IKZ-HAUSTECHNIK, Ausgabe 9/2001, Seite 19 ff.


VERBÄNDE AKTUELL 


Zentralverband


Kurz und bündig

Handwerkermarke

Kermi mit dabei

Seit nunmehr 15 Monaten steht die Handwerkermarke als Zeichen für eingeführte handwerkgerechte industrielle Markenprodukte. Ein Dutzend Firmen zählt nun der Kreis, denn durch Unterzeichnung entsprechender Dokumente auf der ISH ist mit Kermi ein weiterer namhafter Hersteller hinzugekommen. Vorwiegend auf Duschkabinen und Heizkörper erstrecken sich die Sortimente des Plattlinger Unternehmens. Ziel der Handwerkermarke ist, im Qualitäts- und Leistungsbündnis des professionellen Vertriebsweges dem Handwerker und seinem Kunden ein Bündel von Vorteilen rund um das Markenprodukt zu sichern.

Das Dutzend ist voll: Mit Kermi ist ein weiterer namhafter Hersteller zur Handwerkermarke gestoßen.

Bundesfachgruppe

Apparatebauer tagten

Auf ihrer Tagung am 22./23. März arbeitete die Bufa der Behälter- und Apparatebauer unter der Leitung von Engelbert Quast eine umfangreiche Tagesordnung ab. Nochmals ließ man den erfolgreichen Kupferschmiedetag in Mönchengladbach im vergangenen Herbst Revue passieren, der mit Fachvorträgen und Besichtigungen von Betriebsabläufen zu einem regen Austausch unter den Fachkollegen geführt hatte. Auch wurde dort ein Jungunternehmerkreis gebildet, der zu einem intensiven Informationsaustausch weiterentwickelt werden soll. Im Mai ist ein weiteres Treffen geplant.

Aus der Arbeit des Fachausschusses wurde berichtet. Die zukünftige Druckgeräterichtlinie macht es erforderlich, dass für die entsprechenden Produkte eine Gefährdungsanalyse und eine Betriebsanweisung des Druckgerätes erstellt werden muss. Hierzu werden im Fachausschuss entsprechende Leitlinien entwickelt. Aus der starken Nachfrage der ZVSHK-Fachinformation Druckluftversorgungsleitungen ist abzulesen, dass die Branche großes Interesse an diesem Thema hat. Daher wird jetzt daran gearbeitet, Informationen für die Planung zu erstellen.

Die Bundesfachgruppe der Behälter- und Apparatebauer traf sich zur Jahrestagung im St. Augustiner Verbandsgebäude.

Die Bufa konnte sich auch ein Bild vom Zulieferkatalog machen, der vom Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDB) entwickelt wurde und der sich in Zukunft über das Internet unter www.zdh.de/zulieferkatalog.de nutzen lässt.

Neben vielen anderen technischen Themen erörterte die Bufa auch die Weiterentwicklung der ISO-Normen 9001 und 9002, deren Aktualisierung den Behälter- und Apparatebauern eine gehörige Portion Detailarbeit bescheren wird. Insgesamt ist die konjunkturelle Lage der Kupferschmiede, Behälter- und Apparatebauer gut. Besonders im Chemiebereich lassen sich zahlreiche Aufträge rekrutieren. Erfreulicherweise steigen auch die Lehrlingszahlen wieder in einigen Regionen.

VOB

Wichtige Änderungen

In der VOB-Ausgabe 2000, die inzwischen herausgegeben wurde, sind umfassende Änderungen im Teil A und einige wenige, aber trotzdem wichtige Änderungen in den Teilen B und C vorgenommen worden. Im Bereich der VOB Teil C sind die überarbeitete DIN 18339 für Klempnerarbeiten und die DIN 18299 für allgemeine Regelungen bereits integriert. Weitere Änderungen stehen an. Die DIN 18381 für sanitäre Installationsarbeiten ist inzwischen ebenfalls überarbeitet worden, wird jedoch erst in der nächsten VOB-Ausgabe wirksam, die für 2002 erwartet wird.

