IKZ-HAUSTECHNIK, Ausgabe 23/2001, Seite


VERBÄNDE AKTUELL 


Zentralverband


Informationsblatt

Inspektion und Wartung

Eine Heizungsanlage soll nicht sich selbst überlassen bleiben, sondern durch einen Fach-Handwerker einer regelmäßigen Kontrolle unterzogen werden. Richtlinien, Verordnungen und technische Regeln weisen mittlerweile an vielen Stellen deutlich darauf hin, dass sich für den Betreiber Wartungsverpflichtungen ergeben. Aus diesem Grund hat der ZVSHK in Zusammenarbeit mit dem BDH (Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie) ein 6-seitiges Informationsblatt erarbeitet, das im Spätsommer fertiggestellt und veröffentlicht wurde. Die Druckschrift kann beim ZVSHK angefordert werden.

In der Druckschrift sind viele Informationen über Inspektions- und Wartungsarbeiten zusammengefasst. 

 Im Blatt enthalten sind:

Das Informationsblatt mit dem Titel Jährliche Inspektion und bedarfsabhängige Wartung von Öl-/Gas-Wärmeerzeugern und Komponenten soll dazu dienen, mögliche Irritationen auszuräumen, die von dritter Seite hinsichtlich der Notwendigkeit für eine Inspektion oder Wartung gestreut werden.

Die Fachgremien des ZVSHK sind sich mit dem betreffenden Herstellerkreis einig, dass mindestens einmal jährlich eine Inspektion notwendig ist und dass aufgrund der neuen Gerätekonstruktionen bedarfsorientiert eine Wartung durchgeführt werden soll.

Sanitärtechnik

Bemessungsregel für Hebeanlagen

In der neuen DIN 1986-100 wird erstmalig für die Auslegung von Abwasserhebeanlagen für Flächen unterhalb der Rückstauebene eine Bemessungsregel aufgenommen. Der Wortlaut ist wie folgt:

Abwasserhebeanlagen, die Flächen unterhalb der Rückstauebene entwässern, die bei Überfluten Gebäude oder andere Sachwerte gefährden können, sind so auszulegen, dass bei Auftreten eines Jahrhundertereignisses r(5,100) keine Schäden auftreten können. Zu diesen Flächen zählen z.B. Hauseingänge, Kellereingänge, Garageneinfahrten und Innenhöfe.

Für große Flächen unterhalb der Rückstauebene, die Gebäude oder Sachwerte nicht gefährden, ist ein Überflutungsnachweis nach DIN EN 752-4 mit der 15-Minuten-Regenspende, die örtlich einmal in 30 Jahren r(15,30) auftreten kann, durchzuführen. In diesen Fällen ist die Abwasserhebeanlage mindestens für den Fünfminutenregen, der einmal in 2 Jahren auftreten kann r(5,2), zu bemessen.

Bei der Bemessung der Rückhalteeinrichtungen und der Hebeanlage ist die von der örtlichen Genehmigungsbehörde zugelassene Einleitungsmenge zu berücksichtigen. (Zitat Ende)

Der ZVSHK weist darüber hinaus darauf hin, dass entgegen der Anforderung der DIN EN 12056-4, Abschnitt 5.1, jetzt eine öffnende Regelung insoweit getroffen wurde, dass z.B. Regenwasser von Tiefgarageneinfahrten oder Kellereingängen auch über eine Abwasserhebeanlage, die innerhalb des Gebäudes aufgestellt ist, gefördert werden kann.

