IKZ-HAUSTECHNIK, Ausgabe 12/2000, Seite 58 f.


REPORT


BGW / DVGW: Wasserfachliche Aussprachetagung

Streitfrage Wasser

Im Congress Center CCH in Hamburg fand am 28./29. März dieses Jahres die "Wasserfachliche Aussprachetagung 2000" mit zahlreichen Vorträgen und Diskussionen zum Thema "Daseinsvorsorge und Wettbewerb: Die deutsche Wasserversorgungswirtschaft auf dem Weg ins 21. Jahrhundert" statt. Über 700 Teilnehmer diskutierten und informierten sich über dieses branchenbeherrschende Thema.

Scherer (links): "Kosten der Trinkwasserversorgung bestehen zu 70 - 80 Prozent aus Festkosten."

 

Auf der Pressekonferenz am 28. März in Hamburg stellte Senator E. h. Peter Scherer, Präsident IWA-Kongress 2001 Berlin, fest, dass es in Deutschland, im Gegensatz zu einigen Regionen in Afrika, keinerlei Wasserengpässe gäbe. Er betonte, dass bei einer Wasserressource von 180 Mrd. m3 und einem jährlichen Verbrauch von 6,5 Mrd. m3 auch weiterhin eine qualitativ ausreichende Trinkwasserversorgung gewährleistet sei. Ein weiteres Sparen der Verbraucher an Trinkwasser, derzeit bei 130 Liter pro Person und Tag, führe unvermeidlich zu einer Kostensteigerung, da die Grundaufwendungen für das weltweit einmalige Wasserversorgungsnetz bei etwa 70 – 80 Prozent der Kosten läge.

Wirtschaftliche Auswirkungen der Verordnung

"Der Entwurf für die neue deutsche Trinkwasser-Verordnung muss noch nachgebessert werden," erklärten Dipl.-Kfm. Dr. Ortwin Scholz, Wasserpolitischer Sprecher des BGW und Dr.-Ing. Hanno Hames, DVGW-Vizepräsident Wasser, anlässlich der Wasserfachlichen Aussprachetagung von DVGW und BGW.

Dr.-Ing. Hames: "Abgelehnt wird die Verantwortungsverlagerung beim Rohwasser und Gewässerschutz vom Staat auf den Wasserversorger."

Scholz betonte, dass die neue EG-Trinkwasser-Richtlinie der schärfste Trinkwasserstandard der Welt sei. "Der BGW lehnt die im Entwurf der Trinkwasser-Verordnung vorgesehenen nationalen Verschärfungen der EG-Trinkwasser-Richtlinie ab", erklärte Scholz. Nationale Verschärfungen seien unsinnig und führten nur zu höheren Kosten und Trinkwasserpreisen. Die geplanten Maßnahmen beträfen verschärfte Grenzwerte – insbesondere Eisen, Bromat, Blei, Kupfer, Nickel und den pH-Wert – verkürzte Umsetzungsfristen und millionenschwere Sanierungspflichten bei Überschreitungen von Indikatorparametern, die die EU nicht vorsehe. Diese Punkte würden zu keiner Qualitätsverbesserung des Trinkwassers beitragen, sagte Scholz. Er führte weiter aus, dass eine Umsetzung des Referentenentwurfs sich wettbewerbsverzerrend für die deutschen Wasserversorger auswirken werde.

Völlig unverständlich sei, dass der Entwurf andererseits Ausnahmegenehmigungen von der Trinkwasserqualität für bestimmte Nutzungen im Haushalt vorsehe. Scholz wies darauf hin, dass allein durch den Gebrauch von Brauchwasser für die Toilettenspülung die Wasserabgabe bis zu 30 Prozent sinken könne, der Wasserpreis stiege dann um etwa 20 Prozent.

Dr. Scholz: (Stichwort Wassersparen) "In Berlin werden ca. 20 000 m3 Rohwasser abgepumpt, da sich der Grundwasserspiegel zu stark anhebt. Das Abgabevolumen ist in den letzten zehn Jahren um ein Drittel auf ca. 210 Mio. m3/a gesunken."

Rahmenbedingungen ändern sich

"Wir begrüßen die Verschärfung," sagte Hames und bewertete es für die Trinkwasserverbraucher positiv, dass der Entwurf konsequent neue oder erweiterte Verantwortlichkeiten für Gesundheitsbehörden und Hauseigentümer festsetze. "Als Basis für die Versorgung der Bevölkerung mit qualitativ einwandfreiem Trinkwasser wird die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik festgeschrieben; eine Verknüpfung, die der DVGW gleichermaßen als Bestätigung seiner Akzeptanz und als Herausforderung für die Fortschreibung seines Regelwerkes ansieht," erklärte Hames. Kritisch betrachtete der DVGW-Vertreter die Verpflichtungen, die über den von der EU gesteckten Rahmen hinausgingen. Dies betreffe beispielsweise die mögliche Aufbereitungspflicht (siehe Eisen oder pH-Wert) bei unsachgemäßen Hausinstallationen, da die Prüfstelle das Entnahme- bzw. Zapfventil beim Verbraucher sei. Dies bedeute, dass ein Wasserversorgungsunternehmen zu zusätzlichen Aufbereitungsmaßnahmen verpflichtet werden könne, wenn Verschlechterungen der Trinkwasserqualität durch die in der Hausinstallation verwendeten Materialien wie Blei, Kupfer oder Nickel auftreten würden. "Das Installationsmaterial muss sich dem Wasser anpassen und nicht umgekehrt," betonte Hames. "Es kann nicht sein, dass Wasser im Wasserwerk unnötig mit weiteren Zusatzstoffen angereichert wird." Durch den genannten Ansatz entstünden für die Wasserversorgungsunternehmen unnötige Kostensteigerungen, die zu Preiserhöhungen führten. Diese nationalen Alleingänge bewirkten automatisch weitere Wettbewerbsverzerrungen für die deutsche Wasserversorgungswirtschaft, die nicht durch weitere Kostensenkungsmaßnahmen oder durch Personalabbau aufzufangen seien. Hames erklärte weiterhin, dass im Referentenentwurf die Möglichkeiten der von der EG-Trinkwasser-Richtlinie vorgesehenen Übergangsfristen nur unzureichend genutzt werde. Hames befürwortete den hohen Standard der deutschen Trinkwasserqualität. Er betonte aber auch, dass der Staat für die Rohwasserqualität verantwortlich sei. Dieser müsse für den flächendeckenden Gewässerschutz sorgen.

 

Internetinformationen:
www.dvgw.de und
www.bgw.de


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