IKZ-HAUSTECHNIK, Ausgabe 07/2001, Seite 22 ff.


VERBÄNDE AKTUELL 


Nordrhein-Westfalen


60. Geburtstag Manfred Pelzer

Über eines herrscht in der SHK-Branche Einigkeit: Dipl.-Ing. Manfred Pelzer, Vorstandsmitglied des ZVSHK und stellvertretender Landesinnungsmeister des Fachverbandes NRW, der in diesen Tagen die Vollendung seines 60. Lebensjahres feierte, genießt einen guten Ruf. Ausgesprochen selbstbewusst, ohne überheblich zu sein, dem Standort eng und vielfältig verbunden, ohne provinziell zu sein, geordnet und durchstrukturiert, ohne damit Fantasie und das immer wieder fortschritt- und fruchtbringende schöpferische Chaos auszuschließen - so erleben wir Manfred Pelzer in diesen Tagen.

Manfred Pelzer, der ist eben ein Meerbuscher: Da gibt es keine Igedo, keinen Jan-Wellem, dafür rheinische Küche, Schützenfeste und mehr Vereine, weniger Nachtleben, dafür mehr Wohnleben, eben ein Meerbuscher und kein Düsseldorfer.

Als der Jahrgang 1941 die Welt betrat, war die Zukunft inmitten der Zerstörung verdüstert. Im Jahre 2001 ist in weiten Teilen der Welt mehr Frieden, Sicherheit und materieller Wohlstand erreicht, als damals jemand zu träumen gewagt hätte.

Dipl.-Ing. Manfred Pelzer, Vorstandsmitglied des ZVSHK und stv. Landesinnungsmeister des Fachverbandes SHK NRW. 

Überdies erlebt gerade der Jahrgang 1941 zu Beginn seines nächsten Lebensabschnitts eine für die Zukunft maßgebliche politische Neuorientierung: Die Einführung des Euro-Geldes und die Erweiterung der Europäischen Union.

Nach dem Abitur 1960 legte Manfred Pelzer die Gesellenprüfung als Gas- und Wasserinstallateur sowie als Zentralheizungs- und Lüftungsbauer ab. Daran schloss sich ein Studium mit der Fachrichtung Maschinenbau an der rheinisch-westfälischen Technischen Hochschule zu Aachen (Fachrichtung: Wärme-, Kraft- und Arbeitsmaschinen) an. Schon damals liebte er die Wahlfächer: Heizung, Lüftung, Klimatechnik, Ähnlichkeitsprobleme des Maschinenbaus.

Bereits 1965 übernahm er den väterlichen Betrieb nach dem plötzlichen Tod seines Vaters, 1967 schloss er sein Studium als Diplom-Ingenieur ab.

Gerade die ehrenamtlichen Aufgaben waren für Manfred Pelzer immer verlockende Chancen und faszinierende Herausforderungen.

Pelzers fundierte Fachkenntnisse, Fachwissen, die nötigen Sprachkenntnisse, bringt er mit in die Sitzungen. Seine Argumente werden in diesen Gremien anerkannt und so konnte er im Laufe der Jahre für den Fachverband/ ZVSHK in zahlreichen Situationen Punkte sammeln.

Einige Erfolge nur am Rande:

Stichwort Membran-Ausdehnungsgefäß

Vertrag über Zusammenarbeit zwischen ZVSHK/BHKS

Die Diskussion über den Entwurf des Bundesbauministeriums zur innovativen und kostensparenden Vergabe.

Das Kapitel VOB Teil A

Das Vergabeänderungsgesetz sowie

das große europäische Thema "technicity levels"

Pelzer, ein Mann der klar sagt, dass sich Verbände ändern müssen, wenn sie dem Anspruch gerecht werden wollen, der ihnen bisher ein Qualitätssiegel eingebracht hat.

