IKZ-HAUSTECHNIK, Ausgabe 21/2001, Seite 20 ff.


VERBÄNDE AKTUELL 


Nordrhein-Westfalen


Mitgliederversammlung in Bad Salzuflen  

Teil 2

Das Berichtsjahr 2000 war für die Technische Beratungsstelle, so GF Kröschel, genau wie in den vergangenen Jahren durch eine Vielzahl von Einzelfragen im technischen Bereich gekennzeichnet. Darüber hinaus traten immer wieder Probleme bei der Auslegung des technischen Regelwerkes und den jeweils gültigen anerkannten Regeln der Technik, den Anforderungen und Vorschriften nach den Bedingungen der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) sowie das öffentliche Ordnungsrecht auf, die an die Berater und somit an die Betriebe herangetragen wurden.

Zu diesen technischen Regelwerken, anerkannten Regeln der Technik und baurechtlichen Vorschriften, gehören insbesondere die Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen aus dem Jahre 1995 mit den Änderungen aus 1999 (in Kraft getreten im Juni 2000), die Feuerungsverordnung vom 21. Juli 1998, die Verwaltungsvorschrift zur Bauordnung NRW vom 24. Januar 1997, die Heizungsanlagen-Verordnung 1998, die Wärmeschutz-Verordnung des Jahres 1995 und die Verordnungen zum Wasserhaushaltsgesetz (WHG), z.B. der VawS, die Bundesimmissionsschutz-Verordnungen des Jahres 1996, die Grundsatznormen für das Gas- und Wasserinstallateur-Handwerk wie DIN 1986 (Entwässerung von Grundstücken), DIN 1988 (TRWI-Bewässerung von Gebäuden), die Technischen Regeln Gasinstallation (TRGI 86/96) sowie die Technischen Regeln Flüssiggas TRF 1996. Für das Zentralheizungs- und Lüftungsbauer-Handwerk gelten hier die wesentlichen Anforderungen aus den Normen DIN 4701 (Wärmebedarf von Gebäuden), DIN 4108 (Brandschutz im Hochbau), die VOB – Teile B und C als besondere Anforderungen.

Ing. Norbert Kröschel, Geschäftsführer Technik FV SHK NRW, erläuterte detailliert die Aktivitäten der Abteilung Technik im abgelaufenen Berichtsjahr.

Trinkwasserleitungen

Durch unterschiedliche technische Wasserzusammensetzungen der Wasserversorgung der Städte und Gemeinden bedingt, werden Korrosionen an metallischen Werkstoffen verschiedenster Art hervorgerufen und sind im Werkstoffbereich für diese Anlagen von besonderer Bedeutung bei der Beratung der Betriebe.

Technische Vorschriften des Ofen- und Luftheizungsbauer-Handwerks

Im Berichtszeitraum 2000 wurde die Umsetzung der BimSchV 96 für feste und flüssige Brennstoffe in Kachelöfen und offenen Kaminen und die Forderungen der FeuVO 1998 vertieft. Mit den Innungen ist die weiter zunehmende Anzahl der Verbrennungsverbote der Gemeinden für feste Brennstoffe und Öl beraten und mit Unterstützung der technischen Beratungsstellen konnte eine Abmilderung der Verbote erreicht werden.

Friedrich Höttecke, versierter Wegbegleiter des Verbandes in der Frage der Zusammenlegung der Berufe, rechnet frühestens im Jahr 2003 mit einer Anwendung der Neuordnung im Installateur und Heizungsbauerhandwerk
(siehe nachstehenden Ablaufplan).

Fachbetriebe nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) § 19 I und Heizöllagerung

Die Änderung der VAwS und die Einführung des "Sachverständigen nach § 23 VAwS" hat deutlich Wirkung auf die technische Beratung der Betriebe gezeigt. Auch die verstärkt wirksam gewordene Abnahme von neu erstellten Anlagen und die Überwachung der bestehenden Heizöllagerstätten innerhalb und außerhalb von Gebäuden durch die Unteren Wasserbehörden im Rahmen der VAwS (= Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen) und der Verwaltungsvorschrift, ist dieses Aufgabengebiet im Berichtsjahr 2000 umfangreicher geworden und weiterhin von einer großen Anzahl von Betrieben abgefragt worden.

Lüftungs- und Klimatechnik

Auf dem Gebiet der Lüftungs- und Klimatechnik wurde versucht, den Bereich des Umweltschutzes zu verdeutlichen. Hier wurde insbesondere das Problem Entsorgung von Filtern, die mit Rückständen aus belasteten Arbeitsmitteln angereichert sind, an die Technische Beratungsstelle herangetragen.

Ablaufplan Neuordnung.

