IKZ-HAUSTECHNIK, Ausgabe 05/2001, Seite 21 ff.


VERBÄNDE AKTUELL 


Zentralverband


Kurz und bündig


Handwerkermarke

Freie Entscheidung

Seit Beginn des Jahres 2000 ist die Handwerkermarke im Markt und seitdem wird in allen drei Stufen des professionellen Vertriebsweges über das Für und Wider dieser Vermarktungs-Chance immer wieder gesprochen. Wichtige Rahmenbedingungen im Zusammenhang mit der Handwerkermarke sollten dabei stets präsent sein. So bleibt es nach wie vor jedem Hersteller unbenommen, den Absatzweg für seine Produkte frei zu wählen, und die Entscheidung über die vertriebspolitische Ausrichtung eines Unternehmens ist und bleibt Gegenstand eigener Geschäftspolitik. Dies gilt vor allem bei beratungsintensiven Produkten, die sensible Bereiche in sicherheits- sowie gesundheitstechnischer Hinsicht betreffen.

Deshalb ist der ZVSHK auch nach wie vor der Auffassung, dass die Vertragspartnerschaft "Handwerkermarke" in voller Übereinstimmung mit den kartellrechtlichen Vorschriften steht, und diese Rechtsposition sieht der ZVSHK im Übrigen durch ein Gutachten bestätigt.

Bisher haben folgende elf Hersteller die zugrunde liegende vertragliche Vereinbarung unterzeichnet:

- D+S Sanitärprodukte
- Duravit
- Emco Badausstattungen
- Hansa
- Hoesch
- Hüppe
- Oras
- Oventrop
- Reflex
- Roth Werke
- Sanipa.

Der ZVSHK weist ausdrücklich darauf hin, dass die bestehenden Vertriebsbindungssysteme in der Branche bis heute Gültigkeit haben. Zahlreiche Hersteller haben eindeutige Erklärungen im Hinblick auf die Ausrichtung ihrer Vertriebsstruktur abgegeben. Die Handwerkermarke bestätigt lediglich die bestehenden Vertriebsstrukturen und bildet vertraglich ab, was bereits heute unbeanstandet am Markt praktiziert wird.


Geschäftsführerkonferenz

Nachwuchs und Web-Portal

Einmal im halben Jahr treffen sich die Geschäftsführer der 17 Landesverbände mit der Hauptgeschäftsführung des ZVSHK, um über aktuelle Entwicklungen in der Branche zu sprechen und um wichtige Themen in der Verbandsorganisation zu erörtern. Im Januar mangelte es nicht an Tagesordnungspunkten. Zwei Dinge spielten dort eine besondere Rolle und sollen an dieser Stelle nicht unerwähnt bleiben. Zum einen sind es die geburtenschwachen Jahrgänge, die sich nun auch in der SHK-Branche auszuwirken beginnen. Allein in Baden-Württemberg wurden im vergangenen Jahr 800 freie Lehrstellen registriert, die nicht besetzt werden konnten. Vor diesem Hintergrund wird man jetzt einen Aktionsplan erarbeiten, um unter den Jugendlichen das Interesse an einer qualifizierten Ausbildung im SHK-Handwerk anzukurbeln.

Ein weiteres wichtiges Thema auf der Geschäftsführerkonferenz war das geplante SHK-Internet-Portal, dessen erste Entwicklungsstufe der Branche auf der ISH vorgestellt werden soll. Aus allen Landesverbänden wurde signalisiert, dass man dieses Konzept mittragen und entsprechend mitfinanzieren will.

Was soll Aufgabe des Portals sein? Zunächst soll die Kommunikation durch die Web-Präsenz verbessert werden, sodass sich ZVSHK, Berufsförderwerk, Landesinnungs- und Fachverbände, Energielieferanten und Fachverlage mit ihrem entsprechenden Leistungsumfang besser darstellen können. Profitieren soll davon auf der einen Seite der Endverwender, zum anderen die SHK-Innungsmitglieder, denn über eine entsprechende Legitimation werden sie auf eine Fülle von Fach-Informationen zugreifen können.

In einer weiteren Stufe sollen dann später Geschäftsprozesse hinzukommen, die E-Business mit den Marktpartnern im professionellen Vertriebsweg ermöglichen. Für die Web-Adresse gibt es Vorschläge, doch steht eine Entscheidung noch aus.


SmartHouse

Partner sind komplett

Auf der ISH in Frankfurt (27.-31. März), in Halle 5.0, Stand-Nr. B 98, wird der ZVSHK mit dem SmartHouse eine neue Dimension des Wohnens zeigen und eine ganze Reihe von Firmen beteiligen sich daran.

Bevor das SmartHouse auf der ISH in Halle 5.0 zu sehen ist, bieten die Internet-Seiten unter www.shk-smarthouse.de Hintergrundinformationen.

