IKZ-HAUSTECHNIK, Ausgabe 18/2000, Seite 51 f.


SANITÄRTECHNIK


Brandgeschützte F90-Durchführungen bei Abflussrohren aus Guss

Dipl.-Ing. Manfred Lippe*

Wand- und Deckendurchführungen bei SML-Abflussrohren sind bei der Planung und Ausführung immer wieder Anlass zu teilweise emotional geführten Diskussionen. So jedenfalls empfindet es der Autor, nachdem er zahlreiche E-Mail-Diskussionsbeiträge und -anfragen auf Grund seiner verschiedenen Fachveröffentlichungen zum Thema "vorbeugender Brandschutz bei Leitungsanlagen" analysiert hat.

Behauptungen, dass Abzweige und Verbinder im Bereich der Durchbrüche nicht eingebaut werden dürfen oder nicht zugelassen sind, stellen nur die Spitze des Eisberges dar. Mit diesem Beitrag möchte der Autor zur Reduzierung der Verunsicherung beitragen.


Brennbare Dämmstoffe sind für die Durchführungen in F90-Qualität in keiner Weise geeignet und nicht zugelassen. Es gehört zu den anerkannten Regeln der Technik und des vorbeugenden Brandschutzes, dass geringfügige brennbare Bestandteile im Bereich der Befestigungen und der Dichtmittel zulässig sind.


Grundsätzliches zur Planung und Ausführung

Die Planung und Auslegung von Abwasserleitungen erfolgt auf Basis der DIN 1986. Für die Anschlüsse an das Fallrohr sind nach DIN 87°-Abzweige einzusetzen. Die Abflussrohre werden wahlweise in einem Rechteckdurchbruch neben weiteren Installationsrohren montiert, mit einer Brand- und Schallschutzdämmung (Körperschallentkopplung) versehen und nachträglich schallbrückenfrei mit Mörtel vergossen. Alternativ wird die Montage durch Kernbohrungen vorgesehen. Sinnvoll ist es, die Kernbohrung in einer Größe vorzusehen, dass eine durchgehende Vermörtelung des Restquerschnittes zwischen Dämmung und Betondecke möglich ist (Rauchgasdichtheit). Aus schalltechnischen Gründen (Körperschallentkopplung) ist darauf zu achten, dass an keiner Stelle der Rohrleitung einschließlich Verbinder ein direkter Kontakt zum Baukörper besteht. Auch die Befestigungen sind körperschallentkoppelt auszuführen. Es gehört zu den anerkannten Regeln der Technik und des vorbeugenden Brandschutzes, dass geringfügige brennbare Bestandteile im Bereich der Befestigungen (körperschalldämmende Einlagen) und der Dichtmittel (Dichtungen wie O-Ringe und Dichtungen von Verbindern) zulässig sind.

Bild 1: Versuchsaufbau SML-Abflussrohre bei einer Brandschutzprüfung des IBMB, Braunschweig nach 90 Minuten Beflammung im Brandofen unterhalb der Decke.

Geprüft und zugelassen

Verantwortliche Unternehmen lassen trotz klarer Vorschriftensituation und dem jahrelang praktizierten Stand der Technik die unterschiedlichsten Konstruktionen untersuchen. Der Autor hat zur Klärung der E-Mail-Diskussionsbeiträge ein Allgemeines Bauaufsichtliches Prüfzeugnis (ABP) der Hallberger Hütte und der Fa. Düker beschafft und analysiert. Im Rahmen dieser Prüfung wurde die R90-Tauglichkeit des SML-Abfluss-Systems nachgewiesen. Bei der R90-Tauglichkeit wird neben den F90-Anforderungen nach DIN 4109 Teil 11 oder entsprechend der Muster-Leitungs-Anlagen-Richtlinie MLAR 03/2000 auch die Temperaturleitung bewertet. Der Versuchsaufbau ist in Bild 3 dargestellt. Dort erkennt man im Bereich der WC-Abflussleitung eindeutig die Verbindungsstelle innerhalb der F90-Decke (Strich an der unteren Kante des Abzweiges). Es ist legitim, dass bei solchen Schemazeichnungen der Verbinder nicht gezeichnet wird.

Bild 2: Deckendurchführung mit Abzweig und Verbinder innerhalb der Decke (Ringspalt noch nicht verschlossen).