Technische Regeln für Trinkwasserinstallation (TRWI/DIN 1988)

Dieses technische Regelwerk war als Neuausgabe Ende des Jahres 1988 vom Deutschen Institut für Normung und vom Deutschen Verein für Gas- und Wasserfachleute herausgegeben worden. Die Überschrift hat analog zu Gasinstallationen (TRGI) nun auch den Namen TRWI Technische Regeln Wasserinstallation erhalten, wird aber auch weiter unter der Normbezeichnung DIN 1988 geführt. Dieses Regelwerk stellt für den Bereich der im Fachverband Sanitär-Heizung-Klima NRW vertretenen Fachhandwerken eine der Grundsatznormen dar.

Gefahrgutverordnung Straße (GGVS)

Die wiederholten Änderungen der Gefahrgutverordnung Straße (GGVS) brachten auch für die SHK-Betriebe einschneidende Änderungen beim Transport gefährlicher Güter.

Neben vielen anderen Stoffen und Gegenständen betrifft dies insbesondere den Transport von Druckgasflaschen. Hier werden nach wie vor Werkstattwagen, Kombis etc. der Betriebe durch die Polizei verstärkt auf Einhaltung von Vorschriften, besonders auf ausreichende Belüftung, Einhaltung des Rauchverbots, sichere Verstauung usw. kontrolliert. Die Beratungen erfolgten anhand der neu erstellten Unterlage "Die sichere Beförderung gefährlicher Güter durch den SHK-Betrieb".

Der Neubau des Seminar- und Verwaltungsgebäudes des Fachverbandes Sanitär Heizung Klima NRW in Düsseldorf, Ecke Ackerstraße/Lindenstraße, läuft auf vollen Touren. Der Vorsitzende des Bauausschusses Udo Brincker und sein "Bauleiter" Herbert Wittorf stellten der Mitgliederversammlung anhand von digitalisierten Bildern den Stand des Projekts vor.


Werkstattlehrertagungen "Nord und Süd"

Überbetriebliche SHK-Ausbilder trafen sich in Arnsberg und Würzburg zur Fortbildung

Vom 9. bis 12. April sowie vom 24. bis 27. September dieses Jahres fanden sich die Werkstattlehrer der überbetrieblichen Ausbildungsstätten, Sanitär Heizung Klima, im Berufsbildungszentrum der Handwerkskammer Arnsberg und in Würzburg zur jeweiligen Zentraltagung ein.

Ing. Peter Kivelitz hatte auch in diesem Jahr wieder ein "Füllhorn" an Informationen für die Werkstattlehrer bereit.

Nach der Begrüßung der Teilnehmer und Vorstellung der neuen überbetrieblichen Ausbilder, die erstmalig an dieser Tagung teilnehmen, erläuterten die Referenten das Programm der Tagungen und wiesen auf die Erfahrungsaustausch-Abende hin, die in diesem Jahr auf der Burg in Arnsberg und in Würzburg stattfanden.

Die Werkstattlehrer-Fortbildung findet traditionell seit 28 Jahren in Arnsberg statt. Aus der überaus gut besuchten Veranstaltung wurde eine zweite inhaltsgleiche Veranstaltung in Nürnberg eröffnet, die einige Jahre später nach Würzburg umzog. So ist es möglich, eine bundesweite Fortbildung für die Werkstattlehrer der überbetrieblichen Ausbildungsstätten organisatorisch in einem angemessenen Rahmen durchzuführen. Zu den Veranstaltungen werden Referenten für die Schwerpunktthemen z.B. Wasserinstallations-, Heizungs- und Gasinstallationstechnik, neue Technologien und auch Ausbildungsthemen eingeladen. Die fachübergreifenden Tagungen für Sanitär, Heizung, Klima, Klempner werden von insgesamt 120 bis 140 Teilnehmern jährlich besucht.

Für den Bereich "Süd" leitete RA Manfred Klöpfer, FV, SHK Bayern, die Ausbildertagung in Würzburg.

Vorabinformationen wichtiger Produktentwicklungen, Normänderungen, Verordnungen und praxisbezogene Unterweisungen aus den Bereichen der Sanitär- und Heizungstechnik wurden den Ausbildern kompetent vermittelt. Die Notwendigkeit dieser Veranstaltung wurde durch die konstant hohe Teilnehmerzahl bestätigt und durch die Anwesenheit von bis zu 20 % neuer Ausbilder unterstrichen.

Zuhören ist eine Sache, aber bei der Veranstaltung ging es auch um kritische Erörterungen von Sachverhalten.

Schwerpunkte

Auch in diesem Jahr konnten die Tagungsleiter Peter Kivelitz und Manfred Klöpfer von den SHK-Fachverbänden Nordrhein-Westfalen und Bayern wieder ein dichtes Informationsnetz für die Werkstattlehrer knüpfen. Nachfolgend die Inhalte:

"Hüttenabend" im Ostturm der Burg Arnsberg.