ÜWG

Internet-Präsenz

Die Überwachungsgemeinschaft der SHK-Handwerke realisiert die Internet-Präsenz. Wichtig geworden ist dies durch zunehmende Anfragen nach qualifizierten Gewässerschutzfachbetrieben sowohl für den Bereich der Brennstofflagerung und -Versorgung (Heizöl EL) als auch der Grundstücksentwässerung. Ebenso ist gefragt, schnell eine Ansprechstelle auf Landesebene finden zu können. Die Internet-Adresse www.uewg-shk.de bietet diese Möglichkeiten und gibt darüber hinaus Kurzinfos zur Organisation. Antworten auf häufig gestellte Fragen runden derzeit das Internet-Angebot der ÜWG ab.

Sanitär

Grundleitungen sind oft mitversichert

Die DIN 1986-30 Instandhaltung (Ausgabe Januar 1995) legt in Tabelle 2 Zeiträume für wiederkehrende Prüfungen nach 25 Jahren für Leitungen fest, in denen häusliches Abwasser abgeleitet wird. Der Grundeigentümer hat diese Überprüfungen zu veranlassen und auf Verlangen der zuständigen Behörde ein Prüfprotokoll von einem Fachunternehmen vorzulegen. Wenn eine solche Überprüfung der Grundleitungen stattgefunden hat und Mängel festgestellt wurden, ist der Grundeigentümer verpflichtet, diese Schäden innerhalb einer bestimmten Frist beheben zu lassen. Ansonsten macht er sich wegen Verunreinigung eines Gewässers gemäß § 324 Strafgesetzbuch und Umweltgefährdender Abfallbeseitigung (Abwasser gilt in diesem Sinne als Abfall) gemäß § 326 Strafgesetzbuch strafbar. Zu den Leistungen der Gebäudeversicherungen gehören auch Bruchschäden (undichte oder geschädigte Entwässerungsleitungen) an erdverlegten Ableitungsrohren. Hierzu gehören Grundleitungen unterhalb der Bodenplatte von Gebäuden und Grundleitungen auf Grundstücken. Regenwasserleitungen gehören nicht zu der üblichen Gebäudeversicherung, können jedoch bei den meisten Versicherungen durch einen Zusatz mit versichert werden. Allerdings werden in der Regel nur örtliche Instandsetzungsarbeiten für Schmutzwasserleitungen reguliert und keine eventuell notwendigen Komplettsanierungen. Fachunternehmen, die Inspektions- und Instandsetzungsarbeiten an Grundleitungen durchführen, sollten ihre Kunden auf die Möglichkeiten der Regulierung von Schäden an Grundleitungen unterhalb von Gebäuden durch die Gebäudeversicherung informieren.

Praxistipp

Abnahme-Ersatz

Das Verfahren der Fertigstellungsbescheinigung ist nur möglich bei Vorliegen eines schriftlichen Vertrages (vgl. Wortlaut des § 641a Abs. 3 BGB)! Es ist daher beiden Vertragsparteien dringend anzuraten, den Vertragsinhalt schriftlich zu fixieren und auch mögliche Nachtragsleistungen nur auf der Grundlage einer schriftlichen Vereinbarung zu erbringen.

Nur auf der Grundlage eines schriftlichen Vertrages kann der Gutachter beurteilen, ob das Werk tatsächlich frei von Mängeln ist!

 

ZVSHK-Termine-Daten-Informationen
(Änderungen vorbehalten)

Datum

Veranstaltung

26./27. April 2001

Gemeinschaftstagung Abwassertechnische Vereinigung/ZVSHK, Nürnberg

31. Januar/1. Februar 2002

Deutscher Klempnertag, Würzburg

31. Januar 2002

Architekturpreis 2002 für Metalldächer und -fassaden, Würzburg

14. - 18. April 2002

light & building - Intern. Fachmesse für Gebäudetechnik, Frankfurt/Main

22. - 25. Mai 2002

World Plumbing Conference, Estrel Convention Center Berlin

ZVSHK Direkt:
Telefon: 02241/9299-0
Telefax: 02241/21351
E-Mail: info@zentralverband-shk.de
Internet: http://www.Zentralverband-SHK.de


Die Geschäftsstellen des ZVSHK

ZVSHK
Rathausallee 6
53757 St. Augustin
Telefon: 02241-29056
Telefax: 02241-21351

ZVSHK Geschäftsstelle Potsdam
An der Pirschheide 28
14471 Potsdam
Telefon: 0331-972107
Telefax: 0331-972603


[Zurück]   [Übersicht]   [www.ikz.de]