Klempnertechnik

Architekturpreis 2002

Bis zum verlängerten Meldeschluss am 1. November sind knapp 60 Bewerbungen für den Architekturpreis eingegangen. Der Wettbewerb wird traditionell vom ZVSHK sowie vom Bund Deutscher Architekten (BDA) ausgelobt und soll den Leistungsstand des Klempnerhandwerks an Dach und Fassade demonstrieren. Mittlerweile hat Ende November eine hochkarätige Jury getagt und Entscheidungen über die Prämierungen treffen können. Die Ergebnisse? Sie werden wie immer erst auf dem alle zwei Jahre stattfindenden Klempnertag im Rahmen einer offiziellen Preisverleihung bekannt gegeben. Dieser alle zwei Jahre wiederkehrende Branchen-Treff der Klempner wird am 31. Januar/1. Februar 2002 erneut in Würzburg sein. Für die Veranstaltung kann übrigens noch ein Programm mit Anmeldeunterlagen beim ZVSHK angefordert werden. Zusagen sollten allerdings umgehend erfolgen, spätestens zum Meldeschluss am 27. Dezember!

Pumpentechnik

Leistung regeln

In Zukunft sollen sich energieeffiziente Heizungsumwälzpumpen und Verteilsysteme verstärkt durchsetzen. Dazu gibt es eine Zusammenarbeit unter Federführung der Deutschen Energieagentur (dena), der Pumpenindustrie sowie dem Fachhandwerk, vertreten durch den ZVSHK. Als lohnendes Betätigungsfeld für eine Kampagne zeigt sich der Bereich der Ein- bis Vierfamilienhäuser, denn dort sind in Deutschland rund 15 Mio. Heizungsanlagen installiert. Die darin eingebauten ca. 30 bis 35 Mio. Umwälzpumpen verursachen einen jährlichen Stromverbrauch von 15 - 20 TWh, von denen mindestens 30% ohne wirtschaftliche Belastung für die Betreiber eingespart werden könnten. Zur Ausschöpfung dieser Einsparpotenziale stehen zwei Maßnahmen im Vordergrund: Zum einen geht es um den Einbau und Betrieb elektronisch geregelter Umwälzpumpen, zum anderen um die Optimierung des gesamten Heizungssystems, vor allem durch bedarfsangepasste Auslegung und hydraulischen Abgleich. Beide Maßnahmen sollten sinnvollerweise miteinander verknüpft werden.

Die Kampagne soll sich auf der einen Seite durch Informationen an den Endverwender richten, es sollen aber auch die Fachhandwerker motiviert und entsprechend qualifiziert werden, verstärkt Strom sparende Pumpen einzusetzen und eine energetische Optimierung des gesamten Heizungssystems vorzunehmen.

Was die inhaltliche Gestaltung der Kampagne betrifft, so sind derzeit folgende Elemente vorgeschlagen:

- Erstellung von Qualifizierungsinstrumenten und Arbeitshilfen mit modularem Aufbau, sodass die einzelnen Elemente je nach Bedarf zusammengestellt werden können

- Erstellung von Arbeitshilfen für Handwerker und Endverwender, z.B. Checklisten als Hilfe für die Hauseigentümer und Fachhandwerker

- Gezielte Information über effiziente Neuentwicklungen bei der Pumpentechnologie, vor allem elektronische Regelungen auch im Hinblick auf die zukünftige zunehmende Vernetzung im SmartHouse

- Klare und praktikable Hinweise für Handwerker, um die zeitraubende Optimierung von Heizungsanlagen effektiv leisten zu können

- Definition von Energiekennzahlen bzw. Richtwerten oder Aktualisierung bestehender Erfahrungswerte

- Einrichtung einer Internet-Plattform mit Informationen über die Kampagne, über Energieeffizienz bei Heizungen generell und über Weiterbildungsangebote etc.

- Wissenschaftliche Begleitung durch einschlägige Institute

- Ansprache der Endverwender über das Fachhandwerk im Hinblick auf Einsparpotenziale und Kosteneinsparung.

Über die Entwicklung der Kampagne, in der SHK-Organisation und entsprechende Weiterbildungszentren eingebunden sind, wird an dieser Stelle weiter informiert werden.

Gerüstbau

Wer beseitigt Mängel?

