigkeit, Wirtschaftlichkeit und Sicherheit zu machen. Die Tankanlage soll als der Energieschatz im Haus positioniert und profiliert werden. Gelinge dies, so die Argumentation auf der Mitgliederversammlung, sei recht sicher, dass aus einer alten Heizung eine moderne, neue Ölheizung werde. Aus gemeinsamem Interesse heraus sollen auch Gespräche mit den Tankherstellern geführt werden, um sie möglichst mit in die Werbemaßnahmen einzubinden.

Call-Center-Aktion

Nach den Erfahrungen des IWO erhöhen gezielte Anrufe bei Besitzern veralteter Ölheizungen die Bereitschaft zur Heizungsmodernisierung. Deshalb werden derzeit vorhandene Kundendaten der Mineralölhändler genutzt, um Besitzer, die eine mehr als fünfzehn Jahre alte Ölheizung betreiben, direkt anzusprechen. Bis Mitte 2002 wurden bei etwa 90.000 Anlagenbetreibern ungefähr 44.000 Anlagen ausfindig gemacht, die älter als fünfzehn Jahre sind. Mehr als 11.000 Kunden zeigten ein sofortiges oder späteres Interesse, sodass in rund 5000 Fällen feste Beratungstermine mit SHK-Unternehmern vereinbart werden konnten, berichtete Olaf Bergmann (IWO).

Heizöllagerung

Hersteller und Großhandel sind bestrebt, den Bedarf an Heizöl-Lagerbehältern auf die Segmente Sicherheitstanks und doppelwandige Tanks zu konzentrieren.

Für die Heizöllagerung außer Haus kommen in der Regel doppelwandige Lagerbehälter aus Stahl zum Einsatz. Innerhalb von Gebäuden wurden bisher häufig einwandige Behälter aus Kunststoff oder GFK eingesetzt, in zunehmendem Maß jetzt auch doppelwandige Tanksysteme. Letztere zeichnen sich dadurch aus, dass relevante Vorschriften durch die werkseitig gefertigte Auffangwanne erfüllt werden und oftmals sogar das Leckanzeigegerät entbehrlich machen, weil eine Leckage optisch leicht erkennbar wäre.

Diese doppelwandigen Sicherheitstanks können bis zu einer Größe von 5000 Litern in Räumen mit Feuerstätten aufgestellt werden, ohne besondere Abmauerung mit 1 Meter Abstand zum Wärmeerzeuger.

Neu-Einsteiger und Interessenten finden auf knapp 50 Seiten alles Wissenswerte über die ÜWG-SHK.

Steht der Austausch der Kombination Kessel/Brenner an, sollte die Sanierung des Heizöltanks ein Thema sein, denn sehr oft ist die Lagermenge für den aktuellen Bedarf überdimensioniert. Waren früher 10.000 Liter üblich, so reichen in Zukunft 3000 Liter. Entsprechend günstig können Heizung und Lagerstätte einer modernen Anlage neu positioniert und zusätzlicher Nutzraum im Gebäude geschaffen werden.

Was die Marketing-Aussage "überschwemmungssicher" angehe, sei allerdings Vorsicht geboten, mahnte Wolfgang Dehoust in seiner Eigenschaft als Sprecher des Bundesverbandes Lagerbehälter e.V. Eigene Erkenntnisse hätten gezeigt, dass mit Ausnahme einer GFK-Tank-Lösung in allen anderen untersuchten Fällen eine Weiterverwendung nach einer Überschwemmung entweder rein technisch oder aus Haftungsgründen heraus nicht geboten sei.

Schwefelarmes Heizöl

Gegenüber dem bisherigen Heizöl mit einem maximalen Anteil von 0,2 Vol.% wurde der Schwefelgehalt bei der weiterentwickelten Ware um das vierzigfache auf 50 ppm reduziert. Diese Anstrengungen wurden unternommen, um die Brennwerttechnologie für Ölheizungsanlagen voran zu bringen. Nach umfangreichen Untersuchungen gelte nunmehr die Aussage, dass die neue schwefelarme Heizölqualität in punkto Schwefelgehalt auf vergleichbar niedrigem Niveau wie bei Erdgas liege. Somit ließen sich auch die bislang erhöhten Auflagen bei der Kondensateinleitung umgehen, lautet die Strategie. Weil die Beschaffenheit der Kondensate bei Schwefelgehalten bis 100 mg/kg vergleichbar zu Kondensaten aus Gas-Brennwertkesseln ist, sollen nun die bisherigen Aussagen in der DIN 51603 Teil 1 aktualisiert werden. Entsprechend dazu geht es auch an die Überarbeitung des ATV-Arbeitsblatt A 251. Laut dem Entwurf soll Kondensat aus Öl-Brennwertkesseln bis zu einer Leistung von 200 kW zukünftig unbehandelt eingeleitet werden können.

