IKZ-HAUSTECHNIK, Ausgabe 24/1998, Seite 17 ff.


VERBÄNDE AKTUELL 


Nordrhein-Westfalen


Mitgliederversammlung Fachverband SHK NRW

Neues Marktdenken gefordert

"Als Arbeitgeberverband sind wir es unseren Mitgliedsbetrieben schuldig, jedwedes Regierungshandeln kritisch unter den Blickwinkel der Interessen unserer mittelständischen Betriebe zu begleiten. Dies galt für die Regierung Kohl und dies gilt auch für die Regierung Schröder", erklärte der Landesinnungsmeister Dipl.-Ing. Rudolf Peters auf der Mitgliederversammlung des Fachverbands SHK NRW am 30. Oktober 1998 im Saalbau in Essen.

"Wir werden weder regungslos wie das Kaninchen auf die Schlange starren, noch in wütendes Polemisieren verfallen, sondern die jetzt verantwortlich Handelnden an ihren Karten messen," führte er aus.

Die Aufgabe des Fachverbandes sei es, jede Bundesregierung kritisch, aber auch fair zu begleiten und aus Verbands-Verantwortung heraus die Position deutlich zu machen, die zum Wohle des SHK-Handwerks und der in ihm arbeitenden Menschen für notwendig erachtet werde. "Wir arbeiten mit jeder Regierung zusammen", sagte der Landesinnungsmeister.

Landesinnungsmeister Dipl.-Ing. Rudolf Peters eröffnete die Mitgliederversammlung und stellte fest, daß der Verband zunehmend Mittler, aber auch Motor für innovative Ansätze sein müsse.

Verbände und Interessenvertretungen, so Peters, "erfreuen sich in der heutigen Zeit nicht gerade größter Beliebtheit. Sie begegnen oftmals dem Vorwurf, bloße Einzelegoismen zu verfolgen, ohne den Blick aufs Ganze zu wahren. Auf der anderen Seite üben oftmals auch die eigenen Mitglieder harsche Kritik. Da gibt es Situationen, wo immer wieder Unzufriedenheit auftaucht, wenn es dem Verband nicht gelingt, 100%ige Forderungen in 100% reale, politische Entscheidungen, umzumünzen."

Diese Beispiele, erklärte Peters, "machten deutlich, auf welch dünnem Drahtseil sich ein Arbeitgeberverband heute bewegen muß. Er muß Tag für Tag seine ureigenste Legitimation gegenüber den eigenen Mitgliedern, als auch gegenüber der Gesellschaft beweisen. Da ist überdies die Arbeit jedes einzelnen Ehrenamtsträgers gefragt. Gefragt ist der dynamische Verband, der offen ist für neue Entwicklungen, Herausforderungen und Dienstleistungen. Mehr denn je muß er zugleich Mittler, aber auch Motor für innovative Ansätze sein."

Ansprechpartner für Betriebe

So trage der Fachverband auf zwei Schultern: Der Verband müsse zum einen seine 62 Innungen stärken, damit diese ihren Dienstleistungscharakter gegenüber den Betrieben wahrnehmen können. Er müsse zugleich unmittelbarer Ansprechpartner für die Betriebe sein; eine breite Servicepalette von der technischen, rechtlichen über die betriebswirtschaftliche Beratung bis hin zum modernen Marketing bilde die Basis für eine erfolgreiche Verbandsarbeit.

LIM Peters appellierte an seine Kollegen aus dem Ehrenamt, die Vorstände der Innungen, die IBÖ’s, die Fachgruppenleiter, weiterhin mit dem Ohr am Puls der Handwerksunternehmen zu sein, Mittler, aber auch Motor für innovative Ansätze zu sein. Gelinge das nicht, würden gute Chancen für die Zukunft verspielt.