Es ist gängige Praxis auf Baustellen, dass Gewerke unbefugterweise verändert werden. Wie steht es da mit dem einwandfreien Zustand der Baugerüste, die meist über lange Zeit der Bauphase genutzt werden, ohne dass jedoch eine Präsenz der Gerüstbauer gegeben ist? Klare Antwort: Soweit dritte Handwerker Verankerungen und Beläge entfernt, Dachpfannennetze ausgehängt und den dreiteiligen Seitenschutz verändert haben, bleibt der Gerüstbauer für die regelgerechte Einrüstung verantwortlich.

In einem Rechtsstreit hatte sich nämlich gezeigt, dass ein Bauobjekt in mehrfacher Hinsicht mangelhaft eingerüstet worden war: An der Rüstung fehlten Beläge, der Abstand zwischen den Belägen und dem Baukörper war zu groß, es fehlten Verankerungen und die Unterlagsbohlen hatten eine zu geringe Stärke.

In einer Urteilsbegründung stellte dazu das Landgericht Duisburg folgendes klar:

1. Der Gerüstbauunternehmer ist nicht nur verpflichtet die Gerüste mangelfrei zu errichten und ggf. umzusetzen, sondern auch für die Aufrechterhaltung des ordnungsgemäßen Zustands des Gerüsts zu sorgen.

2. Kommt es während der Standzeit zu Veränderungen oder Beschädigungen durch vom Auftraggeber beauftragte andere Handwerker, so kann dies nicht dem Auftraggeber angelastet werden, da diese Handwerker nicht Erfüllungsgehilfen des Auftraggebers sind, und dieser (Auftraggeber) auch nicht verpflichtet ist, für eine durchgängige Bauleitung auf der Baustelle zu sorgen.

3. Kommt es wegen erheblicher Gerüstmängel zu Stilllegungen der Baustelle durch die Berufsgenossenschaft, so sind dadurch dem Auftraggeber entstandene Behinderungskosten der betroffenen Handwerker vom Gerüstbauer zu ersetzen.

(LG Duisburg, Urteil vom 31.5.2000 - 41 O 176/98 -, BauR 2001, 1265)

Klempnertechnik

Neue Fachinformation

Eine weitere ZVSHK-Broschüre ist erschienen. Das Thema: Die Versickerung von Regenwasser unter besonderer Berücksichtigung metallgedeckter Flächen. Auf gut einem Dutzend illustrierten Seiten soll hier den Entscheidern in den Baubehörden, Wasserwirtschaftsämtern, Landratsämtern sowie den Architekten aufgezeigt werden, dass es bei Einhaltung genannter Vorgaben und bei Nutzung der technischen Möglichkeiten keinen Grund gibt, metallgedeckte Objekte abzulehnen.

Grundsätzlich ist hier zunächst herauszustellen, dass Niederschlagswasser von Metalldächern genehmigungsfrei in die Kanalisation eingeleitet werden kann. Während es früher das Ziel der Siedlungswasserwirtschaft war, das anfallende Abwasser möglichst rasch der nächsten Abwasserbehandlung zuzuleiten, hat mittlerweile in den Umweltministerien der Länder ein Umdenken eingesetzt. Aus Umwelt- und nicht zuletzt aus Kostengründen sollen neue Kanalisationssysteme geschaffen werden. Das Ziel ist, Regenwasser an Ort und Stelle zu versickern. Der Gesetzgeber hat vor allem auf Landesebene reagiert und verschiedene Verordnungen über die erlaubnisfreie Versicherung von gesammeltem Niederschlagswasser erlassen. Auch die Abwassertechnische Vereinigung (ATV) hat vor diesem Hintergrund die Merkblätter Arbeitsblatt A 138 (Planung, Bau und Betrieb von Versickerungsanlagen) sowie das Merkblatt M 153 als Handlungsempfehlung zum Umgang mit Regenwasser erstellt.

