IKZ-HAUSTECHNIK, Ausgabe 10/2000, Seite 41 f.


VERBÄNDE AKTUELL 


Sachsen


Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung des Fachverbandes SHK Sachsen am 29.3.2000 in Döbeln (rund 60 km westlich von Dresden) eröffnete der langjährige Landesinnungsmeister Bruno Schliefke. Über 80 Teilnehmer, Delegierte, Obermeister oder deren Vertreter waren zur 1. Mitgliederversammlung in diesem Jahr gekommen.

Hielten ein CO-Referat zur Marketingaktion "Gas ganz sicher": Dr. Sabine Dyas und Henry Auerbach.

Fachvortrag: Gas ganz sicher

Frau Dr. Sabine Dyas, Referentin im Zentralverband Sanitär Heizung Klima (St. Augustin) und Henry Auerbach, Technischer Referent im Fachverband SHK Sachsen, informierten die Mitglieder über eine neue Sicherheitsinitiative des SHK-Handwerks. Während man Kraftfahrzeuge und Öltanks selbstverständlich einer regelmäßigen Kontrolle unterwirft, wird eine regelmäßige Überprüfung von Gasleitungen in Gebäuden bislang nicht durchgeführt. Und das, obwohl für den Betreiber der Gasanlage eine Verpflichtung nach den AVBGasV (Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Gasversorgung) besteht. Hier setzt die Initiative "Gas ganz sicher" an.

"Gas ganz sicher" möchte erreichen, dass zukünftig alle Gasleitungen im Haus auf sicheren Betrieb hin untersucht werden. Dies fängt mit einer Sichtprüfung an und hört mit einer Leckmengenmessung auf.

Dr. Dyas: "Ziel dieser Aktion ist die Ausweitung des Geschäftsfeldes für SHK-Fachhandwerker und ist als Abwehraktion bereits aktiver Konkurrenten zu sehen." Auerbach ergänzte: "In Norddeutschland sind in diesem Bereich bereits handwerksfremde Überwachungsorganisationen sehr aktiv und belegen unsere Geschäftsfelder." Ein Teilnehmer der Tagung berichtete in diesem Zusammenhang von Aktivitäten eines Gasversorgers im Chemnitzer Raum.

Bevor ein Handwerker einen vom Zentralverband und Fachverband autorisierten Gas-Check durchführen kann, muss er einen Weiterbildungskurs belegen, der eineinhalb Tage dauert. Mit der Teilnahme lernt der Monteur die Techniken der Gebrauchsfähigkeitsprüfung nach dem DVGW-Arbeitsblatt G 624. Des Weiteren, und hierauf wird besonderes Gewicht gelegt, erfährt der Teilnehmer Regeln über das korrekte Verhalten beim Nutzer der Gasanlage. Denn der Kunde soll keineswegs verunsichert werden. Schließlich sind die Begriffe "Gas" und "Undichtigkeiten" emotional sehr stark besetzt, sodass der Monteur mit Fingerspitzengefühl vorgehen muss. Der Weiterbildungskurs ist ausschließlich für Innungsbetriebe bestimmt. Nicht organisierte Handwerksbetriebe dürfen nicht teilnehmen. Der erste Kurs soll noch im Frühsommer abgehalten werden.

Wer mehr zu dem Thema "Gas ganz sicher" erfahren möchte, kann in der IKZ-HAUSTECHNIK Ausgabe 9/2000 nachlesen oder sich mit dem Fachverband Sachsen in Verbindung setzen.

Die Führungsriege des Fachverbandes (v.r.): Herbert Reichl (stv. Landesinnungsmeister), Dr. Bernd Aris (Geschäftsführer), Lutz Bindler (Mitglied im geschäftsführenden Vorstand), Bruno Schliefke (Landesinnungsmeister).

Bericht des Vorstandes

Wirtschaftslage weiter angespannt

Landesinnungsmeister Bruno Schliefke übernahm wie immer die Aufgabe, die Mitglieder über die Arbeiten des Fachverbandes zu informieren. Doch zunächst der Blick auf die Wirtschaftslage: Die aktuelle Geschäftslage des Handwerks in Deutschland zeige eine markante Trennung zwischen Ost und West. Bei allen drei Merkmalen - Umsatzsituation, Preisentwicklung und Personalbestand - wiesen Ostdeutschlands Handwerksbetriebe negative Salden auf. Die Folge sei eine im Vergleich zum Vorjahr verstärkte Pleitewelle. "Dennoch", so Schliefke, "beurteilen wir die Aussichten für die nächsten Monate jahreszeitbedingt nicht mehr ganz so schlecht."

Tätigkeiten des Fachverbandes

Positiv ist zu bewerten, dass wichtige Vereinbarungen mit den Schornsteinfegern getroffen wurden. So gilt als vereinbart, dass z.B. Öl- und Gasgeräte nicht vom Schornsteinfeger gereinigt werden. Das Gleiche gilt für die Wartung. Zu beiden Themen soll ein neues Merkblatt für die Betreiber und eine Empfehlung an die Mitglieder erstellt werden.

Der Zentralverband der Schornsteinfeger will zukünftig mittels eines 64 Stunden Lehrganges alle Schornsteinfeger für eine Energieanstoßberatung weiterbilden, die beim Kunden die Entscheidung zur Sanierung der bestehenden alten Heizungsanlage vorbereiten soll. Um auch dieses Feld zu besetzen, steht der Fachverband derzeit in Kontakt mit der Handwerkskammer Leipzig. Interessierten Mitgliedern soll ein ähnliches Weiterbildungsseminar angeboten werden, das voraussichtlich im September erstmalig startet.

Landesinnungsmeister Bruno Schliefke.

Stichwort "Solarthermie". Mit den Dachdeckern ist sich der Fachverband einig, dass eine Solaranlage als Teil einer Heizungsanlage vom SHK-Fachmann geplant und gebaut werden muss. Der Dachdecker kann aber auch, ggf. in Kooperation, die Kollektoren montieren, aber erst nach einer Planung und Berechnung durch den SHK-Fachbetrieb. Beide Verbände werden diesbezüglich eine Empfehlung an Ihre Mitglieder veröffentlichen.

Kollision gibt es mit dem Landesinnungsverband des Elektrohandwerks. Sie hat ein Schulungs- und Marketingkonzept zum "Fachbetrieb für Gebäudetechnik" vorgelegt. Es formuliert neben den ureigenen Feldern der Elektriker auch solche wie Sanitär- und Heiztechnik, Kälte- und Klimatechnik oder enthält auch von der SHK-Branche beanspruchte Geschäftsfelder wie Energiespar-Check, Visualisierung gebäudetechnischer Anlagen und der vorbeugende Brandschutz. Ziel der Elektriker ist die Eintragung in die Handwerksrolle nach § 7a.

Antwort der SHK-Organisation: Die von der Mitgliederversammlung des ZVSHK beschlossene Weiterentwicklung des Lehrgangs "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten im SHK-Bereich" wird weiter bis zur Eintragung nach § 7a HWO entwickelt.

Nicht immer, aber meist wurden die zum Beschluss eingegebenen Vorlagen einstimmig angenommen.

Abstimmungen

Im Zuge der Mitgliederversammlung standen einige Abstimmungen auf der Tagesordnung.

Damit ist die Organisation in der Lage, Sachverständige für den Bereich "Prüfung von Anlagen zur Lagerung von Heizöl EL gemäß § 19 i Abs. 2 Satz 3 Wasserhaushaltsgesetz" zu bestellen und bietet eine gleichwertige Leistungspalette an, wie die bereits bestehenden Überwachungsorganisationen (z.B. TÜV).


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