IKZ-HAUSTECHNIK, Ausgabe 14/2000, Seite 16 ff.


VERBÄNDE AKTUELL 


Zentralverband


Bundesfachgruppe Installation und Heizungsbau

Zusammenarbeit

Dem neu geschaffenen Berufsbild in der Sanitär- und Heizungstechnik entsprechend, tagte die Bundesfachgruppe in neuer Zusammensetzung. Zahlreiche Themen aus den Bereichen Technik, Betriebswirtschaft, Recht, Marketing und Organisation standen auf der umfangreichen Tagesordnung, der sich die 35 aus allen Bundesländern angereisten Verbandsvertreter stellten.

Zunächst einmal ging es darum, für die Leitung der Bundesfachgruppe Installation und Heizungstechnik eine neue Spitze zu wählen, die für die nächsten drei Jahre amtieren wird. Der Grund: Durch die Zusammenlegung der beiden Berufsbilder in der Sanitär- und Heizungstechnik ergab sich jetzt die rechtliche Notwendigkeit einer neuen gemeinsamen Bundesfachgruppe. Die 17 stimmberechtigten Ehrenamtsträger aus den jeweiligen Bundesländern entschieden sich für Rolf Richter (ehemals Leiter der Bufa Heizung) als neuen Vorsitzenden und würdigten die weitere Kandidatur von Fritz Schellhorn (ehemals Leiter der Bufa Sanitär) mit einem einstimmigen Votum für den Stellvertreter-Posten.

Mit einer Fülle von Themen setzte sich die Bundesfachgruppe Installation und Heizungsbau am 5./6. Juni in St. Augustin auseinander.

Als weitere Tagesordnungspunkte folgten die derzeit aktuellen Marketing-Kampagnen. Dazu gehören Gas ganz sicher, Handwerkermarke, Einzelhandelsförderung nach dem Berliner Modell oder Solar - na klar! - in den letzten Ausgaben ist an dieser Stelle immer wieder aktuell darüber informiert worden.

In der Verabschiedungsphase befindet sich derzeit ein neues Konzept für die Heizungsgemeinschaftswerbung. Gesucht wurde lange nach einer Nachfolge für die Meisterkampagne, die nach einigen Jahren des Erfolges dann doch nach einem neuen Konzept verlangte. Im Herbst wird die Kampagne anlaufen, in der eine Hotline zu allen Heizungsfragen bundesweit etabliert werden soll und dem Anrufer eine sehr weitreichende Hilfestellung anbieten wird. Einzelheiten dazu werden im Bericht über das bundesweite Erdgasforum vorgestellt, denn Ende Juni ist diese wichtige Kampagne in Hamburg der SHK-Branche erstmalig vorgestellt worden.

SmartHouse

ZVSHK-Hauptgeschäftsführer Michael von Bock und Polach erläuterte den Bufa-Mitgliedern auch die Zusammenhänge mit der neuen Kooperation, die mit dem Duisburger Fraunhofer Institut für Mikroelektronische Schaltungen und Systeme vereinbart wurde. Die Zusammenarbeit bezieht sich auf die gemeinsame Förderung des Einsatzes der integrierten Gebäudesystemtechnik im Neu- und Altbau in Deutschland.

Die Nordmänner packen's: Rolf Richter (Vorsitz) und Fritz Schellhorn (Stellvertretung) werden die Bundesfachgruppe in den nächsten drei Jahren leiten.

Konkrete Projekte für die Zukunft sind u.a. die Beteiligung an der Ausschreibung "Wissensintensive Dienstleistungen" des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Das Ziel hierbei: Der Aufbau eines Informations- und Beratungssystems für vernetzte Produkte und Dienstleistungen der Haustechnik (SmartHome) und die Qualifikation der SHK-Handwerker hinsichtlich Beratung, Installation und Wartung dieser Systeme. Sichtbares Ergebnis soll ein SmartHouse sein, das auf der Frankfurter ISH 2001 ausgestellt wird und mit beispielhaften Ideen zur Nachahmung anregen soll.

Was den ZVSHK dazu veranlasst hat, hier für die Zukunft Weichen zu stellen, erläuterte der HGF so: "Vor dem Hintergrund einer zunehmenden Diskussion um den Meistervorbehalt hat dieses Konzept eine strategische Bedeutung, denn es steht zu befürchten, dass vieles von dem, was in der Haustechnik neu und innovativ ist, am Handwerk vorbeigeht. Hier müssen wir gegensteuern und die Qualifikation unserer SHK-Handwerker als den natürlichen Fachbetrieben für Haus- und Gebäudetechnik gerade auch durch die Beschäftigung mit Zukunftstechnologien beweisen." Auch für das SHK-Handwerk sei der Zeitpunkt gekommen, sich intensiv mit den Möglichkeiten der integrierten Gebäudesystemtechnologie auseinanderzusetzen, schätzte er einen Trend ein, der vor allem für die innovativen Kombi- bzw. kooperierenden Betriebe (SHK + Elektro) von Bedeutung sein dürfte.