Vor dem Hintergrund zunehmender Kenntnisse über die Belastbarkeit ökologischer Systeme und der natürlichen Stoffkreisläufe werden fast alle Produkte und demzufolge auch Bauprodukte auf Umweltverträglichkeit hin überprüft. Dazu gehören auch Dachdeckungen sowie Rinnen und Fallrohre aus Metall, die zur Eindeckung oder Bekleidung von Dächern und Fassaden benötigt werden.

Gemeinsam mit Umweltexperten führender Metallhalbzeughersteller und verschiedenen Instituten wurde unter Federführung des ZVSHK diese neue Fachinformation erarbeitet.

Mitgliedsbetriebe können die Broschüre im DIN A4-Format über die Landesinnungs- und Fachverbände anfordern. Weitere Interessenten wenden sich an den ZVSHK.

ZVSHK-Termine-Daten-Informationen
(Änderungen vorbehalten)

Datum

Veranstaltung

31. Januar/1. Februar 2002

Deutscher Klempnertag, Würzburg

31. Januar 2002

Architekturpreis 2002 für Metalldächer und -fassaden,Würzburg

09.-16. Februar 2002

Intern. Unternehmerseminar für das SHK-Handwerk, Teneriffa

12. - 16. März 2002

Messe SHK, Essen

10.-13. April 2002

Messe ifh/Intherm, Nürnberg

14. - 18. April 2002

light & building – Internationale Fachmesse für Licht- und Elektrotechnik, Klimatechnik und Gebäudeautomation, Frankfurt/Main

22. - 25. Mai 2002

6. World Plumbing Conference, Berlin

05./06. September 2002

Erdgasforum, Köln

25. - 28. September 2002

Messe SHKG, Leipzig

03.-05. Oktober 2002

25. Deutscher Kupferschmiedetag, Friedrichshafen

20.-23. November 2002

Messe SHK, Hamburg

25.-29. März 2003

Messe ISH, Frankfurt/Main

ZVSHK Direkt:
Telefon: 02241/9299-0
Telefax: 02241/21351
E-Mail: info@zentralverband-shk.de
Internet: www.wasserwaermeluft.de


Fachtagung Klempnertechnik

Expertentreff der Spengler

Welche Themen sind für die Klempner aktuell? Welche Trends sind in der Metallbekleidung von Dach und Fassade auszumachen? Die Tagung für Landesfachgruppenleiter und Sachverständige hatte Anfang Oktober Interessantes zu bieten.

Nach dem Frühjahrstreffen der Bundesfachgruppe Klempnertechnik mochten die Teilnehmer das Jahr nicht verstreichen lassen, ohne sich erneut über wichtige Themen aus dem Metallbereich auszutauschen. Deshalb entschloss man sich zur Fachtagung am 4. Oktober im Klempner- und Kupferschmiedemuseum in Karlstadt. Mit dabei auch zahlreiche vereidigte Sachverständige aus den Bundesländern Niedersachsen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, dem Saarland und Bayern.

Merkblatt Klebetechnik

Wiederum stand das Kleben von Metallen in der Klempnertechnik auf der Tagesordnung, denn in zahlreichen Anwendungsbereichen bieten sich kaum Alternativen für den Spengler. Den Teilnehmern lag der 17-seitige Entwurf eines neuen Merkblattes auf dem Tisch, das richtungweisend für Planung und Ausführungen von Klebeverbindungen werden soll. Im Inhalt geht es nicht nur um das Kleben zwischen den einzelnen Metallen, sondern auch in Verbindung mit Mauerwerk, Beton, Holz, Naturstein und ausgewählten Kunststoffen. Mit einer Freigabe der Druckschrift ist Ende nächsten Jahres zu rechnen, denn bevor diese Ergänzung den Klempnerfachregeln hinzugefügt werden kann, steht noch der übliche Verfahrensweg bevor: mit dem Gelbdruck ist bis Ende Januar (Klempnertag) zu rechnen, danach folgt die halbjährige Einspruchsfrist.

