IKZ-HAUSTECHNIK, Ausgabe 17/2000, Seite 16 ff.


VERBÄNDE AKTUELL 


Zentralverband


Kurz und bündig


Weiterbildung

Seminar "Erfolgsstrategien"

Wenn es um das Vermarkten des eigenen Leistungsangebotes geht, stellt sich dies für den SHK-Unternehmer oft als ein Buch mit sieben Siegeln dar. Das Berufsförderungswerk des SHK-Handwerks bietet deshalb das Seminar "Erfolgsstrategien im SHK-Handwerk" an, das speziell auf die SHK-Branche zugeschnitten ist.

Dabei soll es keineswegs darum gehen, graue Theorie an den Mann oder die Frau zu bringen. Vielmehr hat der ZVSHK ein ganzheitliches Schulungskonzept für das Marketing im SHK-Betrieb entwickelt, in dem konkrete Wege aufgezeigt werden, wie sich Ideen und Visionen zielgerichtet in Erfolgsstrategien umsetzen lassen. Acht Seminartage sind angefüllt mit Unternehmensstrategien, Motivationstechniken, Kooperationsmodellen, Rhetorik, Werbung, Öffentlichkeitsarbeit und vielem mehr. Dabei lautet das Motto:

"Wer aufhört besser zu werden, hat aufgehört gut zu sein".

Die geplanten Seminare:
München: 14. 9. 00 - 27. 10. 00 (14-tägig, Donnerstag/Freitag)
Schwerin, 13. 10. 00 - 11. 11. 00 (wöchentl. Freitag/Samstag)
Düsseldorf, 2. 11. 00 - 15. 12. 00 (14-tägig, Donnerstag/Freitag).

Die Teilnahmegebühr beträgt 2550,- DM. Weitere Infos und Anmeldung bei der ZVSHK-Geschäftsstelle in Potsdam (Telefon: 03 31/74 38 16-0) oder beim jeweiligen FV bzw. LIV.


Meinungsaustausch

Oras-Chef zu Besuch

Zu einem Meinungsaustausch empfing ZVSHK-Hauptgeschäftsführer Michael von Bock und Polach Ende Mai den Chef der finnischen Oras-Gruppe, Pekka Paasikivi. Für die Armaturengruppe Oras mit Deutschlandsitz in Iserlohn nimmt der deutsche Markt aufgrund seiner gehobenen Ansprüche eine Schlüsselrolle in der europäischen Gemeinschaft ein. So bieten die Finnen hierzulande nicht nur eine marktübliche Produktvielfalt, sondern verstehen es zudem auch, durch interessante Nischen-Produkte von sich reden zu machen. Beispielsweise präsentiert man die erste EIB-fähige Armatur, die sich z.B. zur thermischen Desinfektion über die Gebäudeleittechnik ansteuern lässt.

ZVSHK-Hauptgeschäftsführer Michael von Bock und Polach (rechts) empfing Pekka Paasikivi, Chef der finnischen Oras-Gruppe, und erörterte die Lage der Branche.

Was die Interessen des SHK-Fachhandwerks anbelangt, hat Oras, der viertgrößte Armaturenhersteller in Europa, mit Haftungsübernahmevereinbarung, SHK-Zert-Zeichen und Unterstützung der Handwerkermarke eindeutig Stellung bezogen. Wie sich Gemeinsamkeiten weiter entwickeln lassen, war deshalb auch Thema im Sankt Augustiner Verbandsgebäude.


Entwässerungstechnik

Schutz gegen Rückstau

Mit einer Überlastung der öffentlichen Kanalisation muss gerechnet werden. Somit ist ein Rückstau im Bereich der Grundstücks- und Gebäudeentwässerung nach DIN 1986-2 planmäßig vorgesehen und kann auch im laufenden Betrieb nicht dauerhaft ausgeschlossen werden.

