IKZ-HAUSTECHNIK, Ausgabe 22/1999, Seite 23 ff.


VERBÄNDE AKTUELL 


Bayern


Richtiges Verhalten

des SHK-Betriebes im Schadens- bzw. Gewährleistungsfall

Bei der Bearbeitung von Schadensfällen stellt der Fachverband SHK Bayern immer wieder fest, daß häufig formale Fehler bei der Schadensbehebung bzw. -bearbeitung gemacht werden, die sich unter Umständen nachteilig (eventuell sogar existenzgefährdend) auf den Betrieb auswirken können.

Daher hat der Fachverband in diesem Merkblatt das richtige Verhalten im Schadensfall zusammengefaßt.

Im Schadensfall trägt der Hersteller im Rahmen der Produkthaftung die Verantwortung für

- Konstruktions-, Fabrikations-, Material- und Instruktionsfehler,

- Abweichungen von zum Herstellungszeitpunkt gültigen Rechtsvorschriften und anerkannten Regeln der Technik (z.B. DIN-Normen),

- das Unterlassen der Produktbeobachtungspflicht und

- das Fehlen von zugesicherten Eigenschaften.

Verarbeiterrisiko

Planungsfehler, falsche Materialauswahl, Verarbeitungsfehler, die mangelhaften Leistungen der anderen Unternehmer, gegen die nicht gegenüber dem Bauherrn schriftlich Bedenken angemeldet wurden sowie abweichende Ausführung der vertraglich vereinbarten Leistung (Angebot) gehen anteilig bzw. ganz zu Lasten des Verarbeiters.

Der Fachverband SHK Bayern schlägt deshalb folgende Vorgehensweise bei einer möglichen Schadensmeldung vom Bauherrn bzw. Betreiber vor:

1. Instruieren Sie Ihre Monteure bzw. Kundendienstmonteure, daß sie keinerlei Aussagen/Spekulationen zur möglichen Schadensursache im Beisein des Betreibers (z.B. Hausmeisters) oder des Bauherrn machen. Unabhängig davon, ob es sich um einen Produkt- oder Verarbeitungsmangel handelt, sind unverzüglich Maßnahmen zur Schadensminderung vorzunehmen.

2. Vor der Beseitigung des Schadens sollten Sie oder Ihr Mitarbeiter Fotos zur Dokumentation von Lage, Aussehen und Einbausituation machen. Zusätzlich hat es sich bewährt, eine Skizze mit Maßen anzufertigen. Diese Maßnahmen helfen, eine mögliche Beweisnotsituation bei der weiteren Bearbeitung zu vermeiden.

3. Informieren Sie und der Bauherr unverzüglich die zuständigen Versicherungen, z.B. Betriebshaftpflicht- und Gebäudeversicherungen (bei Leitungswasserschäden). In der Regel wird Ihre Versicherung einen Sachverständigen einschalten. Fragen Sie an, ob eine Begutachtung des Schadens von einem Gutachter der Versicherung durchgeführt wird.

Es hat sich gezeigt, daß die Betriebshaftpflichtversicherung dem Handwerk u.U. die Unterstützung versagt, d.h. untätig bleibt, falls dieser sofort angibt, daß nicht er, sondern das verarbeitete Material Schadensursache sei. Auch hier gilt, sich mit Schuldbekenntnissen und -zuweisungen zunächst zurückzuhalten.

4. Überprüfen Sie vor der Schadensbeseitigung, ob Ihre vertraglich vereinbarte Gewährleistungsfrist (bei VOB/B Verträgen in der Regel zwei Jahre, bei BGB Verträgen fünf Jahre), abgelaufen ist. Prüfen Sie, ob es sich bei dem Schadensteil um ein sogenanntes Verschleißteil handelt, das von Gewährleistungsansprüchen ausgenommen ist.