Diese Botschaft - so Pelzer - müssen wir noch viel deutlicher unter die Leute bringen. Wir müssen klar und deutlich sagen, wo die Stärken eines Zusammenschlusses liegen: Wo liegen die Vorteile einer Innungsmitgliedschaft? Wo liegen die Vorteile einer Verbandszugehörigkeit?

Der Mehrwert ist gefragt, und da ist es ihm um die Zukunft der Verbände gar nicht bange. An dieser Gemeinschaft führt einfach kein Weg vorbei, will man auch als Handwerksunternehmer erfolgreich sein.

Kooperation ist natürlich auch über die Gewerkegrenzen hinweg in Zukunft angesagt, also mit anderen Betrieben des Ausbau- und Haustechnikbereichs. All dies bedeutet jedoch nicht, dass kleinere Unternehmen häufig keine Chance mehr haben und nur Facility-Management-Gesellschaften an jeder Ecke gegründet werden. Die kleinen Betriebe werden auch weiterhin ihre Nischen finden, nicht zuletzt bei der Wartung und Modernisierung.

Pelzer stellt klar fest: Es wird Veränderungen des Marktes in den nächsten Jahren in einem nicht geahnten Ausmaß geben. Die Breite der Anforderungen an unsere Betriebe und ihre Mitarbeiter wird immer größer und das technische Niveau immer höher. Die Kunden benötigen immer mehr Beratung.

Als Vorstandsmitglied des Fachinstituts Gebäudeklima (FGK), im deutschen Verdingungsausschuss für Bauleistungen (DVA) sowie als Präsident der technischen Kommission der Union "International de la couvertoure et Plomberie" (UICB).

Das Tempo und das Arbeitspensum, das Pelzer sich und seinen Mitarbeitern abfordert, ist gewaltig: Doch es gelingt ihm offensichtlich, in seinem Umfeld und auch in den Vorständen, in denen er tätig ist, eine gute Atmosphäre zu schaffen.

Zielstrebig habe es Manfred Pelzer verstanden, so Dr. Hans-Georg Geißdörfer, Hauptgeschäftsführer des Fachverbandes SHK NRW in seiner Laudatio anlässlich des Geburtstagsempfangs, dem SHK-Handwerk auch in schwierigen Zeiten Perspektiven aufzuzeigen und viele Hindernisse auszuräumen oder sie auch geschickt zu umgehen.

Auch seine hin und wieder aufblitzenden Schärfen, aber nie verletzenden kleinen Liebenswürdigkeiten, verstärkten nur die Konturen, so Geißdörfer, die sich um sein Persönlichkeitsbild ziehen, und es bleibt stets deutlich erkennbar, dass diese Konturen mit dicker, wetterfester, schwarzer Farbe gezogen sind und nicht etwa mit wässrigem, dunkelblauem Aquarell oder gar mit roten Farbklecksen. Unternehmen solcher Art prägten das Debüt des Handwerks im gerade begonnenen Jahrtausend, fügte Geißdörfer hinzu. Können und Kompetenz prägten das unternehmerische Leitbild.


Mitbestimmung - Protestveranstaltung der NRW-Wirtschaft

Betriebsräte-Republik - nein danke

Die geplante Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes treibt die Wirtschaft (Handwerk, Handel, Industrie) in NRW auf die Barrikaden. Am 12. Februar dieses Jahres hielten sämtliche Verbände der NRW-Wirtschaft unter Federführung der Landesvereinigung der Arbeitgeberverbände NRW eine "Protestkundgebung" in Düsseldorf ab.

Das gab es in dieser Form noch nie, sagte Wolfgang Miehle, Präsident der Landesvereinigung der Fachverbände des Handwerks gegenüber der IKZ-HAUSTECHNIK. Teilgenommen hatten 800 Unternehmer - 500 aus dem Handwerk, darunter auch zahllose SHK-Unternehmer. Dies zeige, so Miehle, welch große Bedeutung das Thema für die Wirtschaft habe. Der Entwurf eines novellierten Betriebsverfassungsgesetzes - das machten sämtliche Redner der Demo deutlich - entspreche weitgehend den Vorstellungen des DGB und der IG Metall; er sei der untaugliche Versuch, auf die Herausforderungen der globalisierten Wirtschaft mit Rezepten aus den 60er- und 70er-Jahren zu reagieren.