Deshalb ist es unerlässlich, dass die angeschlossene Grundstücksentwässerung wirkungsvoll gegen die Folgen des Rückstaus geschützt wird. Gegenmaßnahmen können je nach Lage der Ablaufstelle zum Kanal, nach Art des Abwassers und Nutzung der Ablaufstelle durch unterschiedliche Einrichtungen erfolgen:

- Abwasserhebeanlagen für fäkalienfreies Abwasser sowie Fäkalienhebeanlagen werden eingesetzt, wenn auch während des Rückstaus nicht auf die Entwässerung verzichtet werden kann oder die Ablaufstellen tiefer als der öffentliche Kanal liegen.

- Fäkalienhebeanlagen zur begrenzten Verwendung dienen der Entsorgung eines unmittelbar angeschlossenen Einzel-WC's unterhalb der Rückstauebene. Diese dürfen nur eingesetzt werden, wenn der Benutzerkreis klein ist und obendrein ein weiteres WC oberhalb der Rückstauebene zur Verfügung steht. Zusätzlich zum WC dürfen höchstens ein Handwaschbecken, eine Dusche und ein Bidet angeschlossen werden, vorausgesetzt, Hebeanlage und alle Entwässerungseinrichtungen befinden sich in einem Raum.

- Rückstauverschlüsse können fäkalienfreie Abwässer (nach DIN 1997) ableiten und automatische Rückstausicherungsanlagen können fäkalienhaltiges Abwasser (nach DIN 19578) abführen. Beide Sicherungseinrichtungen können Ablaufstellen unterhalb der Rückstauebene entwässern, wenn die Entwässerungsleitungen mit natürlichem Gefälle zur Kanalisation verlegt wurden. Voraussetzung ist jedoch, dass während eines Rückstaus auf die Entwässerung über diese Ablaufstellen verzichtet werden kann.


Leitfaden

Thermografie im Bauwesen

Ein Leitfaden ist jetzt verfügbar, der sich mit der Anwendung der Infrarot-Thermografie zur Feststellung versteckter Baufehler auseinander setzt. Eine entsprechende Forschungsarbeit liegt diesem Leitfaden zugrunde. So wurden Untersuchungen schwerpunktmäßig anhand mehrerer Testaufbauten mit gezielt eingebauten Fehlern durchgeführt. Sowohl thermografische Messungen als auch punktuelle Langzeitmessungen von Oberflächentemperaturen führten zu konkreten Schlussfolgerungen, die im Leitfaden zusammengefasst sind.

Im Rahmen des Projektes wurde der Einsatz der Thermografie zur Visualisierung versteckter Fehler und Schäden am Bau bei typischen Temperaturverhältnissen untersucht, wobei auch Sonneneinstrahlungen oder kontrollierte Aufheizungen berücksichtigt wurden. Der ungekürzte Abschlussbericht "Leitfaden zur Anwendung der Infrarot-Thermografie im Bauwesen" kann beim Fraunhofer-Informationszentrum Raum und Bau unter der Bestell-Nr. F 2374 für ca. 50,- DM angefordert werden (Telefax: 0711/970-2508).


Gas-Verbundrohre

Nur eingeschränkte Zulassung

Einige Hersteller von Verbundrohrsystemen für Gas werben bereits mit einer "DVGW-Zulassung" für Gasinnenleitungen. Bisher gibt es eine solche allgemeine DVGW-Zulassung für Gasverbundrohre jedoch nicht, denn nur für einige wenige Pilotanlagen (wie z.B. in Solingen und München) wurden vom DVGW projektbezogene Zulassungen erteilt.

Weil das Verbundrohr nicht die Temperaturbeständigkeit für Gasinnenleitungen zur Brand- und Explosionssicherheit hat (HTB = Dichtheitsanforderungen mit festgelegter Leckrate bei 650°C), sind zusätzliche Sicherheitseinrichtungen (Rückstauwächter und Strömungswächter) zu installieren.

Erst wenn ausreichende Untersuchungsergebnisse und Erfahrungen aus den Pilotanlagen vorliegen, werden allgemein gültige Zertifizierungen für Verbundrohre erteilt. Hierzu müssen außerdem noch Verwendungsregeln erarbeitet und mit der Obersten Bauaufsichtsbehörde abgestimmt werden, bevor diese in die TRGI aufgenommen werden und eine allgemeine Anwendbarkeit möglich wird.