5. Bei der Beseitigung des Schadens sollten Sie darauf achten, daß das schadhafte Teil großzügig ausgebaut wird, d.h., daß Sie für weitere Untersuchungen, eventuelle Druckprüfungen bei Rohrleckagen, bei Materialprüfungen usw. ausreichend Material zur Verfügung haben sowie eine vollständige Herstellerkennzeichnung auf dem Schadensteil erkennbar ist. Bei defekten Hahnverlängerungen, Ventilen usw. stellt der Fachverband oftmals fest, daß das Teil herausgeschraubt wurde und im nachhinein die korrekte Verarbeitung nicht mehr nachweisbar ist. Die Hersteller argumentieren u.U. mit "Verarbeitungsfehler", z.B. "zu stark aufgehanft" und Sie befinden sich in Beweisnot.

6. Senden Sie das schadhafte Teil, die ausgefüllte Schadenscheckliste, Auszüge aus dem Leistungsverzeichnis, eine technisch-physikalische Wasseranalyse (bei Korrosionsproblemen Sanitär/Heizung), die Montageanleitung, die angefertigten Fotos, die erstellte Skizze, schon vorhandenen Schriftverkehr mit dem Kunden, Hersteller und Großhändler und, falls vorhanden, ein bereits erstelltes Gutachten an Ihren zuständigen Fachverband. Der FV SHK Bayern z.B. sendet nach der Begutachtung das schadhafte Teil entweder an ein Materialprüfinstitut oder zur weiteren Untersuchung an den Hersteller und unterstützt den Betrieb bei der weiteren Abwicklung des Schadensfalles.

Besonderes Verhalten im Schadensfall, wenn der Hersteller Gewährleistungspartner des ZVSHK ist.

Als organisierter SHK-Betrieb (Mitglied einer SHK-Innung, die dem Fachverband angeschlossen ist) haben Sie im Rahmen der ZVSHK-Gewährleistungsvereinbarungen/Haftungsübernahmevereinbarungen (GV/HÜV) einen Rückgriffsanspruch gegen den Hersteller, soweit sein Produkt den Gewährleistungsfall verursacht hat.

Wenn Sie im Rahmen Ihrer werkvertraglichen Gewährleistung einen Schaden zu beheben haben und der durch das Produkt eines Gewährleistungspartners beim Auftraggeber verursacht wurde, haben Sie einen eigenen Anspruch gegen diesen Hersteller. Das ist ein entscheidender Vorteil, denn bei Herstellern ohne GV/HÜV haftet der Lieferant (Großhändler) nach Kaufvertragsrecht nur sechs Monate für gelieferte Materialien und Geräte.

Ergänzend zu den o.g. Punkten 1-6 sollten Sie laut der GV/ HÜV folgendes beachten:

- Sie müssen ungeachtet der Schadensursache (Herstellungs- oder Verarbeitungsfehler) unverzüglich Maßnahmen zur Schadensminderung einleiten.

- Sie melden unverzüglich den Schaden an den Gewährleistungspartner.

Die Meldung hat innerhalb von sieben Tagen ab dem Zeitpunkt zu erfolgen, an dem Sie entdeckt haben oder hätten entdecken müssen, daß der Schaden auf ein Produkt des Gewährleistungspartners zurückzuführen ist. Bitte teilen Sie den aufgetretenen Schaden mit dem voraussichtlichen Schadensumfang (so weit möglich) und mit entsprechenden Angaben zum Bauvorhaben dem Hersteller schriftlich mit.

- Dem Gewährleistungspartner ist Gelegenheit zu geben, vor den Instandsetzungsarbeiten den Schaden selbst oder durch Sachverständige feststellen und begutachten zu lassen. Hierzu hat sich der Gewährleistungspartner unverzüglich nach Schadensmeldung gegenüber Ihnen zu erklären.

- Nach Feststellung des Schadens hat der Gewährleistungspartner das Recht, die aufgetretenen Schäden selbst zu beseitigen oder durch eine von ihm zu beauftragende Firma auf eigene Kosten beseitigen zu lassen. Dieses wiederum muß er Ihnen unverzüglich mitteilen.

