IKZ-HAUSTECHNIK, Ausgabe 4/1999, Seite 79


RECHT-ECK


Regenwasser zum Wäschewaschen erlaubt

Neuestes VGH-Urteil zum Wäschewaschen in Bayern

Ein seit fast drei Jahre dauernder Rechtsstreit um das "Wäschewaschen" ist vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof positiv für die Regenwassernutzung entschieden worden (Urteil vom 22. September 1998 - 23 B 97.2120 -).

Die Fachvereinigung Betriebs- und Regenwassernutzung e.V. unterstützte die Interessen des Klägers in Bayern. Das Gericht konnte der Argumentation des zuständigen Wasserzweckverbandes, der die Nutzung von Regenwasser für die Waschmaschine einschränken wollte, nicht folgen und hob damit das Urteil vom Bayerischen Verwaltungsgericht vom 15. Mai 1997 auf. In der Begründung des Urteils heißt es, daß für das Wäschewaschen grundsätzlich nicht Wasser in Trinkwasserqualität erforderlich und einer Gesundheitsgefährdung durch den Betrieb der Waschmaschine aus der eigenen Regenwassersammelanlage im Einzelfall nicht feststellbar ist. Die bakterielle bzw. mikrobiologische Belastung von Regenwasser hält in der Regel die Grenzwerte der EG-Richtlinien für Badegewässer ein, so daß eine Nutzung von Regenwasser zum Waschen der Wäsche in bezug auf Infektionsrisiken in der Regel vertretbar sei.

Die Aussagen des Gerichts konnten durch einige Gutachten belegt werden. In dem Zusammenhang kam das Landesuntersuchungsamt für das Gesundheitswesen Südbayern zu dem Ergebnis, daß mögliche Krankheitserreger weitaus häufiger über die Schmutzwäsche in die Waschmaschine gelangen werden als über Regenwasser.

Weitere Informationen:
Fachvereinigung Betriebs- und Regenwassernutzung e.V. (fbr)
Havelstr. 7A
64295 Darmstadt
Fax: 0 61 51/33 92 58
E-Mail: fbrev@t-online.de


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