IKZ-HAUSTECHNIK, Ausgabe 19/2000, Seite 20 ff.


VERBÄNDE AKTUELL 


Nordrhein-Westfalen


Innovatio-Gründung rechtswidrig

Klage des Handwerks gegen die "Innovatio Gesellschaft für modernes Gebäudemanagement mbH" erfolgreich

Der Fachverband Sanitär-Heizung-Klima NRW sieht sich durch das Urteil des Landgerichts in seiner Auffassung eines Vorrangs privatwirtschaftlicher vor öffentlich-wirtschaftlicher Betätigung bestätigt, erklärte Hauptgeschäftsführer Dr. Hans-Georg Geißdörfer in einer ersten Stellungnahme. Bekanntlich war das Landgericht Düsseldorf den Argumenten der Kläger - Handwerkskammer Düsseldorf, Kreishandwerkerschaft Düsseldorf, Fachverband Elektrotechnischer Handwerke NRW, Fachverband SHK NRW, Reth und Kellershohn GmbH & Co. KG und Schulhoff Haustechnik GmbH - gefolgt und hatte die Innovatio GmbH verurteilt, Dienstleistungen auf dem Gebiet des Gebäudemanagements zu unterlassen, soweit es um handwerkliche Tätigkeiten geht.

Nachdem bereits die Kommunalaufsicht durch den Regierungspräsidenten Düsseldorf die Landeshauptstadt Düsseldorf mehrfach auf die Rechtswidrigkeit der Gründung der Innovatio GmbH aufmerksam gemacht hatte, nachdem die Landeshauptstadt Düsseldorf auf die Initiative des Oberbürgermeisters auf eine Klage gegen die Bezirksregierung verzichtet hatte, nachdem also Landesregierung, Landeshauptstadt und nordrhein-westfälisches Handwerk in dieser Frage einer Meinung waren, habe nun auch die Rechtsprechung die Rechtswidrigkeit der Innovatio-Gründung bestätigt.

Das Landgericht folgte den Argumenten der Kläger aus dem Handwerk ohne jede Einschränkung und hat der Innovatio u.a. jede Tätigkeit in den Bereichen der Energietechnik, der Sanitärtechnik, der Elektrotechnik usw. untersagt, soweit sie hinter den Hauptsperreinrichtungen liegen.

So wurde für Recht erkannt:

Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 500 000,- DM, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, im Wiederholungsfalle bis insgesamt zwei Jahren, zu unterlassen, Dienstleistungen auf dem Gebiet des Gebäudemanagements anzubieten und auszuführen, soweit es sich um Dienstleistungen in folgendem Umfang handelt:

kaufmännisches Gebäudemanagement, vor allem im Bereich des Vertragswesens, Mahnwesens, Kostenrechnungen, Betriebskostenabrechnungen, Versicherungswesen, Budgetplanung, Liegenschaftscontrollings, Datenverwaltung, infrastrukturelles Gebäudemanagement, vor allem Hausmeisterdienste, interne Postdienste, Kopier- und Druckereidienste, Reinigung, Pflege, Gartenpflege, Winterdienste, Sicherheits- und Pförtnerdienste, Umzüge, Waren- und Logistikdienste, technisches Gebäudemanagement vor allem im Bereich der Energietechnik, Sanitärtechnik, von Elektroanlagen, Aufzügen und Fördertechnik, Heizung/Klima, Gebäudeleittechnik/Fernleittechnik, Lichtwellenleiter, soweit es sich um Tätigkeiten handelt, die hinter folgenden Schnittstellen liegen:

- Hauptsperreinrichtung oder Haus-Druckregelgerät nach der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Gasversorgung,
- Hauptsperrvorrichtung nach der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser,
- Übergabestelle nach der Verordnung über Allgemeine Bedingungen über die Versorgung mit Fernwärme,
- Hausanschlusssicherung nach der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden,

Sicherheitstechnik, Gebäude-EDV, Gebäude-Informationssysteme sowie Telekommunikation, letzteres soweit der Vertrieb und/oder die Installation von Endgeräten von Telekommunikationsanlagen betroffen ist.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 500000,- DM vorläufig vollstreckbar.

Die schriftliche Begründung liegt noch nicht vor. Wegen des großen Interesses der Öffentlichkeit hat der Vorsitzende das Urteil mündlich erläutert. Daraus ging klar hervor, dass er die vom Handwerk vertretene Rechtsposition in allen Details teilt.

Gebäudemanagement ist keine Daseinsvorsorge und auch keine zulässige Annextätigkeit zur Daseinsvorsorge; es liegt damit kein öffentlicher Zweck vor, der die Betätigung erfordern würde; damit ist ein Verstoß gegen

§ 107 der nordrhein-westfälischen Gemeindeordnung in der geltenden Fassung gegeben.

Dies gilt nach § 108 Gemeindeordnung auch für kommunale Beteiligungen.

§ 107 hat drittschützende Wirkung. Verstöße gegen das Gemeindewirtschaftsrecht sind unlauterer Wettbewerb im Sinne von § 1 UWG.

