IKZ-HAUSTECHNIK, Ausgabe 19/2000, Seite 27 ff.


IKZ-HAUSTECHNIK-FORUM


Die Experten trafen sich im Ausbildungszentrum der Innung Augsburg.

Schallschutz auf neuen Wegen

Der beharrliche Weg der DIN 4109 zu neuer "Ruhe" im Hochbau

Die IKZ-HAUSTECHNIK-Redaktion hat wieder einmal ein "heißes Eisen" der Branche angepackt: Schallschutz im mehrgeschossigen Wohnungsbau. Unter dem Arbeitstitel "IKZ-HAUSTECHNIK-Forum Schallschutz" veranstaltete der Fachverband SHK Bayern und der Strobel Verlag gemeinsam ein Round-Table-Gespräch mit "Insidern" über die neue DIN 4109 bei der SHK-Innung Augsburg. Rezepte für eine schnelle und umfassende Umsetzung der "leiser" daherkommenden DIN scheinen schwierig. Doch lesen Sie selbst auf welcher Grundlage diskutiert wurde und welche Ansätze die Experten bei der Anwendung dieser Norm sehen.

Round-table in Weiß/Blau im Seminarsaal der Innung Augsburg.

Teilnehmer

Umfassend wurde die Thematik von Seiten der Redaktion und des Fachverbandes mit 18 Teilnehmern erörtert. Die Runde setzte sich aus Experten des SHK-Handwerks, der Industrie, der Akustiker sowie aus Sachverständigen und Vertretern der Prüfinstitute sowie Verbänden zusammen.

Am Round-Table nahmen teil: Dipl.-Wirtsch.-Ing. (FH) Jens Basenau, Fachverband Gas-Wärmetechnik e.V., Hans-Jörg Dannenmann, Geberit GmbH, Dipl.-Ing. Herbert Decker, Arbeitskreis Badewannen (abw) e.V., Dipl.-Ing. Gerhard Hilz, Müller-BBM, Dipl.-Ing. (FH) Thomas Kempf, Hansa Metallwerke AG, Regierungsdirektor Dipl.-Ing. Dieter Kutzer, Materialprüfungsamt (MPA) NRW, Dipl.-Ing. Manfred Lippe, Beratender Ingenieur, öffentlich vereidigter Sachverständiger für Brand-, Schall- und Wärmeschutz bei Leitungsanlagen, Dipl.-Ing. (FH) Hans-Joachim Mai, Freiberuflicher Beratender Ingenieur und Sachverständiger, Obermeister Erich Schulz, Fa. Schulz GmbH, Dr. rer. nat. Lutz Weber, IBP Fraunhofer Institut Bauphysik, Kastulus Weiss, Fa. Weiss GmbH, Dipl.-Ing. (FH) Gerhard Wenzel, Halberg Entwässerungssysteme GmbH sowie als Moderatoren Dipl.-Ing. Jörg Schütz, Fachverband SHK Bayern, Günther Klauke und Volkmar Runte, IKZ-HAUSTECHNIK-Redaktion.

Hans-Joachim Mai konnte die Praktiker nur davor warnen, bei klaren Planungsmängeln nicht Bedenken anzumelden.

Zur Sache

Immer wieder heiß diskutiert wurde seit geraumer Zeit der verschärfte Grenzwert der DIN 4109 Tabelle 4, Werte für die zulässigen Schalldruckpegel in schutzbedürftigen Räumen, von Geräuschen aus haustechnischen Anlagen, Zeile 1, Wasserinstallation (hier insbesondere Wohn- und Schlafräume). Waren es bisher im mehrgeschossigen Wohnungsbau 35 dB (A)*, so werden voraussichtlich ab September 2000 (Herausgabe Weißdruck der Ergänzungstabelle A1) der neue Grenzwert von 30 dB (A) "offiziell" wirksam. Dies ist aus Sicht der "Insider" nichts Neues. Bereits seit Jahren, so die Fachleute, liegen Entscheidungen der Gerichte vor, die den vorgenannten Wert von 35 dB (A) nicht als ausreichend ansehen. Geschuldet wird eine mangelfreie Leistung und eine Installation nach, den anerkannten Regeln der Technik (a.R.d.T.). Und die anerkannten Regeln der Technik ermöglichen, so die Auffassung der Richter, den Grenzwert von 30 dB (A) einzuhalten. Konnten sich die Handwerker im normalen Wohnungsbau noch auf die DIN-gemässe-Installation mit 35 dB (A) berufen, war dies bei gehobenem Wohnungsstandard nicht mehr möglich. Hier genügte bereits der Hinweis, "Komfortwohnung" in den Anzeigen oder Ausschreibungen der Bauträger, um diesen erhöhten Standard einzufordern.

