IKZ-HAUSTECHNIK, Ausgabe 9/2002, Seite 12 ff.


VERBÄNDE AKTUELL 


Zentralverband


Solarförderung

Bund gibt mehr Geld

Wer Solarkollektoren für die Warmwasserbereitung nutzen möchte, kann seit Ende März mit einem erhöhten Zuschuss rechnen. Die Bundesregierung hat den Fördersatz beim Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien um 5 Euro erhöht: Jetzt erhalten Hauseigentümer 92 Euro pro angefangenen Quadratmeter Kollektorfläche. Als Ziel wird ins Auge gefasst, in diesem Jahr insgesamt mindestens 1,1 Mio. Quadratmeter Sonnenkollektoren zu fördern. Solarwärmeanlagen sind nach Ermittlungen des DFS (Deutscher Verband für Solarenergie, Freiburg) mittlerweile auf über 3% der Dächer von Ein- und Zweifamilienhäusern in Deutschland.

Wer als Fachbetrieb bei der Solar-Kampagne mitmachen will, erfährt nähere Einzelheiten unter www.solar-na-klar.de

Was im Kundengespräch nicht fehlen sollte: Von der Förderung profitieren Umwelt und Betreiber, denn die Nutzung von Solarkollektoren führt zu geringerem Schadstoffausstoß und zu Einsparungen bei den Energiekosten.

Oft reichen fünf Quadratmeter aus, um die Hälfte des benötigten Jahresenergiebedarfs für die Warmwasserbereitung einzusparen. Dazu Andreas Müller, Geschäftsführer Technik im ZVSHK. "In Deutschland reicht die Sonnenwärme allein nicht aus, um das Wasser ganzjährig zu erwärmen. Eine Zusatzenergie ist notwendig, zum Beispiel Heizöl, Erdgas oder Holzpellets, deren automatisch beschickte Feuerungsanlagen jetzt ebenfalls mit Fördergeldern bezuschusst werden."

Mehr dazu bietet die Internet-Seite www.bafa.de unter dem Stichwort Energie. In der Pressemitteilung vom 25. März sind sowohl weitere Details zum umweltfreundlichen Heizen mit Biomasse als auch Einzelheiten zum verbesserten Solar-Förderprogramm. Das zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ist zudem unter der Telefonnummer 0 61 96/ 9 08-625 zu erreichen.

Bei der Solar-Kampagne sind es mittlerweile über 7700 Fachbetriebe, die gelistet sind (Stand: 03/2002). SHK-Fachbetriebe, die mitmachen wollen, können sich per E-Mail oder Telefax an den ZVSHK wenden. Diejenigen Innungsbetriebe, die im SHK-Portal www.wasserwaermeluft.de registriert und bei der Solar-Kampagne dabei sind, werden unter dem Menuepunkt Handwerkersuche automatisch als Solar-Fachbetrieb geführt und können so von interessierten Endverwendern gezielt ausfindig gemacht werden.


Wartungsinitiative

EnEV unterstreicht Verpflichtung

Anfang der 90er-Jahre begann der ZVSHK mit dem Appell an die Heizungsfachbetriebe, den Betreiber einer Heizungsanlage auf die Wartungsverpflichtung hinzuweisen. Entsprechende Aussagen waren bereits in der Heizungsbetriebsverordnung zu finden und wurden dann in der darauf folgenden Heizungsanlagenverordnung (§ 9 Pflichten des Betreibers) fortgeschrieben.