Gelinge es dem Verband nicht, beispielsweise mit den EVU’s und GVU’s praktikable Kooperationsmodelle am Energie- und Wärmemarkt zu entwickeln, sei die Frage nach dem ersten oder zweiten Berufsschultag letztlich uninteressant, auch die Frage "Weich- oder Hartlöten" ebenso, weil dann die Märkte für das SHK-Handwerk nicht mehr da sind; das würden dann die EVU’s oder Dritte ganz allein erledigen.

Ausführlich erläuterte der Hauptsgeschäftsführer Dr. Hans-Georg Geißdörfer die Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts und die Konsequenzen für das SHK-Handwerk.

Badwelt auf gutem Wege

Die Badwelt GmbH’s in NRW sind auf einem guten Wege, erklärte Hauptgeschäftsführer Dr. Hans-Georg Geißdörfer: Das ist ein Schritt in die richtige Richtung, Badweltgründungen seien in Hamm, am Niederrhein, in Gütersloh und Hildesheim erfolgt. Neugründungen in Münster, im gesamten Sauerland sowie im Paderborner- und Hessener Raum stünden an.

Erklärtes Ziel der Arbeitsgemeinschaft Badwelt sei es, überall in Nordrhein-Westfalen ein Badwelt-Modell einzuführen.

Die Raesfelder Schloßgespräche würden sich mit dem Thema beschäftigen "Konzentration im Fachgroßhandel - Möglichkeiten und Grenzen".

Unter dem Schlagwort Gebäudebewirtschaftung/Facility-Management drängten Großunternehmen und Scheinprivatisierungen aus dem öffentlichen Bereich mit Systemdienstleistungen in klassische Domänen des Handwerks ein.

Gleichzeitig gerieten, so Geißdörfer, die Märkte rund um die Immobilie massiv in Bewegung und versprechen zu einem lukrativen Wachstumsmarkt zu werden. Das Handwerk verharre hier noch in Gewerkegrenzen. Geißdörfer stellte die Fragen: Nehmen wir die Entwicklung zum Facility-Management nur bruchstückhaft wahr? Beschränken wir uns ausschließlich auf die konventionelle Übernahme von Teilleistungen? Wir dürfen uns als Handwerk nicht in die ungeliebte Rolle des abhängigen Subunternehmers schieben lassen, so Geißdörfer, in der der Betrieb nur noch die wenigen verbleibenden Angebotslücken der Komplettanbieter schließen darf.

Hans Klemm, Innung Rhein-Berg/Leverkusen, wurde mit der Goldenen Ehrennadel ausgezeichnet.

Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts - Stadtwerke und EVU’s - Quo Vadis?

Ausführlich beschäftigte sich Geißdörfer mit der Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts und den Konsequenzen für das SHK-Handwerk.

"Den bisherigen energiewirtschaftlichen Ordnungsrahmen gibt es nicht mehr", erklärte Geißdörfer, und vieles von dem, was uns bisher vertraut war, habe keine Chance auf Fortbestand. Ein Wettbewerbsmarkt folge eben anderen Gesetzmäßigkeiten. Für die Energieversorger heißen die Stichworte derzeit ganz eindeutig "Wandel zum Dienstleistungsunternehmen" und "Verstärkte Kundenorientierung".

"Aus den Vorstandsetagen dieser Unternehmen hören wir, man habe gar keine andere Wahl, als über die reine Gas- und Stromlieferung hinaus zusätzliche Dienstleistungen anzubieten und dadurch die jetzt für den langfristigen Geschäftserfolg notwendige Kundenbindung zu erreichen". Den Begriff "Service hinter dem Zähler", der selbst die Wartung von Anlagen umfaßt, gehöre bereits zum Alltagsvokabular. Zur Strategie der Diversifizierung zählt aber ebenso das Anbieten von Planungs-, Ingenieur- und Consultingleistungen. Man sucht also neue Tätigkeitsfelder, um die erwarteten Einbußen in traditionellen Bereichen auszugleichen.