Der Landesgesetzgeber hat im Zusammenhang mit der Novellierung des § 107 Gemeindeordnung zum Ausdruck gebracht, dass Gebäudemanagement nicht zu den zulässigen Fällen wirtschaftlicher Betätigung einer Kommune zählt.

Dieser große Erfolg ist Ergebnis einer Gemeinschaftsanstrengung des gesamten nordrhein-westfälischen Handwerks. Kläger waren die Handwerkskammer Düsseldorf, die Kreishandwerkerschaft Düsseldorf, der Fachverband Elektrotechnische Handwerke NRW, der Fachverband Sanitär-Heizung-Klima NRW und stellvertretend für viele betroffene Düsseldorfer Unternehmen die Reth und Kellershohn GmbH & Co. KG und die Schulhoff Haustechnik GmbH. Ihnen gilt der besondere Dank des nordrhein-westfälischen Handwerks.

Im mündlichen Vortrag des Vorsitzenden Richters wurde sehr deutlich, welch große Rolle die Novellierung des § 107 und die schriftliche Begründung dafür für die Urteilsfindung spielten. Ohne die große Anstrengung des gesamten nordrhein-westfälischen Handwerks im letzten Jahr, gipfelnd in der großen Kundgebung am 6. Mai 1999 in Düsseldorf, wäre das Urteil des Landgerichts Düsseldorf mit Sicherheit nicht so positiv ausgefallen.

Dies zeigt, wie wichtig es war, zur Wahrung unserer Rechtsposition alle unsere Möglichkeiten der Interessenvertretung auszunützen, um die weitergehenden Pläne zur Verwässerung des § 107 der nordrhein-westfälischen Gemeindeordnung zu verhindern.


Erster Abschluss ist geschafft

Studierende mit qualifiziertem Berufsabschluss

An der Fachhochschule Gelsenkirchen hat der erste Jahrgang, der gleichzeitig Versorgungstechnik studiert und in diesem Bereich auch eine Berufsausbildung macht, die Gesellenprüfung/Facharbeiterprüfung bestanden.

Ab jetzt mehr Zeit für's Studium, aber trotzdem Praxis im Betrieb

Vor zwei Jahren startete an der Fachhochschule Gelsenkirchen ein u.a. vom Fachverband SHK NRW initiiertes Studienmodell, bei dem die Studierenden der Versorgungstechnik während der ersten zwei Studienjahre zugleich eine Berufsausbildung im SHK-Bereich machen. Jetzt haben die ersten die Facharbeiterprüfung vor der Handwerkskammer Münster bestanden und damit den ersten berufsqualifizierenden Abschluss bereits in der Tasche, bevor sie sich jetzt stärker auf's Studium konzentrieren.

Den ersten Schritt geschafft auf dem Weg zur Doppelqualifikation mit Lehre und Diplom haben (v.l.n.r.) Jörg Bolick, Carsten Merker, Johannes Philipps und Dominik von Schaper. Gemeinsam mit ihren Professoren Dr. Rudolf Rawe (hinten links) und Dr. Martin Becker stießen sie in der Fachhochschule auf die gelungene Prüfung vor der Handwerkskammer an.

Neuer kooperativer Studiengang

Zweck des Modells ist es, praktische Berufsausbildung und Hochschulstudium so miteinander zu verzahnen, dass ein Höchstmaß an Praxis und Know-how die zukünftigen Ingenieure auf ihren Beruf vorbereitet und die jungen Leute zugleich zwei Jahre weniger für die kooperative Ausbildung aufwenden müssen, als wenn sie erst eine Lehre absolvierten und dann in's Studium gingen. Jörg Bolick, Johannes Philipps, Dominik von Schaper und Carsten Merker leuchtete diese Lösung ein. Sie studieren Versorgungstechnik und sind zugleich seit einigen Tagen Gas- und Wasserinstallateure, Heizungs- und Lüftungsbauer beziehungsweise technischer Zeichner.

Ihr Fazit, nachdem sie zwei Jahre lang Betrieb, Berufsschule und Hochschule verknüpft haben: "Anstrengend, aber gut."

Im nächsten Schritt fällt die Berufsschule weg, aus eineinhalb Tagen an der Hochschule werden vier, ein Wochentag bleibt übrig, um im eigenen Ausbildungsbetrieb oder in einem anderen Betrieb berufstätig zu sein. Für die Betriebe bedeutet das, dass sie Nachwuchsingenieure über Jahre hinweg erst als Lehrling, dann als Teilzeitkräfte im Beruf kennen lernen. Sowohl Betrieb als auch Student haben da viel Zeit, berufliche Chancen nahezu risikofrei auszuloten. Doch bevor das Semester im Herbst wieder startet, machen die vier erst mal Ferien.

Wer sich für die Aufnahme des kooperativen-Studiengangs interessiert, kann nähere Informationen und Bewerbungsunterlagen anfordern: Studentensekretariat der Fachhochschule Gelsenkirchen, 45877 Gelsenkirchen.

