IKZ-HAUSTECHNIK, Ausgabe 19/1999, Seite 16 ff.


VERBÄNDE AKTUELL 


Zentralverband


Kurz und bündig


Förderkonzept Einzelhandel

Informationsveranstaltung in Köln

Unter dem Schlagwort Berliner Modell wurde Ende Februar ein Förderkonzept verabschiedet, das SHK-Betriebe darin unterstützen soll, sich mit einem eigenen SHK-Einzelhandelsauftritt zu präsentieren. In der Folgezeit blieb allerdings der nötige Schwung aus, um eine solche Initiative tatsächlich mit Leben zu erfüllen und voranzubringen. Der ZVSHK hat sich daher in den letzten Monaten dieser Sache angenommen und einen Bund-Länder-Ausschuß eingesetzt. Zum Kreis gehören Vertreter aus 15 Fachbetrieben mit Einzelhandelserfahrung aus den verschiedensten Regionen. Sie sollen ihre Erkenntnisse zusammenfließen lassen, um daraus konkrete Hilfestellungen für interessierte Betriebe anbieten zu können. Das Interesse daran ist groß, wie man an der Resonanz auf ein entsprechendes Rundschreiben an 1400 einzelhandelsaktive Betriebe erkennen kann.

Am 28. Oktober wird man mehr erfahren können, denn dann wird es auf Initiative des ZVSHK ab 15.00 Uhr eine Informationsveranstaltung im Hotel Crowne Plaza in 50674 Köln, Habsburgerring 9-13 geben, zu dem alle beteiligten Marktpartner erwartet werden. Dort erhält der SHK-Unternehmer Tips und Hinweise für die Verhandlungen mit seinen Marktpartnern. Nähere Informationen zu diesem Treffen bitte per Fax beim ZVSHK anfordern.

Treffen in Karlstadt

Mitgliederversammlung der WMK

Erneut war das Klempner- und Kupferschmiedemuseum in Karlstadt/Main Ziel für die WMK-Mitglieder. Am 24. Juni konnte die Wirtschaftsgemeinschaft Metalldächer und Fassaden in Klempnertechnik dort vier weitere Bewerber in ihren Kreis aufnehmen: Mit der Gütegemeinschaft Bleihalbzeug, den Engelhardt Werksvertretungen, der Gütesiegelgemeinschaft Nirosta sowie der Firma Deutsche Rockwool ist man jetzt auf 47 Mitglieder angewachsen.

47 Mitglieder zählt jetzt die WMK.

Eines der Schwerpunktthemen betraf die Vorbereitungen auf den Klempnertag am 2./3.Februar in Würzburg, zu dem etwa 400 Teilnehmer erwartet werden. Vor allem die Fassade in Klempnertechnik wird dort im Mittelpunkt stehen, doch auch rechtliche Fragen, VOB-Themen und die Schadensbearbeitung sollen nicht zu kurz kommen.

Handwerkermarke

ZVSHK gab Startschuß

Ein neues Zeichen wirbt um Vertrauen. Das Logo Handwerkermarke soll eine Ware in Zukunft dahingehend auszeichnen, daß nicht nur ein Produkt erworben wird, sondern ein Leistungspaket. Die Handwerkermarke steht für einen professionellen Vertriebsweg mit z.B. Gewährleistungsvereinbarung, Nachkaufgarantie und bundesweitem Kundendienst — Argumente, für die sich der beratende Fachunternehmer starkmachen kann in einem Umfeld, in dem eine Ware oftmals nur über den Preis definiert wird.

Anläßlich der Mitgliederversammlung in Münster präsentierte der ZVSHK am 29. September zusammen mit einer Reihe von Marktpartnern das Projekt Handwerkermarke. Bereits auf der diesjährigen ISH wurden zu dieser neuen Marketing-Idee erste Konzeptionen zur Diskussion gestellt und im Laufe der letzten Monate zur Einsatzreife weiterentwickelt.