Bildlich gesprochen "Brust an Brust" mit den privatwirtschaftlichen Versorgern jagen die kommunalen Unternehmen hinter den Kunden her, führte Geißdörfer weiter aus. Allerdings schleppen sie noch einen speziellen "Rucksack" mit sich herum, wie es in ihrem Lager heißt: Die Beschränkungen des Kommunalwirtschaftsrechts empfinden sie als "Fesseln". Auf der Mitgliederversammlung der BGW-Landesgruppe NRW wurde daher jüngst erneut gefordert, der Paragraph 107 der Gemeindeordnung, der eben diese "Fesseln" beinhalte, müsse geändert werden. Der Vorstandsvorsitzende der Duisburger Stadtwerke, Uwe Steckert, brachte die neue Handlungsmaxime der Kommunalbetriebe auf die kurze Formel: "In einem Gemeinwesen, in dem es fast nur noch ums Geld geht, kann eine Kommunalaufsicht nicht moralisieren. Geld rechtfertige keinen öffentlichen Zweck!"

Warum aber beunruhigen solche Entwicklungen einen Wirtschaftszweig, nämlich das SHK-Handwerk, das sich tagtäglich der Konkurrenz ausgesetzt sieht und das sich darin dennoch bislang sehr gut entwickelt hat. "Was sind die Gründe dafür, daß wettbewerbserprobte Handwerksmeister - gelinde gesagt - äußerst unruhig werden und argwöhnen, die jahrelange Marktpartnerschaft mit der Gaswirtschaft steht vor ihrem Ende, sei zumindest stark gefährdet? Das Hauptmotiv liege darin, daß die neu eröffnete Konkurrenz nicht von einem Gleichgewicht der Kräfte geprägt sei. Auf der einen Seite stünden nämlich kleine bis mittelständische Handwerksbetriebe und auf der anderen Seite erheblich größere Unternehmen, die sich überdies aus den Zeiten der Monopolrenten eine übervolle "Kriegskasse" herübergerettet hätten und - vor allem soweit es sich um die kommunalen Unternehmen handele - weiterer Wettbewerbsvorteile erfreuen (kein Konkursrisiko, Rückgriffsmöglichkeit auf günstige Kommunalkredite usw.). "Eine Waffengleichheit oder die "gleichlangen Speere", von denen unsere Kollegen vom Elektrohandwerk kürzlich gesprochen haben, gibt es also nicht", so Geißdörfer. Was unseren beiden Branchen vielmehr mit brutaler, aber letztlich dankenswerter Offenheit als Zukunftsvision serviert würde, sei der Vergleich mit den Tankstellen, in denen ja inzwischen auch vieles andere als Benzin verkauft werde.

"Wer will es jedoch unseren Handwerksmeistern verübeln", sagte Geißdörfer, "wenn sie höchst allergisch reagieren, daß sie als selbständige und überaus erfolgreiche Unternehmer künftig offensichtlich mit Tankstellenpächtern auf eine Stufe gestellt werden sollen, die nur noch ausführendes Organ oder gar Handlanger der vieles verkaufenden Gas- oder Stromunternehmen sind?"

Das SHK-Handwerk sei statt dessen bereit, den Wettbewerb aufzunehmen - im unternehmerischen Sinn, aber auch indem man die rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfe. Ein wichtiger Schritt in diese Richtung war das Gutachten, das der Fachverband SHK NRW gemeinsam mit dem Nordrhein-Westfälischen Handwerkstag und dem Bundesinnungsverband des Gebäudereinigerhandwerks bei dem renommierten Verfassungsrechtler Professor Peter Badura in Auftrag gegeben hat. Seine Expertise über die Grenzen der wirtschaftlichen Betätigung von Kommunen und kommunalen Unternehmen habe nicht nur die Position des Verbandes bestärkt, sie sei darüber hinaus auf außerordentlich großes öffentliches Interesse gestoßen. Einer der Kernsätze Baduras lautet: "Die Gemeinden dürfen nicht allein nach kommunalpolitischer Zweckmäßigkeit als Wirtschaftsunternehmen tätig werden, nur weil sie daraus einen Vorteil für ihre Verwaltungstätigkeit erwarten oder darin ein nützliches Angebot für ihre Einwohner sehen. Eine reine Unternehmenstätigkeit ohne einen besonderen dadurch erreichbaren Zweck ist den Gemeinden verwehrt". "Wir werten das Gutachten als weitere Festigung unserer Position im Kampf gegen den Kannibalismus, den immer mehr Städte vor allem gegen mittelständische Unternehmen begonnen haben. Das Handwerk wird jetzt noch intensiver bei den jeweiligen Kommunen und bei der Kommunalaufsicht gegen solche, viele tausend Arbeitsplätze bedrohende Aktivitäten vorgehen, notfalls aber auch gerichtliche Schritte ergreifen bzw. unterstützen", führte Geißdörfer aus.

