IKZ-HAUSTECHNIK, Ausgabe 05/2001, Seite 31 ff.


VERBÄNDE AKTUELL 


Berlin/Brandenburg


3. Wasserfachtagung

Trinkwasser im Fokus

Rund 170 Teilnehmer aus dem Installateurhandwerk sowie von Wasserversorgern kamen Ende Januar dieses Jahres zur nunmehr dritten gemeinsamen Wasserfachtagung des Fachverbandes SHK Land Brandenburg und der Innung SHK Berlin.

Rund 170 Teilnehmer konnte der Berliner Landesinnungsmeister Hubert Minter zur 3. Wasserfachtagung im Jagdschloss Hubertusstock, Joachimsthal, begrüßen.

Wie bereits in den vorangegangenen Veranstaltungen, so standen auch diesmal wieder eine Reihe von Fachvorträgen auf der Tagungsordnung. Den Anfang bildete, nach der Begrüßung durch Hubert Minter (Landesinnungsmeister Berlin) ein Fachreferat zum Thema Schallschutz in der Hausinstallation von Dipl.-Ing. Thomas Vogel (M Block GmbH). Er wies in seinen Ausführungen u.a. auf die im Januar als Weißdruck veröffentlichte Änderung A1 zur DIN 4109 hin, die eine Verschärfung der schalltechnischen Anforderungen mit sich bringt. Künftig gilt für haustechnische Anlagen ein maximaler Schallpegel gegenüber schutzbedürftigen Räumen (Wohn- und Schlafräume) von 30 dB (A). Die Sanitärinstallation werde dadurch noch anspruchsvoller als bisher. Allerdings, so räumte er ein, könne man die hohen Anforderungen nicht einfach auf den Fachhandwerker abwälzen. "Es müssen bereits werkvertraglich die Rahmenbedingungen für die Einhaltung dieser strengeren Grenzwerte stimmen, sprich - die entsprechend zu erbringenden Leistungen und Produkte müssen auch ausgeschrieben sein", so Vogel. Dies sei in einer entsprechenden Fußnote in der Änderung A1 der DIN 4109 festgelegt. Bei mangelhaften Ausschreibungen oder einer den Anforderungen nicht genügenden Bauplanung bedeute das im Zweifelsfall - Bedenken anmelden! Ergänzend wies der Referent in seinen Ausführungen darauf hin, dass auch bei der Installation in einem Einfamilienwohnhaus der aktuelle Stand der Technik anzuwenden sei - und der hieße derzeit 30 dB (A).

Eine begleitende SHK-Fachausstellung informierte die Teilnehmer über aktuelle Produkte und bot zudem den passenden Rahmen für intensive Gespräche. Natürlich war auch die Handwerkermarke ein Thema.

Neue Trinkwasserverordnung

Die neue Trinkwasserverordnung (TrinkwV) stand im Fokus des Vortrags von Dr. Dietmar Petersohn (Berliner Wasserwerke). Nach dem Inkrafttreten der EG-Trinkwasserrichtlinie im Dezember 1998 hatte die Bundesregierung zwei Jahre Zeit, diese Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Im November letzten Jahres schließlich wurde der endgültige Entwurf dem Kanzleramt zur Weitergabe an den Bundesrat vorgelegt, erläuterte Petersohn das bisherige Prozedere. Neu ist, dass die in der Trinkwasserverordnung enthaltenen Grenzwerte am Zapfhahn des Verbrauchers einzuhalten sind. Neu ist auch, dass es zukünftig drei unterschiedliche Gruppen von Parametern für die Beurteilung der Wasserqualität geben wird: mikrobiologische, chemische sowie Indikatorenparameter. Innerhalb dieser unterschiedlicher Parameter wurden die Grenzwerte für unterschiedliche Wasserinhaltsstoffe teilweise neu definiert. So soll beispielsweise der Grenzwert für Blei im Trinkwasser schrittweise gesenkt werden, auch ist zukünftig ein Grenzwert für Epichlorhydrin, ein Polymer, welches bei der Rohrinnensanierung eingesetzt wird, vorgesehen. Grundsätzlich, so verdeutlichte Petersohn, werden künftig deutlich mehr Parameter zu überprüfen sein als bisher. Der hohe Qualitätsanspruch an das Trinkwasser bleibe also. Dennoch gäbe es von Seiten der Wasserversorger noch Diskussionsbedarf. Durch die Forderung, dass der Wasserversorger ein Desinfektionspotenzial für den Fall einer Rohrleitungskontaminierung vorhalten solle, kämen vor allem die Unternehmen in arge Bedrängnis, die aufgrund der guten Wasserqualität bisher auf eine Nachbehandlung des Wassers durch Desinfektionsmittel verzichten konnten. Sie müssten nicht nur das erforderliche Material vorhalten, sondern auch die technische Möglichkeit zur Rohrnetzdesinfektion schaffen.

