IKZ-HAUSTECHNIK, Ausgabe 12/2001, Seite 27 ff.


SANITÄRTECHNIK


Die neue DIN 50930-6

und ihre Bedeutung für die Sanitärinstallation

Dipl.-Ing. Werner Nissing*

Das Verhalten von metallischen Werkstoffen für die Sanitärinstallation gegenüber Trinkwasser wird in der Informationsnorm DIN 50930 beschrieben. Diese berücksichtigt in ihren fünf Teilen den statistischen Charakter der Wechselwirkung Werkstoff/Wasser und beurteilt anhand einer Trendaussage die Korrosionswahrscheinlichkeit. Durch die Harmonisierung der europäischen Normung wurde allerdings eine Überarbeitung dieser Norm erforderlich. Um die nationalen Anforderungen zu erfüllen, wurde außerdem eine Restnorm - die DIN 50930-6 - erarbeitet. Über deren wesentlichen Inhalte informiert der nachfolgende Beitrag.

Im Hinblick auf die Harmonisierung des Europäischen Binnenmarktes, durch die Handelshemmnisse zwischen den Mitgliedsstaaten beseitigt werden sollen, findet auch im Bereich der Normung eine Angleichung statt. Nationale Normen (beispielsweise DIN-Normen) werden durch entsprechende europäische Normen (CEN-Normen) ersetzt. Daher war auch eine Überarbeitung der DIN 50930 erforderlich. Europäisch von Bedeutung sind aber nur Regelungen, die für den Korrosionsschaden am Werkstoff (im Sinne von Produktnormen) relevant sind. Aussagen zu Veränderungen der Wasserbeschaffenheit, die unter Umständen zum Überschreiten von hygienischen Grenzwerten führen, sind Aufgabe der Mitgliedsstaaten. Neben der europäischen Norm prEN 12502 [2], deren fünf Teile als Entwurf vorliegen, war es daher erforderlich, national eine "Restnorm", die DIN 50930-6 [3] zu erarbeiten. Diese Norm, die die Beeinflussung der Trinkwasserbeschaffenheit beschreibt, wird voraussichtlich im Mai als Weißdruck herausgegeben. Sie ersetzt alle in den Teilen 1 bis 5 der DIN 50930 enthaltenen Ausführungen zur Beeinflussung der Trinkwasserbeschaffenheit. Nach Verabschiedung der europäischen Normentwürfe prEN12502 werden die Teile 1 bis 5 der DIN 50930 zurückgezogen.

Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) [4] enthält für mikrobiologische und chemische Parameter Grenzwerte, die zur Vermeidung der Schädigung der menschlichen Gesundheit nicht überschritten werden dürfen (§§ 6 und 7). Da die Stelle der Einhaltung der Grenzwerte der Zapfhahn beim Verbraucher ist, sind von den chemischen Parametern (Anlage 2 zu § 6 Abs. 2) die von Bedeutung, "deren Konzentration im Verteilungsnetz einschließlich der Hausinstallation ansteigen kann" (Bild 1).

Für die Bewertung der Überschreitung des Grenzwertes der TrinkwV ist nicht der einzelne Analysenwert maßgebend, sondern das Ergebnis einer "für die durchschnittliche wöchentliche Wasseraufnahme durch den Verbraucher repräsentativen Probe". Hierfür ist nach Artikel 4 Abs. 7 der EG-Trinkwasserrichtlinie [5] ein harmonisiertes Verfahren festzulegen. Neben den chemischen Parametern sind in der TrinkwV für Indikatorparameter Grenzwerte aufgeführt, die ebenfalls einzuhalten sind. Die Grenzwerte für die korrosionsrelevanten Indikatorparameter enthält Bild 2. Unter Bemerkungen wird ausgeführt, dass das Wasser "nicht korrosiv sein sollte". Dies ist dann sichergestellt, wenn Beurteilung und Auswahl geeigneter Materialien nach dem Stand der Technik erfolgen (Anmerkung 1 mit Hinweis auf § 17 TrinkwV).

Dieser Stand der Technik ist in der DIN 50930-6 beschrieben. Die Einhaltung der Norm stellt somit sicher, dass die Grenzwerte der Trinkwasserverordnung am Zapfhahn einer Hausinstallation unter den o.g. Prämissen nicht überschritten werden. Da bisher europäisch noch keine Einigung über ein Verfahren für eine repräsentative Probenahme erzielt werden konnte, basieren die Aussagen der DIN 50930-6 auf den Ergebnissen des in DIN 50931-1 [6] beschriebenen verbrauchsabhängigen Prüfverfahrens.