Berufsbild

Für das neugeschaffene Berufsbild des Installateur- und Heizungsbauerhandwerks geht es weiterhin um die Gestaltung der Ausbildungsverordnung. Innerhalb der Verbandsorganisation hat man bereits Eckwerte für einen Strukturentwurf verabschiedet, der sich am Konzept "Ausbildung nach Maß" des ZDH (Zentralverband des deutschen Handwerks) orientiert. Demnach soll es eine einheitliche Kern-Qualifikation und eine Reihe von Wahlpflichtbausteinen geben, von denen eine Mindestanzahl zu wählen ist.

Petra Westpfahl, Referentin für Berufsbildung im ZVSHK, erläuterte den aktuellen Sachstand und zeigte auf, dass es jetzt in Gesprächen auf eine Einigung mit dem Sozialpartner IG Metall ankomme, damit dem Wirtschaftsministerium ein gemeinsames Konzept zur Genehmigung vorgelegt werden kann. Derzeit sind die Vorstellungen über Kernqualifikation und Wahlmöglichkeiten innerhalb zusätzlicher Ausbildungsbausteine noch unterschiedlich. Bis zum Jahresende will man aber so weit sein, wichtige Eckdaten verabschieden zu können.

Zahlreiche Wortmeldungen sind gepflegter Bestandteil der zweitägigen Sitzung, um möglichst viele Aspekte und Informationen zusammenzutragen.

Kupfer halbhart

Die Markteinführung von halbharten Kupferrohren ist seit dem 1. April 2000 abgeschlossen. In weiteren Gesprächen, die der entsprechende Fachausschuss "Werkstoffe und Verbindungstechniken" mit den Kupferrohrherstellern führt, soll nun eine Vereinheitlichung hinsichtlich der Wanddicken erfolgen. Per Votum folgte die Bufa dieser Empfehlung. Demnach wäre es möglich, die Wanddicke von derzeit 1,5 mm bei halbharten Kupferrohren der Abmessung 28 mm zukünftig auf 1,0 mm zu reduzieren. Damit wären Kupferrohre von 12 mm bis 28 mm einheitlich für die Anwendungsbereiche Heizung, Trinkwasser und Gas in der Ausführung halbhart mit einer Wanddicke von 1mm im Markt. Ab der Abmessung 35 mm sind die Kupferrohre in der Festigkeitsstufe hart mit den bekannten Wanddicken erhältlich.

Wenn diese Änderung der Wanddicke verabschiedet wird, müssen allerdings Regelwerke wie die TRGI geändert werden, denn hier ist die Abmessung 28 x 1,5 mm etabliert.

Besserer Schutz

Ein weiterer Punkt im Bericht aus diesem Fachausschuss lässt erkennen, dass die TRGI (Technische Regeln für die Gas-Installation) in absehbarer Zeit eine weitere Aktualisierung erhalten wird. Grund sind Explosionen, die auf Manipulationen an Gasleitungen zurückzuführen sind. Daher sollen zukünftig Veränderungen am Rohrnetz zumindest stark erschwert werden, indem besondere Kappen und Stopfen zur Anwendung kommen sollen - allerdings soll die Aktualisierung der TRGI nur für Neu-Anlagen gelten. Für Alt-Anlagen wartet somit ein weiteres Marketing-Thema darauf, von den SHK-Betrieben angepackt zu werden. Die Industrie ist übrigens derzeit dabei, Armaturen im Markt einzuführen, die mehr Sicherheit bei Manipulationen bieten sollen.

Wartungs-Intervalle

Der Fachausschuss Gasversorgungsanlagen beschäftigt sich derzeit mit Inspektions- und Wartungsintervallen von Heizungsgeräten.

Verständigt hat man sich mit den wichtigsten Herstellern der Heizungsindustrie, dass man auf der Grundlage des Positionspapiers "Empfehlung des DVGW-Fachausschuss Gasgeräte" einen gemeinsamen Schwerpunkt zu den Inspektions- und Wartungsintervallen festlegen wird. Zumindest einmal jährlich soll demnach eine Inspektion erfolgen. Die Reinigung/Wartung kann darüber hinaus bedarfsabhängig durchgeführt werden. Geplant ist eine gemeinsame Fachinformation von BDH und ZVSHK, die eine einheitliche Regelung zu Inspektions- und Wartungsintervallen für Gas bzw. Öl beinhalten soll. Einbezogen werden sollen auch Fragen, die sich auf Verschleißteile beziehen.

Alle 17 Landesverbände schickten ihre Vertreter ins ZVSHK-Verbandsgebäude, um aktuelle Themen in Sachen Sanitär und Heizung zu erörtern.

Was darf verschleißen?