- Bitte bewahren Sie die für den Schaden ursächlichen Teile in jedem Falle bis zur endgültigen Abwicklung des Schadens auf und stellen diese auf Anforderung des Gewährleistungspartners nur über Ihren Fachverband zur Verfügung.

Eine vollständige Auflistung aller Gewährleistungspartner wird in einer der nächsten Hefte veröffentlicht.

Falls Sie Produkte von Herstellern ohne GV / HÜV installieren oder verarbeiten, empfehlen wir Ihnen, objektbezogene Gewährleistungsvereinbarungen mit dem Hersteller abzuschließen!


Ergebnisse der Neuwahlen

LIM Obermeier bestätigt

125 Delegierte aus 54 Innungen (90%) des bayerischen Installateur- und Heizungsbauer-, Spengler-, Behälter- und Apparatebauer- sowie Ofen- und Luftheizungsbauerhandwerks waren zur ordentlichen Mitgliederversammlung in Nürnberg erschienen.

Schwerpunkt der Versammlung waren in diesem Jahr die Neuwahlen des Landesinnungsmeisters, des Vorstands und der Kommissionen.

Richtungsweisend waren auch die Wahl des Leitenden Geschäftsführers Dr. Wolfgang Schwarz und die Abstimmung über die Finanzierung der neuen Geschäftsstelle, wir berichteten in IKZ-HAUSTECHNIK 21/99.

Der neu gewählte Vorstand (v.l.n.r.): Reinhard Mechtold, Peter Schlünzen, Herbert Kraus, Eduard Kröll, Erich Schulz, der neue Leitende Geschäftsführer Dr. Wolfgang Schwarz, LIM Werner Obermeier, Karl Meyer und Karl-Heinz Hopf.

Ergebnisse

Als Landesinnungsmeister wurde Werner Obermeier einstimmig wiedergewählt, ebenso dessen Stellvertreter Erich Schulz.

Der Vorstand wird gebildet durch:

Werner Obermeier, Vorsitzender, München
Erich Schulz - Stv., Augsburg
Karl-Heinz Hopf, Bayreuth
Herbert Kraus, Weiden/Opf.
Eduard Kröll, München,
Reinhard Mechtold, Nürnberg
Karl Meyer, Landshut
Peter Schlünzen, Kitzingen

Kommissionen

Kommission für Tarifpolitik SHK

Vorsitzender, Erich Schulz, Augsburg
Berdilo Hirt, Würzburg
Falko Krankenhagen, München
Karl-Heinz Küstner, Westmfr.
Josef Lohner, Regensburg
Hubert Wolfschmidt, Bamberg
Heinz Zitelsberger, Rottal-Inn

Kommission für Tarifpolitik OL

Vorsitzender, Michael Schmid, Augsburg
Reinhard Fischer, Hof
Rudi Osswald, Langenzenn
Andreas Pointner, München
Peter Straßberger, Regensburg
Karl Völkl, München

Kommission für Aus- und Fortbildung

Vorsitzender, Clemens Buchberger, München
Fritz Buchfink, Schandorf
Andreas Freihalter, Augsburg
Alfons Häusler, Nürnberg
Hugo Keppner, Kitzingen
Uwe Klessinger, Passau
Hans Bernhard Sell, Hof

Kommission für Betriebswirtschaft

Vorsitzender, Ernst Sauer, Aschaffenburg
Erwin Grünbaum, Nürnberg
Helmut Höber jun., Passau
Heinz-Peter Nersinger, München
Annelies Oppold, Neu-Ulm
Josef Schreyer, Schwandorf
Hans Schwender, Kulmbach

Rechnungsprüfungskommission

Christa Mayer, Nürnberg
Vitus Herrmann, München
Zu Geschäftsführern des Fachverbands wurden Rainer Blaschke für den Bereich Recht und Information und Jörg Schütz für den Bereich Technik ernannt.

