IKZ-HAUSTECHNIK, Ausgabe 10/2000, Seite 27 ff.


VERBÄNDE AKTUELL 


Zentralverband


Kurz und bündig


Meisterkampagne

10.000 Mark gewonnen

Im vergangenen Jahr veranstaltete das Göppinger SHK-Unternehmen Schreier eine Hausmesse und verband die regionale Veranstaltung mit der Aktion "anrufen, heizen und gewinnen". Man hatte innerhalb der Meisterkampagne diese Aktion ins Leben gerufen, um die Heizungsmodernisierung anzukurbeln.

Das Losglück brachte jetzt einen Auftrag für die Heizungs-Sanitär-Technikgesellschaft Schreier, denn das Göppinger Ehepaar Christine und Andreas Eichler hatten sich als Besucher der Hausmesse an dem bundesweiten Gewinnspiel beteiligt und einen Hauptpreis in Höhe von 10.000 DM gewonnen. Spontan kam da die Entscheidung, diese Summe in die Erneuerung der betagten Heizungsanlage zu investieren und der Firma Schreier den Auftrag zu erteilen.

Neues Merkblatt

Planung von Estrich-Fugen

In der kürzlich herausgegebenen ZVSHK Fachinformation "Schnittstellenkoordination bei beheizten Fußbodenkonstruktionen" wird ein Fugenplan gefordert, der zwischen Architekt und Fachplaner abzustimmen ist.

Diese Arbeitshilfe ist jetzt von Seiten der Mörtelindustrie bzw. Industriegruppe Estrichstoffe fertiggestellt worden.

Das Merkblatt Nr. 5 trägt den Namen "Fugen in Calciumsulfat-Fließestrichen", gibt entsprechende Empfehlungen sowie Hinweise zu den Randbedingungen. Insofern dient es dem Architekten, Fachplaner und Handwerker zur Unterstützung nicht nur bei der Planung, sondern auch bei Bauleitung und Ausführung. Es basiert auf langjährigen baupraktischen Erfahrungen und ergänzt die einschlägigen normativen Regeln.

Das Merkblatt ist kostenlos erhältlich beim Bundesverband der Deutschen Mörtelindustrie,
Düsseldorfer Straße 50, 47051 Duisburg, Telefon: (0203) 99239-0.

Druckminderer

Einsatzbereiche definiert

Entsprechend der DIN 4109 sind Druckminderer in Installationsanlagen einzubauen, wenn der Ruhedruck der Wasserversorgungsanlage nach Verteilung in den Stockwerken vor den Armaturen mehr als 5 bar beträgt. Hierdurch sollen Armaturengeräuschpegel möglichst klein gehalten werden.

Neben dieser Einbaupflicht sind Druckminderer einzubauen, wenn der höchstmögliche Ruhedruck an beliebiger Stelle der Trinkwasseranlage deren höchstzulässigen Betriebsdruck erreicht oder überschreitet oder Geräte und Einrichtungen angeschlossen werden, die nur einem geringeren Druck ausgesetzt werden dürfen. Wenn der Ruhedruck von einem Sicherheitsventil 80% seines Anspruchsdruckes überschreiten kann, ist ebenfalls ein Druckminderer einzubauen. So dürfen z.B. geschlossene Trinkwasserwärmer mit dem Nenndruck PN 6 nur verwendet werden, wenn zusätzlich zum Sicherheitsventil ein Druckminderer eingebaut wird. Der maximale Betriebsdruck ist in diesem Fall am Druckminderer auf 4,8 bar einzustellen.

Arbeitsrecht

Beschleunigtes Verfahren

Mit der Zustimmung des Bundesrates tritt zum 1. Mai dieses Jahres das Arbeitsgerichtsbeschleunigungsgesetz in Kraft. Wesentlicher Inhalt des Gesetzes ist die zukünftig vorgeschriebene Schriftform für die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Auflösungsvertrag. Ebenfalls - wie bei der Befristung von Arbeitsverhältnissen - sind diese nur noch dann wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen. Damit entfällt die Möglichkeit einer mündlichen - ordentlichen oder außerordentlichen - Kündigung ab dem 1. Mai 2000! Dies gilt sowohl für Kündigung durch den Arbeitgeber als auch durch den Arbeitnehmer. Erst mit einer schriftlichen Kündigungserklärung liegt eine wirksame Kündigung vor. Wichtig: Diese neue Forderung gilt auch für die Befristung von Arbeitsverhältnissen. Bei mündlich geschlossenen Arbeitsverträgen wäre mangels Schriftform hinsichtlich der Befristung die Gefahr verbunden, dass ein unbefristeter Arbeitsvertrag zustande kommt.