Wird eine haustechnische Anlage errichtet, ordnungsgemäß übergeben und in Betrieb genommen, so besteht eine werkvertraglich festgelegte Gewährleistung für ein Gesamt-System, das in aller Regel aus einer Vielzahl technischer Baugruppen und -elemente (Arbeits-, Steuer-, Regelelemente usw.) besteht. Alle Baugruppen und technischen Elemente sind mit Beginn der Betriebsaufnahme der Anlage mehr oder weniger dem Prozess der technischen Abnutzung unterworfen, doch was darf sich abnutzen und wie schnell?

In der Praxis kommt es regelmäßig zu konträren Auffassungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer vor allem dann, wenn nicht näher definierte einzelne Teile verschleißen, sodass die technische Verfügbarkeit des Gesamtsystems bereits während der vertraglich vereinbarten Gewährleistungsfrist aussetzt.

SHK-Zert-Urkunde für Halberg Entwässerungssysteme (v.l.): ZVSHK-Hauptgeschäftsführer Michael von Bock und Polach, Halberg-Geschäftsführer Friedhelm Cirkel, Alfred Horn (Leiter Technischer Beratungs-Service bei Halberg) und ZVSHK-Vizepräsident Werner Obermeier betonten in kurzen Statements die Bedeutung dieser Auszeichnung für das SHK-Fachhandwerk.

Vor dem Hintergrund erhöhter Abnutzungsprozesse in Teilbereichen eines Systems ist es daher unabdingbar, den Kunden von vornherein auf notwendige Werterhaltungsmaßnahmen bzw. auf die Wartungsbedürftigkeit des Systems hinzuweisen.

Der ZVSHK hat in den letzten Jahren immer wieder dafür plädiert, dass die Hersteller für ihre Erzeugnisse klar definieren sollen, welche Teile einem besonderen Verschleiß unterliegen und daher in einem festgelegten Turnus auf ihre Tauglichkeit überprüft werden müssen. Die Resonanz hat leider nicht dazu geführt, dass man mit der Industrie zusammen klare Definitionen aufstellen konnte. Dennoch kommt der ZVSHK den Erwartungen der Verarbeiter jetzt nach und gibt in einer neuen Broschüre alltagstaugliche Richtlinien heraus.

Die wichtigsten Belange aus rechtlicher und technischer Sicht sollen hier übersichtlich zusammengetragen werden, sodass für Betreiber bzw. Auftraggeber sowie für das Installationsunternehmen klarer als bisher umrissen ist, wo Garantieansprüche greifen.

Die Druckschrift wird noch vor dem Herbst verfügbar sein und kann dann über den jeweils zuständigen Landesinnungs- bzw. Fachverband bezogen werden.

Schallschutz

Dem Wohnkomfort soll in immer stärkerem Maß Rechnung getragen werden. Was die Erfüllung der Schallschutz-Richtlinien nach DIN 4109 anbelangt, so ist es sicher nicht immer einfach, die grundsätzlich geschuldeten 30 dB (A) tatsächlich bauseits zu erfüllen. Vor allem ist mangels Herstellerinformation oftmals unklar, inwieweit das eine oder andere Bauteil bestimmte Schallschutzgrenzen einzuhalten vermag. Während es im Trittschall-Bereich umfangreiche Installationshinweise gibt, fehlen sie oftmals bei Armaturen, Leitungen oder Komponenten.

Besonders schwierig wird die Situation für den SHK-Betrieb, wenn es sich um den Bau von gehobenen Komfortwohnungen handelt, in denen 25 bzw. 22 dB (A) gefordert sind. Hier muss der Installationsbetrieb ein besonderes Augenmerk auf das Kleingedruckte legen, so die Erfahrungen aus den Reihen der Bufa-Experten. Liegen die besonders scharfen Grenzwerte zugrunde, müssen bei Machbarkeit unbedingt der erhöhte Aufwand und die damit verbundenen Mehrkosten vereinbart werden. Ansonsten bleibt nur, den Auftrag auf 30 dB (A) abzuändern oder, wenn dies nicht möglich ist, in letzter Konsequenz die Ausführung abzulehnen.

Fazit

Noch weiter gefächert als bisher sind die Themen der Bundesfachgruppe geworden, da nun die Bereiche Sanitär und Heizung gemeinsam bedient werden wollen. Eine ganze Reihe von Punkten wurden über die hier genannten Themen hinaus behandelt. Finden sie in diesem Bericht keine Erwähnung, handelt es sich entweder um "schwebende Verfahren", deren Ergebnisse nicht greifbar sind oder sich erst kurz vor dem Abschluss oder der Umsetzung befinden. Letzteres gilt auch für die Überarbeitung der VOB DIN 18 381, die sich auf die allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen Gas-, Wasser- und Entwässerungsanlagen erstreckt. Hier werden voraussichtlich die Interessen des SHK-Fachhandwerks in großem Umfang berücksichtigt, denn zahlreiche Tätigkeiten könnten dann gesondert in Rechnung gestellt werden. Kommt es im Oktober zur Verabschiedung im Hauptausschuss Hochbau, wird im Detail nochmals darüber auf diesen Seiten berichtet.