Die Delegierten ehrten ihren aus Altersgründen ausscheidenden Hauptgeschäftsführer Helmut Mahr mit einer "Standing Ovation"; LIM Obermeier verabschiedete den hochverdienten Hauptgeschäftsführer mit einem handwerklich gefertigten Kerzenleuchter in den Ruhestand


Inforunde in München

SHK-Wirtschaftslage unbefriedigend

Auf einer Pressekonferenz des Fachverbandes SHK Bayern am 21. Oktober dieses Jahres in München, erläuterte Landesinnungsmeister Werner Obermeier die marktwirtschaftlichen Daten der SHK-Handwerksbetriebe. Weitere Themen der Konferenz waren die Solarkampagne, die Handwerkermarke und die Vorstellung des neuen Leitenden Geschäftsführers Dr. Wolfgang Schwarz. Der Fachverband vertritt als Landesinnungsverband 60 Innungen des bayerischen Installateur- und Heizungsbauer-, Spengler-, Behälter- und Apparatebauer- sowie Ofen- und Luftheizungsbauerhandwerks mit annähernd 5500 Mitgliedsbetrieben.

Daß die Zeiten für die SHK-Branche nicht rosig sind, präzisierte Obermeier anhand der Vergleichszahlen 1998. Danach ist die Zahl der Mitgliedsbetriebe etwa gleich geblieben, jedoch ist die Zahl der Mitarbeiter um gut 3% gesunken. Der Auftragsbestand verringerte sich im Berichtszeitraum um etwa 10%, auf sieben Wochen. Auch die Erwartungen für die nächsten sechs Monate seien deutlich abgesunken und 35% der Betriebe rechneten mit einer Verschlechterung ihrer Wirtschaftslage.

Dr. Wolfgang Schwarz, leitender Geschäftsführer des Fachverbandes SHK Bayern.

In seinem Statement führte Obermeier weiter aus, daß sich das "Ackern" in Sachen Umwelt und Solar lohne. Über Aktivitäten wie "Solarkönig" und die Kampagne "Solar - na klar!" steige das Interesse der Endkunden merklich. Zur Zeit gebe es zwischen 800 und 1000 Hotline-Kontakte pro Woche. Leider sei die Umsetzung der Solartechnik oft durch das Baurecht und andere Vorschriften erschwert.

Heiß in der Diskussion sei die Handwerkermarke, ein Konzept, das "Premium Qualität" bedeute, für Klarheit im Wettbewerb sorge und dem Endverbraucher gleichzeitig wichtige Leistungsmerkmale des angebotenen Markenprodukts garantiere. Wenn die Handwerkermarke erfolgreich sein solle, müsse von allen Seiten das Konzept mitgetragen werden, nicht nur vom Fachhandwerk und einigen Herstellern, sondern auch vom Fachgroßhandel.

Dr. Wolfgang Schwarz, der neue Leitende Geschäftsführer des Fachverbands SHK Bayern und Nachfolger des bisherigen, aus Altersgründen ausscheidenden, Hauptgeschäftsführers Helmut Mahr, erläuterte die Auswirkungen der Novellierung der Handwerksordnung und sprach bei dem Ausbildungsberuf "Installateur und Heizungsbauer" von einem Durchbruch, der bei der Mitgliederversammlung des Zentralverbandes in Münster erzielt worden sei.

Dr. Schwarz, der sein Amt ab dem 1. November 1999 ausübt, wertete die Versuche der Stadtwerke in "privaten Bereichen" tätig zu werden als Angriff auf das Handwerk. "Hier müssen wir vor Ort aber nach Lösungen oder Kooperationen suchen", es gehe nicht um Konfrontation.

LIM Obermeier ergänzte die Ausführungen seines Geschäftsführers: "Münchner Stadtwerke fordern von uns wegen der Stromsituation Solidarität, lassen aber beim Bau neuer Objekte das örtliche Handwerk nicht zum Zuge kommen," man müsse aufeinander zugehen.


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