Ein über das bloße finanzielle Interesse hinausgehender "öffentlicher Zweck", unterstreicht Badura, ist auch dann nicht unbedingt erforderlich und nachzuweisen, wenn Gemeinden ihre unternehmerischen Bestrebungen in Form eines Regie- oder Eigenbetriebs nachgehen. Mehr noch: Diese Bindung an die "allgemeinen Schranken des Gemeindewirtschaftsrechts" setze sich selbst "in einer von der Gemeinde beherrschten Tochter- oder Beteiligungsgesellschaft fort".

Könne eine Kommune dies z.B. in einer Aktiengesellschaft nicht garantieren, "muß sie die Tochtergesellschaft umstrukturieren oder ihre Beteiligung aufgeben. Die Gemeinde darf sich ihres letztentscheidenden Einflusses nicht durch gesellschaftsrechtliche Gestaltungen begeben". Die Überführung kommunaler Unternehmen und Beteiligungen in eine private Rechtsform, also eine GmbH oder eine AG, habe keineswegs eine "Entfesselung" zur Folge, sondern lasse die "Grenzlinie zum unlauteren Wettbewerb" weiter bestehen, die mit den rechtlichen Beschränkungen der wirtschaftlichen Betätigung von Kommunen gezogen worden ist, so der Münchener Jurist. Gemeinden dürfen sich nicht zu "allgemeinen Dienstleistungsunternehmen" entwickeln, sondern blieben letztlich auf die "Daseinsvorsorge" für ihre Bürger beschränkt. Das Wirtschaftsrecht der EU zieht laut Badura den Gemeinden sogar noch engere Grenzen als das deutsche Verfassungsrecht. Wenn dennoch - wie wir es nahezu tagtäglich erleben - kommunalwirtschaftliche Unternehmen als Folge ihrer Strategie der Diversifizierung in Tätigkeitsfelder eindringen, die bislang oft genug zum angestammten Geschäftsbereich unserer SHK-Betriebe gehörten, dann droht im Endeffekt die Deregulierung des Energiesektors sich zum Gegenteil dessen zu entwickeln, was beabsichtigt war: Statt den Einfluß der öffentlichen Hand im Versorgungsbereich zu reduzieren, ist sie dann der Auslöser für eine umfassende Expansion öffentlicher Versorgungsunternehmen in bisher private Märkte. Was nach außen als Privatisierung "verkauft" wird, kehrt sich in der Realität um zu einer Ausdehnung zumindest der mittelbaren Staatstätigkeit. Nicht zuletzt beim Bund der Steuerzahler läuten daher die Alarmglocken und er spricht von einem Trend zum Gemeindekapitalismus.

Heinz Smets, Obermeister der Innung Kleve-Geldern, wurde mit der Goldenen Ehrennadel ausgezeichnet.

Was ist in dieser Situation von Verbandsseite aus zu tun? Ganz grundsätzlich werde die SHK-Branche alles daran setzen, daß die bisher bewährte Marktpartnerschaft mit den Gasversorgungsunternehmen ihren Charakter einer Partnerschaft nicht verliere. Sie habe sich in den zurückliegenden 50 Jahren zu einer Erfolgsstory entwickelt und der Verband werde das Seine dazu tun, daß Partnerschaft auch in Zukunft eine gemeinsame Zielsetzung sein werde. Nach den zum Teil bitteren Erfahrungen der letzten Monate werde sich der Verband allerdings eindeutig nicht mit vermeintlichen Liebeserklärungen zufriedengeben.