Festzustellen bleibt also, dass für die in den Bildern 1 bis 3 gezeigten, praxisnahen Bausituationen die R90-Anforderung erfüllt und durch das Allgemeine Bauaufsichtliche Prüfzeugnis (ABP) bestätigt wurde. In dem Prüfzeugnis wurde die Durchführung mit einer Drahtnetzmatte, bestehend aus Steinwolle mit einer Schmelztemperatur >1 000°C und 40 mm Dicke ausgeführt. Die Streckendämmung (weiterführende Dämmung) oberhalb der Decke ist mit 150 mm Länge ausreichend, um die Temperaturerhöhung am Rohr auf die zulässige Größe von 180 K in der Spitze und 140 K im Mittel zu begrenzen. Diese relativ geringe Temperaturleitung wird gerade durch den Einbau des Verbinders erreicht. Denn dieser entkoppelt die Temperaturleitung durch das Vorhandensein eines Steges aus Gummi zwischen den Stirnseiten von Rohr und Abzweig.

Bild 3: Ausschnitt aus Anlage 2 der Prüfzeugnisse P-3434/3249-MPABS vom 31. Mai 1999.

Weitere zulässige Durchführungsmöglichkeiten

Nachfolgend einige zulässige Durchführungsmöglichkeiten für Gussrohre bis d = 160 mm durch F90-Wände und -Decken:

Bild 4: Wanddurchführung F90 mit einer Rockwool-Conlit-Schale 150 P1), Schmelztemperatur >1000°C, Dicke 20 - 30 mm, in Massivwand eingemörtelt M) (siehe ABP).

Bild 5: Wanddurchführung R902) mit einer Drahtnetzmatte aus Steinwolle

1) Dicke 30 mm, Schmelzpunkt > 1000°C, beidseitig mit 150 mm Überstand in Massivwand eingemörtelt M) (siehe ABP),

2) Dicke 40 mm oder Conlit-Schale 150 P.

Bild 6: Deckendurchführung F901) mit einer Drahtnetzmatte aus Steinwolle 2), Schmelzpunkt >1000°C, Dicke 40 mm, ohne Überstand in Massivdecke eingemörtelt M) (entsprechend DIN 4102 Teil 11 oder MLAR 03/2000).

Bild 7: Deckendurchführung R902) mit einer Drahtnetzmatte aus Steinwolle 2), Schmelzpunkt >1000°C, Dicke 40 mm, mit Überstand 150 mm oberhalb der Decke, in Massivdecke eingemörtelt M) (siehe ABP).

Bild 8: Deckendurchführung F901) bestehend aus:
- Rockwool Conlit-Schale 150 P 1), Schmelzpunkt >1000°C, unterhalb des Verbinders, Dicke 30 mm,
- Rockwool Klimarock-Matte 3) als Verkleidung des Abzweiges, Schmelzpunkt >1000°C, Dicke 30 mm. Wichtig: Abzweigendes Rohr als Loch in der Matte ausschneiden, um den Abzweig legen und mit Aluklebeband verkleben 4).

In Massivdecke eingemörtelt M) (entsprechend DIN 4102 Teil 11 oder MLAR 03/2000).

Bild 9: Deckendurchführung F901) mit Missel Brandschutzdurchführung 5) aus einem anorganischen Silikatgewebe, Baustoffklasse A1, Schmelzpunkt >1000°C nach den Montagevorgaben des Herstellers montiert und in Massivdecke eingemörtelt M) (entsprechend DIN 4102 Teil 11 oder MLAR 03/2000). Die gezeigte Lösung ist auch für Wanddurchführungen geeignet. Die Abstandsregeln der MLAR 03/2000 sind nach der baurechtlichen Einführung in den Bundesländern (voraussichtlich 3. bis 4. Quartal 2000) zu beachten.

Bild 4

Bild 5

Bild 6

Bild 7

Bild 8

Bild 9

Zusammenfassung

Die gezeigten Varianten in den Bildern 4 bis 9 stellen einen repräsentativen Querschnitt der Möglichkeiten für eine regelkonforme Rohrleitungsdurchführung dar. Alle R90-Varianten sind geprüfte Lösungen unter Berücksichtigung der Wärmeleitung. Sie entsprechen der derzeit gültigen baurechtlich eingeführten DIN 4102 Teil 11 und der MLAR 03/2000.

www.licomtec.de


*) Dipl.-Ing. Manfred Lippe, Consultant, 47809 Krefeld


1) Durchführung durch F90-Bauteile

2) Durchführung durch F90-Bauteile unter Berücksichtigung der Wärmeleitung


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