IKZ-HAUSTECHNIK, Ausgabe 8/1998, Seite 70 ff.



Das Bad in vier Zonen

Normen-Dschungel

Für die Elektroinstallation im Bad werden besondere Anforderungen gestellt, die unter anderem in der DIN VDE 0100 Teil 701 behandelt werden.

Für den Elektroplaner steht nicht das Ambiente im Bad im Vordergrund. Völlig nüchtern sind rund um Schwall- und Spritzwasser, die bei Wanne und Dusche entstehen können, bestimmte Sicherheitszonen definiert - die auch der Sanitär-Installateur kennen sollte. Demnach gibt es vom Bereich 0, der sich auf Wanne oder Duschtasse beschränkt, bis hin zum Bereich 3 mehr oder minder starke Einschränkungen für Leitungswege, Kabel und Elektrogeräte.

Für einen Nicht-Fachmann allemal ein Dschungel von Vorschriften, den es an dieser Stelle auch nicht komplett zu entwirren gilt. Vielmehr sollte man sich wichtige "Trampelpfade" einprägen, um sicher an sein Planungsziel zu gelangen. Will der Kunde beispielsweise in seinem neuen Bad gleich neben der Dusche (im Bereich 2) eine dekorative Leuchte samt Schalter haben, so leuchtet einem noch ein, daß dies nicht zulässig sein darf - doch es gibt weit mehr, was zu beachten ist.

Nachfolgend finden Sie zu den einzelnen Bereichen wichtige Anmerkungen.

Das Bad in vier Zonen (Darstellung: Thomas Meurer).

Bereich 0

In dieser Region, die sich auf das Innere einer Wanne oder Duschtasse bis zur Oberkante erstreckt, besteht die allergrößte Gefährdung bezüglich eines Stromschlags. Daß dort keine üblichen Installationen oder Geräte vorhanden sein dürfen, muß nicht erläutert werden.

Bereich 1

umfaßt die senkrechten Flächen, die eine Wanne oder Duschtasse umschließen, und endet bei einer Raumhöhe von 2,25 m.

Der abgemauerte Innenraum, der lediglich durch eine Revisionsklappe zugänglich gemacht werden kann, um den nötigen Potentialausgleich zu schaffen oder den Abfluß zu inspizieren, ist nicht als gefährdeter Bereich eingestuft. Es gelten keine Einschränkungen, sofern die Klappe nur mit Hilfe von Werkzeug geöffnet werden kann. In diesem Innenraum Installationen (wie z.B. Trafo oder Vorschaltgerät für eine Beleuchtung) unterzubringen, ist dennoch nicht in Erwägung zu ziehen, weil zumindest nach DIN VDE 0100-510 elektrische Betriebsmittel aus verschiedensten Gründen leicht zugänglich sein müssen - eine Klappe in Fliesengröße dieser Forderung jedoch nicht gerecht werden kann.

Besitzen Wanne oder Dusche keine Ummauerung - etwa wenn eine Wanne auf Löwenfüßen mitten im Raum steht - so gilt auch der gesamte Bereich unterhalb des Wannenrandes als Bereich 1. Dies bedeutet: Auch hier für 230 Volt keine Installationszone, keine Leitungswege und keine elektrischen Betriebsmittel, es sei denn, sie entsprechen mindestens der Schutzart IP X4 (Näheres dazu beim Elektro-Fachmann erfragen).

Bereich 2

umschließt an Fußboden und Wänden den Bereich 1 in einer Breite von 60 cm wie ein Korridor. In dieser Zone sind die Auflagen ein wenig gelockert. Will man dort ortsfeste Warmwasserbereiter, Ventilatoren oder auch Leuchtmittel installieren, so gilt die Schutzart IP X4 für das Bad im Wohnbereich und IP X5 für den gewerblichen Bereich (Massage- und Bäder-Einrichtungen, Einzelheiten weiß auch hier der Elektroplaner). Weil Schalter dort nur in Ausnahmen (etwa in Verbindung mit Spiegelschrank) zulässig sind, werden sie in den Bereich 3 verbannt, können dort aber in Normalausführung (d.h. nicht spritzwassergeschützt) vorhanden sein.

Lichtleiste über Wanne (Bild: Fördergemeinschaft Gutes Licht, Ffm).

Der Bereich 2 kann sich durchaus noch über das übliche Maß ausdehnen, wenn es zu verhindern gilt, daß man innerhalb eines "Umgreifradius" aus der Wanne oder Dusche heraus (etwa um eine Ecke herum oder hinter einem Wandvorsprung) nach einem ungeschützten Schalter hangeln kann.

Aufgesetzte Duschtrennwände gelten übrigens grundsätzlich nicht als Barriere! Wären ungeschützte Installationen nämlich nur deshalb nicht erreichbar, weil eine Duschtrennwand dies verhindert, so ließ sich ein solch vermeintlicher Schutz leicht bei einer Nutzungsänderung (z.B. Mieterwechsel) aufheben. Weil dabei Türen mit Rechtsanschlag z.B. auf Linksanschlag verändert oder Duschkabinen komplett demontiert werden könnten, stuft man sie lediglich in den Vorschriften als "vorübergehend fest angebracht" ein.

