IKZ-HAUSTECHNIK, Ausgabe 15/16/2000, Seite 3


EDITORIAL


Photovoltaikanlagen
rechnen sich

Strom aus der Sonne lohnt sich! Wir, die Energieagentur NRW, haben berechnet, dass sich derzeit Investitionen in eine Photovoltaikanlage bei einer realistischen Lebensdauer von mindestens 25 Jahren nach 18 Jahren amortisieren. Wesentliche Voraussetzung dafür ist die Nutzung der verschiedenen Förderprogramme für Solarstrom und des günstigen Darlehens der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) im Rahmen des 100.000-Dächer-Solarstrom-Programms.

Wir gehen in unseren Berechnungen von einer Photovoltaik-Anlage mit einer Leistung von drei Kilowatt Spitzenleistung (kWp) und einer Investitionssumme von 40.500,- DM aus. Das Land Nordrhein-Westfalen beispielsweise kann im Rahmen seines REN-Programms jedes Kilowatt installierter Leistung mit 2500,- DM bezuschussen. REN steht für Rationelle Verwendung von Energie und Nutzung unerschöpflicher Energiequellen. In diesem Fall würden also 7500,- DM für die Photovoltaikanlage zur Verfügung gestellt.

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau gewährt nach ihren neuen Vergabebedingungen für 100 Prozent der Investitionssumme ein Darlehen, das um 4,5 Prozent günstiger ist als das aktuelle Zinsniveau am Geldmarkt (z.Z. 1,9%). Diese Regelung gilt allerdings nur für Anlagen mit einer Leistung bis zu fünf Kilowatt; größere Anlagen erhalten die günstigen Bedingungen nur für 50 Prozent der Investitionssumme. Der Tilgungszeitraum für die halbjährlich zu zahlenden Raten erstreckt sich über zehn Jahre, wobei die ersten zwei Jahre tilgungsfrei sind. Die zinsbegünstigte Kreditsumme ist auf 13.500 DM pro Kilowatt installierter Leistung begrenzt - im Falle der 3-kW-Anlage kann also maximal ein Darlehen von 40.500,- DM aufgenommen werden. Ausgehend von dieser Investitionssumme sowie den 7500,- DM aus der REN-Breitenförderung wäre also bei der jeweiligen Haus- oder Geschäftsbank des Investors der zinsgünstige Kredit der KfW über 33000,- DM zu beantragen.

Entscheidender Pluspunkt für die Finanzierung ist das Erneuerbare-Energien-Gesetz. Seit dem 1. April dieses Jahres erhält der Betreiber einer Photovoltaikanlage, die am öffentlichen Stromnetz hängt, 99 Pfennig für jede Kilowattstunde Solarstrom, die er produziert. Diese Vergütung gilt dann 20 Jahre lang. Zudem gibt es weitere öffentliche Förderprogramme, wie z.B. einen Ökobonus von zwei Prozent der Investitionssumme, den das Finanzamt noch im laufenden Jahr bei dem Erwerb von Wohneigentum zahlt, sowie Zuschüsse von Städten und Gemeinden. Auch sollte man sich bei seinem örtlichen Energieversorger nach eventuellen Förderprogrammen erkundigen.

Dipl.-Ing. Thomas Saure
Energieberater der Energieagentur NRW


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