Die Experten in Sachen Klempnertechnik hatten sich für eineinhalb Tage eine gut gefüllte Tagesordnung mit interessanten Fachbeiträgen genehmigt.

Blitzschutz

Neue Anforderungen werden in puncto Blitzschutz an Metalldächer gestellt, besonders im Hinblick auf die neue Norm DIN V VDE 0185 Teil 100. Die Faustregel hier: Nach wie vor kann ein Metalldach als natürliche Fangeinrichtung gewertet werden. Schlägt der Blitz jedoch direkt in eine nicht entsprechend geschützte Metallfläche ein, ist mit einer Abschmelzung an der Einschlagstelle zu rechnen, wobei das kurzzeitig glühende Metall nicht auf Brennbares treffen darf. Auch muss man daraufhin von Undichtigkeiten ausgehen, bis das Dach nach einer entsprechenden Inspektion durch den Klempner (Wartungsvertrag) wieder fachgerecht instand gesetzt wird. Wenn ein Hausbesitzer diese Sachlage im Bauvertrag akzeptiert, sind bei nicht öffentlichen Gebäuden keine weiteren Maßnahmen zu ergreifen.

Andernfalls müssen zukünftig Fangeinrichtungen installiert werden. Für die fachgerechte Planung stehen mittlerweile EDV-unterstützte Programme zur Verfügung. Sachkundige Fachhandwerker sollten für diese Arbeiten die Zusammenarbeit mit dem Architekt suchen, um Optik und Funktion bestmöglich miteinander kombinieren zu können.

Das Europäische Klempner- und Kupferschmiedemuseum in Karlstadt/Main war Standort für die Klempner-Fachtagung am 4./5. Oktober.

Schallschutz

Der Wohnkomfort schließt die Geräuschdämmung in vielen Punkten ausdrücklich mit ein und das metallbekleidete Dach ist von der Schallschutz-Norm DIN 4109 Teil 1 nicht ausgenommen. Als ungeeignet haben sich beispielsweise einfache Holz- und Trapezblech-Unterkonstruktionen erwiesen, wenn es darum geht, Aufenthaltsräume in Wohngebäuden in ausreichendem Maß zu schützen. Dazu sind erst besondere Unterdeckenkonstruktionen in der Lage. Verschiedene Lösungen wurden der Expertenrunde vorgestellt und diskutiert, denn mancher Reklamationsfall machte unter den Sachverständigen die Runde, da ein Gebäudenutzer oftmals keine erhöhten Schallpegel akzeptiert, wenn Regen und Hagel aufs Metall treffen.

Naturgeheimnis

Wölbstrukturiertes Metall ist in der Klempnertechnik noch weitgehend unbekannt. Eher zufällig stieß man auf das Phänomen, dass es ein Naturprinzip ist, Drei-, Fünf- und Sechsecke zu bilden. Ein willkürlich zerknautschtes Papier, ein Schildkrötenpanzer oder eine Bienenwabe mögen hier als Beispiele dienen. Verfolgt man diesen Effekt zielgerichtet und setzt beispielsweise einen Blechstreifen einem Druck aus und verhindert durch Stützmaßnahmen lediglich ein Wegrutschen, so bildet die Natur ein symmetrisches Netz von aneinander gereihten Sechsecken. Dies wiederum bringt dem Blechstreifen eine deutlich höhere Steifigkeit. Zahlreiche Verwendungen für die Klempnertechnik lassen sich in Zukunft aus diesen Erkenntnissen und Fertigungsmöglichkeiten ableiten, wie anhand von Musterstücken mit unterschiedlichen Wölbstrukturen sichtbar wurde.

Sitzungspausen wurden zum Fachsimpeln genutzt oder boten die Gelegenheit zum kollegialen Austausch.