Bereich 3

An den Bereich 2 schließt sich eine weitere Zone an, für die besondere Bestimmungen gelten. Innerhalb dieses 240 cm breiten Streifens, der wie die Bereiche 1 und 2 bis zu einer Höhe von 225 cm über dem Fußboden reicht, können übliche Elektroinstallationen ausgeführt sein, doch müssen im Bereich 3 zumindest die Steckdosen durch einen FI-Schalter abgesichert sein.

Für Anlagen, die vor 1984 errichtet wurden, gilt dies nicht, sollten durch Modernisierung oder Umbau eines Bades jedoch wesentliche Veränderungen vorgenommen werden, ist der Elektrofachmann verpflichtet, diesen lebenserhaltenden Schutzschalter einzubauen (siehe FI-Schalter). Nimmt der Sanitär-Installateur also einen Auftrag zur Bad-Modernisierung an, darf dieser wichtige Aspekt nicht unberücksichtigt bleiben! Eine Empfehlung, sich diese lebenserhaltende Schutzmaßnahme installieren zu lassen, sollte man aber dem Kunden ohnehin grundsätzlich geben.

Alle genannten Schutzbereiche beziehen sich nur auf den Raum, in dem Badewanne oder Dusche aufgestellt sind. Ist dieser Raum gerade so breit, daß z.B. eine Wanne exakt quer hineinpaßt, so setzt sich weder der 60 cm breite Bereich 2 noch der 240 cm breite Bereich 3 durch die gemauerte Wand in den Nebenraum fort, sondern endet ein paar Millimeter hinter Putz oder Fliese.

Was aber zusätzlich wichtig für die Leitungsverlegung ist: Sichtbare Leitungen für die Versorgung anderer Räume dürfen in den Bereichen 0 bis 3 ohnehin nicht verlaufen. Doch auch hinter den Flächen der Bereiche 1 und 2 dürfen solche Kabel nicht verdeckt geführt werden. Lediglich Zuleitungen, die zugelassene Geräte im Badbereich 1 und 2 versorgen, dürfen in der Wand liegen, müssen jedoch senkrecht verlaufen und durch eine mindestens 6 mm dicke Schicht (Putz, Fliesen etc.) abgedeckt sein. In den Bereichen 1 und 2 sind auch keine Unterputz-Verteilerdosen zugelassen. Der Hintergrund dieser strengen Regel ist, daß z.B. nachträglich angebrachte Haltegriffe oberhalb von Wannen montiert und dabei Kabel verletzt wurden, die die Halterung dann unter Strom setzten.

Schutzkleinspannung

Bezogen sich die genannten Schutzbereiche auf Installationen für 230 Volt Netzspannung, so gelten für Schutzkleinspannungen (bis 50 Volt) geringere Auflagen.

Geräte, die über eine Schutzkleinspannung von maximal 12 Volt verfügen, dürfen sogar im Bereich 0 eingesetzt werden, vorausgesetzt, sie verfügen über eine VDE-zugelassene Isolierung, Abdeckung oder Umhüllung, die ein direktes Berühren verhindert und deren Stromquelle sich im Bereich 3 oder noch weiter entfernt befindet.

Konzentrieren wir uns aber auf die Ausleuchtung im Bad: Oberhalb einer Raumhöhe von 225 cm gelten keine Einschränkungen für Leuchtmittel jeglicher Art. Würde jedoch eine 230-Volt-Leuchte von einer 235 cm hohen Zimmerdecke in den Bereich 1 herunterreichen, so ist dies nicht zulässig! 12-Volt-Systeme z.B. sind dagegen zugelassen - wenn sie gegen direktes Berühren geschützt sind bzw. weiteren verklausulierten Auflagen gerecht werden.

Folgende Faustregeln sollte man hier beherzigen: bei üblichen Raumhöhen über dem Bereich 1 grundsätzlich keinen 230-Volt-Deckenanschluß planen, die Planung mit dem Elektro-Fachmann zusammen vornehmen und höchstens dann im Bereich 1 ein isoliertes 6- oder 12-Volt-System einsetzen, das eine Herstellerfreigabe für diesen Bereich besitzt.

Wegen der Kleinspannung von 6 oder 12 Volt bieten Niedervolt-Halogen-Leuchten sehr gute Voraussetzungen für eine gefahrlose Verwendung im Bad. Doch Achtung: Die VDE 0100 Teil 701 legt fest, daß innerhalb der Schutzbereiche 0 bis 3 bei Schutzkleinspannung kein direktes Berühren möglich sein darf. Blanke Schienen- oder Seilsysteme, auf denen sich die Leuchten variabel fixieren lassen, sind hier also nicht zugelassen!

Die Stromquelle für eine Schutzkleinspannung sollte nach Möglichkeit nicht einmal im Bereich 3, sondern noch weiter entfernt liegen. Man sollte sogar prüfen, ob elektronische Vorschaltgeräte oder Trafos auch mit in die entsprechend belüftete Unterverteilung integriert werden können, denn das wäre sicher die passabelste Lösung. Unzulässig lange Leitungswege könnten dem jedoch entgegenstehen. In solchen Fällen bietet sich an, elektronische Vorschaltgeräte (EVG) in Zwischenräume abgehängter Decken zu verlegen (Lüftung sicherstellen, maximal zulässige Umgebungstemperatur des Trafos beachten!)


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