Beschäftigungsverhältnis

Klärende Begriffe

Wenn es um die Beitragsbemessung für die Sozialversicherungen geht, ergibt sich ein großer Unterschied zwischen einer "geringfügig entlohnten Beschäftigung" und einer "kurzfristigen Beschäftigung". Eine Abgrenzung ist insbesondere deshalb von Bedeutung, weil der Arbeitgeber eines geringfügig entlohnten Beschäftigten nach § 249 B SGB IV pauschale Beiträge zur Krankenversicherung (falls der Arbeitnehmer in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist) und nach § 172 Absatz 3 SGB VI pauschale Beiträge zur Rentenversicherung zu zahlen hat.

Bei der Abgrenzung kommt es maßgeblich darauf an, ob die Beschäftigung regelmäßig ausgeübt wird. Um eine geringfügig entlohnte Beschäftigung (und damit regelmäßige Ausübung) handelt es sich nach der Stellungnahme der Spitzenverbände dann, wenn ein über ein Jahr hinausgehender Rahmenarbeitsvertrag geschlossen wird, und zwar auch dann, wenn dieser Vertrag maximal nur Arbeitsansätze von 50 Arbeitstagen innerhalb eines jeden Jahres vorsieht.

Wird ein Rahmenarbeitsvertrag auf maximal ein Jahr begrenzt, nicht weiter verlängert und werden für dieses Jahr Arbeitseinsätze von maximal 50 Arbeitstagen vereinbart, bleibt der Arbeitnehmer als kurzfristig Beschäftigter versicherungsfrei. Ebenso sind mehrere aufeinander folgende kurzfristige Beschäftigungen (mit Rahmenarbeitsverträgen von jeweils maximal einem Jahr) sozialversicherungsfrei, wenn jeweils eine Pause von mindestens zwei Monaten dazwischen liegt. Wichtig ist immer, dass die Grenze von 50 Arbeitstagen je Jahr vertraglich vereinbart ist, die Grenze auch eingehalten wird und es sich nicht um eine berufsmäßig ausgeübte Beschäftigung handelt.

ZVSHK-Termine-Daten-Informationen
(Änderungen vorbehalten)

Datum

Veranstaltung

11./12. Mai 2000

ZVSHK-Mitgliederversammlung, Heidelberg

18./19. Mai 2000

Deutscher Kachelofenbauertag, Hamburg

22./23. Juni 2000

12. Bundesweites Erdgasforum, Hamburg

6./7. Oktober 2000

24. Deutscher Kupferschmiedetag, Mönchengladbach-Rheydt

27. - 31. März 2001

ISH - Internationale Fachmesse Sanitär Heizung Klima, Frankfurt/Main

22. - 25. Mai 2002

World Plumbing Conference, ICC Berlin

ZVSHK Direkt:

Telefon: 02241/9299-0
Telefax: 02241/21351
E-Mail: info@zentralverband-shk.de
Internet: http://www.Zentralverband-SHK.de


Konjunkturumfrage Herbst ’99

Optimismus zeichnet sich ab

Die Herbst-Umfrage lässt keine Entspannung der wirtschaftlichen Situation des SHK-Handwerks erkennen. Doch blicken im Vergleich zum vergangenen Frühjahr deutlich mehr Betriebe positiver in die Zukunft.

Im Auftrag des ZVSHK hat das Seminar für Handwerkswesen an der Universität Göttingen auch im zweiten Halbjahr 1999 eine Konjunkturumfrage bei den Mitgliedsunternehmen durchgeführt. Hierzu wurden fast 5000 SHK-Betriebe im Herbst ausgewählt und angeschrieben.

