IKZ-HAUSTECHNIK, Ausgabe 10/2001, Seite 26 ff.


VERBÄNDE AKTUELL 


Niedersachsen


Betriebswirtschaftliche Fachtagung

E-Commerce, der Klick zum Erfolg!

Der Fachverband Sanitär-, Heizungs-, Klima- und Klempnertechnik Niedersachsen führte am 28. Februar dieses Jahres in Verden eine Betriebswirtschaftliche Fachtagung durch. Schwerpunkt der Veranstaltung war das Thema E-Commerce und Internet. Der Verband sieht für die SHK-Betriebe die dringende Notwendigkeit, sich mit diesen Themen auseinanderzusetzen und in diese Technik zu investieren.

Ziel der Veranstaltung war es, sich mit dem Thema E-Commerce auseinanderzusetzen und neben der Präsentation konkreter Anwendungen aus den Bereichen des "Business to Business" (B 2 B) und des "Business to Consumer" (B 2 C) die wesentlichen rechtlichen Rahmenbedingungen des E-Commerce zu beleuchten. Auch neue Entwicklungen im E-Commerce standen im Blickpunkt.

Reiner Möhle: "E-Commerce bedeutet: angemessene Präsenz im Internet und Abwicklung des Geschäftsverkehrs über das Internet."

In seiner einführenden Rede betonte der Vorsitzende des Ausschusses für Betriebswirtschaft des Fachverbandes SHK Niedersachsen, Reiner Möhle, Osnabrück, die wirtschaftliche Bedeutung des Internets für die SHK-Branche. Internet bedeute für ihn, neben einer angemessenen Präsenz, auch die Abwicklung von Geschäftsverkehr über dieses Medium. Im Hinblick auf den zunehmenden Einfluss des Internets auf die Organisation von Geschäftsprozessen in SHK-Unternehmen, hätte er mit einem größeren Interesse an dieser Fachtagung gerechnet.

Rationeller Geschäftsverkehr über das Internet

In seinem Vortrag stellte Jörn Bitkow, Vertriebsleiter der PDS in Rotenburg, zunächst die "fünf Bausteine" des Internets: world wide web, elektronische Post, Datei-Übertragung, Chats und Newsgroups vor. Wobei www, E-Mail und FTP im Geschäftsverkehr den größten Nutzen bringen würden. Mit einer eigenen Homepage sei ein Unternehmen weltweit 24 Stunden täglich für seine Kunden erreichbar. Mit einer E-Mail könne ein Brief in zehn Sekunden an jeden Platz der Welt verschickt werden. Die Kosten hierfür beliefen sich auf ca. 0,12 DM. Kostengünstiger und schneller geht es derzeit nicht. Für den schnellen Datenaustausch stehe FTP zur Verfügung. Bankgeschäfte würden heute über das Internet sicher und rationell abgewickelt. Der neue HDCI-Standard sei multibankfähig und absolut sicher. Auch der Geschäftsverkehr mit Partnern wie Auftraggebern, Subunternehmern, Architekten, Lieferanten etc. könne über das Internet laufen, wobei eine weitgehende Standardisierung von Schnittstellen wünschenswert wäre. Personalbeschaffung, Ausschreibungen, berufsständische- und Brancheninformationen stünden im Internet zum Abruf bereit, Branchenportale sind eingerichtet. Mit Blick auf zukünftige Entwicklungsmöglichkeiten im Internet erklärte Bitkow optimistisch: "Wir gestehen uns ein, dass wir etwas Zeit brauchen, aber es gibt zukünftig keine Unmöglichkeiten". Als ein relativ neues Produkt wurde ASP vorgestellt. Diese Abkürzung steht für die Benutzung von Software über ein Wide-Area-Network (WAN). Vorteil für den Nutzer, er müsse keine Software kaufen, sondern er arbeite gegen ein Nutzungsentgelt je nach Bedarf mit einer fremden Software. Dies bedeute, keine Kosten für die Software und keine Kosten für die Administration. Marktfähig werde dieses Produkt allerdings nur unter folgenden Voraussetzungen: Abrechnung nach Übertragungsmengen, höhere Übertragungsraten im Netz und günstigere Übertragungskosten. Die Möglichkeiten, Geschäftsverkehr von Unternehmen rationell über das Internet abzuwickeln, seien längst vorhanden. Häufig fehle es an der Integration in die betrieblichen Organisationsprozesse.