Auch ging es in der Bufa um den aktuellen Sachstand zu den Haftungsübernahme-Vereinbarungen. In einer der nächsten Ausgaben wird dieses Thema ein Schwerpunkt an dieser Stelle sein. Ebenso präsent waren die Tagesordnungspunkte "Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen" oder "Schadensmeldeverfahren". Sie beschäftigten in ähnlicher Weise wenige Tage später auch die Bufa Klempnertechnik und werden in der entsprechenden Berichterstattung Platz finden. TD


SHK-Zert-Zeichen für Halberg

Die Tagung der Bufa wurde auch dazu genutzt, die frisch abgeschlossene Zertifizierung mit der Halberg Entwässerungssysteme GmbH zu dokumentieren. Geschäftsführer Friedhelm Cirkel (ehemals Ako Abwassersysteme) hat dafür gesorgt, dass im Verlauf der letzten Jahre auch bei Halberg in Köln die gehobenen Maßstäbe gelten, die erreicht werden müssen, um das SHK-Zert-Zeichen auf den Produkten führen zu können. Cirkel bekräftigte gegenüber der Bufa, dass sich Halberg auch in Sachen Ako als Ansprechpartner versteht, falls sich z.B. Fragen zu Haftungsübernahmevereinbarungen ergeben sollten.

Die bisher zu Halberg gehörende Zarko-Produktreihe wurde übrigens von Halberg getrennt und tritt jetzt als eigenständige Marke im Markt auf. Verhandlungen bezüglich einer Haftungsübernahmevereinbarung werden derzeit mit dem ZVSHK geführt.


ÜWG-Mitgliederversammlung

Wachablösung

Aus allen Bundesländern kamen Vertreter zur Mitgliederversammlung der Überwachungsgemeinschaft Technische Anlagen der SHK-Handwerke - kurz ÜWG-SHK - am 20. Juni dieses Jahres nach Kelsterbach. Nicht nur Jahreshaushalt, Technik und Marketingkampagne standen auf der Tagesordnung, auch ein neuer Vorstand war zu wählen.

Der neue Vorsitzende der ÜWG, Rolf Richter: "Richten wir uns weiterhin als Überwachungsgemeinschaft danach aus, was an der Basis an Dienstleistung gewünscht wird."

Von Kampfabstimmung konnte keine Rede sein, als der amtierende Vorsitzende Peter Hecker zum Tagesordnungspunkt "Neuwahlen des Vorstands" kam. Nach jahrzehntelanger ehrenamtlicher Tätigkeit in verschiedenen Funktionen innerhalb der ZVSHK-Verbandsorganisation hatte er die letzten sechs Jahre den Vorsitz der ÜWG inne. Jetzt, beim Erreichen der Altersgrenze, wollte er selbst in die Tat umsetzen, was er früher stets propagiert hatte: mit Erreichen des Rentenalters die Aufgaben einem Jüngeren zu übertragen. Und der stand in Person von Rolf Richter bereits in den Startlöchern. Von Kontinuität und Synergien war die Rede, als es um die Wahl ging - und das Ergebnis fiel in der Mitgliederversammlung einstimmig aus.

Damit bekleidet der SHK-Unternehmer aus Schleswig nicht nur das Amt des neuen Vorsitzenden der ÜWG, sondern leitet in Personalunion auch die ZVSHK-Bundesfachgruppe Installation und Heizungsbau - gerade mal zwei Wochen zuvor war ihm auch dieses Ehrenamt übertragen worden. Weitere Wahlgänge für die Wachablösung im ÜWG-Vorstand ergaben einstimmig, dass Helmut Diehl als stellvertretender Vorsitzender sowie Kilian Huber und Ulrich Kössel als Beisitzer bestimmt wurden. Kooptiertes (d.h. nicht stimmberechtigtes) Mitglied im Vorstand ist darüber hinaus noch Fritz Schellhorn, der als Hamburger SHK-Unternehmer eine Gruppe von etwa 400 anerkannten Fachbetrieben im Gewässerschutz repräsentiert, die ebenfalls der ÜWG-SHK angehören.

"Nehmen wir uns in der Organisation nicht zu wichtig", wollte sich Rolf Richter in seiner zukünftigen Arbeit in der ÜWG richtig verstanden wissen. Vielmehr müsse der einzelne Mitgliedsbetrieb mit seinen Bedürfnissen und Erwartungen im Fokus stehen. "Wir sollten uns weiterhin als Überwachungsgemeinschaft danach ausrichten, was an der Basis an Dienstleistung gewünscht wird", nannte er als wichtiges Ziel seiner Arbeit.