Die Arbeitgeberseite sei zwar zum Referentenentwurf des Bundesarbeitsministers gehört worden, habe aber auf den Inhalt des Gesetzes praktisch keinen Einfluss nehmen können. Statt die Entscheidungsabläufe in den Betrieben schneller und flexibler zu gestalten, laufe der Gesetzentwurf exakt auf das Gegenteil hinaus. Die vorgesehene Senkung der Schwelle für die Betriebsratspflicht von fünf auf drei Mitarbeiter, hauptberufliche Betriebsräte schon bei 200 Mitarbeitern, ein Wahlverfahren, das einer Minderheit von Arbeitnehmern die Wahl eines Betriebsrates eröffne und dem Betriebsrat selbst die DGB-Gewerkschaften einseitig bevorzuge, die Ausweitung der innerbetrieblichen Mitbestimmung auf den Umweltschutz und die Bekämpfung des Rechtsextremismus. Ein solcher Gesetzentwurf stärke die außerbetrieblichen Funktionäre, schwäche den Mittelstand und bringe neue Kosten und mehr Bürokratie in die Unternehmen.

Betriebsräte-Republik - nein danke!

Das Papier übersteige alle Befürchtungen, so Dr. Jochen S. Kirchhoff, Präsident der Landesvereinigung der Arbeitgeberverbände NRW e.V., die wir schon nach Bekanntwerden der Eckpunkte hatten. Sollte dieser Entwurf Gesetz werden, bedeute das zusätzliche Reglementierung, Bürokratisierung, Verteuerung, Komplizierung der Betriebsverfassung. Das Bundesarbeitsministerium wolle offensichtlich den überzogenen Ansprüchen der Gewerkschaften folgen und habe die zuvor vorgelegten Eckpunkte noch verschärft.

Weiterer Ausbau von Mitbestimmung

Die erzwingbare Mitbestimmung bei der Änderung von Arbeitsplätzen, Arbeitsabläufen und Arbeitsumgebung soll massiv ausgeweitet werden. Selbst bei kleineren Änderungen soll der Betriebsrat nun mitentscheiden können. Das koste noch mehr Geld und Zeit als die bisherigen Verhandlungen mit dem Betriebsrat, so Kirchhoff. Außerdem müsse der Arbeitgeber die Änderung zusätzlich mit Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit erörtern.

Das sei Bürokratie hoch drei. Der Bundesarbeitsminister behaupte, er wolle Investitionen nicht hemmen. Das Gegenteil sei richtig. Hier werde eine massive Behinderungs- und Blockademöglichkeit gegen Investitionen eröffnet. Notwendig wäre vielmehr in der heutigen Zeit die Erleichterung und Beschleunigung unternehmerischer Entscheidungen.

Massives Demokratie-Defizit

Betriebsratswahlen müssen demokratisch sein. Mit dem Entwurf wird die Betriebsratswahl in Betrieben mit bis zu 50 Arbeitnehmern jedoch entdemokratisiert. Hier wird der Minderheit einer Belegschaft ermöglicht, die Mehrheit zu überrumpeln und zu bevormunden: In betriebsratslosen Betrieben darf die Belegschaft nicht einmal einen eigenen Wahlvorstand wählen, wenn es einen externen Gesamtbetriebsrat gibt. Und bei Wahlen von Ausschussmitgliedern will das Ministerium die geheime Wahl beseitigen. Alles nach dem Motto: "Demokratie ja - aber nur so weit, wie es den Gewerkschaften passt."