Die Handwerkermarke soll im zunehmend schärfer werdenden Wettbewerb, bei dem mehr und mehr ein niedriger Verkaufspreis zum Maß der Dinge geworden ist, auf den Mehrwert aufmerksam machen, der durch die Qualitäts- und Leistungsmerkmale eines professionellen Vertriebsweges geboten werden kann.

Dazu gehören beispielsweise Leistungen wie Gewährleistungsvereinbarung, 10jährige Ersatzteillieferung und Nachkaufgarantie sowie bundesweiter Kundendienst mit definierter Reaktionszeit.

Ein wichtiges Merkmal ist dabei auch, daß die Handwerkermarken ausschließlich über qualifizierte Handwerksunternehmen angeboten werden. Nicht zuletzt eine Kennzeichnung der Ware samt der Möglichkeit einer Rückverfolgung soll dies sicherstellen. Dabei darf die Handwerkermarke nicht mißverstanden werden, daß sie im Wettbewerb zu eingeführten Industriemarken steht. Sie ist vielmehr eine zusätzliche Kennzeichnung bereits vom Handwerk geschätzter Industriemarken. Insofern ist die Handwerkermarke auch etwas ganz anderes als die sogenannten Handelsmarken verschiedener Großhandelsgruppierungen.

Der Handwerker bzw. Nutzer soll anhand des Logos, das auf der Ware bzw. Verpackung zu finden ist, sofort erkennen können, daß es sich um ein geprüftes Qualitätsprodukt des dreistufigen Vertriebsweges handelt. Kartellrechtliche Bedenken hinsichtlich Vertriebsbindungen oder Marktabschottungen sind von seiten des Handwerks nicht nachvollziehbar, denn das Konzept Handwerkermarke ist ein offenes System, das alternativ zu anderen Absatzstrategien im Markt angelegt ist. Man sieht sich hierzu auch gar nicht in der Lage, irgend etwas am Markt verhindern zu können. Vielmehr gehe es lediglich um ein Angebot, das dem Nutzer Vorteile bringt, wenn er es annimmt.

ZVSHK-Präsident

65 Jahre jung

Anläßlich des 65. Geburtstages von Heinz-Dieter Heidemann trafen sich zahlreiche Vertreter aus der SHK-Branche zu einer Feier in Berlin. Dieses Treffen nahm auch der oberste Handwerker der Nation, ZDH-Präsident Dieter Phillip, zum Anlaß, sich unter die Gratulanten zu mischen. In kurzen Statements würdigte man immer wieder die ausgleichende Art von Heinz-Dieter Heidemann und sein über Branchen- und Verbandsinteressen hinausreichendes Engagement.

Architekturpreis

Meldeschluß verlängert

Die Bewerbungsfrist ist bis 31. Oktober 1999 verlängert worden. Für Sendungen, die mit öffentlichen Beförderungsmitteln eingereicht werden, gilt der Aufgabestempel bis 24.00 Uhr. Ausschreibungsunterlagen können beim ZVSHK angefordert werden.

 

ZVSHK-Termine-Daten-Informationen
(Änderungen vorbehalten)

Datum

Veranstaltung

3./4. Februar 2000

Internationales Fachsymposium — Blechverarbeitung an Dächern und Fassaden — Deutscher Klempnertag, Würzburg

4. - 11. März 2000

Internationales Fortbildungsseminar für das SHK-Handwerk, Teneriffa

11./12. Mai 2000

ZVSHK-Mitgliederversammlung, Heidelberg

18./19. Mai 2000

Deutscher Kachelofenbauertag, Hamburg

22./23. Juni 2000

Erdgasforum, Hotel Elysee Hamburg

6./7. Oktober 2000

24. Deutscher Kupferschmiedetag, Mönchengladbach-Rheydt

27. - 31. März 2001

ISH — Internationale Fachmesse Sanitär Heizung Klima, Frankfurt

22. - 25. Mai 2002

World Plumbing Conference, ICC Berlin

 