Der unverbindliche Hinweis auf gemeinsame Marketingkonzepte oder wolkige Beschwörungen einer Zusammenarbeit, die sich dann doch als Unterordnungsverhältnis entpuppten (Stichwort Tankstellenpächter), werde von der Handwerksseite nicht mehr akzeptiert. Das SHK-Handwerk dränge daher darauf, daß die Leitlinien für die Zusammenarbeit zwischen Versorgern und Fachhandwerk schnellstens überarbeitet und den neuen rechtlichen Rahmenbedingungen angepaßt würden. Anschließend müsse sie allerdings auch in der täglichen Arbeit gelebt und beachtet werden. Leitgedanke bei der Revision der Richtlinien müsse die kooperative Arbeitsteilung zwischen den Marktpartnern sein. Ihre Aufgabenbereiche müßten klar abgegrenzt werden. Im Wege eindeutiger Definition von Schnittstellen seien die Kompetenzen und Verantwortungsfehler unmißverständlich zuzuordnen. Nur auf diese Weise könne man die Synergien und Stärken im Beziehungsfeld der kooperierenden Partner optimal nutzen und eventuelle Schwächen ausgeglichen werden. Es gehe dabei im übrigen um den gesamten Wärmemarkt.

Der Fachverband SHK NRW ist derzeit dabei, kooperative und maßgeschneiderte Modelle sowohl für diesen Wärmemarkt wie für den Bereich Wartung auszuarbeiten. Dazu gehört auch die Erarbeitung rechtlich abgesicherter Vertragswerke zwischen Innungen und Stadtwerken. Der Verband sei weiterhin bereit, diesen Weg des Miteinander zu gehen und die Partnerschaft mit der Gaswirtschaft auch in dem liberalisierten Markt fortzuführen.

Fortsetzung folgt

 


Lehrlingswartetagung

Die Zusammenlegung der beiden Berufe "Gas- und Wasserinstallateur" und "Zentralheizungs- und Lüftungsbauer" zum "Installateur und Heizungsbauer" hat auch Auswirkungen auf die Meisterprüfung und die Ausbildung der Lehrlinge. Um dieses Thema zu erörtern und Fragen hierzu zu diskutieren, veranstaltete der Fachverband Ende September 1998 die Lehrlingswartetagung. Über 80 Teilnehmer folgten der Einladung und kamen nach Dortmund, die östlichste Metropole des Ruhrgebietes.

Neue Handwerksordnung/neue Berufsbilder

Ing. Norbert Kröschel, Geschäftsführer Technik im Fachverband, und Ing. Peter Kivelitz, Technischer Referent, erläuterten die Änderungen der Anlage A der neuen Handwerksordnung mit dem neuen Beruf "Installateur und Heizungsbauer". Kröschel stellte noch einmal die schon fast leidenschaftlich geführte Debatte um die Zusammenlegung der Handwerke in NRW dar. "Wir müssen aber den politischen Willen der Änderung der Handwerksordnung und die Zusammenlegung tragen", so Kröschel.


Vollbesetzte Reihen: Über 80 Teilnehmer besuchten die "Lehrlingswartetagung".

Seit dem 1.4.98 gibt es ein neues Handwerk, den SHK-Beruf "Installateur und Heizungsbauer". Da es noch keine Ausbildungsverordnung gibt, wird weiter nach den alten Plänen unterrichtet und ausgebildet, weil die Ausbildungsverordnungen nach wie vor für zwei Berufe bestehen. Der ZVSHK (Zentralverband Sanitär Heizung Klima) hat sich zum Ziel gesetzt, bis Ende 1999 ein neues Meisterberufsbild und bis ca. 2000/2001 ein neues Ausbildungsberufsbild "Installateur und Heizungsbauer" für Lehrlinge vorzulegen. Ein Entwurf des Meisterberufsbildes ist bereits erarbeitet, das dem Verordnungsgeber vorgelegt werden kann. Verhandlungen, Anhörungen anderer Berufsgruppen und Diskussionen auch mit der IG Metall werden sich anschließen, aus denen letztlich eine rechtsverbindliche Verordnung resultiert.