Wartungsverpflichtung

Kontrolle muss sein

Mit der Inbetriebnahme und Übergabe bzw. Abnahme der haustechnischen Anlagen ist der Betreiber aufgrund von gesetzlichen Regelungen verpflichtet, seine Anlagen in einem verkehrssicheren Zustand zu halten. Hierzu gehört eine regelmäßige Inspektion und eine bedarfsorientierte, qualifizierte Wartung durch ein Fachunternehmen.

Neben den gesetzlichen und verordnungsrechtlichen Wartungsempfehlungen gibt es eine Reihe von Technischen Regeln, die eine regelmäßige Inspektion und Wartung für einen hygienischen, sicheren und optimierten Betrieb verlangen. Dies sind Normen und Regelwerke, die sowohl die verbrennungstechnischen Geräteteile als auch die gastechnischen, trinkwasserrelevanten Komponenten sowie Anlagenteile der Heizungsseite berücksichtigen.

Wartungszeiträume von einem Jahr werden in diesen Regelwerken für notwendig angesehen. Für Rückflussverhinderer, Sicherheitsventile und Trinkwassererwärmer ist dies die DIN 1988-8 TRWI (Betrieb der Anlagen) und für Gasanlagen die TRGI und TRF sowie für die Sicherheitstechnische Ausrüstung von Heizungsanlagen die DIN 4751 Teil 1-3. Aber auch in Produktnormen ist eine regelmäßige Wartung zur ordnungsgemäßen Funktion vorgeschrieben wie z.B. in der DIN 4807 Teil 2 und Teil 5 (Ausdehnungsgefäße) nach denen jährlich der Vordruck zu kontrollieren und einzustellen ist.


VOB 2000

Startvorbereitungen

Die Neufassung der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) Teile A und B ist als Beilage zum Bundesanzeiger vom 30. 6. 2000 bekannt gemacht worden. Die neue VOB ist allerdings noch nicht anzuwenden, da sie erst mit der neuen Vergabeverordnung in Kraft treten wird, welche im Herbst 2000 zu erwarten ist.

Grundsätzlich gilt zur VOB folgendes: Sobald die Neufassung der VOB im Bundesanzeiger veröffentlicht worden ist, kann ihre Geltung vertraglich vereinbart werden. Für laufende Verträge bleibt allerdings die Fassung der VOB gültig, die vertraglich vereinbart worden ist oder die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültig war. Das bedeutet, dass die neue VOB 2000 in laufenden Verträgen nicht automatisch die ältere Fassung ablöst.

Für öffentliche Vergabeverfahren gilt eine weitere Besonderheit. Hier ist die VOB 2000 erst dann anzuwenden, wenn sie offiziell eingeführt worden ist. Dies geschieht durch entsprechende Erlasse der zuständigen Behörden, wobei der Zeitpunkt je nach Bundesland unterschiedlich sein kann.

Bezugsquelle: Die Neufassung der VOB zum Preis von netto 20,- DM kann bestellt werden bei der Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 100534 in 50445 Köln (Telefon: 0221/97668278). Der Text enthält einen ausführlichen Hinweis auf die geänderten Bestimmungen und die Gründe für diese Änderungen.


Gebäudetechnik

Smart-House kommt

Auf der ISH 2001 wird der ZVSHK mit einem Smart-House vertreten sein (das englische "smart" kann mit "geschickt/gewandt" übersetzt werden). Der Startschuss für das Gemeinschaftsprojekt mit dem Fraunhofer Institut und Marktpartnern ist gefallen. Gemeinsam sollen integrierte Gebäudesystemtechnik und ihre Anwendungsmöglichkeiten für das SHK-Handwerk beispielhaft in einem Haus demonstriert werden. Der Nutzen für den Anwender - das kann der Fachhandwerker und sein Kunde sein - soll dabei exemplarisch in vielen Bereichen dargestellt werden. Dazu gehören: Wasser, Wärme, Raumluft, Energie, Sicherheit, Lebenswelten, Information und Kommunikation. Fortlaufend wird an dieser Stelle über das ZVSHK-Projekt berichtet werden.


