IKZ-HAUSTECHNIK, Ausgabe 9/1999, Seite 32 f.


VERBÄNDE AKTUELL 


Schleswig-Holstein


Ausbildungsverordnung

Chance neuer HwO nutzen!

Der Bundesgesetzgeber hat im Rahmen der Novellierung der Handwerksordnung eine Zusammenlegung des bisherigen Gas- und Wasserinstallateur- mit dem Zentralheizungs- und Lüftungsbauer-Handwerk zum Installateur und Heizungsbauer beschlossen. Damit kann jeder SHK-Betrieb in beiden bisherigen Handwerken tätig sein, d.h. diese ausüben.

Damit ist zwangsläufig eine neue Meisterprüfungs-Verordnung erforderlich, welche die notwendigen meisterlichen Kenntnisse und Fertigkeiten der beiden bisherigen Ausübungsberufe einbezieht. Daß damit die Meisterprüfung für künftige Absolventen umfassender wird, liegt auf der Hand. Aber wie heißt es doch so schön: "Meister ist, wer was ersann", d.h. nicht jeder Geselle muß die Meisterprüfung bestehen können!

"Lehrling ist jedermann, Geselle ist, wer was kann", so lautet der Spruch außerdem. Daß das "Können" der angehenden Gesellen, d.h. deren durchschnittliche Leistung in der Gesellenprüfung weiter sinken dürfte, wenn sie sich über die gesamte Breite der Sanitärinstallation sowie des Heizungs- und Lüftungsbaus erstreckt, dürfte nahezu zwangsläufig sein.

Das liegt einerseits an erheblichen schulischen Defiziten eines Großteils der angehenden Handwerkslehrlinge, andererseits an dann noch weiter eingeschränkten fachpraktischen Ausbildungszeiten im Betrieb.

Je breiter eine Ausbildung ist, desto flacher und damit in der täglichen Praxis weniger verwertbar ist sie nach dem Motto: "Von allem etwas und nirgendwo die nötige Tiefe!" D.h. eine sehr breite Ausbildung erschwert bzw. verhindert, daß in einem speziellen Fachbereich fundierte Kenntnisse erworben, hinreichende Erfahrungen gesammelt und eine gewisse "Arbeitssicherheit" erlangt werden können.

Im Gegensatz zur Meisterprüfungsverordnung, deren zügige Erarbeitung die ZVSHK-Mitgliederversammlung im September letzten Jahres in Lübeck einstimmig "auf den Weg gebracht" hat, ist hinsichtlich einer Neuregelung der Ausbildung eine Zurückstellung und "verstärktes Nachdenken" beschlossen worden.

In der SHK-Organisation werden z.Z. bundesweit - zur Vorbereitung einer Anfang Juni d.J. zu treffenden Entscheidung der ZVSHK-Vertreterversammlung - folgende Varianten einer Ausbildungsordnung diskutiert:

1. Monostrukturelle Ausbildung

Bei dieser - aus nachvollziehbaren Gründen insbesondere von der "Schulseite" favorisierten - Variante sollen beide bisherigen Ausbildungsberufe zu einem neuen Ausbildungsberuf "Installateur- und Heizungsbauer" zusammengefaßt werden. D.h. bei einer unverändert 3,5jährigen Ausbildungszeit wird über die Breite beider bisherigen Berufe betrieblich ausgebildet, Berufsschulunterricht erteilt und die Gesellenprüfung - ebenfalls in der Breite - abgelegt.

2. Ausbildung mit Fachrichtungen

Für einen neu zu schaffenden Ausbildungsberuf "Installateur und Heizungsbauer" werden Fachrichtungen vorgesehen, d.h. nach einer gemeinsamen maximal zweijährigen Ausbildung und Beschulung erfolgt der zweite Teil der Ausbildung in der Fachrichtung Sanitärinstallation oder Heizungs- und Lüftungsbau. Am Ende steht die Gesellenprüfung in der jeweiligen Fachrichtung.