Friedrich Höttecke, Vorsitzender des Bundesausschusses für Berufsbildung des ZVSHK berichtete über die Monoausbildung. Darunter ist zu verstehen, daß der Lehrplan die Berufe "Sanitär und Heizung" zu gleichen Teilen vorsieht. Die Ausrichtung auf ein Gewerk, sowohl bei der Ausbildung und der Gesellenprüfung, verbietet sich, da auch die Meisterprüfung ein Gleichgewicht der Gewerke vorsieht. Vier SHK-Landesverbände setzen auf eine Schwerpunktausbildung (Sanitär oder Heizung/Klima) mit abschließender Gesellenprüfung, während zwölf (darunter auch der Fachverband NRW) der Monoausbildung den Vorzug geben.

Ing. Norbert Kröschel: "Es geht nach vorn".

Höttecke stellte die Inhalte eines Entwurfes der Meisterverordnung und -prüfungen vor. Kennzeichen wird sein, daß weniger die Montage von Rohrgruppen, Anlagenteilen und handgefertigten Verteiler als vielmehr die Planung, Technik und der Service im Vordergrund steht. Zwar legt der Prüfling fest, in welchem Zweig (Sanitär, Heizung oder Lüftung/Klima) er seine Hauptarbeit abliefert. Dies bedeutet aber auch, daß er in den beiden verbleibenden Gewerken jeweils Arbeitsproben ablegen und bestehen muß. Inhalte der Gesamtprüfung sollen sein: Ein Projekt von drei Tagen Dauer in Klausur mit Erstellung von Montagezeichnungen, Fließ-, Schalt- und Regelschemen, Personaleinsatz, Leistungsberechnung und Kalkulation, Fehlersuche an einer Wärmeerzeugungsanlage sowie an einer Ver- und Entsorgungsanlage u.a.m.

Damit soll der angehende Meister wesentlich intensiver auf seine späteren Tätigkeiten als Leiter oder Angestellter in einem Handwerksbetrieb vorbereitet werden. Die 16 Landesverbände haben auf der Mitgliederversammlung des ZVSHK Mitte September in Lübeck dem Vorschlag einer veränderten Meisterprüfung einstimmig zugestimmt, so daß nun Verhandlungen mit dem Verordnungsgeber aufgenommen werden können. Wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist, kann heute noch nicht gesagt werden. Höttecke: "Stimmt die politische Seite unserem Entwurf zu, so hat die Meisterprüfung mehr Qualität als beide alten zusammen."

Ing. Friedrich Höttecke: "Die zukünftige Meisterprüfung hat mehr Qualität als beide alten zusammen."

Berufsschulpflicht

Dipl.-Kfm. Andreas Oehme, Westdeutscher Handwerkskammertag, legte in seinen Ausführungen den Schwerpunkt auf die Berufsschule und auf die Durchführung des Unterrichts. In der anschließenden Diskussion wurden verschiedenste Modelle vorgeschlagen. So war ein Vorschlag, die 480 Unterrichtsstunden (UStd.) je Jahr, die aus den Vorgaben der Kultusministerkonferenz aus dem Jahr 1991 stammen, nach Absprache der Betriebe/Innung mit der Berufsschule aufgeteilt werden. Eine Lösung könnte so aussehen, daß in auftragsstarken Zeiten ein Berufsschultag je Woche angesetzt wird, während in konjunkturbedingt schwachen Monaten die fehlende Zeit durch sogenannte Projektwochen nachgeholt wird.