Bürokratie pur

Hinsichtlich der Aufblähung der Bürokratie übertrifft der Gesetzentwurf alle Befürchtungen. Um bis zu 40 % sollen die Betriebsräte vergrößert werden. Hinzu kommen mehr Freistellungen der Betriebsräte, mehr Ausschüsse und mehr und teurere Ausstattung des Betriebsrates.

Die Aufblähung der Gremien trifft durch die gezielte Absenkung von Schwellenwerten den Mittelstand überproportional. Auch die Großbetriebe mit mehr als 1000 Arbeitnehmern werden negativ betroffen, aber die kleinen Betriebe tragen ein Vielfaches der Mehrkosten, die durch diese Absenkung der Schwellenwerte verursacht werden. Das gilt besonders mit Blick auf die freigestellten Betriebsräte.

Bei einem 200-Mann-Betrieb steigen z. B. die Lohnkosten allein durch die Neuregelung für einen freigestellten Betriebsrat um ein halbes Prozent. Hinzu kommen zahlreiche kostentreibende Regelungen, die sich beim Mittelstand überproportional auswirken.

Bereits jetzt belaufen sich die direkten Mitbestimmungskosten nach einer Untersuchung des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln auf rund 10,5 Mrd. DM im Jahr. Dieser Betrag würde sich durch die geplante Neuregelung um weitere 2,7 Mrd. DM erhöhen.

Standpunkte

Kirchhoff stellte fest, dass die partnerschaftliche Zusammenarbeit von Arbeitgebern und Betriebsräten sich bisher in den meisten Fällen bewährt habe. Die von Bundesarbeitsminister Riester vorgelegten Pläne zur Novellierung seien jedoch geeignet, aus bisher grundsätzlichen Befürwortern der betrieblichen Mitbestimmung künftig nachhaltige Gegner zu machen. Mit diesem Entwurf werde das deutsche Arbeitsrecht weiter verdichtet, mit der Folge, dass unternehmerische Entscheidungen noch leichter verzögert, behindert und erschwert werden können.

Wenn schon in der Zeit der raschen Veränderungen, so Kirchhoff, und des zunehmenden Wettbewerbs an einer Novellierung der Betriebsverfassung gearbeitet werde, dann müssten auch die folgenden Forderungen der Arbeitgeber berücksichtigt werden.

Wir brauchen Flexibilität und Vielfalt in der Organisation der Betriebsverfassung. Arbeitgeber und Betriebsrat sollten durch eine gesetzliche Öffnungsklausel per Betriebsvereinbarung selbst entscheiden können, wie in ihrem Betrieb die Betriebsverfassung abweichend von der gesetzlichen Regelung optimal organisiert wird.

SHK-Vertreter auf der Protestkundgebung in Düsseldorf: v.l. Dr. Hans-Georg Geißdörfer, Hauptgeschäftsführer des FV SHK NRW, Ing. Hans Dieter Heidemann, stv. Landesinnungsmeister und Dipl.-Ing. Rudolf Peters, Landesinnungsmeister SHK NRW.

Die zahlreichen betrieblichen Bündnisse für Arbeit müssen legalisiert werden. Wir brauchen eine gesetzliche Klarstellung des Günstigkeitsprinzips, damit in Zukunft rechtlich einwandfrei abgesichert ist, was Arbeitnehmer, Betriebsräte und Arbeitgeber zur Beschäftigungssicherung im Betrieb übereinstimmend in Abweichung zum Tarifvertrag für notwendig halten.

Wenn sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer darauf verständigen, zur Beschäftigungssicherung von einem Tarifvertrag abzuweichen und der Betriebsrat dem zustimmt, dann sollte das als günstigere Regelung gelten. Das faktische Verbot, den Betriebsrat bei solchen betrieblichen Bündnissen für Arbeit beteiligen zu können, muss vom Tisch.

