IKZ-HAUSTECHNIK, Ausgabe 7/2002, Seite 56 f


ARBEITSSCHUTZ


Einsatzkriterien für Atemschutzfilter

Gerade im Baugewerbe zählen Erkrankungen der Atemorgane mit zu den am häufigsten vorkommenden Berufskrankheiten. Häufig wird die Notwendigkeit zum Atemschutz gar nicht erkannt. Darum merke: Werden bei Tätigkeiten Stäube, Rauche oder Dämpfe frei und ist keine effektive Absaugung dieser Gefahrenstoffe vorhanden, so muss Atemschutz getragen werden. 

Zu einer verantwortungsvollen Arbeitsvorbereitung gehört deshalb auch die Frage, welche gesundheitsschädigenden Stoffe auftreten können und wie ihnen zu begegnen ist.

- Beim Bohren, Fräsen, Schleifen und Sägen werden Stäube freigesetzt.

- Fasern treten bei Verlegen oder Abreißen von Dämmstoffen auf.

- Beim Schweißen entstehen Rauche.

Um diese Gefahrstoffe aus der Atemluft zu filtern, werden Atemschutzmasken mit Partikelfiltern bzw. Partikel filtrierende Halbmasken eingesetzt. Diese Masken sind mit Filtern für unterschiedliche Schutzstufen erhältlich.

Partikelfilter Schutzstufe P1 bzw. FFP1: Für ungiftigen oder minder giftigen Feinstaub bis zum 4-fachen des erlaubten Grenzwertes (MAK-Wert= Maximale Arbeitsplatzkonzentration).

Partikelfilter Schutzstufe P2 bzw. FFP2: Einsatz beim Verarbeiten von Krebs erregenden Stoffen wie z.B. Eichen- oder Buchenholzstäuben, Fasern von Mineralwolle oder Asbest sowie Rauch. Bis zum 10-fachen des Grenzwertes erlaubt.

Partikelfilter Schutzstufe P3 bzw. FFP3: Je giftiger oder Krebs erregender ein Stoff, desto niedriger ist sein Grenzwert. Um ein Überschreiten zu vermeiden, sind Filter dieser Schutzstufe einzusetzen, bis zum 30-fachen des Grenzwertes.

Aktivkohlefilter: Um stark gesundheitsgefährdende Dämpfe von Lösemitteln aus der Atemluft zu filtern, sind Atemschutzmasken mit Aktivkohlefilter erforderlich.

Kombinationsfilter aus Gas und Partikelfilter P2: Einzusetzen, wenn gleichzeitig Lösemitteldämpfe und Schwebstoffe auftreten (z.B. beim Farbspritzen, Sprühkleben)

Allgemein gilt: Die Konzentration von Gefahrstoffen in der Atemluft ist stark abhängig von der Größe des Arbeitsraumes und der Belüftung. Wichtig: Ein "Mundschutz" (früher Grobstaubmaske genannt) bietet keinen ausreichenden Schutz vor lungengängigem Feinstaub und gefährlichen Arbeitsstoffen, wie er beispielsweise beim Trennen von gedämmten Rohrleitungen, Eternitrohren o.ä. entstehen kann.

Filtertypen (Quelle: Berufsgenossenschaften der Bauwirtschaft).

Wissenswertes über Atemfilter

Eine weitere Möglichkeit, sich vor Stäuben, Gasen und Dämpfen zu schützen sind so genannte Atemfilter. Diese werden in Verbindung mit entsprechenden Atemanschlüssen (Vollmaske, Halbmaske, Atemschutzhaube oder Mundstückgerät) verwendet. Die gebrauchsfertige Kombination eines Atemfilters mit einem Atemanschluss wird als Filtergerät bezeichnet. Atemfilter reinigen die Einatemluft von Schadstoffen. Auch übel riechende und belästigende Stoffe werden von dem Atemfilter zurückgehalten. Bei Sauerstoffmangel dürfen Atemfilter nicht eingesetzt werden. Entscheidend für die Wirksamkeit und damit für einen sicheren Schutz ist die richtige Auswahl des zweckentsprechenden Atemanschlusses und des geeigneten Atemfilters sowie die sachgemäße Verwendung.

Für den Einsatz von Atemschutzfilter gelten folgende Bedingungen:

- Vorhandene Schadstoffe müssen nach Art, Eigenschaft und Zusammensetzung bekannt sein;

- der Sauerstoffgehalt der Einatemluft muss mehr als 17 Volumenprozent betragen;

- Gasfilter dürfen nur gegen gasförmige Schadstoffe verwendet werden - keinesfalls gegen Partikel;

- Partikelfilter dürfen nur gegen partikelförmige Schadstoffe verwendet werden - keinesfalls gegen Gas;

- wenn Gase und Partikel zugleich auftreten oder wenn Partikel Gase freisetzen können sind Kombinationsfilter zu verwenden;

- die für die jeweilige Filterklasse höchstzulässige Schadstoffkonzentration ist zu beachten.

Gebrauchsdauer und Lagerzeiten

Die Gebrauchsdauer von Atemfilter ist von der Belastung abhängig. Das Ende der Gebrauchsdauer von Gasfiltern oder Kombinationsfiltern die gegen Gase eingesetzt wurden, ist an Geruchs-, Geschmacks- oder Reizerscheinung bei der Einatmung zu erkennen.

Das Ende der Gebrauchsdauer von Partikelfiltern oder Kombinationsfiltern, die gegen Partikel eingesetzt wurden, ist am Ansteigen des Atemwiderstandes (Einatemwiderstand) zu erkennen. Gegen radioaktive Stoffe, Sporen, Bakterien oder Viren sollen Partikelfilter nur einmal verwendet werden.

Atemfilter bieten die Gewähr, dass sie auch nach Lagerung über einen längeren Zeitraum voll einsatzbereit und funktionstüchtig sind. Die Lagerzeiten für fabrikmäßig verschlossene und sachgemäß gelagerte Gas- und Kombinationsfilter betragen, in Abstimmung mit der Berufsgenossenschaft der Chemischen Industrie:

- Filter mit Kennbuchstaben A: 5 Jahre

- Filter mit Kennbuchstaben B, CO: 4 Jahre

- Mehrbereichsfilter ABEK: 4 Jahre

- Alle übrigen Filter: 3 Jahre

Das Verfallsdatum ist auf den einzelnen Filtern vermerkt. Geöffnete Gas- und Kombinationsfilter sind spätestens sechs Monate nach dem Öffnen zu ersetzen, sofern sie nicht schon vorher erschöpft sind. Die Lagerzeit von Partikelfiltern ist bei sachgemäßer Lagerung unbegrenzt.


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