ZVSHK-Termine-Daten-Informationen
(Änderungen vorbehalten)

Datum

Veranstaltung

7. September 2000

VdS-Fachtagung "Verhütung von Leitungswasserschäden", Köln

6./7. Oktober 2000

24. Deutscher Kupferschmiedetag, Mönchengladbach-Rheydt

24. Feb. - 3. März 2001

10. Internationales Fortbildungsseminar für das SHK-Handwerk, Teneriffa

27. - 31. März 2001

ISH - Internationale Fachmesse Sanitär Heizung Klima, Frankfurt/Main

24. -/25. April 2001

Gemeinschaftstagung Abwassertechnische Vereinigung/ZVSHK, Nürnberg

31. Januar / 1. Februar 2002

Deutscher Klempnertag, Würzburg

14. - 18.. April 2002

light & building - Intern. Fachmesse für Gebäudetechnik, Frankfurt/Main

22. - 25. Mai 2002

World Plumbing Conference, ICC Berlin

ZVSHK Direkt:
Telefon: 02241/9299-0
Telefax: 02241/21351
E-Mail: info@zentralverband-shk.de
Internet: http://www.Zentralverband-SHK.de


Bundesfachgruppe Klempnertechnik

Aussichtsreich

Vor dem Hintergrund einer wachsenden Auftragslage beschäftigten sich die Metaller der SHK-Branche auf ihrer Jahressitzung mit Regelwerken, Rechtsfragen sowie unter anderem dem Kleben von Metallen als weitere Alternative in der Verbindungstechnik.

Die Bundesfachgruppe in einer Sitzungspause am 15. Juni vor dem Klempner- und Kupferschmiedemuseum in Karlstadt/Main.

Zur diesjährigen Sitzung der Bundesfachgruppe Klempnertechnik trafen sich die haupt- und ehrenamtlichen Vertreter aus den Landesverbänden wiederum im Klempner- und Kupferschmiedemuseum in Karlstadt/Main. Am 15./16. Juni galt es viele der Themen aufzugreifen, die die Branche beschäftigen. Zunächst aber begrüßte Bundesfachgruppenleiter Heinz Lummel zwei Newcomer: die neu gewählten Fachgruppenleiter Wolfgang Sinn (Fachverband Pfalz) sowie Matthias Hofmann (Fachverband Bayern).

Bereits Anfang Februar gab es mit dem Klempnertag in Würzburg ein wichtiges Branchentreffen, das zahlreich besucht war und von den Metallern durchweg positiv beurteilt wurde. Dennoch ließen die Bufa-Mitglieder die Veranstaltung nochmals Revue passieren. Schließlich gilt es, das in zwei Jahren an gleichem Ort und etwa zur gleichen Zeit (31. 1/1. 2. 2002) stattfindende Treffen mindestens ebenso erfolgreich auszurichten. Aus diesem Grunde appellierte ZVSHK-Hauptgeschäftsführer Michael von Bock und Polach an alle anwesenden Vertreter der Landesverbände, frühzeitig Vorschläge zum Fachprogramm des nächsten Klempnertages zu unterbreiten. Auch sollen dazu die Marktpartner frühzeitig angesprochen werden.

Als ein weiteres Forum für einen Meinungs- und Erfahrungsaustausch schlug der HGF vor, im Herbst 2001 (voraussichtlich 4./5. Oktober) eine Fachtagung mit Workshop und Vorträgen von Sachverständigen im Klempner- und Kupferschmiedemuseum durchzuführen. Dieser Vorschlag fand breite Zustimmung bei den Bufa-Mitgliedern.

Das Museum lässt sich nicht nur für Ausstellungen nutzen, sondern kann auch reizvoller Treffpunkt für Fachsitzungen sein.

Schadensmeldebogen

Auf dem Klempnertag wurde die Bedeutung des Schadensmeldebogen herausgestellt und die Fachhandwerker eindringlich aufgefordert, die damit verbundenen Modalitäten zu beachten. Nicht ohne Erfolg: Leonhard Knobloch, Referent für Klempnertechnik im ZVSHK, verzeichnete daraufhin im Frühjahr eine verstärkte Nachfrage für dieses wichtige Papier. Angeregt wurde in der Bufa, für eine schnelle Erstmeldung eine vereinfachte Ausführung zu erstellen, um diese wichtige Formalität schnellstmöglich in die Wege leiten zu können - eine Aufgabe für den Fachausschuss Klempnertechnik, dies in seiner nächsten Sitzung auf Machbarkeit hin zu prüfen.