"Das Internet in die betriebliche Infrastruktur integrieren," ist die Meinung von Rolf Steffen.

Großhandel online

"Die mit der traditionellen Bestellung beim Großhandel verbundenen Medienbrüche müssen zukünftig vermieden werden." Mit dieser Aussage eröffnete Walter Laum, C & G Bremen, seinen Vortrag. Werden beispielsweise Telefone oder Faxe zur Bestellung eingesetzt, könnten diese Daten nicht ohne manuelle Umsetzung in der EDV des Großhändlers weiterverarbeitet werden. Gleiches gelte für den Rückweg der Daten in das bestellende Unternehmen. Einen "barrierefreien" Datenaustausch zwischen Großhändler und SHK-Unternehmen biete C & G in seinem IntraNet über die sogenannte UGL-Schnittstelle. Sie gewährleiste absolute Sicherheit und Vertraulichkeit. Der Intranet-Nutzer habe jederzeit Zugang zur Produktdatenbank. Zukünftig soll dieser Datentransfer nicht auf Produktdaten beschränkt bleiben. Momentan würden Überlegungen über die Einrichtung von Wissensdatenbanken mit DIN-Normen, Einbauvideos, Explosionszeichnungen etc. angestellt. Bestandsabfragen beschränkten sich in absehbarer Zeit nicht mehr nur auf den ausgewählten Großhändler, sie könnten dann auf weitere Marktpartner ausgeweitet werden. Darüber hinaus arbeite man an Verfügbarkeitsabfragen direkt bei der Industrie. Die Online-Angebote des Großhandels würden zunehmend frequentiert. Nach Aussage von Laum allerdings im Osten der Republik stärker als im Westen. U. E. wäre eine Standardisierung der Schnittstellen wünschenswert.

Prominente Teilnehmer, H. Boos, Ehren-Landesinnungsmeister, im Gespräch mit K.-F. Gertjejanßen, Landesinnungsmeister des FV SHK Niedersachsen.

Kundenorientierte Dienstleistungen im Internet

Wenn selbst bei Schülern Wissensvorsprünge für "Onliner" festgestellt werden konnten, so unterstreicht dieses die Bedeutung des Internets für alle Teile unserer Gesellschaft. Falls die RWE ihr Projekt "Internet aus der Steckdose" tatsächlich bis Mitte 2001 realisiere, dürfte sich dieses auf die Verbreitung weiter positiv auswirken. Beim E-Commerce geht es Rolf Steffen, Gebr. Steffen, Alsdorf, darum, das Internet als einen Bestandteil in die betriebliche Infrastruktur zu integrieren. Darüber hinaus war es von Anfang an sein Ziel, auch über das Internet Geschäfte mit Endkunden zu machen. Dieses prägte das kundenorientierte Erscheinungsbild des Internetauftritts. So werden Dienstleistungen wie: Call-Back-Service, Kundendienstwunschtermine, Preisinformationen, "Der-flotte-Dreier", Einkaufen von Zuhause und technische Informationen im Netz angeboten. In der Praxis sieht dieses dann z.B. so aus: Dem Wartungskunden wird die Möglichkeit geboten, über das Internet freie Wartungstermine zu ordern. Er erhält hierüber sogar eine Auftragsbestätigung. Beim sogenannten "flotten-Dreier" bietet das Unternehmen Interessenten u.a. die Möglichkeit, Heizkesselanlagen online in drei Varianten zu kalkulieren. Aus diesen kann er sich anschließend die seinem Budget entsprechende Anlage auswählen und im Detail ansehen. Als ein im Aufbau stehendes neues Dienstleistungsangebot stellte Steffen abschließend den Kundendienst ohne Grenzen vor. In den Ländern Schweiz, Österreich und Deutschland sollen nach dem "Steffen-System" mit beteiligten Service-Unternehmen Kundendienstleistungen über das Internet angeboten werden. Sie finden die Gebr. Steffen GmbH unter www.Steffen.de im Internet.