Wieder wurde nach dem Panelprinzip vorgegangen, sodass eine Zeitreihenanalyse möglich ist, und die vorliegenden Daten auf Veränderungen im Zeitverlauf ausgewertet werden können.

Bis zum Stichtag wurden 766 ausgefüllte Fragebogen zurückgesandt. Die sich hieraus ergebende Rücklaufquote von 15,32% fiel diesmal zwar etwas geringer aus, doch wird eine Rücklaufquote von über 10% insgesamt als gut eingeschätzt.

14,7% der Befragten sind in den neuen Bundesländern ansässig (in der Summe sind dies 99). 85,3% (573) haben ihren Firmensitz in den alten Bundesländern. Diese Verteilung ist identisch mit der letzten Konjunkturumfrage im Frühjahr 1999. Wiederum sind somit die Betriebe in den neuen Ländern unterrepräsentiert, da, bezogen auf alle SHK-Betriebe der Republik, 22,38% der Unternehmen ihren Standort in den neuen Bundesländern haben. Der Grund für die geringere Beteiligung der ostdeutschen Firmen an der Konjunkturumfrage dürfte in der angespannten wirtschaftlichen Situation liegen, die für übergeordnete Aktionen wie eine Befragung kaum Raum lässt.

Im Vergleich zum Jahr 1998 (Stand 31. 12. 98) hat sich die Zahl der Betriebe in Deutschland um 401 Betriebe auf insgesamt 56.796 Betriebe erhöht. Überproportional hoch ist hier der Anstieg in den neuen Ländern: 169 Neugründungen ergeben einen Anteil von 42,15% an der Gesamtzahl aller Newcomer.

Zustimmung zur Aussage "Die Geschäftslage wird besser".

Beurteilung unterschiedlich

Die Geschäftslage wurde im Herbst 1999 etwas positiver eingeschätzt, als dies noch im Frühjahr ’99 der Fall war. Doch wird dies als saisonbedingt angesehen. Saisonbereinigt zeigt sich im Vergleich, dass in den alten Ländern die Zahl der Betriebe, die die gegenwärtige Geschäftslage als "gut" bezeichnet, leicht gesunken ist.

In den neuen Ländern dagegen ist der Anteil der Befragten deutlich rückläufig, der die Geschäftslage mit "gut" bezeichnet. Waren es dort im Haushaltsjahr 1998 noch 17,4%, so sank der Anteil in ’99 auf 14,3%.

Der Auftragsbestand in Wochen, eine wichtige Planungsgröße für die Betriebe, hat sich insgesamt saisonbedingt verringert und liegt nun durchschnittlich bei 6,3 Wochen. Die neuen Bundesländer liegen bei diesem Wert deutlich unter den alten Ländern, und dies lässt sich auch nicht allein auf einen saisonalbedingten Rückgang zurückführen.

Optimistische Prognosen

Was die voraussichtliche Entwicklung der Geschäftslage anbelangt, zeichnen sich Gründe für leichten Optimismus ab. Dieser Trend war bereits im Frühjahr zu erkennen. Saisonbedingt liegt der Anteil jener, die eine bessere Geschäftslage für die nächsten sechs Monate erwarten, im Herbst niedriger als dies bei den Frühjahrsbefragungen der Fall war.

Was die Zahl der Beschäftigten in den nächsten sechs Monaten anbelangt, zeigt sich bei den Antworten der Befragten leichter Optimismus - dies ist identisch mit dem Frühjahr ’99. Obwohl die Chancen für eine Steigerung der Beschäftigung für die neuen Länder deutlich schlechter eingeschätzt werden als in den alten, zeigt sich auch zwischen Rügen und Erzgebirge eine positive Entwicklung. Im Frühjahr 1999 rechneten nur 0,9% der Befragten aus den neuen Ländern mit einem Ansteigen der Beschäftigtenzahl. Demgegenüber sind es im Herbst immerhin 6,3%, die den Punkt "Die Zahl der Beschäftigten wird steigen" ankreuzten.