"Heute hat sich die ÜWG zu einer Service-Organisation gemausert. Vor allem für den Heizungsbereich mit Ölfeuerungen", führte Peter Hecker in seiner Abschiedsrede aus und ließ nochmals die vergangenen Jahre Revue passieren. "Wo die Reise in unserem Leistungsangebot hingehen wird, ist derzeit nicht klar zu bestimmen. Der Trend des Gesetzgebers geht aber überdeutlich in die Richtung, Verantwortung dezentral auf entsprechende Organisationen zu übertragen. Hier wollen wir bereitstehen, hier sind wir in letzter Zeit ein gutes Stück weiter gekommen und ein gutes Stück besser geworden."

Verabschiedung: Der scheidende ÜWG-Vorsitzende Peter Hecker erhält von seinem Nachfolger Rolf Richter ein herzliches Dankeschön. Daneben ÜWG-Mitarbeiterin Claudia Illian und Geschäftsführer Dirk Arne Kuhrt.

Erfolgreicher Jahresabschluss

Geschäftsführer Dirk Arne Kuhrt konnte in seinem Bericht über das abgelaufene Geschäftsjahr eine recht erfolgreiche Bilanz vorweisen. Bei einer üblichen Fluktuation von etwa 3% sind derzeit etwa 4000 Mitgliedsbetriebe in der ÜWG-SHK organisiert. Als wichtige Tätigkeitsfelder stellte Kuhrt drei Fachbereiche heraus, die von der Organisation intensiv wahrgenommen werden:

  1. Die Qualifizierung von Fachbetrieben gemäß § 19 l Wasserhaushaltsgesetz
  2. Die Tätigkeit als Sachverständigenorganisation nach VAwS (Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen) für den Bereich Prüfung von Anlagen zur Lagerung von Heizöl EL gemäß § 19i Wasserhaushaltsgesetz
  3. Die Qualifizierung von Fachbetrieben für den Aufgabenbereich Grundstücksentwässerung (der Schwerpunkt liegt hier in Hamburg aufgrund der dortigen Richtlinien).

Als besonders wichtiges Ergebnis in der Arbeit des vergangenen Jahres erwähnte er die Erstellung des Praxisleitfadens "Heizöllagerung", der als 100-seitige Fachinformation Nr. 6 von der ÜWG seit Ende 1999 herausgegeben wird. Zu den gedruckten Arbeitshilfen wird es voraussichtlich im Herbst eine EDV-Unterstützung geben. Das Programm "Heizöllagercheck Version 1.0" wird menuegeführt vieles an Routineabläufen zu diesem Thema übernehmen können, sodass man sich als Sachverständiger oder Servicetechniker stärker auf seine originären Aufgaben konzentrieren kann.

Zudem kommt die schnelle Übersicht, die die Internetseite "uewg-shk.de" bringt: Dort kann man einen der organisierten Fachbetriebe schnell über eine Postleitzahl-Suche ausfindig machen oder z.B. auch die nächst gelegene ÜWG-Landesstelle genannt bekommen.

ÜWG-Geschäftsführer Dirk Arne Kuhrt konnte in seinem Bericht über das abgelaufene Geschäftsjahr eine recht erfolgreiche Bilanz vorweisen.

Schäden vermeiden

Aus der Praxis seiner 30-jährigen Sachverständigentätigkeit nannte Helmut Diehl eine Reihe absurder Beispiele, die aufgrund von Nachlässigkeiten zu Umweltschäden größeren Ausmaßes geführt haben. Manche Ursachen sind banal, in der Wirkung aber verheerend. So sollten stillgelegte Einfüllstutzen von Tankanlagen am besten gleich demontiert werden, damit ein "ortskundiger" Tankwagenfahrer nicht eines Tages irrtümlich diesen Füllstutzen reaktiviert und das Kellergeschoss über die inzwischen abgeflexte Füllleitung "betankt"... Grenzwertgeber sollten unbedingt nach Herstelleranleitung millimetergenau positioniert werden, damit sich weder zu viel noch zu wenig an verbleibendem Tankvolumen ergibt.

In Frostperioden gingen immer wieder zahllose Tankanlagen auf Störung, so Diehl, weil entweder nicht im frostsicheren Erdbereich installiert oder weil der Tank nicht in einem frostsicheren Raum aufgestellt wurde.

Aus den 17 Landesgeschäftsstellen der ÜWG kamen die Vertreter zur Mitgliederversammlung am 20. Juni nach Kelsterbach.

Mit Dr. Christian Küchen war ein Vertreter der Mineralölseite in der Mitgliederversammlung anwesend und so konnte die Forderung nicht ausbleiben, daß die Industrie angesichts eines bis -20°C funktionstauglichen Dieselkraftstoffes dies in ähnlicher Weise auch dem Heizöl "beibringen" solle. Ein Wunsch, der seitens des IWO an die Mineralölindustrie weitergegeben wird.

Helmut Diehl führte weitere Installations-Sünden an, die eigentlich niemals vorkommen dürften. So würden z.B. immer mal wieder Füllleitungen bersten, weil gewöhnliche Steckmuffen dem bis zu 10 bar zulässigen Fülldruck unmöglich standhalten könnten.