Juristische Spielregeln beachten

Das Internet ist ein rechtsfreier Raum? Dieses Gerücht scheint sich hartnäckig zu halten. Die Realität lehrte uns mittlerweile etwas anderes. RA Thomas Feil, Hannover, gab einen Überblick über die relevanten rechtlichen Regelungen für das Internet. Das Fernabsatzgesetz regelt alle Verträge über Lieferungen von Waren und Dienstleistungen zwischen Unternehmen und Verbrauchern. Ausdrücklich ausgeschlossen von FernAbsG sind u.a. Finanzgeschäfte, der Bau und Verkauf von Immobilien und Versteigerungen. Nach diesem Gesetz werden dem Unternehmer umfangreiche Unterrichtungspflichten gegenüber dem Verbraucher auferlegt. Insbesondere muss dieser über sein Widerrufsrecht belehrt werden. Nach Einschätzung von RA Feil ist das derzeitige FernAbsG nicht geeignet, E-Commerce zu fördern. Bei unerwünschter E-Mail-Werbung seien sich die deutschen Gerichte einig. Das Wettbewerbsrecht verbiete die sogenannte Kaltakquise. Das Urheberrecht schütze den Urheber vor unerlaubter Verwendung oder Vervielfältigung seiner Werke. Dabei könnten auch Teile einer Webseite urheberrechtlich schutzfähig sein. Bei der Beweiskraft digitaler Dokumente sind sich die EDV-Juristen einig, dass digitale Dokumente keine Urkunden im Sinne der Zivilprozessordnung seien. Somit ist beispielsweise eine E-Mail keine Urkunde. Dieses Problem kann auch durch AGB nicht behoben werden. Allenfalls könnte der Gesetzgeber einer digitalen Signatur eine Beweiskraft einräumen. Auch für Internet-Adressen gilt der Markenschutz. Allerdings entsteht dieser Schutz erst durch die Eintragung in das vom Patentamt geführte Register. Das Bundeskabinett verabschiedete am 14. Februar 2001 den Entwurf eines Gesetzes über rechtliche Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr. Dieser Gesetzentwurf werde die EU-E-Commerce-Richtlinie umsetzen. Das Gesetz soll bis zum Sommer 2002 mit einer Reihe von anderen Gesetzen - wie dem Signaturgesetz, dem Fernabsatzgesetz und der Abschaffung des Rabattgesetzes - verabschiedet werden. Gesetze und Rechtsprechung zum Internet stünden erst am Anfang ihrer Entwicklung.

In seinen Schlussworten bedankte sich Reiner Möhle bei den Referenten für die informativen Beiträge. An seine Kollegen richtete er den Appell, endlich auf den Internet-Zug aufzuspringen und diese Entwicklung nicht zu verschlafen. Oder sollte sich der Satz: "Es muss erst noch schlechter werden, bevor es besser wird," bewahrheiten? Seiner Meinung nach steht der Branche ein langer Weg bevor, der hohe Investitionen, viele Innovationen und starkes Engagement fordern wird.


Verbandstag

Anlässlich des diesjährigen Verbandstages des Fachverbandes SHK Niedersachsen vom 7. bis 9. Juni auf Norderney werden weitere Veranstaltungen zum Thema E-Commerce folgen.


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