Weitere Informationen:

Prof. Dr. Martin Becker, Dekan des Fachbereichs Versorgungs- und Entsorgungstechnik an der Fachhochschule Gelsenkirchen,

Tel.: 02 09/95 96-3 14, -3 19 oder 95 96-3 15 (Dekanatssekretariat), Fax: 02 09/95 96-3 23, E-Mail: martin.becker@fh-gelsenkirchen.de oder´FV-SHK Nordrhein-Westfalen, Tel.: 0211/69065-0

 

Internetinformationen: http://www.fh-gelsenkirchen.de


Vorstandssitzung in Bad Sassendorf

Zu einer Klausurtagung traf sich der Vorstand des Fachverbandes SHK NRW in Bad Sassendorf, um in entspannter Atmosphäre aktuelle Fragestellungen der Branche sowie die Ausrichtung des Obermeistertages zu diskutieren.

Ziel des Obermeistertages am 14./15. September dieses Jahres in Castrop-Rauxel ist es, ausführlich im Dialog mit den Obermeistern die Themen zu diskutieren: "Was erwarten die Obermeister vom Verband?" / "Wo drückt sie der Schuh?" In vier Arbeitskreisen soll ausführlich über diese Themen beraten werden.

Ausführlich beschäftigte sich der Vorstand des Fachverbands SHK NRW in einer Klausurtagung mit dem Obermeistertag am 14./15. September 2000 in Castrop-Rauxel. V.l. die Herren stv. LIM Dipl.-Ing. Manfred Pelzer, Geschäftsführer RA Friedrich-W. Stohlmann, OM Werner Hirschler, stv. OM Herbert Wittorf, OM Udo Brincker, OM Dieter Lackmann, LIM Dipl.-Ing. Rudolf Peters, Hauptgeschäftsführer Dr. Hans-Georg Geißdörfer, Präsident Ing. Heinz-Dieter Heidemann, OM Herbert Schuhmacher und Geschäftsführer Ass. Wolfram Weber.

Geplant ist die Erarbeitung eines Leitbildes: Mit diesem Leitbild will der Fachverband SHK NRW darlegen, wie sich die Branche, die organisierten SHK-Betriebe und sie selbst entwickeln bzw. verändern werden und wie die Organisation die Zukunft sieht.

Das Leitbild - ähnlich dem Leitbild des ZVSHK - wird Grundsätze, Ziele und Richtlinien enthalten, die vom organisierten SHK-Betrieb, von den Innungen sowie vom Verband verfolgt werden sollen. Parallel zum Leitbild wird der Fachverband SHK NRW darlegen, wie er sich die Verwirklichung der im Leitbild festgelegten Ziele auf Landesebene vorstellt. Die dann vorliegende Verbandspolitik ist das Grundsatzdokument für die Führung des Fachverbandes. Dieses Dokument ist für Ehrenamt und Hauptamt sowie für alle Gremien des Fachverbandes verbindlich.

Udo Brincker, Mitglied des Vorstandes und Vorsitzender des Bauausschusses, berichtete aktuell über den Stand des Neubauvorhabens "Seminar- und Verwaltungsgebäude" in Düsseldorf.

Auf der bevorstehenden Obermeistertagung am 14./15. September 2000 werden u.a. als Referenten auftreten:

Rechtsanwalt Michael von Bock und Pollach, Hauptgeschäftsführer des ZVSHK zum Thema "Strategien der SHK-Branche"

Dipl.-Ing. Klaus Scherer (Fraunhofer-Institut Duisburg) zum Thema "Die Haustechnik der Zukunft in einem EDV-gestützten System"

Der zweite Tag dient der internen Work-Shop-Arbeit zum Arbeitsgebiet Fachverband/Innung/Betriebe - Was erwartet die Innung vom Verband?


Innung Mettmann

Wechsel im Innungsvorstand

Adolf Körner aus Hilden ist neuer Obermeister der Innung für Sanitär- und Heizungstechnik des Kreises Mettmann. Zu seiner Stellvertreterin wurde Dagmar Krickl aus Velbert gewählt.

Kornelius Reismann (links) und Julius von Felbert (rechts) wurden vom neuen Obermeister Adolf Körner für ihr jahrelanges Engagement in der Innung geehrt.

Kornelius Reismann und Julius von Felbert, als Obermeister und stv. Obermeister bald zwölf Jahre lang das Führungsduo der Innung Mettmann und insgesamt 28 bzw. 18 Jahre lang im Innungsvorstand aktiv, schieden aus ihren Ämtern.

Für das jahrelange Engagement erhielt Reismann die silberne, Felbert die bronzene Medaille der Handwerkskammer Düsseldorf.

Neu im Innungsvorstand sind Jürgen Hörner aus Hilden und Christian Lange aus Langenfeld. Wiedergewählt wurden Rolf-Dieter Paulzen aus Langenfeld und Friedhelm Butz aus Haan.

Peter Schönepauk aus Langenfeld ist neuer Lehrlingswart.


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