Umstritten ist die Marktsituation, die sich daraus ergibt. Weiterhin soll das bekannte Heizöl EL mit einem Schwefelgehalt von 2000 mg/kg angeboten werden, darüber hinaus dann bis zum Jahresende bundesweit auch schwefelarmes Heizöl EL mit einem Schwefelgehalt von 50 mg/kg. Beide erfüllen die Anforderungen der DIN 51603. Zusätzlich existieren additivierte Heizöle. Daraus ergibt sich ein erhöhter Beratungs- und Informationsbedarf bei Handwerk und Verbrauchern. Auch ist die Möglichkeit der Verwechslung gegeben.

Zur Zeit laufen gemeinsame Untersuchungen durch Mineralölwirtschaft und Geräteindustrie, denn bei der Verwendung von schwefelarmem Heizöl ergeben sich Auffälligkeiten. Untersucht würden die Schmierfähigkeit für den Betrieb bestimmter Ölpumpen, die Verträglichkeit von Additiven in Bezug auf Dichtungsmaterialien sowie bestimmte Korrosionserscheinungen (Lochfraß) an neuen Brennern, informierte Dr.-Ing. Christian Küchen (IWO).

Der Vorstand der ÜWG-SHK (v.l.): Geschäftsführer Matthias Anton, Fritz Schellhorn, Ulrich Kössel, Vorsitzender Rolf Richter, Stellvertreter Helmut Diehl und Kilian Huber.

Qualität von Grundleitungen

Stichproben und Hochrechnungen über den mangelhaften Zustand von Abwasserleitungen auf privaten Grundstücken lassen vermuten, dass dort ein hoher Sanierungsbedarf gegeben ist. Grundstücksentwässerungsanlagen unterliegen den Bauordnungen der Länder. In einigen Städten sind für die Errichtung von Grundstücksentwässerungsanlagen schon heute besondere Anforderungen an die Sach- und Fachkunde der ausführenden Unternehmen gestellt. Bisher sind die Behörden im Stadtstaat Hamburg am entschiedensten vorgegangen. Seit geraumer Zeit schreibt das Hamburger Abwassergesetz vor, dass der Grundeigentümer schon bei Inbetriebnahme und dann in wiederkehrenden Zeiträumen über die Dichtheit der Grundleitungen eine entsprechende Prüfbescheinigung eines anerkannten Fachbetriebes beizubringen hat. Peter Wichers (Hamburger Abwasserbehörde) berichtete über den aktuellen Stand. Um kommunale Sonderwege in Form von Zertifizierungen und Zulassungen zu vermeiden, werden von anderen Städten und betroffenen Verbänden einheitliche Regelungen angemahnt.

Die Abwassertechnische Vereinigung (ATV-DVWK) hat inzwischen eine Arbeitsgruppe mit dem Ziel eingesetzt, Empfehlungen zu einheitlichen Anforderungen an Fachbetriebe sowie deren Anerkennung und Überwachung zu formulieren. Durch diese Empfehlung zur Mustersatzung des Städtetages und des Städte- und Gemeindebundes besteht für die Gemeinden die Möglichkeit, in ihren Abwassersatzungen einheitliche Anforderungen für die Herstellung und bauliche Unterhaltung von Grundstücksentwässerungsanlagen festzulegen. Dies wird unter anderem auf folgende Punkte zielen:

- Erfahrungen und Zuverlässigkeit des Fachbetriebes
- eingesetztes Personal
- Schulung des Technischen Leiters
- Ausstattung mit Geräten und Betriebseinrichtungen sowie
- stichprobenartige Kontrollen auf der Baustelle durch Prüfbeauftragte.

Schlussbemerkung

Durch diese Entwicklung ist absehbar, dass die Kommunen in zahlreichen Regionen Deutschlands zunehmend sichergestellt haben wollen, dass an Abwassersystemen nur noch qualitativ hochwertige Ergebnisse erzielt werden. Garant dafür wird den Entscheidungsträgern nicht mehr allein der Meisterbrief sein, sondern ein Plus durch Zertifizierung. Die ÜWG-SHK bietet sich hier als Dienstleister an, um in Eigenverantwortung innerhalb des Handwerks die nötigen Voraussetzungen für die SHK-Betriebe zu schaffen, statt das Feld anderen zu überlassen. TD


25. Deutscher Kupferschmiedetag

Druckgeräte und glänzende Oberflächen

Die Bodensee-Stadt Friedrichshafen ist am 4./5. Oktober 2002 Austragungsort für den 25. Deutschen Kupferschmiedetag. Die Behälter- und Apparatebauer werden sich vor allem mit der europäischen Druckgeräterichtlinie und der Oberflächenbehandlung von rostfreiem Stahl beschäftigen. Auch Jungunternehmer treffen sich wieder zum Erfahrungsaustausch.