Zum Trägerkreis, der das Projekt nicht nur mit innovativer Technik, sondern auch mit finanziellen Mitteln unterstützt, gehören folgende Firmen bzw. Organisationen:
ZVSHK, Fraunhofer-Gesellschaft IMS
Friatec, Institut für wirtschaftliche Oelheizung,
Landis & Staefa, Oras,
Ruhrgas, Viessmann und Wilo.

Von nachfolgenden Firmen kommen ebenfalls technische Entwicklungen, die von ihrer Zielsetzung ins SmartHouse passen:

Afriso, Allaway Heinemann, A.S.T. Angewandte Systemtechnik, BWT Wassertechnik, Fawas, Roth-Werke, Oventrop, Pfrang und Keramag. Zu sehen sein werden auch eine busfähige Lichtsteuerung von Merten sowie Design-Heizkörper von Kermi.

Welche innovativen Möglichkeiten mit den jeweiligen Produkten eröffnet werden, darüber informieren die nächsten Ausgaben an dieser Stelle.


Vergabeverfahren

Hauptunternehmer Haustechnik gefordert

Ein neuer Vorstoß in der Diskussion um die Neuordnung des öffentlichen Vergabewesens kommt von den Verbänden der Ausbauwirtschaft. Im Mai letzten Jahres hat die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine neue EG-Vergaberichtlinie unterbreitet. Für die Vergabe "komplexer" öffentlicher Aufträge soll als zusätzliches Vergabeverfahren ein so genannter wettbewerblicher Dialog eingeführt werden. Ein solches Verfahren sieht vor, dass trotz Abgabe eines Angebots durch ein Unternehmen weitere Verhandlungen zwischen den Bietern und dem Auftraggeber stattfinden können.

Ebenso wie der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) und der Dachverband des Europäischen Handwerks (UEAPME) wendet sich auch der ZVSHK gegen ein solches Vergabeverfahren. Es vermindert die Chancen kleinerer und mittlerer Unternehmen, sich mit Erfolg an öffentlichen Ausschreibungen zu beteiligen. Weiterer Kritikpunkt des ZVSHK ist der unbestimmte Anwendungsbereich des neuen Verfahrens, der schnell aus einem Ausnahme- ein Regelverfahren machen könnte. Freilich mit der Folge, dass jedes Vergabeverfahren zu einer gerichtlichen Überprüfung darüber führen könnte, ob im konkreten Fall tatsächlich ein "komplexes" Verfahren vorliegt.

In die Diskussion hat sich nun auch der Dachverband der Europäischen Ausbauwirtschaft (CEETB) eingeschaltet. In einem Positionspapier kritisiert er die vorgeschlagenen Regelungen zur Einführung des "wettbewerblichen Dialogs", ohne dieses Verfahren grundsätzlich abzulehnen. Der Anwendungsbereich müsse genau definiert werden und das Verfahren dürfe nicht zu einem Preis-Poker führen. Um zu verhindern, dass sich ein Generalunternehmer mit den technischen Lösungen eines potenziellen Subunternehmers den Auftrag holt und diesen dann mit einem anderen (billigeren) Subunternehmer umsetzt, müssten alle Gebote eine unwiderrufliche Liste mit den Namen der beteiligten Subunternehmer enthalten.

In dem Papier weist der CEETB allerdings auch darauf hin, dass der klassische Generalunternehmer aufgrund der Komplexität moderner technischer Gebäudeausstattung nicht mehr in der Lage ist, den Auftraggeber bei der Suche nach den technisch und finanziell besten Lösungen kompetent zu beraten. Der Auftraggeber sollte daher, wenn die technische Gebäudeausstattung voraussichtlich mehr als 40% des gesamten Auftragsvolumens ausmacht, mindestens zwei Vertragspartner haben: einen für den Rohbau und einen für die technischen Anlagen. Es bleibt zu hoffen, dass die europäischen Institutionen die zunehmende Bedeutung der Gebäudetechnik erkennen und ihr dadurch Rechnung tragen, dass sie den "Hauptunternehmer Haustechnik" in die Neuordnung des öffentlichen Vergabewesens einbeziehen.


Kundendiensttechniker

Hohe Akzeptanz

Was Mitte der 90er-Jahre ins Leben gerufen wurde, erfreut sich mittlerweile einer regen Nachfrage: Der 240-Stunden-Kurs für den SHK-Kundendiensttechniker wurde bis jetzt mehr als 1180 Mal erfolgreich absolviert.

Rollenspiel in Schweinfurt: Die Fortbildung zum SHK-Kundendiensttechniker schließt den geübten Umgang mit einem Kunden ausdrücklich mit ein.