Dr. Lutz Weber erläuterte die Kriterien, die bei einer Schallschutzprüfung greifen. Leider gebe es aber keine gemeinsamen Prüfkriterien der Institute.

Ursprung zur Lärmminderung im Wohnungsbau ist ein Passus aus dem Grundgesetz der BRD, in dem es heißt: "Schutz des Menschen in seiner Privat- und Intimsphäre". Hieraus leitete sich im Ursprung die Verpflichtung zum Bau ausreichend schallgedämmter Umschließungsflächen von Wohnungen ab. "Menschen in Aufenthaltsräumen sollen vor unzumutbaren Belästigungen geschützt werden," brachte es Kutzer auf den Punkt. An dieser Stelle kam es zu unterschiedlichen Auslegungen in der DIN 4109 und der VDI 4100. Der neue Grenzwert in der DIN sowie die Harmonisierung beim erhöhten Schallschutz von DIN 4109 Blatt 2 und VDI 4100 sollen diese Differenzen auf einen gemeinsamen Nenner bringen und praxisgerechte Umsetzungen ermöglichen.

Zwischen DIN und dem ZVSHK vereinbarte Fußnote:

Werkvertragliche Voraussetzung zur Erfüllung des zulässigen Schalldruckpegels von 30 dB (A):

Die Ausführungsunterlagen müssen die Anforderungen des Schallschutzes berücksichtigen, d.h.u.a. zu den Bauteilen müssen die erforderlichen Schallschutznachweise vorliegen.

Außerdem muss die verantwortliche Bauleitung benannt und zu einer Teilabnahme vor Verschließen bzw. Verkleiden der Installation hinzugezogen werden. Weitergehende Details regelt das ZVSHK-Merkblatt.

Diese Fußnote erscheint im Weißdruck der Ergänzungstabelle A1 zur DIN 4109 im August 2000

Letztlich kam es in den Jahren 1998/99 von Seiten des Zentralverbandes SHK und der Fachverbände zu Einsprüchen den neuen Grenzwert betreffend. Durchsetzen konnte man sich in der Sache - eine Verschärfung der DIN zu verhindern - wegen der inzwischen vorherrschenden Meinung von Sachverständigen und bei Gericht aber nicht. Als Zugeständnis an das Fachhandwerk wurde eine Fußnote** in die DIN 4109 Tabelle 4 eingefügt, die die Unternehmen insofern vom Risiko entlastet, dass in den Ausschreibungen Produkte Anwendung finden, die diese Norm auch einhalten können (siehe Tabelle und Fußnote).

Genau hier liegt aber nach Auffassung der Expertenrunde ein weiterer Pferdefuß. Weber und Kutzer brachten in ihrer Betrachtung der akustischen Beurteilung eine weitere Verunsicherung in die Runde. Es gebe zur Zeit keine einheitliche technische Richtlinie, welche die Prüfinstitute zu einem gemeinsamen Kriterienkatalog der schalltechnischen Prüfung verpflichtet - jedes Institut hat sein eigenes Beurteilungsprofil.

Dieter Kutzer: "Es muss ein ,Kochbuch‘ mit konkreten Rezepturen her". Der ZVSHK sei der richtige Ansprechpartner für diese Ausarbeitung.

Hinzu kommen, so Manfred Lippe, unterschiedliche werbliche Aussagen der Hersteller. Diese Unterlagen machten es den Fachhandwerkern nicht möglich, sich auf die genannten Daten und Fakten zu verlassen. Hier müsse es zu einem Konsens der Industrie kommen, um den montierenden Unternehmen Informationssicherheit zu geben - und nicht nur Marketing zu betreiben.