Dass die neue Verordnung auch Auswirkungen auf das verarbeitende Installateurhandwerk hat, verdeutlichte im anschließenden Vortrag Dipl.-Ing. Werner Nissing (Gelsenwasser AG). So werde in § 17 TrinkwV die Werkstoffauswahl angesprochen und nachfolgend auf die Regeln der Technik verwiesen, die zu beachten sind. "Grundsätzlich gilt, dass in der Hausinstallation alle Werkstoffe eingesetzt werden können, wenn die entsprechenden Grenzwerte der Trinkwasserverordnung eingehalten werden", so Nissing. In diesem Zusammenhang verwies der Referent auf die in der DIN 50930-6 angegebenen Anwendungsbereiche unterschiedlicher Installationswerkstoffe. Die Beachtung dieser Einsatzvorgaben biete Planer und Installateur eine entsprechende Rechtssicherheit.

Zahlreiche Diskussionen kennzeichneten die Veranstaltung.

Physikalische Wasseraufbereitung

"Physikalische Wasseraufbereitung nach DVGW-Arbeitsblatt W512" hieß das Thema von Dipl.-Ing. Alexander Wurz (BWT Wassertechnik). Er beleuchtete die Prüfkriterien zur Erlangung des DVGW-Prüfzeichens und zeigte außerdem die Vorteile und Einsatzgrenzen dieser Wasserbehandlungstechnik auf. Dass in diesem Bereich noch Aufklärungsbedarf herrscht, zeigte die im Anschluss rege geführte Diskussion rund um diese Thematik. Hier sind die Hersteller gefragt, dem Fachhandwerk gegenüber nicht nur mit reinen Wirksamkeitsnachweisen zu protzen, sondern auch wesentliche Hintergrundinformationen zur Funktion und Wirkungsweise zu erbringen.

Blick auf das Podium.

Regenwassernutzung aktuell

Einen Überblick zum aktuellen Stand der Regenwassernutzung und -bewirtschaftung gab Franz-Josef Heinrichs (ZVSHK) im anschließenden Referat. Ein Großteil der Flächen in Städten und Gemeinden sind heute versiegelt. Als Folge kommt es bei starken Regenereignissen immer häufiger zum Rückstau in den Entwässerungskanälen. Teure Rückhaltebecken wurden gebaut, die den Schaden begrenzen sollen - doch leider nicht immer mit dem gewünschten Erfolg. Deshalb wird die Versickerung des Niederschlagswassers in einigen Bundesländern bereits vorgeschrieben. "Eine Möglichkeit sind begrünte Dachflächen", meinte Heinrichs. Er erläuterte die gestalterischen Vorteile dieser Technik sowie die unterschiedlichen Aufbauten und Anforderungen. Im Anschluss daran ging er intensiv auf das Thema Regenwassernutzungsanlagen ein. Er zeigte die Entwicklung dieser in den letzten Jahren deutlich verbesserten Anlagen auf und verwies außerdem auf das voraussichtlich noch in diesem Jahr im Weißdruck erscheinende Regelwerk DIN 1981-1 Regenwassernutzungsanlagen, welches die bereits seit 1993 vorliegende Planungsbroschüre des ZVSHK ablösen soll.

Informationen zum 1992 gegründeten Landesinstallateurausschuss der Bundesländer Berlin und Brandenburg, zum Wellness Bad und zum Rohr-in-Rohr Zirkulationssystem der Hage Fittings GmbH ergänzten diese Veranstaltung, die von zahlreichen interessanten und sehr sachlich geführten Diskussionen geprägt war.


Trinkwasserverordnung im Netz

Informationen zum Entwurf der neuen Trinkwasserverordnung finden Sie unter: www.dvgw.de


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