Fixpunkte unterschiedlich

Aus Schaden ist man klug geworden - zumindest in einer neuen Tabelle, die die Einsatzgrenzen von Scharen definiert und bereits Bestandteil der aktuellen VOB geworden ist. In Abhängigkeit von der Gebäudehöhe ändern sich definierte Dachbereiche und Abmessungen von Scharen. Die DIN 1055 Teil 4 gibt dazu die entsprechenden Hinweise. In vereinfachter Form wird jetzt unterschieden in Eck-, Rand- sowie Innenbereich, für die natürlich differierende Haftabstände gelten. Bleibt die Anzahl der ausgewiesenen Hafte im Randbereich unverändert, so listet die neue Tabelle jetzt im Eckbereich eine noch höhere Zahl, um den Naturkräften standhalten zu können.

Rechtliche Belange

Auf großes Interesse stieß das Thema Fertigstellungsbescheinigung nach § 641a BGB, denn hier ergibt sich sowohl eine Reihe von Chancen als auch Risiken für Sachverständige. Verweigert der Auftraggeber eine Abnahme oder bleibt er untätig, eröffnet sich dieser Weg grundsätzlich für Projekte, deren Vertragsgrundlagen nach dem 1. Mai 2000 datiert sind - und dieser Bauvertrag muss schriftlich vorliegen! Wie sonst sollen sich Abweichungen aufdecken lassen, wenn es um die Feststellung der Soll-/Ist-Beschaffenheit eines Gewerkes geht? Eine sichere Grundlage für eine Fertigstellungsbescheinigung wäre dann nicht gegeben. Eine Fertigstellungsbescheinigung als Ersatzabnahme nach § 641a BGB kann auch ein Gutachter ausstellen, der nicht im Kammerbezirk ansässig ist.

Nachdem diese neue Regelung langsam greift, zeigen sich beim § 641a BGB allerdings einige Mängel, die es zukünftig nachzubessern gilt:

Zu seinem Vortrag über wölbstrukturiertes Blech und seine Eigenschaften hatte Prof. Dr. F. Mirtsch interessante Muster mitgebracht.

Schlussbemerkung

Die gute alte Klempnertechnik ist noch lange nicht am Ende ihrer Möglichkeiten. Klebetechnik oder Wölbstrukturierung werden in Zukunft weitere interessante Gestaltungsvarianten an Dach und Fassade eröffnen.

Ob Blitzschutz oder der vermehrte Einsatz von Haften in exponierten Dachbereichen: Immer wieder fließen neue Erfahrungswerte in die Klempnertechnik ein und tragen dazu bei, ein sicheres mängelfreies Werk über Jahrzehnte zu erhalten - auch wenn dies zunächst eine erhöhte Kalkulation bedingt, was im Kampf um die Auftragsvergabe als kontraproduktiv erscheinen mag. Nachhaltiges Bauen verlangt nach einer soliden Ausstattung zur Zeit der Errichtung, damit niedrige Betriebskosten davon profitieren können. Dieser Logik wird sich kaum jemand ernsthaft verschließen wollen.

WMK-Sitzung in Karlstadt

Da alle 17 SHK-Landesverbände auch Mitglied in der Wirtschaftsgemeinschaft Metalldächer und -fassaden in Klempnertechnik (WMK) sind, hatte man die jährliche WMK-Mitgliederversammlung auf den 10. Oktober datiert, gleich im Anschluss an die Fachtagung Klempnertechnik.

Im letzten Jahr ist die Organisationsentwicklung unverändert geblieben und setzt sich wie folgt zusammen: Elf Mitglieder sind Hersteller von Metallen, acht sind Hersteller von Zubehör und Maschinen, drei sind Großhändler, je drei Mitglieder stellen Fachverlage und Verbände. Mit der Stiftung Europäisches Klempner- und Kupferschmiedemuseum sowie den 17 Landesverbänden summieren sich die Mitglieder derzeit auf 46 - doch dabei soll es nicht bleiben: Das 10-jährige Bestehen der WMK, am 30. Januar 2002, wird als willkommener Anlass gesehen, auch weiterhin die Werbetrommel für Neu-Mitglieder zu rühren.