3. Beibehaltung bisheriger Berufe, jedoch mit neuen Namen

Es wird von der Möglichkeit der novellierten Handwerksordnung Gebrauch gemacht und in dem Ausübungsberuf "Installateur und Heizungsbauer" in mehrerenAusbildungsberufen ausgebildet. Diese Möglichkeit besteht insbesondere für zusammengelegte Handwerke, wie z.B. den aus dem Kfz-Mechaniker und Kfz-Elektriker hervorgegangenen Kfz-Techniker. In diesem breiten Ausübungsberuf sollen künftig nicht nur der Kfz-Lackierer, sondern vor allem die 3,5jährigen Ausbildungsberufe Kfz-Karosseriemechaniker und Kfz-Systemmechaniker ausgebildet werden. Daneben wird für sog. stärker praktisch begabte Jugendliche ein Mechaniker für Kfz-Recycling als dreijähriger Ausbildungsberuf angestrebt. Ähnliche Vorstellungen bestehen in anderen zusammengelegten breiten Ausübungsberufen im Metall- und im Elektro-Handwerk.

Diese Möglichkeit, mehrere Ausbildungsberufe für ein Ausübungshandwerk vorzusehen, sollte das SHK-Handwerk mit seinem - jeweils zu den zwölf ausbildungsstärksten Handwerksberufen zählenden - Gas- und Wasserinstallateur sowie Zentralheizungs- und Lüftungsbauer ebenfalls wahrnehmen. Dabei sollten zugleich die Namen in Sanitärinstallateur sowie Heizungs- und Lüftungsbauer verändert werden, um die Attraktivität beider Berufe bei der Jugend weiter zu erhöhen.

Die Obermeister und Delegierten des Fachverbandes Sanitär-Heizung-Klima Schleswig-Holstein haben sich anläßlich ihrer letzten Herbsttagung sehr eingehend mit diesen drei Varianten auseinandergesetzt. Sie unterstützen einhellig den Aufruf von ZDH-Präsident Philipp an die Zentralfachverbände, in zusammengelegten breiten Handwerksberufen mehrere Ausbildungsberufe vorzusehen und haben sich deshalb einstimmig für die dritte Variante ausgesprochen. Damit könnte jeder SHK-Betrieb wie bisher oder zusätzlich in dem "zweiten" Ausbildungsberuf ausbilden.

Eine Total-Umfrage bei allen SHK-Mitgliedsbetrieben in Schleswig-Holstein hat dieses Votum klar bestätigt. Bei einer ungewöhnlich hohen Rücklaufquote von über 36 Prozent, die das starke Interesse der Mitgliedsbetriebe an Ausbildungsfragen widerspiegelt, haben sich 81,7 Prozent für die Beibehaltung der beiden bisherigen großen SHK-Ausbildungsberufe - notfalls für eine Fachrichtungslösung mit den beiden Fachrichtungen Sanitärinstallation sowie Heizungs- und Lüftungsbau - ausgesprochen.

Es ist zu befürchten, daß bei Einführung einer monostrukturellen Ausbildung ein spürbarer Rückgang der Ausbildungsbereitschaft eintritt. Zahlreiche an der Umfrage beteiligte Betriebe haben darauf hingewiesen, daß aufgrund des bei vielen Betrieben festzustellenden deutlichen Schwerpunkts in der Auftragsstruktur und vor allem fehlender "Auftragstiefe" in den Bereichen Sanitärinstallation bzw. Heizungs- und Lüftungsbau eine Ausweitung der Zahl überbetrieblicher Lehrgänge unvermeidlich sein dürfte. Die damit entstehenden weiteren kostenmäßigen Belastungen für die Ausbildung dürfte die Ausbildungsbereitschaft zusätzlich beeinträchtigen.

Daß schließlich bei einem breiten zusammengelegten Ausbildungsberuf Bestrebungen zur weiteren Ausweitung des Berufsschulunterrichts aufkommen dürften, liegt auf der Hand.


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