Bundesweit sind es mittlerweile 33 Bildungsstätten, die vom ZVSHK mit der Umsetzung des Lehrgangs beauftragt wurden. Alle Einrichtungen hier aufzulisten würde sicher den Rahmen sprengen, doch können Interessenten per Mausklick Standorte, Adressen, Ansprechpartner und weitere notwendige Informationen abrufen. Auf der Webseite zentralverband-shk.de führt ein Pfad über das Feld Weiterbildung zum SHK-Kundendiensttechniker mit den entsprechenden Angaben zum Download.

Gerätepark in Köln: An möglichst unterschiedlichen Anlagen verschiedener Hersteller wird man für Wartungsaufgaben und in der Störungssuche fit gemacht.

Als Zugangsvoraussetzung ist der Abschluss in einem einschlägigen Ausbildungsberuf (z.B. Zentralheizungs- u. Lüftungsbauer, Gas- und Wasserinstallateur). Wurde ursprünglich eine mindestens zweijährige Berufserfahrung erwartet, so schraubt man jetzt diese Voraussetzung auf ein Jahr herunter, da erfahrungsgemäß unter den noch jungen Gesellen die Bereitschaft zur Weiterbildung am ausgeprägtesten ist.

Die Schulen teilen die zu vermittelnden Kenntisse in drei Blöcke:
- Allgemeine technische Kenntnisse
- Spezial-Kenntnisse z.B. in Geräte- und Anlagentechnik
- Betriebswirtschaft/Kommunikation.

Bei letztgenanntem Punkt wird Wert auf den richtigen Umgang mit Kunden gelegt, werden Rollenspiele geprobt und Marketingkenntnisse vermittelt, denn vor allem diese Fähigkeiten stehen nicht auf dem Lehrplan eines Gesellen.

So manche Bildungsstätte hat sich bisher für einzelne Lehrinhalte ins Zeug gelegt, Innungen haben die Werbetrommel gerührt bis hin zum leuchtenden Beispiel in Freiburg: Dort schickten die Vorstandsmitglieder demonstrativ aus ihren Betrieben alle in Frage kommenden Mitarbeiter in den Kurs. Schulen wie beispielsweise in Schweinfurt sind bemüht, Unterkünfte für Interessenten zu beschaffen, damit Entfernungen nicht zum Hinderungsgrund für eine qualifizierte Weiterbildung werden.

Auch die Technik kommt nicht zu kurz: Beispielsweise in der neueingerichteten Schule der Kölner Innung hat man mit einem stattlichen Gerätepark unterschiedlicher Hersteller dafür gesorgt, dass die Störungssuche oder die Instruktionen für Wartungsarbeiten besonders vielfältig ausfallen können.

Bei allen Ideen mangelt es nicht an konstruktiver Kritik. So verspricht man sich zukünftig Vorteile, wenn sich die Themenblöcke um 20 Stunden zu Gunsten der technischen Praxis verschieben, ohne den Gesamtumfang von 240 Stunden zu verändern.

Die einzelnen Blöcke schließen mit einer Erfolgskontrolle in Form eines Tests bzw. einer Arbeitsprobe ab. Nach bestandener Prüfung erhalten die Teilnehmer ein entsprechendes Zertifikat vom ZVSHK.


Tagung der Vertragspartner am 25. Januar in Bad Godesberg

Seit 25 Jahren abgesichert

Die erste Gewährleistungsvereinbarung zwischen dem ZVSHK und einem Vertragspartner aus der Industrie reicht bis ins Jahr 1976 zurück. Mehr als 75 Firmen sind seither diesem Beispiel gefolgt, um dem organisierten SHK-Betrieb eine weitreichende Absicherung im Schadenfall einzuräumen.

ZVSHK-Präsident Bruno Schliefke bei der Eröffnung: "Werden unsere Mitgliedsbetriebe zum Leistungsspektrum der Organisation befragt, stehen die Haftungsübernahmevereinbarungen stets an erster Stelle."

Das SHK-Fachhandwerk benötigt Material, Geräte und Installationsbedingungen, die im rauhen Alltag Bestand haben. Trotz aller Sorgfalt bei der Verarbeitung kann dennoch ein Mangel oder Schaden auftreten, für den der SHK-Unternehmer im Rahmen seiner werkvertraglichen Gewährleistung zunächst einmal einzustehen hat. Allein dieser Zusammenhang legt nahe, dass der SHK-Fachhandwerker eine sorgfältige Produktauswahl treffen sollte.