Dieter Kutzer sieht als Grundsatz für den Schallschutz den Schutz des Menschen vor unzumutbaren Belästigungen. In diesem Zusammenhang habe die VDI 4100 eine Vorreiterrolle gespielt, sei in Teilen "aber weg von der Praxis" und in einigen Ausführungen über das Ziel hinausgeschossen. Im Harmonisierungsausschuss sei nun mit dem Teil 10 (Entwurf) der DIN 4109 F-10 (E) "Schallschutz im Hochbau" die VDI 4100 und die alte DIN 4109 Blatt 2, auf einen gemeinsamen Nenner gebracht worden. Eine Ergänzung sei mit dem Teil Büro- und Krankenhausbau geplant.

Die Einspruchsfrist für die genannte "Entwurfs-DIN 4109-10 (E)" sei der 30. September 2000. Nach Kutzers Auffassung sei die Einspruchsfrist allerdings zu knapp gewählt, da die Monate Juli und August als Ferienmonate für intensive Beratungen ausfielen. Er werde sich im Ausschuss daher für eine Verlängerung der Einspruchsfrist einsetzen.

Als Sachverständiger bezog Lippe Stellung bezüglich der Umsetzung am Bau. Für die Handwerker werde eine fachgerechte Montage schwierig, wenn der Planverfasser (wer immer dies auch sei) nicht die Zusammenarbeit mit den nachfolgenden Gewerken suche. "Die Kette vom Architekten bis zum Handwerker muss geschlossen sein, nur dann kann die Umsetzung funktionieren." Kutzer und Mai wiesen zudem auf die nach DIN 4109 und VOB geschuldete Leistung nach Vereinbarung hin. Für Kutzer bedeute dies, dass spätestens ab der Vereinbarung der Schallschutzstufe III ein Akustiker einzuschalten sei.

Gerhard Hilz sieht in der Grundrissgestaltung oftmals das Problem. Nach seiner Einschätzung erbringen die SHK-Handwerker in der Mehrzahl eine sehr gute Installationsleistung.

Für SHK-Unternehmer Weiss traf die bisherige Haltung des Zentralverbands SHK auf Unverständnis, da man, obwohl die Gerichtsentscheidungen bekannt waren, immer noch auf 35 dB abgehoben hätte. Aber eins sei für ihn auch klar: "Das Handwerk kann nicht nachvollziehen welche Wand mit welchen Wandgewichten eingebaut wurde."

Schütz erläuterte, dass die im Entwurf von Teil 10 der DIN 4109 angegebenen 22 dB für Reihenhäuser weder den anerkannten Regeln, noch dem Stand der Technik, sondern dem Stand der Wissenschaft entsprächen. In diesem Zusammenhang seien die Vorgaben für das Handwerk zu undurchsichtig, sie müssten konkret und nachvollziehbar sein. So sind laut Schütz die in den Normen enthaltenen Hinweise zur Planung und Ausführung von erhöhtem Schallschutz von Wohnungen zu unpräzise. Sie ließen z.B. völlig offen, welche der vorgesehenen Schallschutzmaßnahmen welches Ergebnis erzielten bzw. welche Maßnahmen bei Schallschutzstufe I, II oder III jeweils durchzuführen seien. Mai sagte hierzu, dass "alles noch viel zu früh bzw. noch in der Diskussion sei" (Obwohl das Handwerk bereits jetzt danach arbeiten soll?).

Manfred Lippe konnte an zahlreichen Beispielen die unterschiedlichen Aussagen der Hersteller zur Thematik darstellen. Pragmatische Lösungen seien gefragt.

Aber Mai gab zu bedenken, dass man sich die Sache nicht so einfach machen könne. Immerhin stünde im Berufsbild des Installateur und Heizungsbauers im großen Befähigungsnachweis, dass er ausreichende Kenntnisse im Schallschutz besitzen müsse. Der Handwerker habe die Verpflichtung ein mangelfreies Werk abzuliefern. Wenn er dies aufgrund der Gegebenheiten nicht einhalten könne, müsse er Bedenken anmelden. Die normative Vorgabe für Installationswände heiße: 220 kg/m2 Wandgewicht. Als Beispiel nannte er die oftmals eingesetzte HLZ-Wand mit ~116 kg/m2, die diese Norm nicht halten könne und das müsse der Handwerker erkennen. Außerdem sei ein häufig vernachlässigter Punkt die Überprüfung der Vertragsinhalte. Wenn ein Mangel erkennbar sei müssten Bedenken nach VOB angemeldet werden oder zumindest eine "Beratung" mit dem zuständigen Planverfasser erfolgen.