Aufbau der DIN 50930-6

Der erste Teil der Norm beschreibt die allgemeinen Anforderungen an die Messdaten sowie werkstoff- und bauteilspezifische Anforderungen. Hierzu wird ein Installationsparameter B definiert, der berücksichtigt, dass der Anteil an Armaturen und Verbindern in einer Installation nur ein Bruchteil der Gesamtinstallation ist. Danach kann in einem Bauteil die Konzentration an einem Parameter um ein Vielfaches größer sein, als dem Grenzwert der Trinkwasserverordnung entspricht. In Bild 3 sind Werte für den Installationsparameter B für verschiedene Installationskomponenten angegeben. Beispielsweise werden Rohrarmaturen und Rohrverbinder in Hausanschlussleitungen aus Kunststoff wesentlich geringer bewertet (B-Wert 0,04), als in Installationen aus Kunststoff oder nicht rostendem Stahl (B-Wert 0,14). Da beide Werkstoffe korrosionschemisch als unproblematisch zu betrachten sind, ist in diesem Fall für die Bemessung des B-Wertes allein die Häufigkeit der Bauteile ausschlaggebend. Der B-Wert dient dem Installateur nur zur Information und soll zeigen, dass die wasserseitigen Anforderungen z.B. an Armaturen und Rohrverbinder geringer sind, als an Rohrleitungen.

Wasserbeschaffenheit

Für die Beurteilung der wasserseitigen Einflussgrößen auf eine korrosionsbedingte Veränderung der Trinkwasserbeschaffenheit hinsichtlich seiner Eigenschaft als einwandfreies Lebensmittel ist eine aktuelle Wasseranalyse erforderlich. Der Umfang der Wasseranalyse ist in Bild 5 angegeben. Die Analysenwerte sind vom Wasserversorgungsunternehmen zur Verfügung zu stellen. Die Verpflichtung hierzu enthält § 21 (Information der Verbraucher und Berichtspflichten) der novellierten Trinkwasserverordnung (Bild 6). Die Angabe von Analysendaten war sinngemäß auch schon in der derzeit gültigen TrinkwV vorgeschrieben, wurde aber gerade wegen der Bedeutung für die Werkstoffauswahl in der Novellierung ausdrücklich festgelegt. Zur Informationspflicht gehört ebenso die Auskunft, ob und zu welchem voraussichtlichen Zeitpunkt ein Wasser anderer Beschaffenheit in das Versorgungsnetz eingespeist wird und ob es sich im Vergleich zum ursprünglich abgegebenen Wasser um ein Wasser unterschiedlicher Beschaffenheit handelt.

Dem Planer/Installateur ist dringend zu empfehlen, den Angaben zur Wasserbeschaffenheit einen hohen Stellenwert einzuräumen. Der § 21 der Trinkwasserverordnung gibt ihm die rechtliche Grundlage, die für ihn wichtigen Informationen zu erhalten. Damit ist der Planer/Installateur bei der Werkstoffauswahl nicht mehr allein. Die zuständige Behörde bzw. das Versorgungsunternehmen sind verpflichtet, das Verhalten des Produktes Trinkwasser gegenüber Werkstoffen zu beschreiben bzw. kommentieren. Das trägt insgesamt zur Rechtssicherheit von Planer/Installateur bei.

Einsatzbereiche der Installationswerkstoffe

Die wasserseitigen Anwendungsbereiche wurden für Werkstoffe und Installationssysteme nach DIN 50931-1 ermittelt und unter der Prämisse festgelegt, dass sie den angeführten Normen und Regelwerken entsprechen.

Kupfer: Kupfer ist in allen Wässern einzusetzen, deren pH-Wert größer als 7,4 ist (Bild 6). Neben dem pH-Wert hat die Konzentration an gelösten organischen Verbindungen (TOC) eine Bedeutung. Nach neueren Untersuchungen lassen sich die bei verschiedenen Wässern abhängig vom pH-Wert gemessenen Kupfer-Konzentrationen nach dem TOC-Gehalt gruppieren. Die Wässer, deren pH-Wert über 7,4 liegt, bilden eine Gruppe, bei der der TOC ohne Bedeutung ist. Im pH-Bereich zwischen 7,0 und 7,4 scheint der TOC die Kupferlöslichkeit zu beeinflussen. Die Daten zeigen weiter, dass der Kupfer-Grenzwert dann sicher eingehalten wird, wenn der TOC kleiner als 1,5 mg/L ist.