Grundsätze

Die Durchführung des Rahmenlehrplans MET-ELT durch Ausbilder "Sanitär Heizung Klima" in den jeweiligen Ausbildungsstätten, lässt nach wie vor sehr zur wünschen übrig, Referent Kivelitz. Überwiegend werden diese Lehrgänge – wenn sie angeboten werden – durch Elektromeister der Elektroabteilungen der überbetrieblichen Ausbildungsstätten durchgeführt. Dieses war weder Absicht noch Wollen unseres Zentralverbandes Sanitär Heizung Klima, St. Augustin, als dieser Lehrgang konzipiert wurde. Die Lehrgangsleitung liege in den Händen eines Elektrofachmannes und von diesen Elektrofachmännern für festgelegte Tätigkeiten im SHK-Handwerk sei der Lehrgangsinhalt zu vermitteln. Eine große Anzahl von Ausbildern "Sanitär Heizung Klima" der überbetrieblichen Ausbildungsstätten hätten diese Ausbildung seit Jahren abgeschlossen und erfüllten somit diese Voraussetzungen.

Zum gemeinsamen Foto an der Burganlage trafen sich über 60 Teilnehmer.

Kivelitz berichtete von Gesprächen mit den Berufsgenossenschaften Feinwerktechnik und Elektro sowie der Berufsgenossenschaft Metall und Maschinenbau. Er machte auf eine Vereinbarung aufmerksam, die allen Teilnehmern schriftlich überreicht wurde. Hiernach erkennt die Arbeitsgemeinschaft der Metall-Berufsgenossenschaften der Bundesrepublik Deutschland den Ausbildungsgang "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten im SHK-Handwerk" an und die Berufsgenossenschaft "Feinwerktechnik und Elektro" geben ihre Widerstände hierzu auf. Die Ausbilder werden gebeten, dieses Schreiben ihrer Geschäftsführung vorzulegen.

In der Neuordnung der Ausbildung und Meisterprüfung des neugeschaffenen Berufes "Installateur- und Heizungsbauer" hat sich in den letzten zwölf Monaten – laut Kivelitz – viel getan, aber wenig bewegt. Bei der Meisterprüfungsverordnung sei davon auszugehen, dass die Meisterprüfungsarbeit durch Arbeitsproben und ein Projekt durchgeführt werde. Die Einhaltung von Sperrfächern scheine zu scheitern; so jedenfalls werde es aus dem Bundesministerium für Wirtschaft signalisiert.

Die Ausbildungsordnung, die immer noch auf der Grundlage der ZDH-Regel "Ausbildung nach Maß" aufgebaut werde, habe nunmehr vier Ausbildungsschwerpunkte, nämlich Wasser, Wärme, Umwelt und Luft sowie eine gemeinsame Grundbildung Metall. Sie werde 2001 in ein Neuordnungsverfahren (Antragsgespräch) gehen. Hierbei soll die Zwischenprüfung in einem Versuch mit etwa 25 % Anteil prüfungsrelevant werden, d.h. 25 % von den Prüfungsanteilen der Gesellenprüfung werden in die Zwischenprüfung verlagert.

Ing. Norbert Kröschel erläuterte kenntnisreich die Zusammenhänge der neuen Gasinstallationssysteme, die in Zusammenarbeit mit dem Fachverband SHK NRW in einem Pilotprojekt in Solingen umgesetzt wurden.

Die Durchführung der Ausbildung und Prüfung werde darüber hinaus handlungsorientiert sein. Das bedeute, dass der Betrieb, die Berufsschule und die überbetriebliche Ausbildung sowie die Gesellenprüfung im Ablauf und in der Organisation neu gestaltet und entsprechend durchgeführt werden müssen.

Daraus folgt, dass die überbetrieblichen Rahmenlehrpläne neu geschrieben und auf diese Ausbildungsart hin entsprechend umgearbeitet werden müssen, erläuterte Kivelitz.

Weiterhin sei zu erwarten, dass bei der neuen Ausbildungsordnung eine Kürzung der überbetrieblichen Ausbildungszeit im "Schweißen" zur Anwendung komme. Hierbei sei angedacht, den obligatorischen Lehrgang "Gasschweißen" (Schw-G2) in Zukunft wegfallen zu lassen. Dieser Ausbildungsgang müsste dann – wenn er vom Betrieb gewünscht werde – außerbetrieblich in einer DVS-Kursstätte gebucht und bezahlt werden.

Nach vier Tagen intensiver Information und Diskussion der Themen sprachen sich alle Teilnehmer wieder dafür aus, auch 2002 die "Nord- und Südtagung" zu besuchen. Diese Tage stehen dann ganz im Zeichen der Unfallverhütung und Prävention bei den Berufsgenossenschaften Dortmund Süd.


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