ZVSHK Direkt:

Telefon: 02241/9299-0
Telefax: 02241/21351

eMail: Zentralverband-SHK@t-online.de

Internet: http://www.Zentralverband-SHK.de

www.Zentralverband-SHK.de


Förderprogramm

Gelder für Solaranlagen und Heizungserneuerung

Weiterhin gibt es finanzielle Unterstützung für die Errichtung von Solarkollektoren zur Heiz- und Brauchwassererwärmung. Eine weitere Finanzhilfe wird jetzt zusätzlich gewährt, wenn nicht nur in regenerative Energien investiert wird, sondern gleich auch noch Energieeinsparmaßnahmen in Altbauten vorgenommen werden.

Die Bundesregierung fördert verstärkt seit dem 1. September den Einsatz regenerativer Energien. Bis zum Jahr 2003 sind eine Milliarde Mark an Fördergeldern vorgesehen.

Die als Marktanreizprogramm konzipierte Förderrichtlinie eröffnet dem gesamten SHK-Handwerk Chancen, die möglicherweise den Effekten der Heizungsmodernisierungen von 1991 vergleichbar sind. Damals gab es die steuerliche Absetzbarkeit solcher Maßnahmen gemäß § 82a EStDV.

Bis es zu dieser neuen Entscheidung des Bundes kam, gingen intensive Bemühungen des ZVSHK voraus. Zum einen betraf es die Stärkung der Solarthermie, insbesondere durch die Mitträgerschaft der Solarkampagne 2000, die im Frühjahr anläßlich der ISH ’99 startete. Zum anderen wollte man sich beim ZVSHK mit diesen Aktivitäten nicht zufrieden geben. Deshalb sollten gleichzeitig Anreize geschaffen werden, auch in puncto veralteter Heizungsanlagen erneut etwas zu tun. Schließlich kann hier immer noch ein erheblicher Beitrag zur Reduzierung klimaschädigender Emissionen geleistet werden, da eine Vielzahl von veralteter Anlagen weiterhin in Betrieb sind.

Doch es sind nicht nur alte Kessel allein, die durch moderne Technik ersetzt werden sollen. Ebenso soll es sich lohnen, in Maßnahmen zur Wohnungslüftung und in allgemeine Wärmeschutzmaßnahmen am Gebäude zu investieren. Es ergibt sich also jetzt eine förderungswürdige Kombination: Zum einen bezieht es sich auf die Errichtung und Erweiterung von Solarkollektoranlagen bzw. der Errichtung von Wärmepumpenanlagen, zum anderen geht es um moderne Technik in Sachen Heizung, Lüftung und Dämmung.

Nachfolgend Original-Auszüge aus den neuen Richtlinien:

"2.1 Förderungsfähig sind:

2.1.1 Die Errichtung und Erweiterung von Solarkollektoranlagen einschließlich Speicher- und Luftkollektoren zur Warmwasserbereitung, zur Raumheizung sowie zur Bereitstellung von Prozeßwärme, soweit — mit Ausnahme von Speicher- und Luftkollektoren — die Anlagen mit einem Wärmemengenzähler bzw. ähnlich geeigneten Funktionskontrollgerät ausgestattet sind. ...

2.1.6 Die Errichtung von elektrischen Wärmepumpenanlagen zur Raumheizung und/oder Warmwasserbereitung, soweit sie mit regenerativ erzeugtem Strom betrieben werden. ..."