Innen verzinntes Kupfer: Bei innen verzinntem Kupfer gibt es keine Einschränkungen des wasserseitigen Einsatzbereiches, wenn die Verzinnung der DVGW-Prüfrichtlinie VP 617 [13] bzw. dem DVGW-Arbeitsblatt W 534 [14] entspricht.

Schmelztauchverzinkte Eisenwerkstoffe: Der Korrosionsschutz durch Zinküberzüge auf unlegierten Eisenwerkstoffen beruht auf dem langsamen gleichmäßigen Flächenabtrag des Zinküberzuges, wobei sich schützende Deckschichten aus Korrosionsprodukten bilden. Technisch unvermeidbar ist, dass Korrosionsprodukte in das Trinkwasser gelangen. Dabei handelt es sich nicht nur um gelöste und ungelöste Zink-Verbindungen, sondern auch um Begleitstoffe und Verunreinigungen des Zinküberzuges. Während Einträge an Antimon, Arsen, Cadmium und Wismut durch die Reinheit des verwendeten Zinks bestimmt werden, ist der Blei-Gehalt der Zinkschicht technologisch begründet. Während in der Vergangenheit Blei-Gehalte bis zu 1% (m/m) üblich waren, gelingt es heute, mit Blei-Gehalten von 0,25 % (m/m) einwandfrei zu verzinken.

Der Einsatzbereich in DIN 50930-6 (Bild 8) basiert auf der angegebenen Zusammensetzung des Zinküberzuges. Da nach der AVB Wasser [15] für die Trinkwasserinstallation nur Bauteile nach dem Stand der Technik verwendet werden dürfen, wurde mit dem DVGW vereinbart, dass das Prüfzeichen in Zukunft nur noch schmelztauchverzinkte Rohre erhalten, deren Analyse den Angaben der DIN 50930-6 entspricht.

Nicht rostender Stahl: Werden nicht rostende Stähle entsprechend der DVGW-Arbeitsblätter W 534 [14] und 541 [18] eingesetzt, so gibt es keine Einschränkung des Einsatzbereiches.

Unlegierter und niedrig legierter Stahl: Wegen der in Sanitärinstallationen allgemein vorliegenden ungünstigen Betriebsbedingungen mit häufigen Stagnationszeiten kann der in der Trinkwasserverordnung festgelegte Grenzwert von 0,2 mg/L nicht eingehalten werden. Unter günstigen Betriebsbedingungen (ständiger Durchfluss, laminar/turbulente Strömung) können korrosionsschützende Deckschichten gebildet werden. Voraussetzung für die Bildung von Schutzschichten ist, dass die Anwendungsgrenzen in Bild 9 eingehalten werden.

Blei: In der novellierten Trinkwasserverordnung, die voraussichtlich ab 2003 in Kraft tritt, ist der Grenzwert für Blei in der repräsentativen Probe mit 0,01 mg/L festgelegt. Dieser Grenzwert ist unter den Bedingungen der Hausinstallation praktisch nicht einzuhalten. Daher sind Installationen aus Blei mittelfristig auszutauschen. Durch entsprechende wasserseitige Maßnahmen ist es unter Umständen möglich, die Blei-Konzentration kurzfristig zu vermindern. Nach § 6 der novellierten Trinkwasserverordnung gelten für die Einhaltung bestimmter Blei-Grenzwerte (lfd. Nr. 4 Anlage 2 Teil II) Übergangsfristen:

Die Verwendung von Bleirohren ist zwar nicht ausdrücklich untersagt, wegen der gesundheitlichen Problematik wurde jedoch auf eine Normung von Trinkwasserleitungen aus Blei verzichtet (DIN 1262 gilt nur für Nichttrinkwasserleitungen!).

Werkstoffe für Armaturen und Rohrverbindungen: Die Angaben in DIN 50930-6 basieren auf Daten, die mit Prüfkörpern DN 15 der verschiedenen Werkstoffe für Armaturen und Rohrverbinder nach DIN 50931-1 erhalten wurden. Außerdem muss das Trinkwasser den Anforderungen der Trinkwasserverordnung an den pH-Wert entsprechen. Das bedeutet, dass der pH-Wert des Wassers zwischen 6,5 und 9,5 liegen muss und nicht mehr als 5 mg/L Calciumcarbonat gelöst werden darf.

