IKZ-HAUSTECHNIK, Ausgabe 6/1998, Seite 96 ff.


UNTERNEHMENSPRÜFUNG


Betriebsvergleich Ost - West

Produktivität ist die Meßlatte des Erfolgs

Jörg Reifenauer*

Die Kalkulation des Stundenverrechnungssatzes ist besonders im Handwerk ein entscheidender Faktor für den wirtschaftlichen Erfolg. Wird er zu niedrig angesetzt, dann ist das Verlustgeschäft praktisch vorprogrammiert. Hilfreich kann hierbei ein Betriebsvergleich sein.

Den Unterschieden zwischen den Stundenverrechnungssätzen in Ost- und Westbetrieben wird nachfolgend mit Hilfe von Zahlen aus Betriebsvergleichen nachgegangen. Außerdem ist zu sehen, welchen Einfluß der Materialzuschlagsatz auf die Höhe der Verrechnungspreise hat und in welchem Teil der Republik produktiver gearbeitet wird. Mit einem Ausblick auf die wirtschaftliche Angleichung schließt dieser Beitrag.

Bild 1: Durchschnittlicher Stundenverrechnungs- und Materialzuschlagsatz aus den SHK-Betriebsvergleichen Nordrhein-Westfalen.

Entwicklung der Stundenverrechnungssätze in Ost und West

Die von einigen SHK-Landesverbänden regelmäßig herausgegebenen Betriebsvergleiche werden von vielen Mitgliedsbetrieben als praktikables Hilfsmittel der Unternehmensführung geschätzt. Insbesondere die Möglichkeit zur Überprüfung der betrieblichen Kosten oder die Beurteilung der Leistungskennzahlen des eigenen Unternehmens finden eine breite Anwendung und sind wichtige Bausteine zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit.

Betriebsvergleiche zeigen auch den Fortgang verschiedenster Kennzahlen auf, wie aus den Bildern 1 und 2 zur Entwicklung des Stundenverrechnungssatzes in den "neuen" Bundesländern und in Nordrhein-Westfalen beispielhaft ersichtlich wird.

Bild 2: Durchschnittlicher Stundenverrechnungs- und Materialzuschlagsatz aus den SHK-Betriebsvergleichen der Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.

Der Stundenverrechnungssatz stieg in den "neuen" Bundesländern seit 1993 nahezu gleichbleibend an. Nordrhein-Westfalen verzeichnete von 1993 bis 1995 fast unveränderte Preise für die Handwerkerstunde. Unter Berücksichtigung der Reduzierung des Materialzuschlagsatzes mußte der Kunde in den Jahren 1994 und 1995 sogar etwas weniger tief in die Tasche greifen als 1993. Die Materialzuschlagsätze unterscheiden sich in beiden Betriebsvergleichen nur geringfügig.

Materialzuschlagsatz: Wichtig, damit die Kasse stimmt!

Der Materialzuschlagsatz zeigt den Prozentwert, um den ein SHK-Betrieb das vom Großhändler bezogene Material durchschnittlich teurer an den Kunden verkauft. Die Beaufschlagung des Materials stellt für die Betriebe jedoch keinen Gewinn dar, sondern dient zur Deckung von Gemeinkosten wie zum Beispiel Miete, Fahrzeug- oder Telefonkosten. Je höher der Materialaufschlag ist, desto geringer ist der verbleibende Anteil von betrieblichen Aufwendungen, die über den Stundensatz verrechnet werden müssen. Dies gilt selbstverständlich auch umgekehrt. Wenn in den jeweiligen Bundesländern kein Zuschlag auf das Material erhoben worden wäre, hätten den Kunden die in der Tabelle dargestellten Beträge je Stunde in Rechnung gestellt werden müssen, um entsprechende Betriebsergebnisse, wie in Bild 3 dargestellt, zu erzielen:

Bild 3: Entwicklung der Betriebsergebnisse.

Gibt es Produktivitätsunterschiede zwischen Ost- und West-Betrieben?

Aus den Betriebsvergleichen Nordrhein-Westfalen und "neue" Bundesländer 1996 lassen sich zur Beantwortung der gestellten Frage folgende Aussagen ableiten:

In einem Ost-Betrieb waren die produktiv Beschäftigten durchschnittlich 219,8 Tage einschließlich Überstunden und damit 3,6 Tage mehr als in einem vergleichbaren West-Betrieb anwesend.