Was die Füllgeschwindigkeiten anbelangt, können keinesfalls Faustregeln gelten, sondern die Angaben der Hersteller, die in den Unterlagen bzw. auf dem Tank vermerkt sind.

Bei Zwei-Strang-Leitungen bestehe die Vorschrift, dass bei parallel betriebenen Tanks Entnahme und Rücklauf im gleichen Behälter zu erfolgen haben. Komme es hier z.B. aufgrund von Provisorien zu Leckagen, seien zumindest lang anhaltende Geruchsbelästigungen und damit großer Ärger vorprogrammiert.

Die ÜWG-Mitgliedsbetriebe werden in diesem Jahr in ihren Marketing-Aktivitäten zur Heizungsmodernisierung besonders durch die Mineralölwirtschaft unterstützt.

Marketing

Eine Imagewerbung für die Ölheizung läuft bereits seit zweieinhalb Jahren. Die Modernisierung steht dabei im Vordergrund. Besondere Unterstützung erhalten die ÜWG-Mitgliedsbetriebe ab diesem Herbst, denn nicht nur entsprechendes Werbe- und Infomaterial, das in Kooperation zwischen ÜWG und IWO erstellt wurde, ist verfügbar. Vielmehr wird eine finanzielle Unterstützung bis insgesamt 1000 DM gewährt, wenn ein ÜWG-Betrieb einen fertig vorbereiteten Funkspot beim örtlichen Radiosender schaltet oder mit einer fertig vorbereiteten Druckvorlage in der Regionalpresse für seine Leistung wirbt. Die entstehenden Werbekosten trägt dann zur Hälfte der Betrieb, zur anderen Hälfte der Werbe-Etat der Mineralölwirtschaft.

Was die Bestrebungen zur Modernisierung alter Tankanlagen angeht, sind die Mineralölhändler seit einiger Zeit aufgefordert, Daten über die betreuten Anlagen zu sammeln, um im Schulterschluss mit dem SHK-Handwerk darauf hinwirken zu können, dass Modernisierungsmaßnahmen durch gezielte Ansprache des Kunden in Gang kommen.

Fazit

Als das Wasserhaushaltsgesetz geschaffen wurde, haben die Gründerväter der ÜWG quasi aus der Not heraus diese Organisation geschaffen. Mittlerweile hat sich daraus ein schlagkräftiger Dienstleister entwickelt, der für seine angeschlossenen Betriebe in Sachen Qualifikation und Wissenstransfer einiges tun kann. Das hat auch die Mineralölwirtschaft erkannt und nutzt die ÜWG als Multiplikator, um die Ölheizung im Gerangel der Heizsysteme ins rechte Licht zu stellen. Dieser Trend ist sicherlich begrüßenswert, denn ein vielfältiges Angebot an Gas, Öl, Strom und regenerativen Energien stärkt die Position des qualifizierten SHK-Fachbetriebes, die bestmögliche Entscheidung für den Kunden treffen zu können. TD


Sachverständigen-Tagung der ÜWG-SHK

Von der Pipeline bis zur Düse

Für die Sachverständigen der Überwachungsgemeinschaft Technische Anlagen der SHK-Handwerke - kurz ÜWG-SHK - gab es Mitte Mai eine Fülle von Detail-Informationen rund um Heizöl, Anlagentechnik, Endkundenbetreuung, Versicherungs- und Rechtsfragen.

Der Norden bot sich erneut für die alle zwei Jahre stattfindende Expertentagung an. Mitte Mai trafen sich 35 Sachverständige der Überwachungsgemeinschaft in Hamburg, denn die Hansestadt bietet mit ihrem Abwassergesetz und umfangreichen Umweltauflagen in Sachen Lagerung von Heizöl und anderen wassergefährdenden Stoffen ein Paradebeispiel für weitreichenden Gewässerschutz. Darüber hinaus sind alle Heizölmarken von Rang und das Institut für wirtschaftliche Ölheizung (IWO) in Hamburg angesiedelt, und mit auf dem Programm für die eineinhalb Seminartage stand der Dialog mit einigen Experten der Heizölindustrie. Möglichst viel über den Entstehungsprozess und die Qualitätssicherung des Heizöls zu erfahren, war diesmal mit ein Ziel der Tagung. So gab es frei nach dem Motto "von der Quelle bis zum Tank" neben einer Vielzahl von Fachthemen auch eine Exkursion in ein Prüflabor der Deutsche Shell AG und eine Besichtigung einer DEA-Förderplattform in Küstennähe.

Die Sachverständigen der ÜWG trafen sich nach zwei Jahren wiederum zum Erfahrungsaustausch und erörterten aktuelle Themen aus der Branche.