Noch deutlicher werden die Aussagen in der Energieeinsparverordnung (EnEV), die am 1. Februar 2002 in Kraft getreten ist. Einige Fachbegriffe wurden neu definiert. Jetzt geht die EnEV in § 10 auf die Aufrechterhaltung der energetischen Qualität eines Gebäudes ein und schreibt fest, dass sowohl die Gebäudehülle als auch die technische Gebäudeausrüstung sich in ihrer Wirkungsweise nicht verschlechtern dürfen. Der Abschnitt 3 im Zitat: Heizungs- und Warmwasseranlagen sowie raumlufttechnische Anlagen sind sachgerecht zu bedienen, zu warten und instand zu halten. Für die Wartung und Instandhaltung ist Fachkunde erforderlich. Fachkundig ist, wer die zur Wartung und Instandhaltung notwendigen Fachkenntnisse und Fähigkeiten besitzt. (Zitat Ende)

Der SHK-Fachbetrieb ist durch diese klare Festlegung in der EnEV autorisiert, anhand von Hersteller-Informationen sowie aufgrund seiner eigenen praktischen Erfahrung festzulegen, welche Maßnahmen zur Erhaltung eines einwandfreien Betriebszustandes getroffen werden müssen. Dies bedeutet für den SHK-Betrieb Verantwortung und Chance zugleich, in puncto Wartungsinitiative im Markt erfolgreich zu akquirieren.

Für die Wartungsinitiative hält der ZVSHK verschiedene Vertragsunterlagen bereit.

Um das Handling im SHK-Alltag zu erleichtern, stellt der ZVSHK hierzu verschiedene Hilfsmittel zur Verfügung:

- ein Wartungs-Scheckheft sowie folgende Vordrucke zum Abschluss von Wartungsverträgen (DIN A4-Block zu 50 Blatt):

- Wartungsvertrag für Feuerungs- und Wärmeversorgungsanlagen, Gasgeräte, Lüftungstechnische Anlagen und Tankanlagen für Heizöl (einschließlich Beiblätter über den zu vereinbarenden Wartungsumfang)

- Wartungsvertrag für Trinkwasser-, Entwässerungs- und Gasanlagen (einschließlich Beiblätter über den zu vereinbarenden Wartungsumfang)

- Vertrag über jährliche Inspektion und bedarfsorientierte Wartung für Wärmeerzeuger, Trinkwassererwärmer und deren Anlagenkomponenten.

Die Wartungsverträge und das Scheckheft können kostenpflichtig über die Landesverbände oder den ZVSHK bezogen werden.


Präsidentenbesuch

Ungarn zu Gast

Beim ungarischen Zentralverband Sanitär Heizung Klima hat es im Februar einen Führungswechsel gegeben: László Cserkúthy, bisheriger Präsident seit der Gründung der SHK-Organisation im Jahr 1990 in Pécs, trat nicht erneut zur Wiederwahl an. Bei den Neuwahlen würdigte man seine Verdienste um den Aufbau des ungarischen Verbandes durch die Ernennung zum Ehrenpräsidenten. Sein Nachfolger, Ferenc Bertalan, war zuvor langjähriges Vorstandsmitglied und leitet die Geschicke des Verbandes jetzt von der neu eingerichteten Geschäftsstelle in Budapest aus.

Gesprächsrunde am 13. März in St. Augustin (v.l.): ZVSHK-Referent Udo Wirges, Ungarns SHK-Präsident Ferenc Bertalan, HGF Michael von Bock und Polach, Referentin Pattantyús A. Katalin, Geschäftsführer István Cséki und ZVSHK-Referent Manfred Vohs.

Seine Deutschlandreise zusammen mit Geschäftsführer István Cséki sowie Heizungs-Referentin Pattantyús A. Katalin kam nicht von ungefähr: Die Beziehungen zum ZVSHK sind durch die gemeinsame Aufbauarbeit in den 90er-Jahren sowie durch einen Kooperationsvertrag mit Schwerpunkt Aus- und Weiterbildung eng geknüpft. Zudem ist das ungarische Gasversorgungsnetz im Besitz der Ruhrgas, sodass sich bei Instandhaltung, Marketing-Aktivitäten und Ausbau vielfältige Parallelen ergeben. Präsident Ferenc Bertalan spricht fließend deutsch und leitet als Ingenieur ein Unternehmen in Budapest, das sowohl die Planung als auch den Bau von kleinen und großen Sanitär-, Heizungs- und Klimaanlagen realisiert.