Aus Sicht der Herren Weiss und Decker eine schwerlich nachvollziehbare Situation, denn schließlich müsse in der Planungsphase eine DIN-gerechte Wand festgelegt werden. Es könne doch nicht Aufgabe des Installateurs sein im Nachhinein andere Fachausführende zu prüfen. Dies müssten die Planer und Architekten sicherstellen. Schütz ergänzte, dass die im Berufsbild geforderten "Kenntnisse über Schallschutz" begrifflich eine geringere Anforderung als "Kenntnisse des…" darstellen, und lediglich Grundkenntnisse, jedoch kein umfassendes, vertieftes Wissen beinhalten.

Eine vielschichtige und schwierig zu beurteilende Bausituation, in der Kutzer dem Handwerker und Planer gerne ein "Kochbuch" an die Hand geben würde. Nach dem Rezept: "Eine bestimmte Anforderung bewirkt eine vorgegebene Ausführung".

OM Erich Schulz sieht in dem Ist-Zustand eine klare Belastung für das Handwerk. Man betreibe Forschung auf Kosten der Praktiker: learning by doing.

Das Kochbuch

Bleibt zu fragen, wie sich die Experten dieser Runde ein praxisnahes Konzept vorstellen. Übereinstimmend wurde der Begriff eines "Kochbuchs" angenommen und geprägt. Das Kochbuch müsse eine umfassende Darstellung aller am Bau üblicherweise vertretenen Einbauvarianten beinhalten. Dieser Weg sei vorbestimmt durch die Fußnote zur DIN 4109. Sie beinhalte die Aufforderung an den ZVSHK eine Ausarbeitung der einzelnen Ansatzpunkte vorzunehmen. Nach Aussage von Lippe sei diesbezüglich eine Absprache mit dem ZVSHK erfolgt. Zügige Umsetzung ist nun gefordert, war man sich einig, denn der Praktiker benötigt dringend eine Leitlinie für sein Installieren am Bau. So fügte Decker an, dass dieses Problem vom Arbeitskreis Badewannen bereits aufgearbeitet werde und man in Kürze mit einer Broschüre die möglichen Einbausituationen im Badbereich von Dusche und Wanne detailliert darlegen werde.

Eine ähnliche Sichtweise gebe es im Heizungsbereich, führte Basenau aus. Er verwies in diesem Zusammenhang auf das Informationsblatt Nr. 10 des Bundesverbandes der Deutschen Heizungsindustrie, "Hinweise zur Verminderung von Geräuschemissionen durch Feuerstätten in Heizungsanlagen".

Kastulus Weiss sieht nur in praxisgerechten Lösungen einen Fortschritt. "Wir benötigen verlässliche und konkrete Angaben."

In diesem Zusammenhang erfolgte eine ernüchternde Diskussion bezüglich der Ergebnisse aus den Prüflabors. Der Bauphysiker Dr. Weber vom Fraunhofer Institut merkte an, dass die Messergebnisse mit 16, 19 und 20 dB, wie sie vielfach von der Industrie genannt würden, nur unter den Laborbedingungen nachvollziehbar seien. Auf der Baustelle, also in der Praxis, seien diese Ergebnisse nicht zu wiederholen. Wie Hersteller mit ihren Prüfergebnissen umgingen, sei wohl eher eine Frage der Werbefachleute. Wenzel als Industrievertreter trat dafür ein, dass die Hersteller Ergebnisse liefern sollten, die für alle Baubeteiligten reproduzierbar und praxisgerecht seien. Nach eigenen Erkenntnissen sei der ermittelte Schallwert z.B. auch davon abhängig, ob ein Befestigungselement fachgerecht installiert sei. Aber: Die Schelle ist der entscheidende Faktor bei der Entkopplung von Rohrleitungen.