Umsatzverteilung nach Auftraggebern.
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Renovierung bringt Arbeit

Die große Bedeutung des Sanierungs- und Renovierungsgeschäftes zeigt sich auch im Herbst 1999 über alle Betriebsgrößen hinweg. Das Neubaugeschäft überwiegt wie bisher nur bei den größeren Unternehmen (ab 50 Beschäftigte) mit fast 50% des Umsatzes. Betrachtet man die Umsatzverteilung nach Bauarten in Abhängigkeit von der Betriebsgröße, so wird deutlich, dass die kleineren Betriebe mit weniger als zehn Beschäftigten ihre Umsätze nur zu einem guten Viertel im Neubau und zu zwei Drittel im Altbau realisieren.

Im Hinblick auf einzelne Kundengruppen zeigt sich seit mehreren Jahren, dass die Bedeutung der privaten Haushalte als Auftraggeber stetig auf hohem Niveau liegt. Dies gilt für die gesamte Republik. Betrachtet man die Umsatzverteilung nach Auftraggebern in Abhängigkeit von der Betriebsgröße, so wird deutlich, dass die Bedeutung der privaten Haushalte als Auftraggeber insbesondere für die kleineren und mittleren Unternehmen, weiterhin ungebrochen ist: Bis zu einer Unternehmensgröße von 20 Mitarbeitern sind die privaten Haushalte der überwiegende Umsatzträger für die befragten Unternehmen.

Fast 50% der Befragten aus den alten Bundesländern und fast 58% aus den neuen gaben im Frühjahr 1999 an, die Einkaufspreise seien gestiegen. Hier zeigte sich eine erhebliche Veränderung gegenüber der Umfrage im Herbst 1998 (35,9%, 30,7%) und den Vorjahreswerten. Nach den Aussagen der Herbstumfrage 1999 scheint sich eine leichte Beruhigung der Einkaufspreiserhöhungen abzuzeichnen.

In diesem Zusammenhang sind die Angebots- und Verkaufspreise zu sehen. Auch hier scheint sich die Situation leicht zu entspannen. Trotzdem ist es auch weiterhin so, dass es den Unternehmen oft nicht möglich war, die Erhöhung der Einkaufspreise weiterzugeben. Im Herbst 1999 geben durchschnittlich 35% der Befragten (33,6% alte Länder bzw. 53,8% neue Länder) an, die Angebots- bzw. Verkaufspreise seien gesunken.

Zukünftig Interesse an einer Tätigkeit als Energieagent nach Regionen.

Der SHK-Unternehmer als Energieagent

Aus aktuellem Anlass wurden im Rahmen der Konjunkturumfrage Zusatzfragen zum Themenbereich "Der SHK-Handwerker als Energieagent" gestellt.

Hier zeigte sich, dass derzeit maximal 9% der befragten Betriebe bereits im Energieverkauf tätig sind. Über ein Drittel der Befragten hat Interesse an einer Tätigkeit als Energieagent. Fast ein weiteres Drittel der befragten Betriebe ist unentschlossen.

Diejenigen, die Interesse am Energieverkauf haben, bevorzugen weitgehend die Vermittlung auf Provisionsbasis. Hier gibt es in den Regionen und den Größenklassen Unterschiede. Größere Betriebe stehen der Beteiligung an einer Gesellschaft zum Verkauf von Energie offener gegenüber. Von allen Befragten begrüßen fast 60% ein Rahmenabkommen zum Energieverkauf, und diejenigen Betriebe, die Interesse am Energieverkauf haben, stehen einem Rahmenabkommen zu fast 90% positiv gegenüber.

Wer sich für die im Herbst ’99 erhobene Konjunkturumfrage des ZVSHK im Detail interessiert, kann auf 21 Seiten Einblick nehmen in eine erläuterte Auswertung. Die kostenlose Blattsammlung (Fotokopien) kann man beim Zentralverband per Fax ordern.

Die Geschäftsstellen des ZVSHK

ZVSHK
Rathausallee 6
53757 St. Augustin
Telefon: 02241-29056
Telefax: 02241-21351

ZVSHK Geschäftsstelle Potsdam
An der Pirschheide 28
14471 Potsdam
Telefon: 0331-972107
Telefax: 0331-972603


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