Handwerkermarke

Smart-Gewinn ein Jahr nutzen

Bereits auf der ISH 2001 sorgten Aktivitäten rund um die Handwerkermarke dafür, dass insgesamt 13 SHK-Betriebe je ein Smart-Service-Mobil frei von Fixkosten ein Jahr lang nutzen konnten. Die Aktion der Handwerkermarken-Partner Duravit, Duscholux, Emco, Hansa, Hoesch, Hüppe, Kermi, Oras, Oventrop, reflex, Roth und Sanipa kam so gut an, dass zumindest ein Handwerksbetrieb den Smart jetzt für immer behalten und daher kaufen will.

Auch im Jahr 2002 gibt es auf den Regionalmessen und der World Plumbing Conference, dem Welttreffen der SHK-Branche, die Chance, einen als Kundendienstfahrzeug ausgestatteten Handwerkermarken-Smart zu gewinnen.

Dr. Sabine Dyas, Geschäftsführerin im ZVSHK, überreicht den Smart-Gewinn im Namen der Handwerkermarken-Partner an die Düsseldorfer Unternehmerin Gabi Cremerius (links).

Auf der Messe SHK Essen fiel das Los auf das Düsseldorfer Unternehmen Reinhold Sturm (Inh. Stefan Cremerius).

Bei der Gewinnübergabe staunte Gaby Cremerius über die gelungene Ausstattung als Service-Mobil: "Ich habe noch nie etwas gewonnen. Jetzt hoffe ich nur, dass ich den Smart nicht voll und ganz an unsere Kundendienstmonteure verliere, wenn die erst diese Einrichtung sehen."

Wer ebenfalls einen Smart im Outfit der Handwerkermarke ein Jahr lang frei von festen Kosten nutzen will, hat als nächstes die Gewinnchance in Berlin während der World Plumping Conference (22.-25. Mai) in der begleitenden SHK-Fachausstellung im Estrel Convention Center, Berlin-Neukölln, Sonnenallee 225. Informationen über Verlosungen und die Handwerkermarke bietet die Internet-Seite www.handwerkermarke.de. Man kann auch per Telefax (0 22 41 / 2 13 51) Informationen beim ZVSHK anfordern.


WMK

Image-Broschüre

Die Wirtschaftsgemeinschaft Metalldächer und -fassaden in Klempnertechnik e.V. hat eine 12-seitige Broschüre aufgelegt, um auf facettenreiche Weise das Leistungsspektrum im Bereich Klempnertechnik zu demonstrieren. Architektonische Höchstleistungen sowie kleine, aber meisterlich gut gelöste Detailarbeiten sind farblich in bunter Mischung zusammengetragen worden. Zur Unterstützung im Kontakt mit einem Kunden oder zur Illustration für ein Fachgespräch beim Architekten kann diese Image-Broschüre sicherlich dienen, zumal auch Platz für den Firmenstempel des Klempnerfachbetriebes freigehalten wurde und auf die Internet-Präsenz www.wmk-online.de hingewiesen wird, in der sich organisierte Innungsbetriebe listen lassen können. Zu beziehen ist das Heft (10 Stück kostenlos plus Porto, 50 Stck. 17,50 Euro, 100 Stck. 35 Euro) per Telefax (0 22 41 / 92 99 - 300) oder per E-Mail an wmk@zentralverband-shk.de.

Eine neue 12-seitige Image-Broschüre der WMK veranschaulicht das Leistungsspektrum in der Klempnertechnik.


Detaillierte Aussagen im Anhang 5 der EnEV

Dämmung von Warmwasserleitungen

Die am 1. Februar in Kraft getretene Energieeinsparverordnung geht über bisherige Regelungen der Heizungsanlagen-Verordnung (§ 8 Brauchwasseranlagen) hinaus und definiert eindeutige Anforderungen, wann und wie Warmwasser- und Zirkulationsleitungen gedämmt werden müssen.