Durch eine Kooperation von Schulen, Innungen und überbetrieblichen Lehranstalten werden die Belange der Betriebe wesentlich besser berücksichtigt als bisher. Höttecke machte den Vorschlag, 320 Unterrichtsstunden für alle Auszubildenden zur Pflicht werden zu lassen, während 160 UStd. für diejenigen sein sollten, "die eine Grundausbildung auf allgemeinbildenden Schulen nicht bekommen haben".

Für Dr. Michael Gerke, Vorstandssprecher "Berufsbildung" von der IG-Metall in Frankfurt stellt sich nicht die Frage nach der Zahl der Unterrichtsstunden. Gerke: "Der Qualifikationsstandard, der für die Ausübung des Berufes als Installateur und Heizungsbauer erforderlich ist, entscheidet über die Stundenzahl." Und weiter: "Es muß auch über die Inhalte des Unterrichts gesprochen werden."

Dr. Michael Gerke: "SHK-Image-Werbung an allgemeinbildenden Schulen beugt Facharbeitermangel vor."

Ein immer wiederkehrendes Thema ist der Religionsunterricht. Viele Betriebe sind der Meinung, darauf verzichten zu können. Jedoch ist dies aus rechtlichen Gründen nicht möglich. Denn im Gesetzestext heißt es: "Religion ist Unterrichtsfach an allen Schulen". Also auch an Berufsschulen. Die Inhalte, so räumt Gerke ein, seien schon seit langem nicht mehr die Verbreitung des Neuen und des Alten Testamentes. Psychologie, Sozialkunde, Ethik, Probleme unserer Zeit und verwandte Themen sind heute Hauptbestandteil des Religionsunterrichts. Lehrstoff, der den Alltag eines Auszubildenden widerspiegelt.

Wie kann der SHK-Beruf an allgemeinbildenden Schulen (Real-, Hauptschule und Gymnasium) zu einem besseren Image verholfen werden als er heute hat? Gerke machte den Vorschlag, daß Innungen mit den Schulen kooperieren und den Schülern den Beruf des Installateurs und Heizungsbauers vorstellen. Dies wäre eine Möglichkeit, durch Imageverbesserung dem Mangel an Fachkräften im SHK-Handwerk entgegenzuwirken. Die Aufklärung der Innungen schaffen erst die Voraussetzung dafür, daß die Schüler sich über den Beruf des Installateurs und Heizungsbauers ein Bild machen können. Wer könnte besser über die Arbeiten eines Installateurs und Heizungsbauers Auskunft geben als ein Fachmann?

Beate Mehnert: "Wer sich am Gesellenprüfungsfragenpool noch beteiligen möchte, kann dies tun."

Gesellenprüfungsfragenpool

Beate Mehnert, Zentralstelle für Weiterbildung im Handwerk (im WHKT), stellte in ihrem Beitrag den "Gesellenprüfungsfragenpool Sanitär, Heizung, Klima" vor. Ziel ist eine einheitliche Prüfungsstruktur in ganz NRW. Als Vorbild dient der Meisterprüfungsfragenpool, den es landesweit bereits gibt. Auf Initiative des Fachverbandes NRW werden nun Fragen aus den Gesellenprüfungen von den Innungen, die sich an der freiwilligen Aktion beteiligen, gesammelt, geprüft, bewertet und aufgenommen. Für die Bereiche Wirtschaft/Soziales und Heizungsbau sind die Prüfungsfragen zusammengetragen. Die weiteren Fächer folgen.

Nutznießer des Aufgabenpools sind ausschließlich die Innungen, die sich beteiligen. Denn es ist nicht daran gedacht, die Ergebnisse der Arbeit und Mühen zu streuen oder zu verkaufen. Wer sich nachträglich einbringen möchte, kann dies tun. Die interessierte Innung setzt sich direkt mit dem Fachverband in Düsseldorf in Verbindung.

Fazit

Der 30. September hat gezeigt, daß viele Arbeiten für das zukünftige Wohl der Meister des Installations- und Heizungsbaus und der Auszubildenden und der Betriebe voranzutreiben sind. Andere werden bald beendet sein, wieder andere Aufgaben sind noch nicht begonnen.

 


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