Eng verbunden ist Friedrichshafen mit dem Luftfahrtpionier Graf Zeppelin und seinen technischen Errungenschaften. Deshalb werden die Teilnehmer des Kupferschmiedetages am ersten Veranstaltungstag (Freitag, 4. Oktober) zunächst das Zeppelin-Museum besuchen und anschließend die Luftschiffwerft und ihre technisch anspruchsvollen Fertigungsanlagen inspizieren. Am Nachmittag treffen sich die Jungunternehmer der Behälter- und Apparatebauer zu einer Gesprächsrunde, um sich erneut über verschiedenste Branchenthemen auszutauschen und um im Kollegenkreis Kontakte zu knüpfen. Ein Gesellschaftsabend rundet den ersten Veranstaltungstag ab.

Am zweiten Veranstaltungstag (Samstag, 5. Oktober) steht die Fachtechnik im Mittelpunkt. Im Workshop I trägt man zunächst das Wichtigste zur Europäischen Druckgeräterichtlinie zusammen. Galvanisch und chemisch behandelte Oberflächen sind das Thema im darauf folgenden Workshop II. Das Schleifen und Polieren von Oberflächen beschäftigt den Workshop III gegen Mittag und im Anschluss daran werden die einzelnen Workshop-Ergebnisse präsentiert und zur Diskussion gestellt. Referenten zu den genannten Themen kommen zum einen aus dem Fachausschuss Druckbehälter (Köln), zum anderen von den Firmen Poligrat (München) und Klingspor (Haiger).

Das Rahmenprogramm sieht am Samstag nachmittag eine Bodenseefahrt nach Lindau vor. Im Damenprogramm am Samstag vormittag wird eine Busfahrt zur Barockkirche Birnau und ein Stadtrundgang durch Meersburg geboten.

Ein Programm mit Anmeldeunterlagen kann beim ZVSHK angefordert werden. Es wird um schnellstmögliche Buchung gebeten.

Die Teilnehmergebühr am zweitägigen Fachprogramm beträgt pro Tag 35 Euro pro Person, das Rahmenprogramm am 4. 10. kostet 35 Euro pro Person, am 5. 10. lädt der ZVSHK ein. Für die Teilnahme am Damenprogramm (5.10.) werden 25 Euro pro Person berechnet (in allen Beträgen sind 16% MwSt. enthalten).

Die Zimmerreservierung sollte schnellstmöglich selbst vorgenommen werden bei der Tourist Information Friedrichshafen:
Telefon 07541-3001-0 oder Telefax 07541-72588. Preise z.B. für ein Einzelzimmer differieren zwischen 20 und 120 Euro pro Übernachtung.

In der Zeppelin-Stadt Friedrichshafen am Bodensee treffen sich die Behälter- und Apparatebauer am 4./5. Oktober 2002 zum 25. Deutschen Kupferschmiedetag.


ZVSHK-Termine-Daten-Informationen (Änderungen vorbehalten)

Datum

Veranstaltung

25.-28. September 2002

Messe SHKG, Leipzig

03.-05. Oktober 2002

25. Deutscher Kupferschmiedetag, Friedrichshafen

20.-23. November 2002

Messe SHK, Hamburg

18./19. Februar 2003 2002

ATV-DVWK/ZVSHK-Gemeinschaftstagung Gebäude- und Grundstücksentwässerung, Marburg

01.-08. März 2003

Intern. Unternehmensseminar fär das SHK-Handwerk, Fuerteventura

25.-29. März 2003

Messe ISH, Frankfurt/Main

29./30. Januar 2004

Deutscher Klempnertag, Würzburg

ZVSHK Direkt: Telefon: 02241/9299-0, Telefax: 02241/21351
E-Mail: info@zentralverband-shk.de,
Internet: www.wasserwaermeluft.de

  

Die Geschäftsstellen des ZVSHK

ZVSHK
Rathausallee 6
53757 St. Augustin
Telefon: 02241-29056
Telefax: 02241-21351

ZVSHK Geschäftsstelle Potsdam
An der Pirschheide 28
14471 Potsdam
Telefon: 0331-972107
Telefax: 0331-972603


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