Die angeführten Werkstoffdaten sind als Positivliste zu verstehen, für die im Trinkwasser keine wasserseitigen Einsatzgrenzen bestehen. Armaturen und Rohrverbindungen können dann eingesetzt werden, wenn die Zusammensetzung der verwendeten Werkstoffe die Maximalwerte für die Werkstoffe nicht überschreitet, mit denen entsprechende Untersuchungen nach DIN 50931-1 durchgeführt wurden. Gegebenenfalls ist die Häufigkeit eines Bauteils in einer Installation entsprechend der B-Wert-Gruppen in Bild 3 zu berücksichtigen. In Installationen, die Armaturen aus diesen Legierungen enthalten, werden im Wochenmittel die Grenzwerte der Trinkwasserverordnung z.B. für Arsen, Blei und Nickel nicht überschritten.

Bei Kupfer-Zink-Legierungen können die Grenzwerte der TrinkwV für Arsen und Blei nur dann eingehalten werden, wenn sie mit einer geringen Häufigkeit (z.B. Sanitärarmaturen; B-Wert = 0,04) in der Installation eingesetzt werden (Bild 10). Ist deren Häufigkeit erhöht oder sind sie mit einem höheren Anteil an wasserberührter Oberfläche vorhanden, (z.B. Rohrarmaturen und Rohrverbinder; B-Wert = 0,14), so sind Legierungen einzusetzen, die im Arsen-Gehalt von 0,15 auf 0,10% und im Blei-Gehalt von 3,5 auf 2,2% vermindert wurden. Bei den derzeit verwendeten Kupfer-Zinn-Zink-Legierungen für Installationskomponenten werden aufgrund der Blei- und Nickel-Gehalte von 5,0% Blei bzw. 1,5% Nickel die Grenzwerte für diese beiden Schwermetalle im Wochenmittel erheblich überschritten. Die Werkstoffe können in Zukunft nur dann verwendet werden, wenn ihr Gehalt an Blei und Nickel deutlich vermindert wird (Bild 11).

Für Kupfer-Zink-Legierungen und Kupfer-Zinn-Zink-Legierungen, deren Gehalte an Blei und Arsen bzw. Nickel vermindert werden müssen, sind aus wirtschaftlichen Erwägungen Übergangsfristen bis zum Inkrafttreten der novellierten Trinkwasserverordnung vorgesehen. In Zukunft, d.h. spätestens nach 2003, werden im Handel nur noch Legierungen erhältlich sein, die der in DIN 50930-6 genannten Zusammensetzung entsprechen. Rohrverbinder aus Eisenwerkstoffen mit einer Schmelztauchverzinkung können, ohne Einschränkung verwendet werden, wenn die Zusammensetzung der Verzinkungsschicht den Anforderungen für Zinküberzüge auf Rohren entspricht.

Weichen in einem Installationssystem die für Armaturen und Rohrverbinder verwendeten Werkstoffe in ihrer Art und Zusammensetzung sowie im Anteil der wasserberührten Flächen von den Angaben in DIN 50930-6 ab, so muss der Nachweis der Eignung durch Untersuchungen nach DIN 50931-1 geführt werden.

Neuentwicklungen bei Werkstoffen müssen vor ihrer Anwendung in der Praxis durch Versuche nach DIN 50931-1 auf ihre Eignung überprüft werden.

Die Daten sind nach den Vorgaben in DIN 50930-6 auszuwerten und zu bewerten. Die Eignung wird durch den DIN-Normenausschuss "Materialprüfung" (NMP 171) bestätigt.

Weitere Bauteile, Überzüge, Lote und Schweißzusatzwerkstoffe

Dazu zählen beispielsweise Bauteile aus Cu-Ni-Legierungen, Nickelüberzüge auf verschiedenen Grundwerkstoffen, kleine Armaturenkomponenten (z.B. metallische Dichtungen, Distanzscheiben), aber auch singuläre Lötnähte sowie Warmwasserbereiter.

Bauteile aus Cu-Ni-Legierungen: Nach den bisher vorliegenden Daten und Erfahrungen werden insbesondere die Grenzwerte für Nickel deutlich überschritten, sodass die Eignung von Bauteilen, die aus diesen Legierungen gefertigt sind, durch Einzelprüfungen nach DIN 50931-1 erfolgen muss.