Das Klempner- und Kupferschmiedemuseum war auch Tagungsort für die WMK-Mitgliederversammlung am 16. Juni.

Arbeit im Fachausschuss

Von der Detailarbeit im Fachausschuss Klempnertechnik berichtete Rainer Schaefer. Ein Schwerpunkt bildet die Neustrukturierung und technische Überarbeitung der Klempner-Fachregeln. Nach abschließender Festlegung der Tabelle zu den Einsatzgrenzen von Scharen bei Windbelastungen soll diese Tabelle bereits vor der kompletten Überarbeitung veröffentlicht werden, um den Betrieben diese wichtige Arbeitsgrundlage frühestmöglich zukommen zu lassen.

Gute Fortschritte macht auch die technische Überarbeitung der Verarbeitungsrichtlinien für Blei im Bauwesen, die zusammen mit der Gütegemeinschaft Bleihalbzeug e.V. erstellt wird. Noch in diesem Jahr ist mit einer Fertigstellung zu rechnen. In Arbeit ist derzeit das Merkblatt "Metalldach aus Edelstahl rollennahtgeschweißt".

Außerdem beschäftigt sich der Fachausschuss mit dem Kleben in der Klempnertechnik. Hier ergeben sich zahlreiche Anwendungsfälle, wie der Bufa-Vorsitzende Heinz Lummel anhand zahlreicher Exponate demonstrieren konnte. Mit der Erstellung eines Merkblattes "Kleben in der Klempnertechnik" soll kurzfristig begonnen werden.

Für das Merkblatt "Fassadenbekleidung aus Metall" bestehen Änderungswünsche. Noch wird bewertet, in wieweit sie eingearbeitet werden können, danach erfolgt der Weißdruck.

Seit Juni ist die WMK mit einem neuen Erscheinungsbild im Netz.

Zahlungsmoral

Das Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen war ein weiteres Thema der Bufa-Sitzung, und HGF Michael von Bock und Polach erläuterte dieses Gesetz, das seit Mai 2000 in Kraft ist und die Rechtsposition der Betriebe erheblich verbessern hilft. Allerdings nur dann, wenn ein Bauvertrag nicht nach VOB, sondern auf der Grundlage des BGB abgeschlossen wurde!

Hohe Außenstände führten in der Vergangenheit in vielen Fällen zur Insolvenz und in der Folge zum Konkurs vor allem kleiner und mittelständischer Handwerksbetriebe. Die Reform soll jetzt eine bessere Vertragsparität zwischen Handwerker und Auftraggeber herstellen. Dies hilft dem Betrieb, schneller zu seinem Geld zu kommen.

Das neue Gesetz ändert vor allem einzelne Paragraphen im Schuldrecht des BGB. So wird der gesetzliche Verzugszins nahezu verdoppelt. Ein Schuldner ist nach 30 Tagen auch ohne Mahnung automatisch in Verzug. Geringfügige Mängel können künftig nicht mehr als Vorwand dazu dienen, nicht zu zahlen. Aussichtsreich also für den Fachbetrieb, früher als bislang an sein Geld zu kommen.

VOB 18 339

Harald Koch (FV Hamburg) berichtete, dass sich die Neufassung der DIN 18 339 in VOB Teil C verzögert und eine Neuauflage erst im Jahre 2001 vorliegen wird. Der ZVSHK-Vorstand hat bereits der Erstellung eines Kommentars zugestimmt, und Harald Koch sowie Joachim Weinhold (früher Geschäftsführer Technik im ZVSHK) werden diese ZVSHK-Sonderausgabe voraussichtlich bis Anfang 2001 erstellen.

Unter www.wmk-online.de gibt's jede Menge Wissenswertes aus der Klempner-Welt.

