IKZ-HAUSTECHNIK, Ausgabe 11/2002, Seite 76 f


REPORT


Wäsche waschen mit Regenwasser darf jeder!

Dietmar Sperfeld*

Wäsche waschen mit Regenwasser darf jeder, dies jedenfalls will uns der Verordnungsgeber der neuen Trinkwasserverordnung, die zum 1. Januar 2003 in Kraft tritt, zu verstehen geben. Nur kann das eigentlich niemand so richtig aus dem Verordnungstext entnehmen.

Seit mehr als drei Jahren beschäftigt sich die Fachvereinigung Betriebs- und Regenwassernutzung e.V. (fbr) intensiv mit dem Thema der Novellierung der Trinkwasserverordnung, arbeitet den zuständigen Gremien zu, schreibt Stellungnahmen und führt Veranstaltungen mit Experten zum Thema Wäsche waschen mit Regenwasser durch. Ein notwendiges Prozedere, denn die im Mai 2001 vorgelegte Verordnung ist in diesem Punkt alles andere als verständlich.

Eigentlich will man das Wäsche waschen mit Regenwasser gar nicht so richtig, allen voran die Verbände der Trinkwasserlobby, die mit ihren wiederkehrenden erschöpfenden Auskünften, Veranstaltungsreihen und Publikationen oft kein gutes Haar an der Regenwassernutzung lassen. Wohl aus diesem Grund wird gerne verschwiegen, dass es zu der Trinkwasserverordnung noch eine amtliche Begründung gibt. Dieser Kommentar versucht Klarheit in die Verordnung zu bringen und gibt Hilfestellung, was der Gesetzgeber eigentlich gemeint hat. Insofern ist die Regelungsabsicht des Verordnungsgebers in wesentlichen Punkten in dieser amtlichen Begründung wiedergegeben und dient als deren Ergänzung.

In dieser Begründung steht zu den Einzelbegründungen zu § 3, Nr. 1: "...dass in jedem Haushalt die Möglichkeit bestehen muss, zum Waschen der Wäsche Wasser mit der Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch zu nutzen. Ob daneben ein Anschluss besteht und genutzt wird, der Wasser geringerer Qualität liefert, bleibt der eigenen Verantwortung und Entscheidung des Verbrauchers überlassen."

Dies ist klar und verständlich. Der Verbraucher darf seine Wäsche mit Regenwasser waschen.

Ergänzend hierzu heißt es in einer Aussage der Pressestelle des Bundesministeriums für Gesundheit: "Die Verordnung regelt weder die Qualität von Dachablaufwasser (gemeint ist hier Regenwasser, Anmerkung d. Autors) noch verbietet sie ausdrücklich die private Nutzung von Dachablaufwasser, beispielsweise zum Zwecke des Wäschewaschens."

Diese recht eindeutige Botschaft ist scheinbar bei einigen Kommunen und Stadtwerken zum Thema Wäsche waschen mit Regenwasser noch nicht angekommen. Selbst obere Regierungsbehörden in Nordrhein-Westfalen benötigen in diesem Punkt Nachhilfe. So werden beispielsweise Kommunen bzw. Stadtwerke fälschlicherweise angewiesen, in den Trinkwasser-Jahresabrechnungen mit dem Hinweis auf die Trinkwasserverordnung zu behaupten: "Danach darf für das Waschen der Wäsche ausschließlich Trinkwasser verwendet werden ..." (Stadtwerke Gummersbach, Wasserjahresabrechnung vom 29.01.02).

Ähnliche Formulierungen gab es in Zuwendungsbescheiden über die Förderung einer Regenwasseranlage in einigen Städten Nordrhein-Westfalens, wo bekanntlich die Regenwassernutzung gefördert wird und in den Förderrichtlinien (Förderbereich 6 d) explizit die Waschmaschine als Anwendungsbereich für Regenwasser im häuslichen Bereich erwähnt wird.

Unkenntnis mit System

Soviel Unkenntnis hat System, muss man augenscheinlich unterstellen. Allerdings lassen sich die Regenwassernutzer nicht so leicht unterkriegen. Zahlreiche Klagen von engagierten Bürgern gegen Kommunen und Wasserversorgern werden eine gerichtliche Klärung bringen. Nichts desto trotz steigt die Anzahl der jährlich eingebauten Anlagen weiter. Im Bereich des Wohnungsneubaus entscheiden sich mehr und mehr Bauherren für diese ökologische Haustechnik. Eine steigende Nachfrage nach der Regenwassernutzung ist auch in gewerblichen und industriellen Unternehmen zu verzeichnen, überall dort, wo Wasser minderer Qualität benötigt wird. Mit Erscheinen der neuen DIN 1989 Regenwassernutzungsanlagen, Teil 1: Planung, Ausführung, Betrieb und Wartung (Ausgabedatum: April 2002) wurde zudem ein weiterer wichtiger Schritt für die Regenwassernutzung vollzogen, ist damit doch der planerische und rechtliche Rahmen sowohl für die Fachwelt als auch für den Bauherren geschaffen.

Internetinformationen:
http://www.fbr.de


*) Dietmar Sperfeld, Fachvereinigung Betriebs- und Regenwassernutzung, Darmstadt


B i l d :   MMD, Deltau


L i t e r a t u r :   Bundesgesetzblatt 2001, Seite 959ff.
Begründung zur Trinkwasserverordnung, BR-Drs. 721/01, Seite 51ff.
Pressestelle des Bundesministeriums für Gesundheit, Schreiben vom 5. Februar 2002


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