Der Entwurf ist ein Verhinderungsprogramm für die Modernisierung und Erneuerung unserer Betriebsverfassung. Er produziert Gegnerschaften zur betrieblichen Mitbestimmung auch dort, wo bisher Akzeptanz bestand. Die gesamte deutsche Wirtschaft, von den kleinen Betrieben bis zu den Großkonzernen, vom Handel bis zur Industrie, vom Handwerk bis zu den Banken und allen Dienstleistungsbereichen lehnt diesen Entwurf entschieden ab. Wir fordern die Bundesregierung auf, die Gegenvorschläge der Arbeitgeber zu berücksichtigen.

Wir wollen nicht die betriebliche Mitbestimmung in Deutschland beseitigen. Wir wollen im Gegenteil die bisher praktizierte betriebliche Mitbestimmung partnerschaftlich sichern. Der vorliegende Entwurf ist dafür ungeeignet.

630-DM-Jobs, Scheinselbstständigkeit, Teilzeitanspruch, Eingrenzung befristeter Arbeitsverhältnisse, zusätzlicher Kündigungsschutz und Ausweitung von Mitbestimmung - das ist die Riester-Kette gegen Beschäftigung.

Mit diesem Gesetz würde der Standort Deutschland weit zurückgeworfen. Der Rest der Welt empfiehlt uns die Flexibilisierung des deutschen Arbeitsrechts. Dieser Entwurf ist das glatte Gegenteil. Deshalb fordert der Fachverband SHK NRW Herrn Riester nachdrücklich auf: Ziehen Sie diesen Entwurf zurück! Sie strangulieren die letzten Reste an Flexibilität, Sie verbürokratisieren die Unternehmen und Sie verteuern die Mitbestimmung drastisch.

Wolfgang Miehle Präsident der Landesvereinigung der Arbeitgeberverbände des Handwerks, ergänzte, dass dieses Gesetz Existenzgründung und Betriebsübernahmen im Handwerk verhindere; durch die herabgesetzten Schwellenwerte auch die Dynamik und das Wachstum, arbeits- und lohnintensive Betriebe des Mittelstandes bestrafe, mittelständische Unternehmer entmündige, ihnen aber die persönliche Haftung überlasse, Gewerkschaften bevorzuge, um den Mitgliederschwund zu stoppen, letztlich die gesamte Wirtschaft benachteilige und darüber hinaus ganz besonders den Mittelstand.

Miehle appellierte an alle betroffenen Betriebe und Unternehmer, das Gespräch mit ihrer Belegschaft zu suchen und den Beschäftigten begreiflich zu machen, welcher unnötige Bürokratismus mit diesem Gesetz verbunden sei.

Kein anderes Land in Europa, so Miehle, habe so weitreichende Mitbestimmungsregelungen wie Deutschland. Eine weitere Ausweitung der Mitbestimmung schade dem Standort Deutschland und sei ein Nachteil im internationalen Vergleich, da die Geschwindigkeit betrieblicher Entscheidungen einen wesentlichen Wettbewerbsfaktor darstelle. Den Weg in die Betriebsräterepublik werde das Handwerk nicht mitgehen. Miehle forderte den Bundeskanzler auf: Ziehen Sie diesen Entwurf zurück.

Der nordrhein-westfälische Wirtschaftsminister Schwanhold erklärte, dass der Aufschrei der Wirtschaft gegen die Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes überzogen sei. Bei der Reform gehe es darum, das 1972 zuletzt reformierte Gesetz an die Bedingungen einer modernen Wirtschaft anzupassen. Das alte Gesetz entspreche der Arbeitswelt der 60er-Jahre. Jetzt gehe es um die Stärkung der Rolle der Betriebsräte.

