IKZ-HAUSTECHNIK, Ausgabe 14/2000, Seite 58 f


NUTZFAHRZEUGE


Fahrzeug-Fixkosten auf Sparkurs halten

Wie fix sind die Fixkosten des Betriebsfuhrparks wirklich? Welche Gestaltungsmöglichkeiten bieten sie der Geschäftsleitung? Durch welche Maßnahmen lassen sie sich minimieren? Antworten auf diese Fragen, die zunehmend im Brennpunkt fuhrparkbezogener Kostensenkungsprogramme stehen, will der folgende Beitrag geben.

Vorrangiges Augenmerk verdient die Abschreibung, das heißt der Wertverlust des Fahrzeugs. Dieser Aufwandsposten hängt ab von der Dauer der Nutzung und der Fahrleistung. Ist das Verhältnis zwischen beiden 50 : 50, so errechnet sich der fixe Abschreibungsbedarf (A) pro Jahr nach folgender Gleichung, die Anschaffungspreis (AP), Wiederverkaufspreis (WP) und Nutzungsdauer des Wagens (ND) enthält:

Vor dem Fahrzeugkauf sollte sich der Verantwortliche deshalb anhand aktueller Gebrauchtwagenpreislisten unabhängiger Organisationen einen Überblick über den Wiederverkaufspreis verschaffen. Je nach Marke und Modell differiert der Wertverlust erheblich. Ob ein Auto hoch oder niedrig in der Gunst der Käufer steht, ob sein Wert schnell oder gemäßigt sinkt, beeinflusst nachhaltig die Gesamtwirtschaftlichkeit des Fahrzeugs.

Wichtig: Mit zunehmender Nutzungsdauer fällt die zeitabhängige Wertminderung gegenüber der leistungsabhängigen wesentlich stärker ins Gewicht, sodass sie meist mit weit über 50 Prozent angesetzt werden kann; entsprechend ist der Gewichtungsfaktor - in der Formel mit 0,5 angegeben - nach oben zu korrigieren.

Die richtige Kalkulation

Den zweitgrößten Block innerhalb der Fixkosten stellt die Kapitalverzinsung dar. Entsprechend seiner Bindung im Anlagevermögen des Unternehmens wird der Firmenfuhrpark größtenteils mit mittelfristigem Fremdkapital finanziert. Soweit fahrzeugindividuelle Darlehensverträge bestehen, ist die Zinsbelastung (= durchschnittlich gebundenes Kapital x Zinssatz) pro Wagen leicht zu ermitteln; ansonsten setzt man zur Selbstkostenkalkulation den Marktzins für Kredite entsprechend ihrer Fristigkeit an.

Gründliche Prüfung und ständige Überwachung der Kreditkonditionen bieten die beste Gewähr, dass der finanzielle Aufwand gering bleibt. Zu solchen Aufgaben gehört auch die Entscheidung, zwischen Kauf oder Leasing: Addiert man zur Summe aus Kapitalverzinsung und fixer Abschreibung die variable Abschreibung, erhält man die Kapitalkosten, die den Leasingraten zum Vergleich gegenübergestellt werden können.

Kfz-Steuer und Haftpflichtversicherung bieten ebenfalls Ansatzpunkte zur Kostenoptimierung. Weil für beide Größen Kapazitätsmerkmale des Fahrzeugs als Bemessungsgrundlage dienen, gilt gerade hier: Einsparungen dürfen keinesfalls durch Zugeständnisse an die Eignung des Wagens erkauft werden, andererseits müssen - und das ist für das gesamte betriebliche Logistiksystem typisch - die kleineren Ersparnisquellen angezapft werden.

Steuer und Versicherung

Der Kfz-Steuertarif verläuft geringfügig progressiv. Für das Segment der leichten Nutzfahrzeuge zeigt Tabelle 1 die Zuordnung von zulässigem Gesamtgewicht und jährlicher Kfz-Steuer.

Tabelle 1

Zulässiges Ges.-Gewicht (in kg)

Jährliche Kfz-Steuer (in DM)

1800
2000
2200
2400
2600
2800

198
220
258,5
282
305,5
329

(Quelle: Kfz-Steuergesetz)

Für die Bemessung von Haftpflicht- und Vollkasko-Versicherungsprämien ist die Nutzlastgrenze von einer Tonne relevant: Versicherungstechnisch gelten Fahrzeuge mit geringerer Tragfähigkeit als Lieferwagen, solche mit höherer als Lkw. Bei Fahrzeugen der ersten Kategorie richtet sich die Versicherungsprämie nach der Motorleistung. Im Gegensatz zum Pkw gibt es keinen Regionaltarif, allerdings Schadensfreiheitsrabatte. Tabelle 2 zeigt beispielhaft den Tarif eines großen Automobil-Versicherers (Haftpflicht: unbegrenzte Deckung; Prämiensatz 100 Prozent; Vollkasko; Selbstbeteiligung 1000 DM; jährliche Zahlweise).

Tabelle 2

Versicherungsart
Motorisierung (in kW)

Haftpflicht
(in DM)

Vollkasko
(in DM)

38 bis 44
45 bis 51
Über 51

1946,00
2210,00
2861,90

955,30
1081,80
1492,60

(Quelle: VVD)
Tabelle 3

Versicherungsart
Nutzlast (in t)

Haftpflicht
(in DM)

Vollkasko
(in DM)

1 bis 2
2 bis 3
3 bis 4
4 bis 5

2448,20
3764,20
3764,20
3764,20

1112,30
1112,30
1112,30
1216,80

(Quelle: VVD)

Die Nutzlast dient als Bemessungsgrundlage, wenn das Fahrzeug mehr als eine Tonne tragen kann. Bei gleichen Konditionen wie oben ergibt sich dazu Tabelle 3 (Lkw im Werkverkehr).

Bei der Modellwahl muss das Entscheidungsziel (bei ausreichender Ladekapazität und Motorisierung) die jeweils günstigste Tarifstufe sein. Derart kann man auch das Einspar-Potenzial von Steuer und Versicherung ausschöpfen.

Neben den hier betrachteten fixen Fahrzeugeinzelkosten sollte man auch die fixen Gemeinkosten - wie den Aufwand für Kfz-Verwaltung und Unterstellung - systematisch angehen. Gerade in Zeiten wachsenden Wettbewerbs muss der Sockel der scheinbar unveränderlichen Aufwendungen gründlich durchleuchtet und nach kostensenkenden Möglichkeiten abgeschliffen werden. Von dieser unternehmerischen Aufgabe darf man den Fuhrpark keinesfalls ausnehmen.


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