Nickelüberzüge: Nickelüberzüge auf verschiedenen Grundwerkstoffen sind für trinkwasserberührte Flächen nicht geeignet, weil bei bestimmungsgemäßer Verwendung der Bauteile der Grenzwert für Nickel in vielen Fällen erheblich überschritten wird. Dagegen sind Nickeleinträge aus Armaturen, deren Außenoberflächen elektrolytisch vernickelt wurden, dann technisch unvermeidbar, wenn der Nickelüberzug der Innenoberfläche der Armatur nicht mehr als 20% der gesamten wasserberührten Innenoberfläche bedeckt. Bei kleinen Armaturenkomponenten, d.h. Bauteile von Armaturen, wie metallische Dichtungen, Schrauben, Distanzscheiben, liegt die wasserberührte Fläche im allgemeinen unter 10% der gesamten wasserberührten Fläche der Armatur. Wegen der insgesamt niedrigen B-Werte bestehen keine Anwendungsgrenzen. Gleiches gilt für singuläre Lötstellen an Bauteilen.

Warmwasserbereiter: Warmwasserbereiter werden aus unlegiertem Stahl, schmelztauchverzinktem Stahl, nicht rostendem Stahl, Kupfer oder Kupferlegierungen gefertigt. Wegen der niedrigen B-Werte und bei bestimmungsgemäßem Betrieb, d.h. bei regelmäßiger Entnahme, gibt es keine Anwendungsgrenzen. Warmwasserbereiter mit aktivem oder passivem Innenschutz werden nicht nach DIN 50930-6 beurteilt. Für Beschichtungen gelten die Festlegungen in DIN 50902 [19].

Weichlote, Hartlote und Schweißzusatzwerkstoffe: Fügewerkstoffe nach DVGW-Arbeitsblatt GW 2 [20] sind in den Bereichen, in denen Kupfer und Kupferwerkstoffe verwendet werden können, uneingeschränkt einsetzbar. Nickelbasislote können in Bauteilen (z.B. elektrische Rohrheizkörper) dann verwendet werden, wenn die wasserberührte Fläche nicht größer als 5% der gesamten wasserberührten Fläche des Bauteils ist.

Schutzmaßnahmen: Allgemein gilt, dass Werkstoffe grundsätzlich so auszuwählen sind, dass Schutzmaßnahmen nicht erforderlich sind. In bestimmten Fällen kann es jedoch vorkommen, dass bei der Untersuchung des Wassers am Zapfhahn des Verbrauchers Grenzwerte der Trinkwasserverordnung überschritten werden, die auf die Wechselwirkung Werkstoff/Wasser in der Hausinstallation zurückzuführen sind. Das Gesundheitsamt muss dann aus Gründen der Gesundheitsvorsorge nach §20 TrinkwV Maßnahmen anordnen. Eine mögliche Maßnahme ist die Aufbereitung des Wassers, die zentral oder dezentral erfolgen kann (Bild 12).

Durch Schutzmaßnahmen können in besonderen Fällen Schäden vermieden werden. Solche Fälle liegen bei einer unvollständigen Wasseraufbereitung oder einer nicht normgerechten Werkstoffauswahl vor. Des Weiteren kann bei einer unvorhersehbaren Umstellung auf eine andere Wasserbeschaffenheit eine Wasserbehandlung notwendig werden. Schutzverfahren (Bild 12) sind:

Inhibitoren werden durch Dosierung von Chemikalien oder durch Elektrolyseverfahren dem Wasser zugegeben. Die Wirksamkeit der Maßnahmen kann nach DIN 50934 [21] bzw. DIN 50931-1 erfolgen. Für die Wirkung von physikalischen Verfahren zum Korrosionsschutz gibt es derzeit keine gesicherten Hinweise. DVGW-Prüfzeichen für Geräte zur physikalischen Wasserbehandlung beziehen sich nur auf die Vermeidung von Steinbildung, nicht auf den Schutz vor Korrosion oder den Abbau von störenden Inkrustierungen.

Zusammenfassung

In der DIN 50930-6 werden wasserseitige Anwendungsbereiche festgelegt, die sicherstellen, dass in einer "für die durchschnittliche wöchentliche Wasseraufnahme durch den Verbraucher repräsentativen Wasserprobe" die entsprechenden Grenzwerte für die Parameter eingehalten werden. Diese Norm in Verbindung mit der novellierten Trinkwasserverordnung trägt wesentlich zum Gesundheits- und Verbraucherschutz bei und geben dem Planer, Installateur und Betreiber einer Hausinstallation ein hohes Maß an Rechtssicherheit.

