IKZ-HAUSTECHNIK, Ausgabe 06/2001, Seite 44 ff.


UNTERNEHMENSFÜHRUNG


Eine überlegenswerte Alternative:

Franchising für bestehende Unternehmen und Firmengründer

Unter Franchising versteht man ein partnerschaftlich-kooperativ organisiertes Absatzsystem auf unterschiedlichen Wirtschaftsstufen rechtlich selbstständiger Unternehmer. Es tritt am Markt einheitlich auf und ist durch ein arbeitsteiliges Leistungsprogramm der Systempartner geprägt.

Die Franchise-Wirtschaft findet sich in allen Branchen, angeführt vom Dienstleistungsbereich (47%), Handel (31%) und Handwerk (11%). In Deutschland arbeiten (Stand: 1999) 720 Franchise-Geber mit 34000 angeschlossenen Unternehmen (Netzwerkumsatz rd. 38 Mrd. DM), die insgesamt etwa 330000 Menschen beschäftigen. Von den bekanntesten Systemen seien OBI und McDonald's genannt.

Anlässe für Franchise-Engagements

Einer Entscheidung für Franchising kann

Wir wollen Franchising unter dem Erwartungshorizont der letztgenannten Gruppe besprechen, da die meisten unserer Leser dort angesiedelt sind.

Das Franchise-Paket

Der Franchise-Vertrag legt das vertragliche Geflecht Franchise-Geber (FG) - Franchise-Nehmer (FN) fest, insbesondere

Das Franchise-System sorgt für eine größere Effizienz am Markt, bringt Rationalisierungserfolge und entlastet den FN von einer Reihe von Aufgaben durch erfahrenere Profis (Marketingkonzeption, überregionale Werbung usw.).

Der Franchise-Geber

Insbesondere soll ein Franchise-Vertrag die Pflichten des FG im Einzelnen (konkret!) definieren:

Diesen Aufgaben hat sich der FG im Interesse des Konzepterfolgs laufend zu stellen. Etwa gebildete Beiräte dienen dem Informationsaustausch zwischen Franchise-Zentrale und Franchise-Nehmern; sie ermöglichen eine aktive Systemgestaltung durch die FN, verlebendigen somit das System. Für seine Leistungen hat der FG Anspruch auf eine Eintrittsgebühr, eine meist aus dem Umsatz erhobene laufende Gebühr und einer Werbeumlage.

Der Franchise-Nehmer

Der FN hat Anspruch auf ein Systemhandbuch mit dem gesamten Franchise-Know-how und das Recht auf

Er hat

 

Der Vertragsabschluss

Mit dem Vertragsabschluss wird eine langfristige Kooperation besiegelt. Folglich sollte man vorab eine Reihe von Fragen klären:

Favorisieren Sie ein Konzept, das sich bereits bewährt hat. Da auch unseriöse Anbieter am Markt sind, sollten Sie prüfen, ob Ihr künftiger Vertragspartner Mitglied des Deutschen Franchise-Verbands ist; dieser verlangt von seinen Mitgliedern die Einhaltung eines Ehrenkodex. Das Betriebssystem des FG sollte seit wenigstens drei bis vier Jahren auf dem Markt (erfolgreich) erprobt sein; auch sollte man auf zumindest drei bis vier bereits erfolgreiche FN verweisen können. Bei jüngeren Systemen sollte man zur Risikobegrenzung Sonderkonditionen aushandeln und Laufzeiten von zunächst noch unter fünf Jahren vereinbaren. Als unseriös gelten FG mit hohen Eintrittsgebühren. Gewarnt sei vor Anbietern, die Sie zeitlich unter Druck setzen wollen. Verhandeln Sie stets unter Zeugen und fertigen Sie nach jedem Gespräch ein vom Zeugen mit unterschriebenes Verhandlungsprotokoll!

Die Vertragslaufzeit sollte bei fünf Jahren liegen (länger erlauben es die Brüsseler Bürokraten nicht) und mit einer Verlängerungsoption für den FN versehen sein.

Folgende Vorabinformationen über das System sollten Sie haben:

Zumindest zu Beginn der Vertragslaufzeit sollten Sie die derzeitige Rechtsform Ihres Betriebes beibehalten bzw. nur nach Konsultation Ihres Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters eine andere Rechtsform für Ihren Betrieb vorsehen.

Ein Beispiel aus dem Heizungs- und Sanitärbereich

Franchise-Konzept: Vertrieb und Planung von Warmwasser-Fußbodenheizungen für den Neubau und Sanierungsobjekte, Rohrnetzsysteme für Heizkörper und Sanitärleitungen.

Gründungsjahr: 1995.

Paket-Inhalt: Werbevorschläge, ausführliches Handbuch, Großkundenakquisition, Gemeinschaftseinkauf, Schulung, Standortanalyse, Gebietsschutz, Buchhaltung, überregionale Werbung, regelmäßige Beratung, Hospitation in einem Franchise-Betrieb.

Gebühren: Einmalig 25000 DM; lfd. Gebühr: 2% vom Umsatz; Werbegebühr: 3% vom Umsatz.

Weitere Informationen

Der Deutsche Franchise-Verband e.V., Paul-Heyse-Str. 33 - 35, 80336 München (Internetadresse: http://www.dfv-franchise.de), der weit über 400 Anbieter vertritt, ist bereit, ernsthaften Interessenten die Anschriften von Franchise-Gebern aus der Branche zukommen zu lassen, insoweit diese Verbandsmitglieder sind, sowie umfangreiches Informationsmaterial (Schutzgebühr 30 DM). Der Verband steht aber auch als Ansprechpartner für Unternehmen zur Verfügung, die sich als Franchise-Geber zu engagieren beabsichtigen.


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