Schließlich sprach sich Schwanhold grundsätzlich für eine Reform aus. Allerdings hielt auch er die entstehenden Kosten für "bedenklich". Ebenso räumte er ein, dass es in kleinen Betrieben häufig bereits informelle Mitbestimmung gebe, wie auch Handwerksmeister Gerd Peters (Fachverband Elektrotechnische Handwerke NRW, Vorsitzender des dortigen Tarifpolitischen Ausschusses) betonte: "Bei uns haben die Mitarbeiter einen direkten Draht zum Meister, die brauchen keinen Betriebsrat."

Aber auch die CDU bekam ihr Fett weg. "Was ist denn mit der Partei, die immer vorgibt, die Interessen des Mittelstandes zu vertreten?", fragte Arne Frauenrath, Präsident des Zentralverbandes Baugewerbe (ZDB), Chef eines 350-Mann-Betriebes. Bislang habe die Union sich gegen die Reform kaum zu Wort gemeldet, das werde man sich merken.

 


Informationsveranstaltungen

Das Jahr 2001 bringt wichtige Änderungen im technischen Regelwerk für Wasser- und Abwasserinstallationen. Zum einen werden die DIN 1986 und die DIN 1988 durch europäische Normen ersetzt, zum anderen lässt die Novellierung der Trinkwasserverordnung Änderungen in den Korrosionsnormen erwarten. Doch auch die DIN 4109 befindet sich im Umbruch, die bisher zulässigen Schalldruckpegel in schutzbedürftigen Räumen werden verringert.

Zur Vorbereitung auf die sich daraus ergebenen Neuerungen führt der Fachverband im April und Mai insgesamt vier Informationsveranstaltungen in Münster, Essen, Gütersloh und Bonn durch.

Termine:

- 19. April 2001, Münster, Handwerkskammer
- 24. April 2001, Essen, Messe Essen
- 25. April 2001, Gütersloh, Stadthalle
- 8. Mai 2001, Bonn, Hotel Bristol

Teilnahmegebühr:

Mitglieder der Innung 75,00 DM inkl. 16 % MwSt. pro Person

Nichtmitglieder 112,50 DM inkl. 16 % MwSt. pro Person

Bitte melden Sie sich zu den jeweiligen Terminen rechtzeitig an!

Info:

Fachverband SHK NRW, Barbara Mathony
Tel.: 0211/69065-0, E-Mail: service@fvshk-nrw.de


"Elastische Fugen in der SHK-Technik"

Neu erschienene Fachinformation

Elastische Fugen erfüllen sowohl bautechnische als auch ästhetische Funktionen und finden vor allem große Bedeutung im Sanitärbereich.

Als Anschlussfuge zwischen, z.B. Fliesenwand und Ausstattungsgegenständen sind sie wertgebender Bestandteil einer gelungenen Badezimmerinstallation und schützen den angrenzenden Baukörper vor eindringender Feuchtigkeit. Aber nicht alle Fugendichtstoffe sind für sämtliche Anwendungsfälle geeignet.

Mit dem nun vom Fachverband Sanitär Heizung Klima, Nordrhein-Westfalen veröffentlichten Merkblatt sollen Lösungsansätze für die wesentlichsten Anwendungsfälle im SHK-Bereich beschrieben werden. Verschiedene Abbildungen verdeutlichen dabei, wie elastische Fugen in verschiedenen Bereichen auszuführen sind. U.a. gibt das Merkblatt eine Übersicht über Fugenarten, Dichtstoffarten, Anforderungen an Dichtstoffe, Eigenschaften von Dichtstoffen, Untergrund und Verarbeitung, Reinigung, Sanierung, Wartung, Gebindekennzeichnung, Arbeitshygiene, Entsorgung und ein Protokoll zur Ausführung von elastischen Fugen im Sanitärbereich.

Es ist erhältlich bei:
Förderungsgesellschaft für Haustechnik mbH
Rochusstr. 23, 40479 Düsseldorf
Tel.: 0211/4932662, Fax: 0211/4932666.


[Zurück]   [Übersicht]   [www.ikz.de]