Den Dialog pflegen

Wiederholt war bei den zahlreichen Gesprächen und Referaten zu hören, dass in Zukunft der Dialog zwischen Öl-Industrie und den Sachverständigen im Heizungsbauerhandwerk weiter gepflegt werden soll. Um dies zu tun, gibt's keine bessere Gelegenheit. Bis auf eher unbedeutende Einzelfälle hat man seit längerem keine Probleme mehr mit Heizöl-Qualitäten, denn seit Jahren bieten die Raffinerien zum üblichen Heizöl EL je nach Marke ein spezielles Additiv an, das die Eigenschaften des Brennstoffes in entscheidender Weise zu optimieren vermag.

Mischte der Tankwart den Zusatz vor Jahren noch per Dose in den Lagerbehälter, so übernimmt seit Anfang '98 die Förderanlage im Tankwagen die exakte Additivierung automatisch, wenn dies geordert wird. Das Ergebnis: Keine nennenswerten Verschlammungen von Lagerbehältern mehr, Verstopfungen von Düsen sind kein Thema und erst recht sind heute keine unerwünschten Reaktionen von Heizöl und Kupferleitungen mehr zu beklagen. Anfang der 90er-Jahre geisterten diese Probleme vor allem durch die neuen Länder und standen daher regelmäßig auf den Tagesordnungen der Heizungsbauer.

Dass man hieraus positive Konsequenzen gezogen hat, zeigte sich während der Tagung unter anderem in einem neuentwickelten Organigramm. Das IWO hat in Zusammenarbeit mit dem ZVSHK und anderen Verbänden einen technischen Leitfaden für die gemeinsame Kundenbetreuung entwickelt, in dem ein Ablaufschema für die Fachbetriebe vorgibt, wie im Fall einer Betriebsstörung der Ölheizung für den Kunden eine bestmögliche Problemlösung angeboten werden kann. Um das zu erreichen, stützt sich die Kette der helfenden Hände dabei klar auf ein Zusammenwirken zwischen Heizungsbauerhandwerk, Heizöllieferant und -industrie sowie Geräte- und Komponentenhersteller.

Den Heizungsfachbetrieben kann eine solche gemeinsame kundenorientierte Betreuung nur recht sein. Ruft ein Kunde aufgrund einer Betriebsstörung an, wird der Heizungsfachmann zunächst einmal selbst versuchen, den Defekt zu beseitigen. Liegen die Ursachen nicht unmittelbar in der Anlagentechnik, gibt das Ablaufschema den weiteren Verfahrensweg vor. Das kann eine Heizölprobe sein, die zur Untersuchung geschickt wird, das kann ein defektes Bauteil sein, das zur Begutachtung nach festgelegtem Procedere ins Werk gesendet wird. Dieses Verfahren soll nicht nur sicherstellen, dass man dem Kunden letztlich eine Problemlösung anbieten kann, sondern dass der Heizungsbauer in seiner Gewährleistung nicht allein gelassen wird. Erklärtes Ziel ist, dass man im Schulterschluss mit den Marktpartnern steht.

Die Qualitätssicherung des Rohöls bis hin zum fertigen Heizöl EL war unter anderem Thema in den beiden Tagen. Hier eine Exkursion zur Bohrplattform Schwedeneck in Sichtweite der holsteinischen Küste.

Hilfe wenn nötig

Um Hilfestellungen ging es auch im Zusammenhang mit dem Aufstellen von Lagerbehältern. Beispielsweise gehört es für Dehoust, als einem der Tank-Anbieter im Markt, längst zur täglichen Serviceleistung dazu, nicht nur Auskunft über das Produkt-Sortiment zu geben, sondern aufgrund einer umfangreichen Datensammlung über Regelungen in den einzelnen Ländern Auskunft zu geben. Doch auch hier kommt der Hersteller dennoch ohne den Zusatz nicht aus: "Weitere Auflagen der unteren Wasserbehörden sind zu berücksichtigen."

Längst nicht einheitlich ist geregelt, wie die Lagerstätten im Einzelnen beschaffen sein müssen, welche Arten von Tanks wo zugelassen sind und wie die Bestimmungen für die Errichtung lauten. Schließlich kommen zur Verwaltungsvorschrift zur Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (VAwS) noch viele weitere Richtlinien hinzu. Entsprechend groß war deshalb das Bedürfnis der ÜWG-Experten, sich über Erfahrungen im Dschungel der Bestimmungen für Gewässer- und Brandschutz auszutauschen.

Da es für viele Heizungsbauer nicht zur oft geübten Praxis zählt, die ordnungsgemäße Einlagerung eines Erdtanks zu überwachen, wird dem Fachhandwerker auch diese Leistung bis hin zum erforderlichen Abnahmeprotokoll ebenfalls von einigen Herstellern geboten.