Metall und Umwelt

Durch die Umweltexperten der Marktpartner sowie aus den Landesverbänden wurden auch in den letzten Monaten einige abgelehnte Bescheide durch Behörden und Bauämter bekannt. Hier wurde vor allem dann ein Nein ausgesprochen, wenn große Flächen durch Versickerung entwässert werden sollten.

Der ZVSHK und die Wirtschaftsgemeinschaft Metalldächer und -fassaden in Klempnertechnik e.V. (WMK) beraten derzeit mit Herstellern, dem Deutschen Kupferinstitut (DKI) sowie der Abwassertechnischen Vereinigung (ATV) über ein gemeinsames Vorgehen. Wichtig ist vor allem, dass den Bauämtern bzw. Unteren Wasserbehörden Interpretationshilfen sowie Berechnungsprogramme an die Hand gegeben werden, um die dort herrschende allgemeine Verunsicherung stoppen zu können. Obendrein soll auf der nächsten Gemeinschaftsveranstaltung von ZVSHK und ATV, die am 24./25. April 2001 in Nürnberg stattfindet, das Thema Metalldach und Umwelt ausführlich behandelt werden. TD


WMK-Sitzung in Karlstadt

Die Wirtschaftsgemeinschaft Metalldächer und -fassaden in Klempnertechnik (WMK), in der Industrie, Handel, Handwerk und Fachverlage vertreten sind, traf sich ebenfalls am 16. Juni im Karlstadter Museum zu ihrer jährlichen Mitgliederversammlung.

Im WMK-Vorstand waren neue Posten zu besetzen. Für den in den Ruhestand tretenden Fritz Röbbert (KM Europa Metal AG) wurde Lutz Binder (Alcan Deutschland) gewählt sowie Hermann Flechtmann (Cordes & Graefe), der die Interessen des Handels vertritt.

Auf der weiteren Tagesordnung gab es nicht nur Haushalt, Messeauftritte, Klempnertag sowie das Thema Metalldach und Umwelt (siehe Bufa-Bericht). Ein weiterer wichtiger Punkt wurde von Jens Wischmann (stellvertretender Geschäftsführer der WMK) präsentiert: der neue Internet-Auftritt, mit dem sich die WMK und das Klempnerhandwerk seit Juni einem breiten Publikum vorstellen. Unter www.wmk-online.de findet sowohl der interessierte Hausbesitzer, als auch der Architekt oder Klempnerfachbetrieb Informationen rund um Metall an Dach und Fassade und Wissenswertes über das Klempnerhandwerk. Links zu den Mitgliedern der WMK, den Fachverbänden und den Innungen werben zugleich für die gesamte SHK-Verbandsorganisation. Interessierte Innungsbetriebe können sich kostenlos als Klempnerfachbetrieb registrieren lassen.

Abgerundet wird das Informationsangebot durch die Möglichkeit zur umfassenden Firmen- und Produktsuche sowie zur Normen-Recherche. Das Angebot soll ständig aktualisiert und erweitert werden.


Gas-Installation: Die DVGW-TRGI '86/96 ändert sich

Manipulationen erschweren

Spezielle Durchfluss-Sicherheitselemente können bei vielen unplanmäßigen Gasausströmungen die weitere Gaszufuhr aktiv verriegeln. Neben solchen Einbaumaßnahmen sollen auch spezielle Stopfen und Kappen zum Einsatz kommen, um Manipulationen an Gasleitungen weitestgehend zu verhindern.

Die in den öffentlichen Medien aufgezeigten Manipulationsvorfälle im Zusammenhang mit häuslichen Gasanlagen forderten einen dringenden Handlungsbedarf. Vertreter des Gasfaches sowie der Energie- und Bauaufsicht haben daraufhin im Regelwerk zusätzliche Maßnahmen beschlossen. So soll der Einbau von speziellen Durchfluss-Sicherheitselementen bei vielen unplanmäßigen Gasausströmungen die weitere Gaszufuhr aktiv verriegeln. Hinzu kommen passive Maßnahmen, um dem Manipulationseingriff höhere Schranken und Hemmschwellen entgegen zu setzen.