Präsenz gezeigt

Die verschiedenen Ausstellungsaktivitäten auf dem vergangenen Klempnertag, zur Bautec 2000 sowie zur ISH 2001, insbesondere dort mit den Aktionsbühnen unter dem Motto "Die Welt der Klempnertechnik", fanden die gewünschte Beachtung unter den Messebesuchern. Diese unterschiedlichen Konzepte für den Auftritt in der Fachwelt hätten sich als richtig erwiesen, betonte Michael von Bock und Polach in seiner Funktion als geschäftsführendes WMK-Vorstandsmitglied. Auch in Zukunft werde man in dieser Weise fortfahren. Die nächsten Ausstellungstermine mit einem Info- oder Gemeinschaftsstand stehen bereits fest: auf dem Klempnertag 2002 in Würzburg (31.1./1.2.), zur World Plumbing Conference in Berlin (22.-25.5.), zur Dach und Wand in Frankfurt/M. (8.-11.5.) sowie zur SHK Hamburg (20.-23.11.). Stets mit dabei ist die Wanderausstellung 15 Jahre Architekturpreis - eine Retrospektive.

Der seit einem Jahr neu gewählte WMK-Vorstand führte am 5. Oktober durch die Tagesordnung der Mitgliederversammlung.

Der Entwicklungsstand zum Stichwort Metalldach und Umwelt war einmal mehr Thema in der WMK-Sitzung. ZVSHK-Referent Leonhard Knobloch präsentierte die neue Broschüre Versickerung von Regenwasser unter besonderer Berücksichtigung metallgedeckter Flächen, die jetzt in einer Auflage von 10.000 über die Marktpartner gezielt an die Bauämter und Behörden gegeben werden, um dort mit entsprechenden Fakten aufklären zu können.

Von Seiten der Industrie wurde die Bitte geäußert, dass man als Hersteller zukünftig wo immer möglich sofort darüber unterrichtet werden sollte, wenn ein Metalldach als Projekt abgelehnt wird. Nur dann könne der Hersteller noch gegensteuern. Besonders im Vorfeld einer Bebauungsplanänderung sollten konkrete Informationen erfolgen. Die WMK kann hier zukünftig Drehscheibe sein, um entsprechende Informationen zusammenzufassen und schnellstmöglich an die jeweiligen Hersteller weiterzuleiten.

Die WMK-Mitglieder vertreten Metallhersteller, Maschinenbauer, Zubehör-Produzenten, Großhändler, Fachhandwerk, Verbände und Verlage.

Darüber hinaus wird die WMK zu diesem Thema den Dialog mit den Architekten suchen und schon im kommenden Jahr im Deutschen Architekten Zentrum Berlin das eine oder andere Symposium mit Fachleuten veranstalten. Geplant ist, das Metalldach in den Mittelpunkt zu stellen und Aspekte wie Umwelt, Schallschutz, Sturmsicherheit, Solarenergie sowie Wärmeschutz zu thematisieren.

Beim Internetauftritt der WMK kann man mittlerweile Erfahrungen aus mehr als einem Jahr Web-Präsenz schöpfen. Dr. Sabine Dyas, stellvertretende Geschäftsführerin der WMK, erläuterte, dass der Besucher von www.wmk-online.de durchschnittlich mit knapp unter 30 Seiten auffallend lange verweilt, um sich ein umfassendes Bild über das Leistungsangebot zu machen. Erweiterungen seien schon geplant. So werde am Aufbau einer strukturierten Unternehmensdatenbank gearbeitet, der für WMK-Mitglieder, Architekten, Planer, Fachhandwerker und Endkunden einen Nutzen bringen könnte. Geplant ist, den WMK-Auftritt mit in das ZVSHK-Portal www.wasserwaermeluft.de zu integrieren, um noch mehr Interessenten zu erreichen.


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