Für Garantiearbeiten und für unproduktive Tätigkeiten wie z.B. unbezahlte Fahrzeiten, Materialbereitstellung, Aufräumarbeiten usw. wird im Betriebsvergleich Nordrhein-Westfalen pauschal 10% der Anwesenheitszeit bzw. 22,3 Tage angesetzt. Im Betriebsvergleich der "neuen" Bundesländer wird dieser Wert mit 31,3 Tagen oder 14,2% der Anwesenheitstage errechnet.

Der Betriebsvergleich der "neuen" Bundesländer weist durchschnittlich 1508 produktive Stunden je Monteur und Jahr aus. Nordrhein-Westfalen erreicht aufgrund der 37-Stunden Woche - trotz des Vorteils durch die pauschale Annahme für unproduktive Tätigkeiten - lediglich 1433 produktive Stunden.

Der Materialeinsatz je produktiv Beschäftigten liegt in Nordrhein-Westfalen mit 90161 DM um 0,6% über dem Durchschnittsbetrag der "neuen" Länder.

Tabelle 1: Verrechnungssätze zur vollen Kostendeckung
(ohne Materialzuschlag)
 

1993

1994

1995

1996

Nordrhein Westfalen

80,17

79,53

78,55

83,63

"Neue" Bundesländer

57,76

57,94

61,61

64,73

Fazit:

In den Ost-Ländern entstehen vor allem aufgrund des niedrigeren Urlaubsanspruches und der höheren wöchentlichen Arbeitszeit eine größere Anzahl von Anwesenheitstagen der Beschäftigten. Daraus resultiert auch der Vorteil an verrechenbaren Stunden. Wären 1996 in den "neuen" Bundesländern vergleichbare Arbeitszeitbedingungen einschließlich unproduktiver Zeiten wie in Nordrhein-Westfalen anzutreffen gewesen, so hätte anstatt der tatsächlichen 51,06 DM ein Stundensatz von 56,42 DM - bei einem Materialzuschlagsatz von 22% - verrechnet werden müssen, um auch ein entsprechendes Betriebsergebnis wie in der West-Region zu erwirtschaften. Die Differenz zwischen dem an die West-Rechnung angeglichenen Stundenverrechnungssatz von 56,42 DM und dem Wert aus dem Betriebsvergleich von Nordrhein-Westfalen in Höhe von 68,66 DM entspricht etwa dem Abstand der jeweiligen produktiven Personalkosten je Stunde (West: 43,11 DM/h; Ost: 30,64 DM/h; Differenz: 12,47 DM - Stundensatz West: 68,66 DM; Stundensatz Ost: 56,42 DM; Differenz: 12,24 DM). Da auch der Materialeinsatz je produktive Stunde und Monteur zwischen West und Ost nur geringfügig differiert, lassen sich heute zwischen den Durchschnittsbetrieben der Betriebsvergleiche aus Nordrhein-Westfalen und den "neuen" Bundesländern keine Produktivitätsunterschiede mehr feststellen.

Blick ins nächste Jahrhundert

Im Bereich der Gemeinkosten je produktive Stunde können aus den Betriebsvergleichen keine nennenswerten Unterschiede mehr abgelesen werden. Aus diesem Grund und unter Berücksichtigung der obigen Ausführungen ist der Abstand zwischen den Stundenverrechnungssätzen, wie in Bild 4 dargestellt, zu etwa zwei Drittel auf die niedrigeren Lohnkosten zurückzuführen. Mit etwa einem Drittel Anteil trägt die längere Arbeitszeit zu den ausgewiesenen niedrigeren Stundenverrechnungssätzen bei.

Bild 4: Abstand der Stundenverrechnungssätze 1993 bis 1996 zwischen den "neuen" und "alten" Bundesländern.

Wie bereits erläutert, muß in bezug auf die Gemeinkosten und den Materialeinsatz nicht mehr zwischen West und Ost unterschieden werden. Unter der Annahme, daß sich die Stundenverrechnungssätze entsprechend der Vierjahresbetrachtung des Bildes 4 zukünftig entwickeln, das heißt, daß auch zukünftig eine stärkere Zunahme der Verrechnungssätze in den "neuen" Ländern stattfindet, kann in etwa 23 Jahren die Unterscheidung in Ost und West entfallen. Die Erfahrung mit der Entwicklung von wirtschaftlich schwachen Regionen der alten Bundesrepublik weisen jedoch noch weiter in das nächste Jahrhundert, bis die Differenzierung entfallen kann.


* Jörg Reifenauer ist betriebswirtschaftlicher Referent der ZVSHK-Geschäftsstelle Potsdam


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