Können Leitungsenden von Gasleitungen nicht vermieden werden, sind sie zukünftig mit Sicherheitsstopfen und -kappen zu verschließen. Jetzt gibt es erste DVGW-geprüfte Produkte von der Schwabacher Firma Nunner in den Nennweiten bis DN 50. Bild: Fa. Nunner

Änderungen im Detail

Nachfolgende Ergänzungen wurden vom DVGW-Fachausschuss "Gasinstallation" und im DVGW-Hauptausschuss "Gasverwendung" im Mai 2000 verabschiedet, sodass sich folgende Änderungen für die DVGW-TRGI '86/96 ergeben:

Zusätzliche Absätze in Abschnitt 1.2 Allgemeines

1.2.10 Leitungsenden sind auszuschließen. Bei Ausnahmen müssen in allgemein zugänglichen Räumen Sicherheitsstopfen bzw. Sicherheitskappen zur Anwendung kommen.

Prüföffnungen dürfen durch konstruktive Maßnahmen einen Bohrungsdurchmesser von höchstens 1,0 mm haben oder müssen mit Sicherheitsstopfen verschlossen werden.

1.2.11 Flanschverbindungen und Verschraubungen (z.B. Gaszähler, Gas-Druckregelgerät, lösbare Verbindung zwischen Außen- und Innenleitung) in allgemein zugänglichen Räumen sind weitestgehend zu vermeiden oder gegen Zugriff zu sichern. Sicherheitstechnisch vergleichbarer baulicher Schutz ersetzt vorstehende Maßnahmen.

Ergänzende Begriffserklärung in Abschnitt 2.2 Leitungsanlage unter 2 Begriffe wie folgt:

2.2.12 Sicherheitsstopfen bzw. Sicherheitskappen sind Leitungsverschlüsse, die nur mit Sonderwerkzeug geöffnet werden können.

Ergänzende Anforderung unter Abschnitt 3.2 Rohre, Form- und Verbindungsstücke sowie sonstige Bauteile - Anforderungen wie folgt:

3.2.16 Sicherheitsstopfen bzw. -kappen.

Sicherheitsstopfen bzw. Sicherheitskappen müssen das DVGW-Prüfzeichen tragen.

Zusätzlicher Hinweis als Ergänzungsabsatz in Abschnitt 3.4.2 Verwahrung der Innenleitungen wie folgt:

"Für allgemein zugängliche Räume wird zudem auf Abschnitte 1.2.10 und 1.2.11 verwiesen."

In Abschnitt 2.1.2 Hauptabsperreinrichtung in Anhang 2 (TRGI-Betrieb) wird im 2. Absatz nach Satz 1 wie folgt ergänzt:

"Die mit Schlüssel verschlossene Tür des Gasanschlussraumes im Gebäude oder z.B. des Kellerabganges im Treppenraum des Mehrfamilienhauses ist nicht im Widerspruch zur o.g. Forderung der stets freien Zugänglichkeit der Hauptabsperreinrichtung. Unter Letztgenanntem versteht sich das Freihalten dieser Einrichtung an ihrem Installationsort, d.h. kein Zustellen/Verdecken mit Möbeln, Lagermaterial, Abfall. Die abgesperrte Tür des Gasanschlussraumes stellt dagegen ein kalkulierbares und beherrschbares Hindernis für Störungsdienste wie z.B. den Bereitschaftsdienst des Gasversorgungsunternehmens oder die Feuerwehr dar, durch die mit stets mitgeführter Ausrüstung ein schnelles Aufhebeln der abgeschlossenen Tür möglich ist. Den Hausbewohnern selbst ist dagegen der Schlüssel vorliegend oder schnell zugänglich." Und der bisherige letzte Satz bildet einen neuen separaten dritten Absatz.

Weitere Ergänzungen/Änderungen im DVGW-Regelwerk zur Berücksichtigung der aktiven Sicherungsmaßnahme durch Einbau von Durchfluss-Sicherheitselementen werden noch zu gegebener Zeit folgen.


Die Geschäftsstellen des ZVSHK

ZVSHK
Rathausallee 6
53757 St. Augustin
Telefon: 02241-29056
Telefax: 02241-21351

ZVSHK Geschäftsstelle Potsdam
An der Pirschheide 28
14471 Potsdam
Telefon: 0331-972107
Telefax: 0331-972603


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