IKZ-HAUSTECHNIK, Ausgabe 9/2000, Seite 80 f.



Gas ganz sicher

Die Sicherheitsinitiative des SHK-Handwerks

Dr. Klaus Rinkenburger

Gas ist ein umweltfreundlicher und sicherer Energieträger. Während aber z.B. Kraftfahrzeuge und Öltanks ganz selbstverständlich einer geregelten Überwachung unterliegen, wird eine regelmäßige Überprüfung von Gasleitungen in Gebäuden bislang nicht durchgeführt.

Immer wieder wird über die Sicherheit von Gasleitungen diskutiert. In diesem Zusammenhang besonders aktuell: die Haftungsfrage im Schadensfall. Denn Gebäudeeigentümer sind bereits mit dem Abschluss eines Gasliefervertrages zur sachkundigen und regelmäßigen Überprüfung der Hausgasleitungen verpflichtet (§ 12 Abs. 2 Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Gasversorgung von Tarifkunden - AVBGasV). Aber: Gasleitungen werden - von allen Bestandteilen einer Gasanlage - am seltensten überprüft. Ursachen hierfür sind vor allem Unkenntnis, Fahrlässigkeit und fehlende technische Qualifikation.

Gas ganz sicher - Vorteile für den Gebäudeeigentümer

  • Sicherheit für Familie und Mieter (aktiver Mieter- und Verbraucherschutz)
  • Früherkennung von Schäden
  • Vermeidung hoher Sanierungskosten
  • Prüfung in gebäudespezifischen Intervallen (je nach Alter und Zustand alle 5-12 Jahre)
  • Anerkannter Nachweis im Rahmen der Prüfpflicht
  • Juristische Entlastung im Schadensfall durch den Nachweis der regelmäßig und sachkundig durchgeführten Überprüfung
  • Schnelle Hilfe im Notfall durch Kenntnis aller Anlagenbestandteile
  • Technische Expertise (z. B. für den Hausverkauf)
  • Steigerung des Marktwertes einer Immobilie

Unsichtbare Mängel

Bauliche Veränderungen, unsachgemäßer Gebrauch und der Alterungsprozess der Gasleitungen können zu Leckagen führen. Unsichtbare Mängel entstehen meist unbemerkt über Jahre hinter Verkleidungen oder in Steigleitungen.

Feine Risse, Undichtigkeiten oder Rost sind die häufigsten "Altersschwächen" von Gasinnenleitungen. Verkleidet oder als Steigleitungen in Schächten verlegt, werden die Mängel an diesen Leitungen meist über Jahre nicht erkannt und behoben. Es kommt zur Leckage. Gas strömt aus - Personen und hohe Sachschäden können die Folge sein.

Aber auch "junge" Wohngebäude kann es betreffen: Zweckentfremdet als Aufhängung für Kleidung oder Fahrräder wird die Gasleitung über Gebühr belastet.

Autoaufkleber

Umbauten, wie das unbedachte Entfernen von Stützwänden, können dazu führen, dass Rohrleitungen durchhängen. Selbst neue Rohrleitungen halten dieser Belastung nicht stand.

Unnötige Sanierungskosten

Mit der Früherkennung von Schäden können deshalb auch aufwendige Sanierungsarbeiten verhindert und die Unterhaltungskosten gesenkt werden.

Das Sicherheitskonzept

Bei der Sicherheitsprüfung "Gas ganz sicher" wird die Kontrolle der Gasleitungen nach festgelegten technischen Standards durchgeführt und in einem Prüfbericht dokumentiert. Neben der optischen Prüfung der Leitungsverläufe wird auch eine Leckmengenmessung vorgenommen. Damit können auch unzugängliche Leitungsabschnitte - z. B. Steigleitungen - zuverlässig überprüft werden. Nicht beanstandete Hausgasleitungen werden durch eine Prüfplakette gekennzeichnet. Das Prüfzertifikat beschreibt detailliert Art, Umfang und Zeitpunkt der durchgeführten Überprüfung.

Prüfbericht und Prüfplakette dokumentieren damit die regelmäßige und sachgerechte Überprüfung und können so Hauseigentümer im Falle eines Falles rechtlich entlasten.

 

Sicherheit im Schadensfall

Im Schadensfall muss der Hauseigentümer glaubhaft (dokumentiert) nachweisen können, dass die Instandhaltung der Gasleitungen sachkundig (nach den Technischen Regeln Gasinstallation - TRGI) erfolgt ist. Kann er dies nicht, geht die Rechtsprechung davon aus, dass der Schaden bei Beachtung der TRGI nicht entstanden wäre (Beweis des ersten Anscheins).

Die regelmäßig und sachkundig durchgeführte Sicherheitsüberprüfung sämtlicher Leitungsverläufe bietet deshalb auch eine weitreichende zivilrechtliche Funktion: Denn Prüfprotokoll und Prüfsiegel beweisen, dass der Gebäudeeigentümer seiner Prüfpflicht nachgekommen ist. Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche von Dritten im Rahmen der Prüfungs- und Instandhaltungspflicht (§§ 536 und 538 BGB) sowie der Allgemeinen Verkehrssicherungspflicht (§§ 823 und 847 BGB) können so wirksam entkräftet werden.

Die GASAG Berliner Gaswerke AG, der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches (DVGW), die Verbände der deutschen Wohnungswirtschaft und das SHK-Handwerk empfehlen daher, einmal pro Jahr eine Sicht- und spätestens alle 10-12 Jahre eine umfassende technische Prüfung der Hausgasleitungen. Kürzere Prüfintervalle, beispielsweise alle 5 Jahre, empfehlen sich, wenn Gebäudealter oder Zustand die Risiken erhöhen.

Prüfplakette und Prüfzertifikat

Erfahrene Innungsfachbetriebe

Die Sicherheitsprüfung "Gas ganz sicher" wird ausschließlich von erfahrenen Innungsfachbetrieben durchgeführt. Jeder Mitarbeiter, der diese Sicherheitsprüfung durchführt, muss zuvor eine spezielle Schulung durchlaufen. Die Qualifikation ist durch ein Zertifikat sowie durch einen speziellen Ausweis nachzuweisen. Ziel der Schulung ist, einen einheitlichen Qualitätsstandard aufzubauen.


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