 


*) Dipl.-Ing. Werner Nissing, Korrosion/Wasseraufbereitung, Gelsenwasser AG


L i t e r a t u r :

[1] DIN 50930; Korrosion der Metalle; Korrosion metallischer Werkstoffe im Innern von Rohrleitungen, Behältern und Apparaten bei Korrosionsbelastung durch Wässer Teile 1 bis 5

[2] prEN 12502; Korrosionsschutz metallischer Werkstoffe; Korrosionswahrscheinlichkeit in Wasserleitungssystemen Teile 1 bis 5

[3] DIN 50930-6; Korrosion der Metalle; Korrosion metallischer Werkstoffe im Innern von Rohrleitungen, Behältern und Apparaten bei Korrosionsbelastung durch Wässer; Teil 6: Beeinflussung der Trinkwasserbeschaffenheit

[4] Verordnung zur Novellierung der Trinkwasserverordnung; Drucksache des Deutschen Bundesrates 721/00 vom 8.11.00 Protokoll der Plenarsitzung des Deutschen Bundesrates vom 16.2.2001

[5] Richtlinie 98/83/EG des Rates über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch vom 3. November 1998, Abl. EG Nr. L 330, 32

[6] DIN 50931-1; Korrosion der Metalle; Korrosionsversuche mit Trinkwässern; Teil 1: Prüfung der Veränderung der Wasserbeschaffenheit

[7] Gesetz über den Verkehr mit Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und sonstigen Bedarfsgegenständen (Lebensmittel- und Bedarfgegenständegesetz vom 15.8.1974; BGBl. I (1974) S. 1945, BGBl. I (1975) S. 2652 und geänderte Fassungen

[8] DVGW-Arbeitsblatt W 216, Versorgung mit unterschiedlichen Wässern, Entwurf 1998

[9] DIN EN 1057; Kupfer und Kupferlegierungen; Nahtlose Rundrohre für Wasser- und Gasleitungen für Sanitärinstallationen und Heizungsanlagen; Deutsche Fassung: EN 057:1996

[10] DIN EN 1254; Kupfer und Kupferlegierungen; Fittings; Teil 1: Kapillarlötfittings für Kupferrohre (Weich- und Hartlöten); Deutsche Fassung: EN 1254:1998

[11] DVGW-Arbeitsblatt GW 392, Nahtlos gezogene Rohre aus Kupfer für Gas- und Trinkwasserinstallationen; Anforderungen und Prüfungen

[12] DVGW-Arbeitsblatt GW 8, Kapillarlötfittings aus Kupferrohren, Anforderungen und Prüfbestimmungen

[13] DVGW VP 617, Nahtlos gezogene, innen verzinnte Rohre aus Kupfer für Trinkwasserinstallationen; Anforderungen und Prüfungen

[14] DVGW-Arbeitsblatt W 534, Rohrverbinder und -verbindungen für Gas- und Trinkwasserinstallationen; Anforderungen und Prüfungen

[15] Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) vom 20. Juni 1980

[16] DIN EN 10242, Gewindefittings aus Temperguss; Deutsche Fassung EN 10242:1994

[17] DIN EN 10240, Innere und/oder äußere Schutzüberzüge für Stahlrohre; Festlegung für durch Schmelztauchverzinken in automatisierten Anlagen hergestellte Überzüge; Deutsche Fassung EN 10240:1997

[18] DVGW-Arbeitsblatt W 541, Rohre aus nicht rostenden Stählen und Titan für Trinkwasserinstallationen; Anforderungen und Prüfungen

[19] DIN 50902; Schichten für den Korrosionsschutz von Metallen; Begriffe, Verfahren und Oberflächenvorbereitung

[20] DVGW-Arbeitsblatt GW 2, Verbinden von Kupferrohren für die Gas- und Wasserinstallation innerhalb von Grundstücken und Gebäuden

[21] DIN 50934 Teile 1, 2; Korrosion der Metalle; Verfahren zur Beurteilung der Wirksamkeit von Wasserbehandlungsmaßnahmen zum Korrosionsschutz, Teil 1: Allgemeines, Teil 2: Anlagen zur Verminderung der Abgabe von Korrosionsprodukten an das Trinkwasser


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