Akustiker Hilz ging diese Diskussion zu sehr in die Produktrichtung, er lenkte sein Augenmerk auf die Planung und die Architektur eines Gebäudes. Wie seine Praxiserfahrung bei Messergebnissen in Beschwerdefällen zeigten, "wissen die SHK-Handwerker durchaus was sie tun", es werde oft eine sehr gute Leistung erbracht. Für Hilz ist die Grundrissgestaltung der mitentscheidende Faktor. Nach Auffassung des Moderators Klauke sei aber doch genau dieser Punkt ohne Einflussmöglichkeit des Handwerkers. Wie solle er sich da absichern? Hilz sieht hier die Möglichkeit den Schallschutznachweis beim Architekten einzusehen, falls nicht möglich oder nicht vorhanden, sei das ein Hinweis zur Vorsicht. Häufige Mängel am Bau bestünden bei der Planung in den Fußbodenaufbauten - Mindesthöhen sind einfach schallschutztechnisch notwendig. Flächenbezogene Massen müssen berücksichtigt werden, auch beim Estrichaufbau - 25 mm reichen einfach nicht. Die Herren Kutzer, Weiss und Schulz konnten diesen Ausführungen nur bedingt zustimmen, da aus ihrer Sicht in den seltensten Fällen ein Akustiker zu Rate gezogen würde und insofern der Handwerker wieder im Regen stehe. Mai als Sachverständiger wies darauf hin, die Haftungsabwehrmechanismen einzusetzen. Seine Fragestellung: Ist ein Haustechnikplaner haftbar? Die Rolle des Installateurs müsste genau definiert werden, er könnte wie schon genannt, im Vorfeld beratend tätig werden. Unternehmer Schulz sah an dieser Stelle die Diskussion zu weit von der Praxis entfernt. Denn eins sei doch klar: "Absichern" sei häufig möglich, aber im Baugeflecht von Bauträgern, Architekten, Planern und Handwerkern werde ein solches Handeln nicht gern gesehen und führe in vielen Fällen zum Verlust von Aufträgen.

Hans-Jörg Dannenmann sieht im Systemgedanken einen klaren Vorteil fürs Handwerk - ein Konzept für die Sicherheit.

Vor diesem Hintergrund sieht Decker den einzig möglichen Weg ein Schallschutzzeugnis für bestimmte Einbausituationen zu erstellen und genaue Einbauanweisungen mit allen technischen Vorgaben zu benennen.

Diese sich derzeit darstellende Situation war für Akustiker Kutzer unbefriedigend, denn solange es keinen einheitlichen Weg der Prüfung in den Prüfstellen gebe, "haben wir ein Problem". Weber unterstützte diese Aussage: "Prüfzeugnisse sind immer nur Teilaspekte und in anderen Einbausituationen sind Rückschlüsse nicht möglich."

Aus diesem Grund müsse eine Checkliste für das Handwerk erarbeitet werden, um zumindest eine Risikominimierung zu erreichen. Hilfreich in diesem Zusammenhang sei eine Zwischenabnahme. Eine solche Liste könnte z.B. bei Mehrfamilienhäusern mit schallschutztechnischen Mindestanforderungen den Einbau von Whirlwannen ausschließen.

Nach der Einschätzung von Weiss, müsse es doch möglich sein, im Ausschreibungstext entsprechende Produkte z.B. Armaturen mit 18 oder 20 dB aufzuführen, denn diese "Herstellerangabe müsste doch abgesichert sein". Mai meldete erneut seine Bedenken an, denn ein Prüfzeugnis sei kein Beweis für eine mangelfreie Leistung. In die Bausituation griffen zu viele Komponenten ein, "dort ist die Situation anders als im Prüfaufbau".

Herbert Decker kündigte eine Broschüre an, die im Wannen- und Duschbereich durch Installationsanweisungen für klare Verhältnisse sorgen soll.

Also sei der ZVSHK gefordert, so Kutzer, im Merkblatt zur DIN 4109 könnten von Seiten des ZVSHK klare Kriterien benannt werden, denn oft enthielten die Prüfzeugnisse keine Prüfbeschreibung. Diese Erarbeitung könne nicht Aufgabe des DIN-Ausschusses sein.