Mögliche Störquelle

Bei bestehenden Ölheizungen kann es nach den Ausführungen eines Vertreters der Armaturenindustrie zu folgendem Problem kommen: Wenn von einem Zweistrang- auf ein Einstrang-System umgestellt wird, muss der vorhandene Leitungsquerschnitt der Förderleitung beachtet und gegebenenfalls reduziert werden. Geschieht das nicht, können aufgrund verringerter Fließgeschwindigkeiten die üblicherweise mitgeförderten Gasbläschen meist nicht vom Druckheberventil wegtransportiert werden. Die Folge: Es ergibt sich keine unterdruckaufbauende Ölsäule, die jedoch für die Funktion des Ventils unabdingbar ist. Wird dagegen beim Umbau der Anlage die Nennweite der Förderleitung von üblicherweise 8 mm auf die Hälfte reduziert, sorgt eine günstigere Fließgeschwindigkeit für Abhilfe. Im ZVSHK-Merkblatt "Armaturen in Ölfeuerungsanlagen" wird auf diese Störquelle im Detail eingegangen.

Versicherung aktualisieren

Unter den vielen Punkten, mit denen die ÜWG-Sachverständigen bei ihrer Arbeit zu tun haben, gehört auch der Versicherungsschutz, der für den Fachbetrieb von großer Bedeutung sein kann. Seit 1991 gibt es aufgrund des Umwelthaftungsgesetzes angepasste Versicherungsleistungen im Rahmen der Umwelthaft-Basisversicherung und nach dem Umwelt-Haftpflichtmodell. Wichtig ist hierbei: Der Versicherungsschutz muss den Umwelt-Regress einschließen. Man würde z.B. bei einem Erdtank-Defekt zwar zunächst auf den Betreiber zukommen, doch wäre die Ursache auf einen Montagefehler zurückzuführen, ist der SHK-Fachbetrieb letztlich derjenige, welcher . . . Der Fachunternehmer sollte daher seine Alt-Verträge einer kritischen Prüfung unterziehen. Sogenannte Umbrella-Deckungen helfen beispielsweise, die Leistungsansprüche bestehender Verträge individuell zu erhöhen.

So soll dem Kunden in Zukunft durch eine geregelte Störungsbeseitigung geholfen werden.

Noch ein Stolperstein kam zur Sprache: Tritt der SHK-Fachmann als Generalunternehmer auf, so muss er sich bei seinen Subunternehmern vergewissern, ob ein ausreichender Versicherungsschutz gegeben ist. Ansonsten wird er sich im Schadenfall ein Auswahl-Verschulden vorhalten lassen müssen und deshalb nicht sicher vor Regress sein.

Die wichtigsten Fakten zum Versicherungsschutz für Fachbetriebe im Gewässerschutz sind übrigens im Merkblatt 2 der ÜWG-SHK zusammengefasst.

Fazit

Wer als SHK-Fachunternehmer mit wassergefährdenden Stoffen in Berührung kommt (und das praktiziert wohl jeder!), auf den wartet eine Fülle von Sicherheitshinweisen, Arbeitsrichtlinien, Bestimmungen, Marktgepflogenheiten - und Fußangeln. Die Sachverständigen der ÜWG-SHK konnten sich als Multiplikatoren wiederum nur zu einem kleinen Teil mit den relevanten Themen auseinandersetzen. Für die Innungsbetriebe lässt sich aus der Tagung klar ableiten, dass Brancheninformationen über Wohl und Wehe entscheiden können. Da ist es sicher hilfreich, wenn sich ein SHK-Unternehmer der Informationsquelle "Überwachungsgemeinschaft" anschließt, um auf einem aktuellen Kenntnisstand zu bleiben und um beispielsweise in Sachen Qualitätssicherung beim Heizöl mit seinen Marktpartnern erfolgreich kooperieren zu können. TD


ZVSHK-Termine-Daten-Informationen
(Änderungen vorbehalten)

Datum

Veranstaltung

7. September 2000

VdS-Fachtagung "Verhütung von Leitungswasserschäden", Köln

6./7. Oktober 2000

24. Deutscher Kupferschmiedetag, Mönchengladbach-Rheydt

24. Febr. - 3. März 2001

10. Internationales Fortbildungsseminar für das SHK-Handwerk, Teneriffa

27. - 31. März 2001

ISH - Internationale Fachmesse Sanitär Heizung Klima, Frankfurt/Main

24./25. April 2001

Gemeinschaftstagung Abwassertechnische Vereinigung/ZVSHK, Nürnberg

31. Jan. - 1. Februar 2002

Deutscher Klempnertag, Würzburg

14. - 18. April 2002

light & building - Intern. Fachmesse für Gebäudetechnik, Frankfurt/Main

22. - 25. Mai 2002

World Plumbing Conference, ICC Berlin

ZVSHK Direkt:
Telefon: 02241/9299-0
Telefax: 02241/21351
E-Mail: info@zentralverband-shk.de
Internet: http://www.Zentralverband-SHK.de


 

Die Geschäftsstellen des ZVSHK

ZVSHK
Rathausallee 6
53757 St. Augustin
Telefon: 02241-29056
Telefax: 02241-21351

ZVSHK Geschäftsstelle Potsdam
An der Pirschheide 28
14471 Potsdam
Telefon: 0331-972107
Telefax: 0331-972603


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