Darüber hinaus:

"2.1.7 Maßnahmen zur Energieeinsparung an Gebäuden in Kombination mit Maßnahmen nach Nummer 2.1.1 (Errichtung und Erweiterung von Solarkollektoranlagen) und Nummer 2.1.6 (Errichtung von Wärmepumpenanlagen). Es können gefördert werden:

Wärmeschutzmaßnahmen
— Dämmung von Dach und Außenwänden,
— Fenstererneuerung

Maßnahmen zur Wohnungslüftung:
— Einbau von Wärmerückgewinnungsanlagen (Mindestprimärenergieeinsparung 60%)

Maßnahmen zur Heizungsanlagenmodernisierung:

— Installation von Niedertemperatur-Heizkesseln oder Brennwertkesseln, wenn der zu ersetzende Kessel mindestens 10 Jahre alt ist. ..."

Wie kann dies nun in der Praxis aussehen?

Die Förderung wird bei den gängigen Anlagengrößen (bis 100 m2 Kollektorfläche bzw. 75 m2 bei Vakuumröhrenkollektoranlagen) als Zuschuß gewährt. Neuerrichtete Flachkollektoranlagen werden laut Entwurf mit 250 DM je m2 installierter Kollektorfläche, Vakuumröhrenkollektoranlagen mit 325 DM je m2 installierter Kollektorfläche und Erweiterungen mit 100 DM je m2 zusätzlich errichteter Kollektorfläche bezuschußt.

Aber Achtung: Eigenbauanlagen und Prototypen, gebrauchte Anlagen und Solarkollektoranlagen für Schwimmbäder werden im Bereich der solarthermischen Anlagen nicht gefördert!

Zum Schluß ein Rechenbeispiel, das die Förderung im Detail veranschaulicht: Die neu errichtete Flachkollektoranlage eines Kunden würde mit 250 DM/m2 installierter Kollektorfläche und bei einer üblichen Anlagengröße von 6 m2 also mit 1500 DM gefördert. Technisch ist es notwendig, den veralteten Heizkessel auszutauschen. Dazu kann nun zusätzlich eine Förderung der Heizungsanlagenmodernisierung maximal in gleicher Höhe, also in diesem Fall mit weiteren 1500 DM gefördert werden. Daraus ergibt sich hier ein Bundeszuschuß, der bis zu 20% der Kosten der Heizungsmodernisierung ausmachen kann!

Für das Fachhandwerk kommt obendrein eine wichtige Klausel zur Anwendung: Die Auszahlung der Fördermittel ist an die Vorlage der Rechnung des durchführenden (Handwerks) Unternehmens gebunden!

Die Bundesfachgruppe Heizung stellte sich anläßlich ihrer Sitzung am 9. Juni voll hinter die "Solar — na klar"-Kampagne. Durch die neugeschaffene Förderung in Kombination mit der Heizungsmodernisierung dürfte sich der Auftragsbestand verbessern.

Abschließend ist festzuhalten, daß mit den "Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien" ein hervorragendes Instrumentarium vorliegt, die Themen Solarthermie und Heizungsanlagenmodernisierung im Gebäudebestand, offensiv an den Kunden heranzutragen und die abwartende Haltung des Verbrauchers nun in aktives Marktpotential umzukehren.

Mehr denn je kann das SHK-Handwerk jetzt sowohl bei der Solarthermie als auch im Bereich der Energieeinsparung bei den fossilen Energieträgern seine Kompetenz als "Umweltschutz-Handwerk" unter Beweis stellen.

Die "Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien" (Stand August 99) stehen im Internet als Download unter www.bmwi.de/energiesparen. html bereit.

Die Bewilligungsbehörde ist das Bundesamt für Wirtschaft (BAW)
Referat II 4
Frankfurter Straße 29-31
65760 Eschborn/Ts.
Tel.: 06196/404 - 625
Fax: 06196/94226

Internet: Internet: www.bawi.de

(aktuelle Förderprogramme)

Auch ist ein Faxabruf unter folgenden Nummern möglich:
0221/30312191 für die Richtlinien
0221/30312192 für ein Antragsformular Solarkollektoranlagen
0221/30312194 für ein Antragsformular Wärmepumpenanlagen


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