Kommt es zu einem Gewährleistungsmangel aufgrund eines Materialfehlers, braucht der Produzent nicht automatisch dafür geradestehen (keine vertraglichen Ansprüche), denn der Hersteller unterhält im professionellen Vertriebsweg wegen des zwischengeschalteten Großhandels keine kaufvertraglichen Beziehungen mit dem SHK-Betrieb. Besteht jedoch eine Gewährleistungsvereinbarung - nach neuem Sprachgebrauch Haftungsübernahmevereinbarung - ergibt sich für einen der SHK-Organisation angeschlossenen Unternehmer eine deutliche Erleichterung: Muss er im Rahmen seines mit dem Kunden geschlossenen Werkvertrages für Mängel gewährleisten, die in den Verantwortungsbereich des Herstellers fallen (z.B. Materialschaden), so muss der Installationsbetrieb nicht allein die Nachbesserung und/oder Schadensersatzleistung tragen, sondern kann auf direktem Weg den Hersteller hinzuziehen.

Lionel Vignol, ZVSHK-Referent für Rechtsfragen: "Von den Haftungsübernahmevereinbarungen können nur die Betriebe profitieren, die auch Mitglied einer SHK-Innung sind. Zudem muss diese Innung einem SHK-Landesverband angeschlossen sein."

Häufig sieht das in der Praxis so aus, dass der Fachinstallateur "auf dem kleinen Dienstweg" Kontakt mit dem Außendienst oder dem Großhändler aufnimmt, um ein defektes gegen ein einwandfreies Teil tauschen zu können. Das ist sicherlich eine alltagstaugliche Möglichkeit. Ganz anders dagegen der Verfahrensweg, der eingehalten werden muss, wenn größere Schäden an einer Installation oder an einem Gebäude aufgetreten sind. Dann ist es unumgänglich, dass der SHK-Fachbetrieb unverzüglich mit dem Hersteller Verbindung aufnimmt und binnen sieben Werktagen einen Schadenmeldebogen ausfüllt. Übrigens: Die umfangreiche ZVSHK-Broschüre "Gewährleistung und Haftung" bietet als Nachschlagewerk alle nötigen Informationen zu diesem Themenbereich und kann über den jeweiligen Landesinnungs- bzw. Fachverband bestellt werden.

Auf der Informationstagung ließ ZVSHK-Hauptgeschäftsführer Michael von Bock und Polach die Entwicklung Revue passieren. Er stellte heraus, dass mittlerweile aktualisierte Verträge und Neuabschlüsse ein deutlich besseres Leistungsangebot bei den Haftungsübernahmevereinbarungen bieten, als dies etwa in den 80er-Jahren noch üblich war. Allein die Haftungssummen galt es im Laufe der Jahrzehnte den neuzeitlichen Rahmenbedingungen anzupassen.

Weil am 25. Januar in Bad Godesberg von 76 Gewährleistungspartnern 53 Unternehmen zugesagt hatten, geriet die eintägige Informationsveranstaltung zum Stelldichein der SHK-Branche.

Welche zukünftigen Bedingungen für die Vertragspartner von Bedeutung sein werden, war ebenfalls Thema. So wird erwartet, dass Ende 2002 das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz in Kraft tritt, dessen Entwurf bereits diskutiert wird. Dort gilt es eine Reihe von EG-Richtlinien umzusetzen, die sich auf Verjährungsfrist, Leistungsstörungsrecht, Rücktrittsrecht sowie Kauf- und Werkvertragsrecht auswirken werden. Für die Haftungsübernahmevereinbarungen wird das wiederum die eine oder andere Aktualisierung z.B. bei den Gewährleistungsrechten bringen. Zeichnet sich deutlich ab, welche Änderungen sich tatsächlich ergeben, werden entsprechende Details veröffentlicht.


 

ZVSHK-Termine-Daten-Informationen
(Änderungen vorbehalten)

Datum

Veranstaltung

27. - 31. März 2001

ISH, Frankfurt/Main

26./27. April 2001

Gemeinschaftstagung Abwassertechnische Vereinigung/ZVSHK, Nürnberg

31. Januar/1. Februar 2002

Deutscher Klempnertag, Würzburg

31. Januar 2002

Architekturpreis 2002 für Metalldächer und -fassaden, Würzburg

14.-18. April 2002

light & building - Internationale Fachmesse für Gebäudetechnik, Frankfurt/Main

22. - 25. Mai 2002

World Plumbing Conference, Estrel Convention Center Berlin

ZVSHK Direkt:
Telefon: 02241/9299-0
Telefax: 02241/21351
E-Mail: info@zentralverband-shk.de
Internet: http://www.Zentralverband-SHK.de


 

Die Geschäftsstellen des ZVSHK

ZVSHK
Rathausallee 6
53757 St. Augustin
Telefon: 02241-29056
Telefax: 02241-21351

ZVSHK Geschäftsstelle Potsdam
An der Pirschheide 28
14471 Potsdam
Telefon: 0331-972107
Telefax: 0331-972603


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