IKZ-HAUSTECHNIK, Ausgabe 23/1998, Seite 17 f.


VERBÄNDE AKTUELL 


Schleswig-Holstein


Neue Ausbildungsverordnung - aber wie?

Dipl.-Volksw. Hugo Schütt

Der Bundesgesetzgeber hat im Rahmen der Novellierung der Handwerksordnung eine Zusammenlegung des bisherigen Gas- und Wasserinstallateur- mit dem Zentralheizungs- und Lüftungsbauer-Handwerks zum Installateur und Heizungsbauer beschlossen.

Damit ist zwangsläufig eine neue Meisterprüfungsverordnung erforderlich, welche die notwendigen meisterlichen Kenntnisse und Fertigkeiten beider bisheriger Ausbildungsberufe einbezieht. Daß damit die Meisterprüfung umfassender wird, liegt auf der Hand. Aber heißt es doch so schön: "Meister ist, wer was ersann", d.h. nicht jeder Geselle muß die Meisterprüfung bestehen können!

"Lehrling ist jedermann, Geselle ist, wer was kann", so lautet der Spruch außerdem. Daß das "Können" der angehenden Gesellen, d.h. deren durchschnittliche Leistung in der Gesellenprüfung weiter sinken dürfte, wenn sich die Gesellenprüfung - wie bei der Meisterprüfung jetzt zwingend vorgeschrieben - sich über die gesamte Breite der Sanitärinstallation sowie des Heizungsbaus und der Klimatechnik erstreckt, dürfte nahezu zwangsläufig sein. Das liegt einerseits an den erheblichen schulischen Defiziten eines Großteils der angehenden Handwerks-Lehrlinge, andererseits an den dann noch stärker eingeschränkten fachpraktischen Ausbildungszeiten zum Üben und Sammeln von Erfahrungen in einem speziellen, überschaubaren Arbeitsbereich.

Dipl.-Volksw. Hugo Schütt, Hauptgeschäftsführer des Fachverbandes Sanitär-Heizung-Klima Schleswig Holstein.

Je breiter eine Ausbildung ist, desto flacher und damit in der täglichen Praxis weniger aufwendbar ist sie nach dem Motto "Von allem etwas und nirgendwo die nötige Tiefe!" D.h. eine recht breite Ausbildung erschwert bzw. verhindert, daß in einem speziellen Fachbereich fundierte Kenntnisse erworben und hinreichende Erfahrungen gesammelt werden können und eine gewisse "Arbeitssicherheit" erlangt wird.

Damit wird zugleich erschwert, bzw. verhindert, daß insbesondere stärker praktisch begabte Jugendliche nach oft jahrelangen schulischen Mißerfolgen zu ersten Erfolgserlebnissen kommen.

Im Gegensatz zur Meisterprüfungsverordnung, deren zügige Erarbeitung die ZVSHK-Mitgliedervertreterversammlung vor wenigen Wochen in Lübeck einstimmig "auf den Weg gebracht" hat, ist bei der Neuregelung der Ausbildung eine "Denkpause" beschlossen worden.

In der SHK-Organisation werden folgende Varianten einer Ausbildung diskutiert:

1. Monostrukturelle Ausbildung

Wie bei der Meisterprüfungsverordnung für den Ausbildungsberuf Installateur und Heizungsbauer werden die bisherigen Ausbildungsberufe Gas- und Wasserinstallateur sowie Zentralheizungs- und Lüftungsbauer zu einem neuen Ausbildungsberuf Installateur und Heizungsbauer zusammengefaßt. Es wird über die Breite beider bisherigen Berufe ausgebildet, beschult und die Gesellenprüfung abgelegt.

2. Ausbildung mit zwei Fachrichtungen

Für den neuen Ausbildungsberuf Installateur und Heizungsbauer werden zwei Fachrichtungen vorgesehen, d.h. nach einer gemeinsamen 1½- oder 2jährigen Ausbildung und Beschulung werden die letzten 2 bzw. 1½ Jahre als Fachrichtung Sanitärinstallation einerseits sowie Heizungs- und Klimatechnik andererseits vorgesehen.

Der Lehrling wählt je nach Neigung bzw. betrieblichen Auftragsschwerpunkten eine der o.g. Fachrichtungen und wird in ihr gezielt fachpraktisch und auch schulisch ausgebildet. Am Ende steht die Gesellenprüfung in der jeweiligen Fachrichtung.

3. Beibehaltung bisheriger Berufe mit neuen attraktiven Namen

Von der neuen Möglichkeit der novellierten Handwerksordnung wird Gebrauch gemacht, in dem in einem Ausübungsberuf in mehreren Ausbildungsberufen ausgebildet wird. Diese Möglichkeit besteht insbesondere für zusammengelegte Handwerke, wie z.B. den neuen Kfz-Techniker mit den Ausbildungsberufen Kfz-Mechaniker und Kfz-Elektriker oder für den neuen Feinwerkmechaniker als Zusammenschluß von fünf bisherigen feinwerktechnischen Metallberufen und grundsätzlich auch für den Installateur und Heizungsbauer.

Bei dieser Variante bleibt es bei den bisherigen Ausbildungsberufen, die jedoch bezüglich der Namen zu "modernisieren" sind in Sanitärinstallateur sowie Heizungs- und Klimatechniker, um die Attraktivität beider Berufe bei der Jugend zu erhöhen.

Die Obermeister und Delegierten des Fachverbandes Sanitär-Heizung-Klima Schleswig-Holstein haben sich anläßlich ihrer diesjährigen Herbsttagung Mitte Oktober eingehend mit den drei Ausbildungs-Varianten auseinandergesetzt.

Sie unterstützen den Aufruf von ZDH-Präsident Dieter Philipp an die Zentralfachverbände, in zusammengelegten Handwerksberufen mehrere Ausbildungsordnungen bestehen zu lassen bzw. neu zu erarbeiten und deren Erlaß zu beantragen. Einstimmig haben sich die Obermeister und Delegierten des nördlichsten Fachverbandes deshalb für die Variante drei aus oben genannten Gründen ausgesprochen; ersatzweise wird für Variante zwei votiert.

Bei einer monostrukturellen Ausbildung befürchten sie insbesondere bei kleineren Betrieben in Flächenländern "Einbrüche" bei der Ausbildungsbereitschaft. Sie weisen zusätzlich darauf hin, daß aufgrund der bei den vielen Betrieben in aller Regel recht unterschiedlichen Auftragsstruktur und -tiefe in den Bereichen Sanitärinstallation sowie Heizungsbau und Klimatechnik eine Ausweitung der Zahl überbetrieblicher Lehrgänge mit entsprechenden Kostenerhöhungen Auswirkungen für die Ausbildungsbetriebe droht.

Sie sehen außerdem die Gefahr, daß die "Schulseite", die bisher schon, trotz insgesamt rückläufiger Gesamtausbildungszeit, den Umfang schulischer Ausbildungszeiten nicht nur verteidigen, sondern sogar zu erhöhen vermochte, bei einem zusammengelegten Ausbildungsberuf ausreichend Argumente finden dürfte, die Unterrichtszeiten weiter zu Lasten fachpraktischer Ausbildungszeiten auszudehnen.


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