IKZ-HAUSTECHNIK, Ausgabe 9/2001, Seite 22


VERBÄNDE AKTUELL 


Niedersachsen


Dualer Studiengang Versorgungstechnik

Über welche Fertigkeiten und welches Wissen muss ein junger Ingenieur oder eine junge Ingenieurin verfügen, damit sofort nach dem Studium eine leitende Tätigkeit in einem Handwerksbetrieb - eventuell sogar eine eigene Selbständigkeit - aufgenommen werden kann?

Die Initiatoren und Kooperationspartner zeigen zufriedene Gesichter.

Außer dem Ingenieurwissen werden fachpraktische Erfahrungen ebenso notwendig sein wie betriebswirtschaftliche Kenntnisse zur Führung eines Betriebes. Idealerweise sollte zudem die Berechtigung zum Ausbilden von Lehrlingen vorliegen.

Der "Duale Studiengang Versorgungstechnik" verbindet nun diese notwendigen Ausbildungsbereiche miteinander. Studium und Ausbildung werden parallel absolviert. Auf diese Weise ergibt sich eine ideale Kombination von Theorie und Praxis innerhalb nur eines Studienganges. Dieses bestätigten Kammerpräsident Sander und FH-Präsident Umbach in ihren Begrüßungsreden in der Auftaktveranstaltung, die in der Handwerkskammer Braunschweig vor geladenen Gästen im März dieses Jahres erfolgte.

Ab dem Wintersemester 2001/2002 bietet die Fachhochschule Braunschweig/Wolfenbüttel in Kooperation mit dem Fachverband SHK Niedersachsen, der Sanitär-Innung Wolfenbüttel und der Handwerkskammer Braunschweig den neuen Dualen Studiengang Versorgungstechnik an.

Abiturienten oder Schulabgänger mit Fachabitur haben hier die Möglichkeit, Studium und Ausbildung gleichzeitig zu absolvieren. Die Gesamtausbildungszeit, also Lehre plus Studium verkürzt sich von siebeneinhalb auf fünf Jahre. In den ersten Jahren findet jeweils im Sommersemester das Studium und in der übrigen Zeit die betriebliche Ausbildung statt. Mit der Gesellenprüfung zum Gas- und Wasserinstallateur oder zum Zentralheizungs- und Lüftungsbauer endet die erste Ausbildungsphase im Vordiplom.

Das Hauptstudium bereitet die Absolventen darüber hinaus auf eine spätere Tätigkeit als Unternehmer oder leitende Führungskraft vor, indem die Inhalte der Teile III und IV der Meisterprüfung vermittelt werden. Kenntnisse von Rechnungswesen, Wirtschaftslehre, Rechts- und Sozialwesen sowie Berufs- und Arbeitspädagogik bilden die wichtige Grundlage für eine effektive Betriebsführung. Durch diese Verzahnung von berufspraktischer Ausbildung und Hochschulstudium sowie die Vermittlung von technischen und betriebswirtschaftlichen Kenntnissen werden die notwendigen Fähigkeiten erworben, die heutzutage für eine Führungskraft im Handwerk unerlässlich sind, betonte Sander. Darüber hinaus, so hofft Horst-Dieter Bunk vom Fachverband SHK Niedersachsen, ließen sich über diesen Studiengang hochqualifizierte Nachwuchshandwerker und damit mögliche Nachfolger für die Betriebe gewinnen. Die Eintragung in die Handwerksrolle kann in diesem Fall übrigens direkt nach Abschluss des Studiums vorgenommen werden.


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