Es entwickelte sich eine rege Diskussion der Beteiligten über die Handhabbarkeit von Vorgaben und Regelungen. In der Praxis würden Umplanungen dazu führen, dass der Kriterienkatalog nur sehr unzureichend umgesetzt würde. Dies beginne bei Ausschreibungstexten, Grundrissänderungen, Mauerstärken und ende bei der Produktauswahl. Zudem seien die Absprachen der einzelnen Gewerke untereinander nur sehr oberflächlich.

Für Hilz wäre wichtig, dass die Angaben der Industrie nicht herstellerbetont, sondern prinzipbetont wären. Diese Sichtweise kommt der verbandlichen Einschätzung sehr nahe, denn Schütz sagte: "Wir sind keine Systemschrauber. Wir brauchen Kompatibilität!" Als Vertreter eines Systemanbieters erläuterte Dannenmann die Vorteile die sich aus dem Gesamtkonzept ergeben. Vor allem sei für das Handwerk die Umsetzungssicherheit maßgeblich, und hier biete das System eben abgestimmte und geprüfte Daten. Die Vergleichbarkeit der Prüfdaten müssten die Institute sicherstellen.

Im Armaturenbereich seien in dieser Frage die Hausaufgaben gemacht, berichtete Kempf. Die Klassifizierungen reichten zur Zeit aus und lieferten verlässliche Werte.

In den Pausen ging es bereits ins Detail, auf der Suche nach Neuen Wegen.

Wenn allerdings die Schallschutzstufe III zur Anwendung komme, waren sich die Experten einig, müsse der Akustiker einen Schallschutznachweis erstellen und dafür "unterschreiben".

Nach Auffassung von Mai ist eine Körperschalldämmung "unabdingbar" und am einfachsten durch eine durchgängige Dämmung der Rohrleitungen zu erreichen. So sei aus seiner Sicht das Erreichen der Schallschutzstufe II kein Problem.

Um die gesamte Bauproblematik zu beurteilen, müsse man trotz bester Vorgaben mit einem Restrisiko leben, z.B. defekte Bauteile. "Ausnahmefälle können nicht geregelt werden." Um auch in diesen Fällen vorbeugend einzugreifen, müsse es zu einer intensiveren Zusammenarbeit am Bau kommen (z.B. Absprachen mit Folgegewerken). Derzeitige Messungen (aus der Praxis) hätten in der Regel Werte zwischen 23 - 27 dB ergeben. Oftmals werde die Geräuschkulisse - aufgrund der Schallabschottung im Fensterbereich, niedriger Grundpegel - von den Nutzern subjektiv als lauter empfunden. Auch die Raumausstattung - bewohnter Zustand - mindere merklich den Schallpegel. Auch sei zu bedenken, dass sich diese Entwicklung mit der zukünftigen Energieeinsparverordnung verstärke.

Aus Sicht des Handwerkers Schulz eine unbefriedigende Situation, denn sie kennzeichne die Entwicklung insofern, dass die Handwerker die Entwicklung finanzierten nach dem Motto: "learning by doing".

Resümee

Schallschutz im Hochbau ist aufgrund der komplexen Verflechtung der Architektur, Bauplanung und der ausführenden Gewerke ein sensibler Bereich. Die in der neuen DIN 4109 genannten Schallpegel sind aus Sicht der Round-table-Teilnehmer zu erreichen, wenn entsprechende Rahmenbedingungen beachtet werden. Dazu sollte ein sogenanntes "Kochbuch", als Merkblatt mit konkreten Praxisbeispielen, erarbeitet werden. Diese Aufgabe falle maßgeblich dem ZVSHK zu, da die Fußnote zur DIN 4109 eine entsprechende Vorgabe beinhalte.

Hinweise die für den Fachhandwerker wichtig sind:


*  dB (A) Schalldruckpegel gemessen in der dimensionslosen physikalischen Größe Dezibel (dezi/zehnter Teil eines Bel, Bel ist die Maßeinheit, genannt nach dem Physiker Alexander Graham Bell, 1847 - 1922), A, B, C ist die Bewertung von Geräuschen nach einem in der Norm festgelegten Frequenzspektrum. Bei der Messung bautechnischer Schallschutzmaßnahmen wird die A-Bewertung eingesetzt. Man unterscheidet Luftschall, Körperschall, Wasserschall und Trittschall.


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