Für Warmwasserleitungen, die in den Zirkulationskreislauf einbezogen oder mit einer Begleitheizung ausgestattet sind, müssen nach nebenstehender Tabelle 1 in den Zeilen 1 bis 4 mit der dort angegebenen Mindestdicke der Dämmschicht, bezogen auf eine Wärmeleitfähigkeit von 0,035 W/(mK), gedämmt werden. Dies ist Nennweiten bezogen bis Innendurchmesser 22 mm eine Mindestdicke von 20 mm, bis Innendurchmesser 35 mm eine Mindestdicke von 30 mm und bis 100 mm eine Mindestdicke gleich Innendurchmesser.

 

Gemäß Zeile 5 ist eine halbierte Dämmschichtdicke nur bei Leitungen in Wand- und Deckendurchbrüchen, im Kreuzungsbereich von Leitungen und an Leitungsverbindungsstellen bei zentralen Leitungsnetzverteilern zulässig. Die in Zeile 6 angegebene halbierte Dämmschichtdicke ist nicht anzuwenden für Warmwasserleitungen und Zirkulationsleitungen, die in den Zirkulationskreislauf eingebunden oder mit einer Begleitheizung versehen sind. Dies gilt ebenso für die in Zeile 7 genannten Leitungen im Fußbodenaufbau.

Diese Festlegung steht auch in Übereinstimmung mit dem DVGW-Arbeitsblatt W 551 "Verminderung des Legionellenwachstums" und dem DVGW-Arbeitsblatt W 553 "Bemessung von Zirkulationsleitungen". Aus gesundheitlichen und hygienischen Gründen ist in zirkulierenden Warmwasserleitungen keine Abkühlung von mehr als 5 K zulässig. Aus diesem Grund sind auch im DVGW-Arbeitsblatt W 553 Mindestdämmschichten vorgeschrieben, die den Anforderungen der nebenstehenden Tabellenzeilen 1 bis 4 entsprechen.

Geringere Anforderungen an die Mindestdämmdicken sind aus den vorgenannten Gründen nicht zulässig.

Bei Warmwasserleitungen in Wohnungen bis zum Innendurchmesser 22 mm, die weder in den Zirkulationskreislauf einbezogen, noch mit elektrischer Begleitheizung ausgestattet sind, werden keine Anforderungen an die Mindestdicke der Dämmschicht gestellt. Welche Leitungsbereiche dies sein können, ist im DVGW-Arbeitsblatt W 551 festgelegt (Leitungsabschnitt mit max. 3 Liter Wasserinhalt). Diese Warmwasserleitungen benötigen aufgrund der EnEV und der DVGW Arbeitsblätter W 551 und W 553 zwar keine Wärmedämmung, jedoch können Umhüllungen der Rohrleitungen aus anderen Gründen z.B. Korrosionsschutz oder Schallschutz notwendig sein.


ZVSHK-Termine-Daten-Informationen (Änderungen vorbehalten)

Datum

Veranstaltung

22.-25. Mai 2002

6. World Plumbing Conference, Berlin

05./06. September 2002

Erdgasforum, Köln

03.-05. Oktober 2002

25. Deutscher Kupferschmiedetag, Friedrichshafen

25.-28. September 2002

Messe SHKG, Leipzig

20.-23. November 2002

Messe SHK, Hamburg

25.-29. März 2003

Messe ISH, Frankfurt/Main

ZVSHK Direkt: Telefon: 02241/9299-0, Telefax: 02241/21351

E-Mail: info@zentralverband-shk.de, Internet: www.wasserwaermeluft.de


 

Die Geschäftsstellen des ZVSHK

ZVSHK
Rathausallee 6
53757 St. Augustin
Telefon: 02241-29056
Telefax: 02241-21351

ZVSHK Geschäftsstelle Potsdam
An der Pirschheide 28
14471 Potsdam
Telefon: 0331-972107
Telefax: 0331-972603


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